Überholverbot in AB-Baustellen für Mondeo MK4
Laut einem Bericht im WDR heute Abend werden immer mehr Kontrollen in
Autobahnbaustellen gemacht um die Sprinterfraktion zur Kasse zu bitten.
Die Fahrzeuge die im Visier stehen sind ohne Spiegel kleiner 2 Meter,
meist so 1998mm aber mit Spiegel halt breiter.
Laut Gesetz gibt das 2m-Schild (Zeichen 264) die tatsächliche Breite an,
also mit Spiegel und Ladung!
Ich wünsche uns und allen SUV Fahrern schon mal viel Spaß beim Rechts fahren.
Unser MK4 ist mit Spiegel 2078mm breit!
Hier zur Erklärung:
Die Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.
Bis dann....
Volker
Beste Antwort im Thema
Ähem, naja... wenn Du Dir die bisherigen Posts aufmerksam anschaust, liest Du dort zum Thema Unfallschuld immer Formulierungen wie "Ich vermute...", "Ich habe gehört...", "soweit ich das verstanden habe...", alles Mutmaßungen, absolut nichts belastbares!
Ein Forum lebt doch aber von konkreten Fakten aus der Praxis, und mir war z.B. bis zu meinem Unfall neu, dass das 2m-Merkmal tatsächlich zu 100% Schuld führen kann. Wenn Du das alles schon wusstest, dann herzlichen Glückwunsch!
Und jetzt steinigt mich bitte dafür, dass ich es gewagt habe, noch einen irrelevanten Post zu schreiben. Oder haltet es einfach mit dem Orwell-Zitat im Post von McHeier... 🙄
73 Antworten
geil und wenn man die abbauet dann hört die erde auf sich zu drehen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ledewo
Hi,ein weiterer Grund, mal darüber nachzudenken, ob das Größenwachstum von Modell zu Modell unbegrenzt fortgeführt werden kann...
Hallo,
klar wird das von Modellwechsel zu Modellwechsel weiter forciert.
Sieht man daran, das alle paar Jahr "unten" ein Modell eingeschoben
und "oben" ein Grosser wegbrechen muss:
VW Lupo
Opel Corsa
Ford Ka
BMW 1'er
So wachsen alle schnell weiter .......
Nochmals zum Thema:
die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Baustellenbereichen sind nicht zum Spass, sondern zum Schutz der Arbeiter und Durchfahrenden.
Man stelle sich nur mal vor, bei Kolonnenverkehr und 60 KM/H die Begrenzung anzufahren........😰
Hallo 2m-Diskussion,
die Diskussion ist zwar schon etwas älter aber mich würde viel mehr interessieren, was ist, wenn ein Unfall passiert.
Ich habe gehört, wenn auf einer auf 2m limitierten linken Spur in einer Baustelle ein Unfall passiert (LKW tuschiert oder sowas halt) ist der Fahrer mit einem breiteren Auto als 2m sofort mit 30% Beteiligung dabei.
Ob die Polizei jetzt wegen weniger Millimeter zu breite Autos rauswinkt, halte ich für sehr unwahrscheinlich, allerdings ist die Beteiligungsfrage (wenns denn wirklich so ist) doch ein viel größerer Grund recht zu bleiben.
Grüße
Pet
Pauschal kann man die Prozente nicht verteilen, aber eine Teilschuld bekommt man sicher.
Es gibt neuerdings auch Schilder mit 2,1m Breitenangabe, anscheinend wurde vereinzelt reagiert.
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soweit ich das verstanden habe, kriegt man "in der Regel" eine teilschuld, wenn man in der Baustelle an einem LKW vorbeifährt und dieser einen andetscht. Das ist wohl unabhängig von der Fahrzeugbreite. argument ist wohl, dass die LKW-Fahrer auf den engen Spuren bei Seitenwind nicht ohne weiteres die Spur halten können. Demnach ist in jedem Fall Vorsicht geboten - ob mit mehr oder weniger als zwei Metern Fahrzeugbreite (kam irgendwann mal im TV)
Die Schilder mit den 2,1 m sind mir auch schon aufgefallen. Aus meiner Sicht eine vernünftige Entwicklung
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Es gibt neuerdings auch Schilder mit 2,1m Breitenangabe, anscheinend wurde vereinzelt reagiert.
Ja, genau - einige Bundesländer haben das bereits angepasst.
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Ich sehe das Fanden nach 2.08m breiten Pkw als eine Spitzfindigkeit der Polizei an. Soweit ich es mitbekommen habe, ist dies aber nicht mehr so aktuell. Evtl. hat ja das Verkehrsministerium eine entspr. Weisung ausgegeben, unter welchen Umständen eine Verfolgung derartiger Verstöße Sinn macht.
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Wenn man mal in einen Unfall auf einer 2m Spur verwickelt wird, kann man ja sicherheitshalber den rechten Spiegel anklappen, bevor die Polizei kommt ;-).
Zitat:
Original geschrieben von gobang
Wenn man mal in einen Unfall auf einer 2m Spur verwickelt wird, kann man ja sicherheitshalber den rechten Spiegel anklappen, bevor die Polizei kommt ;-).
au ja, so werd ichs machen. Danke gobang 😉
Zitat:
Original geschrieben von petschmitz
au ja, ... 😉
wahrscheinlich ist der rechte Spiegel nach einer Berührung mit dem Nachbarspur-Verkehr sowieso schon angeklappt oder abgefallen...
Zitat:
Original geschrieben von calypsokaba
Die Schilder mit den 2,1 m sind mir auch schon aufgefallen. Aus meiner Sicht eine vernünftige Entwicklung
Vernünftige Entwicklung aber nur, wenn die Spur auch breiter ist und nicht nur ein anderes Schild dort steht.
Hi,
in Autofachzeitschriften wurde das Thema auch schon behandelt.
Interessant dabei ist, das fast alle Autos zu fett sind...die weningsten Fahrzeuge der Kompakt und Mittelklasse sind schmäler.
Gruß Gerald
Zitat:
Original geschrieben von gersti1
Hi,in Autofachzeitschriften wurde das Thema auch schon behandelt.
Interessant dabei ist, das fast alle Autos zu fett sind...die weningsten Fahrzeuge der Kompakt und Mittelklasse sind schmäler.
Gruß Gerald
Gruß,
als Beispiel habe ich dafür meinen Focus Mk1,mit Spiegel war der 1,99 breit,mein Mondeo Mk3 aber nur 1,96 wobei die Karosse des Focus schmaler ist.
MfG
Das mit den 2m ist schon richtig, aber ist noch keinem aufgefallen das da auch immer ein PKW Überholverbot Schild steht, und das gilt für alle Autos. Und es sind immer PKW dabei die rechts hinter LKW herfahren. Also wenn man es genau nimmt, darf man nicht nur nicht links fahren, sondern auch nicht überholen. Also entweder rechts schön hinter her fahren, oder mit breiter 2m gleich zwei Verstöße begehen :-)
Zitat:
Original geschrieben von bengs111
Das mit den 2m ist schon richtig, aber ist noch keinem aufgefallen das da auch immer ein PKW Überholverbot Schild steht, und das gilt für alle Autos. Und es sind immer PKW dabei die rechts hinter LKW herfahren. Also wenn man es genau nimmt, darf man nicht nur nicht links fahren, sondern auch nicht überholen. Also entweder rechts schön hinter her fahren, oder mit breiter 2m gleich zwei Verstöße begehen :-)
Mir schon,verstehen tue ich das aber irgendwie trotzdem nicht,wird aus sicherheitstechnischen Gründen sein,in dem Fall ist eine Teilschuld oberhalb 50% denkbar wenn was passiert.
Hab letztes Jahr auf der A14 erlebt wie es ist wenn ein LKW links rüberzieht und man genau daneben ist,in meinen Fall hatt ich das Glück im 4ten zu sein gerad und konnte dadurch dem ganzen entkommen,da hinter mir noch einer war hätte das anders enden können.(Schwitz)🙂
An einem anderen Tag,ich brav rechts diesmal,kam ein Focus von hinten regelrecht angeschossen,drin 4 Rotzlöffel,wenn da einer rüberzieht dann gute Nacht.
Überholverbot ist übertreiben find ich,andererseits richtig weil es wirklich oft eng zugeht und nicht jeder kann a mit seiner breiten Kiste,egal ob PKW o.LKW so umgehen das Risiko min.ausfällt.
MfG
Niemals steht da auf einer Autobahn (selbst in der Baustelle) ein Überholverbotsschild Zeichen 276.
Da steht höchstens das Zeichen 277.
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...chen_vorschriftzeichen4.html
Doch,schon gesehen,auf der A14 erstmals aufgefallen,deshalb versteh ich das eigentlich ne.
Fiel mir ein nachdem bengs111 vorhin dies ansprach.