Umfrage - Euer A4: Privatkutsche oder Dienstwagen?
Hallo zusammen,
an sich ist der A4 ja als "das" Vertreterauto, also als der klassische Dienstwagen bekannt. Mir ist aber im privaten Umfeld, in dem es einige A4 gibt, aufgefallen, daß doch recht viele A4, 3er, C- und sogar E-Klassen als Privatwagen laufen. Auch bei mir ist das der Fall.
Oft wurde mir erklärt, daß sich aufgrund der Pauschalbesteuerung ein DW nicht rechnen würde, insbes. wenn ein Jahreswagen angeschafft wird.
Daher würde mich interessieren: Wie ist das bei Euch?
Gruß aus MUC
Stefan
46 Antworten
Privates KFZ mit ca. 20.000km Laufleistung im Jahr.
Tanken muss ich auch aus eigener Tasche zahlen.... *heul* 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pianist28
Da ich ihn zu deutlich mehr als 50 Prozent (im vergangenen Jahr waren es 84 Prozent) betrieblich nutze, gehört er zu meinem notwendigen Betriebsvermögen. Ich muss ihn also aktivieren und alle damit verbundenen Kosten sind Betriebsausgaben. Um die vollkommen unwirtschaftliche 1-Prozent-Regel nicht anwenden zu müssen, führe ich das Fahrtenbuch. Dann rechne ich am Jahresende den privaten Anteil aus (für 2004 waren es 16 Prozent) und muss dann jeweils den errechneten Prozentsatz bei allen Fahrzeugkosten (Afa, Steuern, Versicherung, Werkstatt, Diesel) als zusätzlichen Gewinn buchen und der Umsatzsteuer unterwerfen. Steuern und Versicherung natürlich ohne Umsatzsteuer, weil keine Vorsteuer drinsteckt.
Matthias
Ähm, Du kommst auf 16 %... wo ist dann der Sinn Deines Fahrtenbuches? Wenn Du die Pauschalversteuerung nehmen würdest wären es ja nur 12 %, pro Monat 1 % des Fahrzeugneupreises macht 12 % im Jahr.
Meines wissens lohnt sich das führen eines Fahrtenbuches erst wenn man unter 12 % Privatfahrten hat und somit unter der Pauschalversteuerung von 1 % pro Monat liegt oder das Finanzamt einem die Pauschalversteuerung nicht genehmigt.
Bin selbstständig deshalb ganz klar Fahrtenbuch. Fahrzeugneupreis sind 55.000 Euro das wären Im Jahr 6.600 Euro die ich nicht absetzen könnte, d.h. bei höchster Steuerklasse 3.828 Euro die aus meinem Privaten Portmonaie weg wären.
Mit Fahrenbuch komme ich auf 6 % Privatfahrten d.h. Spare 1.914 Euro bzw. Zahle den Betrag weniger an Steuern.
Das Fahrtenbuch hat 800 Euro gekostet und da der Wagen auf zwei Jahe läuft habe ich unterm Strich 3.028 Euro mehr/über.
Hinzu kommen noch tatsächliche Kosten bzw. Ausgaben die den Wagen betreffen. Insgesamt komme ich auf eine Ersparnis von über 2.200 Euro pro Jahr laut meines Steuerberaters.
Habe in meinem jetziegen A4 das elektronische Audi Fahrtenbuch drin. Arbeit macht das aber auch.
Zitat:
Original geschrieben von tobitoooo
Tanken muss ich auch aus eigener Tasche zahlen.... *heul* 😉
So gehts mir auch 😁
1,9 tdi 96 kw aus der "Auslaufserie" - mein erster richtiger Neuwagen und mein erster Audi.
Privat angeschafft - privat genutzt. DW sind im Staatsdienst bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich. Insofern spart das die Kalkulation, ob sich ein DW eher rechnet 🙂
ps: Laufleistung ca 25-30 TKM p.a.
Gr. b.
Zitat:
Original geschrieben von Nisse2005
Ähm, Du kommst auf 16 %... wo ist dann der Sinn Deines Fahrtenbuches? Wenn Du die Pauschalversteuerung nehmen würdest wären es ja nur 12 %, pro Monat 1 % des Fahrzeugneupreises macht 12 % im Jahr.
Ich glaube, Dir fehlen da einige Grundlagenkenntnisse... Meine 16 Prozent sind doch ganz andere Prozente als Deine 12 Prozent. Das eine Prozent pro Monat rechnet sich vom inländischen Bruttolistenpreis am Tag der ersten Zulassung. Beispiel: Wenn der Brutto-Listenpreis 30.000 EUR beträgt und der Wert der Sonderausstattungen 5.000 EUR, dann sind jeden Monat 1 Prozent von 35.000 EUR, also 350 EUR, als zusätzliche Einnahme zu versteuern. Im Jahr also 4.200 EUR. Davon sind (wenn man umsatzsteuerpflichtig ist) 80 Prozent der Umsatzsteuer zu unterwerfen und 20 Prozent nicht. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 Prozent fallen also 1.680 EUR zusätzliche Steuern an und außerdem 537 EUR Umsatzsteuer, zusammen 2.217 EUR.
Ich dagegen muss mit meiner 16-Prozent-Privatnutzung nur 16 Prozent der jährlichen Afa, 16 Prozent der Dieselkosten, 16 Prozent der Kfz-Steuer und 16 Prozent der Versicherung als Eigenverbrauch buchen. Afa und Diesel sind dann umsatzsteuerpflichtig, Steuern und Versicherung natürlich nicht, weil keine Vorsteuer drinsteckt. Fahrzeug gebraucht für netto 20.000 EUR gekauft, wird über fünf Jahre abgeschrieben, also jährliche Afa 4.000 EUR, davon 16 Prozent sind 640 EUR. Für 1.200 EUR Diesel getankt, davon 16 Prozent sind 192 EUR. 16 Prozent der Steuer sind etwa 50 EUR und 16 Prozent von der Versicherung sind etwa 120 EUR. Macht zusammen 1000 EUR. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 Prozent sind also etwa 400 EUR mehr Einkommenssteuer zu zahlen und etwa 130 EUR Umsatzsteuer, zusammen 530 EUR.
Fazit: Durch das Führen des Fahrtenbuches insgesamt 1.687 EUR gespart. Sobald das Fahrzeug abgeschrieben ist, fällt die Ersparnis sogar noch höher aus. Wenn ich mal davon ausgehe, dass mich das Führen des Fahrtenbuches pro Fahr-Tag etwa 5 Minuten kostet und ich etwa 150 Fahr-Tage im Jahr habe, dann brauche ich dafür insgesamt 750 Minuten im Jahr. Mein Stundenlohn während des Ausfüllens des Fahrtenbuches beträgt also 135 EUR.
Zitat:
Original geschrieben von Nisse2005
Meines wissens lohnt sich das führen eines Fahrtenbuches erst wenn man unter 12 % Privatfahrten hat und somit unter der Pauschalversteuerung von 1 % pro Monat liegt oder das Finanzamt einem die Pauschalversteuerung nicht genehmigt.
Warum sollte das Finanzamt die pauschale 1-Prozent-Methode nicht genehmigen? Im Gegenteil: Die freuen sich über jeden, der sie anwendet, weil sie dadurch meist viel mehr Geld bekommen, das habe ich Dir ja eben vorgerechnet. Deshalb sind die Anforderungen an das Fahrtenbuch ja auch so hoch, damit die Leute den Aufwand scheuen.
Nun aber noch mal zu dem "lohnen oder nicht lohnen": Das Fahrtenbuch lohnt sich meist, wenn der betriebliche Anteil über 50 Prozent geht. Bei 50 Prozent liegen beide Methoden etwa gleich.
Zitat:
Original geschrieben von Nisse2005
Bin selbstständig deshalb ganz klar Fahrtenbuch.
Was hat da jetzt das eine mit dem anderen zu tun? Entscheidend ist die Verteilung zwischen betrieblichen und privaten Fahrten. Auch für einen Selbständigen kann die 1-Prozent-Regel sinnvoll sein, wenn er den Wagen sehr wenig betrieblich nutzt. Meistens ist aber das Fahrtenbuch besser. Vor allem bei Fahrzeugen mit hohem damaligen Listenpreis, die lange im Betrieb bleiben sollen.
Matthias
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Zitat:
Original geschrieben von Nisse2005
Das Fahrtenbuch hat 800 Euro gekostet...
Echt? Meins hat nur 4,99 EUR gekostet... 🙂
Matthias
@Pianist28
Du machst das genau richtig! Ich hab auch lange rum gerechnet, als ich vor etwa 2 Jahren meinen ersten DW bekam. Es fehlen anfangs einfach die Erfahrungswerte, aber ich kam auch sehr schnell auf diese 50:50 Formel. Mehr als 50% dienstlich--> Fahrtenbuch und weniger als 50%Pauschalversteuerung.
Das ist das einfache Geheimnis.
Greetz
Rob
@Pianist28
Hi Matthias,
Du scheinst ja steuertechnisch ein richtiger Profi zu sein, oder, um es mit den Dialekt meiner wochentäglichen, schwäbischen Wahlheimat (nö, eigentlich eher Zwangsheimat) zu sagen: Ä Käpsele.
Ich habe evtl., wenn alles gut geht, demnächst die Möglichkeit, einen persönlichen DW mit "flexible friend" (Tankkarte) zu bekommen. Ich habe freie Wahl des Typs (Hauptsache, ein Benz), zahle monatlich, soviel ich weiß, rd. 0,7 % des Bruttolistenpreises als eine Art "Leasingrate" und neutralisiere so anscheinend den geldwerten Vorteil. Fällt denn dann noch eine zusätzliche Besteuerung an? Wenn ja wäre das doch unlogisch, oder (doppelte Besteuerung)?
Wenn ja: Habe 1 Fahrt zur Arbeitsstätte (MUC - S) mit 245 km und vier mit 11 km. Wie wird die Steuerlast dann ermittelt? Gibt's da auch die Wahl zwischen Pauschbesteuerung und km-Abhängigkeit?
Wenn's zu teuer wird mit dem DW, fahre ich lieber meinen heißgeliebten Audi weiter (ob ich mit einer C- oder E-Klasse SO RICHTIG glücklich werden würde, weiß ich eh' nicht).
Aufgrund meiner ungewöhnlichen Randbedingungen (viele private km, s. o., da ich Controller bin, wenig dienstliche km, wenn, dann per Flieger) habe ich mir aus unseren Leitfäden keinen Reim auf meinen Fall machen können, offiziell will ich noch nicht nachfragen, soll das Thema noch nicht an die große Glocke hängen. Es beschäftigt mich halt trotzdem - über ein paar Infos würde ich mich freuen.
Grazie.
Gruß
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von sp-muc
Du scheinst ja steuertechnisch ein richtiger Profi zu sein, oder, um es mit den Dialekt meiner wochentäglichen, schwäbischen Wahlheimat (nö, eigentlich eher Zwangsheimat) zu sagen: Ä Käpsele.
Ich pflege immer zu sagen: Als Unternehmer ist man gezwungen, immer alles zu wissen. Denn alles, was man nicht weiß, kostet viel Geld.
Zitat:
Original geschrieben von sp-muc
Ich habe evtl., wenn alles gut geht, demnächst die Möglichkeit, einen persönlichen DW mit "flexible friend" (Tankkarte) zu bekommen. Ich habe freie Wahl des Typs (Hauptsache, ein Benz), zahle monatlich, soviel ich weiß, rd. 0,7 % des Bruttolistenpreises als eine Art "Leasingrate" und neutralisiere so anscheinend den geldwerten Vorteil. Fällt denn dann noch eine zusätzliche Besteuerung an? Wenn ja wäre das doch unlogisch, oder (doppelte Besteuerung)?
Kann ich Dir leider nicht sagen. Ich kenne mich immer nur mit den Dingen aus, die mich selbst betreffen... 🙂
Matthias
@pianist28
vielen Dank für Deine sehr sachliche und informative Auskunft.
Ich werde wohl auch auf ein Fahrtenbuch umstellen! (Würde auf etwa 25% privat kommen)
Lohnt sich nicht auch ein 2.Wagen zu kaufen (billiger Hobel) und dann den DW als reinen DW ohne Privatanteil zu nutzen?
Dann kann ich ja bei meinem Privatwagen auch noch die KM abrechnen...
Hast Du das schonmal gegengerechnet?
Gruß
Hallo,
Meiner ist auch mein Privat wagen.
Grüße aus Husum
Michael
Zitat:
Original geschrieben von pure
Lohnt sich nicht auch ein 2.Wagen zu kaufen (billiger Hobel) und dann den DW als reinen DW ohne Privatanteil zu nutzen?
Dann kann ich ja bei meinem Privatwagen auch noch die KM abrechnen...
Dann wird Dir das Finanzamt unterstellen, dass Du den "billigen Hobel" nur deshalb gekauft hast, um für das teurere Fahrzeug keine Privatnutzung versteuern zu müssen. Sie verfahren dann meist so, dass für das teurere Fahrzeug die 1-Prozent-Regel angewendet wird und das billigere Fahrzeug komplett unberücksichtigt bleibt, daraus also auch keine Betriebsausgaben gezogen werden können. Und dann darfst Du erst mal einen Streit anfangen...
Verfahre ruhig so, wie Du vorher geschrieben hast: Wenn Du nur ein Fahrzeug brauchst, dann ist es am besten, auch nur eins zu haben. Und dann eben ein anständiges, also A4... 🙂
Bei 75 Prozent betrieblicher Nutzung hast Du es ohnehin im Betriebsvermögen (zwingend bei mehr als 50 Prozent), alle damit verbundenen Kosten sind Betriebsausgaben, und am Ende des Jahres buchst Du dann den laut Fahrtenbuch ermittelten Privatanteil als Eigenverbrauch. Damit fährst Du am günstigsten. Und nicht schludern beim Fahrtenbuch, sonst wird es mal von einem Betriebsprüfer als ungeeignet verworfen. Kilometerstand am Anfang und Ende der Fahrt, grobe Fahrtstrecke und Ziel, Zweck der Fahrt und ggf. aufgesuchte Geschäftspartner, und dann eben die Differenz-Kilometer, getrennt nach privat, Wohnung/Betrieb und geschäftlich. Manche Fahrtenbücher haben noch Spalten für die Zeiten, sowas kann man mal ausfüllen, wenn man länger als 12 oder 24 Stunden weg ist, um es als Grundlage für Verpflegungsmehraufwandspauschalen zu nehmen. Aber wo wir dabei gerade sind: Wenn man diese Pauschalen ansetzt, muss das Frühstück aus der Hotelrechnung rausgerechnet werden. Wenn man es drinlässt und dafür keine Pauschalen ansetzt, ist das für einen Betriebsprüfer auch in Ordnung.
Und gaaaaaanz wichtig beim Fahrtenbuch: Die Tankvorgänge und Werkstattbesuche müssen protokolliert werden, weil darüber die Plausibilität geprüft wird. Zum einen über die gefahrenen Kilometer und zum anderen über den Ort. Also wenn man in B-Stadt getankt hat, laut Fahrtenbuch aber in A-Stadt hätte sein müssen, ist das ganze Fahrtenbuch damit hinfällig und es greift die 1-Prozent-Regel.
Ich habe das jetzt mal so ausführlich geschrieben, falls jemand hier im Forum nach "Fahrtenbuch" sucht, weil ihm die Newsgroups de.etc.beruf.selbstaendig oder de.soc.recht.steuern+buchfuehrung nicht bekannt sind.
Matthias
Klar fehlen mir Grundlagenkentnisse... aber da ich Geschäftswagenleasing mache kann ich volle 100 % Absetzen... glaube ich.
Wenn man Finanziert oder Bar kauft kann man nur die von Dir genannten 80 % und über die Jahre Abschreiben.
Das mit den 12 und 16 % bzw. dessen Unterschied habe ich noch immer nicht kapiert, aber was solls, weniger zahlen wir ja anscheinend beide durch das Fahrtenbuch.
Zitat:
Original geschrieben von Nisse2005
Klar fehlen mir Grundlagenkentnisse... aber da ich Geschäftswagenleasing mache kann ich volle 100 % Absetzen... glaube ich.
Wenn man Finanziert oder Bar kauft kann man nur die von Dir genannten 80 % und über die Jahre Abschreiben.
Leider wieder falsch, ich stelle es lieber gleich richtig. Wenn ein Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, sind zunächst mal alle damit verbundenen Kosten Betriebsausgaben. Später wird dann der Privatanteil entweder per Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regel herausgerechnet. Ich habe keine Ahnung, woher Deine 80 Prozent kommen. Die Zahl "80 Prozent" gibt es in diesem Zusammenhang nur an einer ganz anderen Stelle, nämlich in Bezug auf die "Verumsatzsteuerung" des Privatanteils bei der 1-Prozent-Regel. Da werden 80 Prozent des Eigenverbrauchs der Umsatzsteuer unterworfen und 20 Prozent nicht, weil da ja zum Teil umsatzsteuerpflichtige (Fahrzeug, Treibstoff) und zu anderen Teil umsatzsteuerfreie Leistungen (Kfz-Steuer, Versicherung) enthalten sind. Bei der Fahrtenbuchmethode ist das anders, denn da hat man ja die konkreten Zahlen, mit denen man arbeitet, und keine Pauschalen.
Zitat:
Original geschrieben von Nisse2005
Das mit den 12 und 16 % bzw. dessen Unterschied habe ich noch immer nicht kapiert, aber was solls, weniger zahlen wir ja anscheinend beide durch das Fahrtenbuch.
Ach komm, ich habe es doch nun wirklich ausführlich erklärt. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Rechenwege. Merke Dir einfach: Bei 50:50 zwischen betrieblicher und privater Nutzung liegen beide Varianten etwa gleich. Bei weniger als 50 Prozent betrieblicher Nutzung ist die 1-Prozent-Methode günstiger, und je mehr man den Wagen oberhalb von 50 Prozent betrieblich nutzt, um so mehr lohnt sich das Fahrtenbuch. Ich habe ihn 2004 zu etwa 84 Prozent betrieblich genutzt, also lohnt es sich sehr.
Aber mal so am Rande: Leasing ist doch vollkommen unwirtschaftlich. Du hast nach sechs Jahren etwa doppelt so viel Geld für Autos ausgegeben wie ich. Also Du musst diesen Liquiditätsvorteil sehr teuer bezahlen.
Matthias
Ja aber... das ist doch gerade der Unterschied... beim Leasing kann ich sofort alles Absetzen inkl. der Sonderzahlung bis 30 % des Gesamtpreises bei Finanzierung oder Bar kauf nicht.
Ok, das sind meinestwegen zwei verschiedene Rechenwege, kenne nur den einen, aber der ist doch dann nicht Falsch , oder?
Mal am Rande ich fahre wenn es lau ist 50.00km im Jahr vor zwei Jahren waren es 155.000km im Jahr, da hält kein Wagen 6 Jahre.
Und da wäre auch noch die Kapitalbindung, schließlich kostet mich mein nächster 65.000 Euro. Ne Menge Geld wie ich finde.
Zitat:
Original geschrieben von Nisse2005
Ja aber... das ist doch gerade der Unterschied... beim Leasing kann ich sofort alles Absetzen inkl. der Sonderzahlung bis 30 % des Gesamtpreises bei Finanzierung oder Bar kauf nicht.
Du gehörst also zu denen, die immer viele Steuern sparen wollen, koste es was es wolle... 🙂
Aber mal im Ernst: Es kommt doch nicht darauf an, möglichst viele Steuern zu sparen, sondern am meisten Geld behält man dann übrig, wenn man möglichst geringe Kosten produziert. Gerade wenn Du eine hohe Laufleistung hast, ist Leasing doch aber besonders teuer. Was zahlst Du denn im Monat und wie hoch war die Anzahlung?
Ich habe es für mich mehrmals durchgerechnet und komme immer wieder zu dem Ergebnis, dass ich nach sechs Jahren etwa 20.000 EUR mehr auf dem Konto habe, wenn ich einen Jahreswagen kaufe und sechs Jahre nutze statt zweimal drei Jahre einen Neuwagen zu leasen.
Allerdings beschäftige ich mich auch nicht mit Fahrzeugen, die 65.000 EUR kosten. Für 65.000 EUR würde ich eher einen Konzertflügel kaufen, der ist wertbeständiger. Für ein Auto gebe ich maximal 20.000 EUR (netto) aus, das entspricht genau einem A4 1,9er als Jahreswagen.
Matthias