Umfrage - Euer A4: Privatkutsche oder Dienstwagen?
Hallo zusammen,
an sich ist der A4 ja als "das" Vertreterauto, also als der klassische Dienstwagen bekannt. Mir ist aber im privaten Umfeld, in dem es einige A4 gibt, aufgefallen, daß doch recht viele A4, 3er, C- und sogar E-Klassen als Privatwagen laufen. Auch bei mir ist das der Fall.
Oft wurde mir erklärt, daß sich aufgrund der Pauschalbesteuerung ein DW nicht rechnen würde, insbes. wenn ein Jahreswagen angeschafft wird.
Daher würde mich interessieren: Wie ist das bei Euch?
Gruß aus MUC
Stefan
46 Antworten
Stimmt - ein Jahreswagen würde genausoviel kosten, wie ein Neuwagen, wenn er z. B. als DW mit priv. Nutzung erfolgt, da man immer den Neupreis versteuert.
- derzeit A4 Limo 1,9 TDI BJ 97 privat,
- ab Mai A4 Avant 2,0 TDI MT als DW
2.5 TDI Avant 06/2004 DW, all inclusive inkl. Sprit und so... Ist halt für mich ein Gehaltsbestandteil... Bin aber auch beruflich ne Menge unterwegs, wenn auch nicht mehr so viel wie früher...
Hallo,
bei mir ist der Avant mein Privatfahrzeug. Auf Geschäftswagen bin ich auch gar nicht scharf, denn ich bastel mal ganz gerne bißchen am Auto und das ist am Geschäftswagen wohl eher schlecht...
Gruß Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von loopy
Stimmt - ein Jahreswagen würde genausoviel kosten, wie ein Neuwagen, wenn er z. B. als DW mit priv. Nutzung erfolgt, da man immer den Neupreis versteuert.
- derzeit A4 Limo 1,9 TDI BJ 97 privat,
- ab Mai A4 Avant 2,0 TDI MT als DW
Hi,
Das mit der Brutto-Neupreisbesteuerung bei Dienstwägen egal welchen Alters stimmt natürlich. Weiß ich aus schmerzlicher Erfahrung selber, da ich, als ich noch jung und dumm und selbständig war 'mal einen 7 Jahre alten BMW 735i privat zu versteuern hatte. Kaufpreis gebraucht 11.000 DM, Neupreis 89.000 DM ;-))).
Ich meinte das mit dem Jahreswagen anders: Ein Privatwagen ist im Vergleich besonders günstig, wenn man einen Jahreswagen anschafft.
Gruß
Stefan
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Hallo,
meiner ist ein typischer Firmenwagen 😉
....... mit uneingeschränkter privater Nutzung.......
Nächstes Auto wird aber sicherlich ein A6 - mir ist der 8E jetzt doch zu klein und zu hart 😁
Ich habe das Vergnügen ein Budget für das Auto zu haben, für das ich mir dann etwas passendes aussuchen kann - ohne Vorgabe/Einschränkung.
Grüße
Sven
Privatwagen
privatwagen
hatte früher mal nen DW das war aber ein 40tonner 😁
Meiner ist ein Dienstwagen mit uneingeschränkter privater Nutzung, da meine Chefin absolutes Vertrauen zu mir hat, kann ich mir ein Fahrzeug bestellen, wie ich es gerne hätte.
bis dann...
Wolf
Wenn er denn kommt, dann:
A4, 2.0 TDI, Limo., B7 => Privatwagen!!!!
Privatwagen!!
Nur meins ist meins!!
Grüße
Zorki
Auch privat.
(OT: YIPIE!!!! Habe gerade meinen Termin bekommen. Kann ihn ENDLICH am 12.04. in NSU abholen... bestellt am 02.12.04 wohlgemerkt.... grummel....)
Grüße
Frank
Privatwagen den ich allerdings auch dienstlich nutze. Bekomme dann halt die Pauschale von 0.30€ /km
Zitat:
Original geschrieben von loopy
Stimmt - ein Jahreswagen würde genausoviel kosten, wie ein Neuwagen, wenn er z. B. als DW mit priv. Nutzung erfolgt, da man immer den Neupreis versteuert.
Die 1-Prozent-Regel ist doch aber nicht gottgegeben. Als reine Abzock-Regel lehne ich diese pauschale Methode ohnehin ab und führe ein formvollendetes Fahrtenbuch. Das macht gar nicht so viel Arbeit und man verdient durch das Führen des Fahrtenbuches richtig viel Geld, wenn der private Anteil niedrig ist. Da darf man aber nicht schlampen, weil ein widersprüchliches Fahrtenbuch von einem Betriebsprüfer schnell als ungeeignet verworfen wird und dann wieder die 1-Prozent-Methode greift.
Ich habe meinen A4 im vergangenen Jahr als Jahreswagen gekauft und noch einige Kleinigkeiten nachgerüstet. Da ich ihn zu deutlich mehr als 50 Prozent (im vergangenen Jahr waren es 84 Prozent) betrieblich nutze, gehört er zu meinem notwendigen Betriebsvermögen. Ich muss ihn also aktivieren und alle damit verbundenen Kosten sind Betriebsausgaben. Um die vollkommen unwirtschaftliche 1-Prozent-Regel nicht anwenden zu müssen, führe ich das Fahrtenbuch. Dann rechne ich am Jahresende den privaten Anteil aus (für 2004 waren es 16 Prozent) und muss dann jeweils den errechneten Prozentsatz bei allen Fahrzeugkosten (Afa, Steuern, Versicherung, Werkstatt, Diesel) als zusätzlichen Gewinn buchen und der Umsatzsteuer unterwerfen. Steuern und Versicherung natürlich ohne Umsatzsteuer, weil keine Vorsteuer drinsteckt.
Matthias
Dienstwagen der eigenen Firma - also eigentlich beides :-)
Den alten hatte ich über Kilometerpauschale abgerechnet und kann sagen die Dienstwagenregelung rentiert sich mehr.
Speziell bei erwartungsgemäß steigenden Spritpreisen.
Es ist korrekt dass ein Gebrauchter die gleiche Steuer kostet wie ein Neuwagen bzw. der Listenpreis herangezogen wird.
Das ist aber nicht zwingend schlechter sondern gleicht lediglich die höheren, erwarteten Reparaturen aus, die man ja dann auch voll absetzen kann.
Emulex