Überholverbot in AB-Baustellen für Mondeo MK4

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Laut einem Bericht im WDR heute Abend werden immer mehr Kontrollen in
Autobahnbaustellen gemacht um die Sprinterfraktion zur Kasse zu bitten.
Die Fahrzeuge die im Visier stehen sind ohne Spiegel kleiner 2 Meter,
meist so 1998mm aber mit Spiegel halt breiter.
Laut Gesetz gibt das 2m-Schild (Zeichen 264) die tatsächliche Breite an,
also mit Spiegel und Ladung!
Ich wünsche uns und allen SUV Fahrern schon mal viel Spaß beim Rechts fahren.
Unser MK4 ist mit Spiegel 2078mm breit!

Hier zur Erklärung:
Die Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.

Bis dann....
Volker

Beste Antwort im Thema

Ähem, naja... wenn Du Dir die bisherigen Posts aufmerksam anschaust, liest Du dort zum Thema Unfallschuld immer Formulierungen wie "Ich vermute...", "Ich habe gehört...", "soweit ich das verstanden habe...", alles Mutmaßungen, absolut nichts belastbares!

Ein Forum lebt doch aber von konkreten Fakten aus der Praxis, und mir war z.B. bis zu meinem Unfall neu, dass das 2m-Merkmal tatsächlich zu 100% Schuld führen kann. Wenn Du das alles schon wusstest, dann herzlichen Glückwunsch!

Und jetzt steinigt mich bitte dafür, dass ich es gewagt habe, noch einen irrelevanten Post zu schreiben. Oder haltet es einfach mit dem Orwell-Zitat im Post von McHeier... 🙄

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Wie verhält sich das eigentlich mit der Kolonnen-Überhol-Erlaubnis?
Bis 60km/h gilt bei Kolonnen (mind. 3 Fahrzeuge), daß sich diese gegenseitig überholen dürfen (mit max. 20km/h Differenzgeschwindigkeit).

Wird die Kolonnen-Überhol-Regel bei Pkw-Überholverbot außer Kraft gesetzt?
(meine Unwissenheit erschreckt mich jetzt selbst ;-)

Also, das Vorbeifahren in der Kolonne gilt nicht als Überholen, egal ob rechts oder links. Dann spielt auch das Überholverbot keine Rolle, meine ich. Woher hast du das mit den 60 km/h? Ist mir neu. Aber vielleicht ist das in Österreich wieder anders. Wenn z.B. rechts mit 70 gefahren wird, darf ich doch in der Kolonne links mit 80 vorbeifahren (gesetzt den Fall die 80 sind die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Baustelle).

Wenn auf der AB Überholverbot is interessiert mich das recht wenig, wenn der rechts zu langsam fährt fahr ich da halt vorbei...Sonst wäre ja nur noch Stau auf der AB

OK, habe die Antwort auf meine Frage inzwischen selbst gefunden:
www.verkehrslexikon.de/Texte/Ueberholverbot01.php

Demnach darf man selbst bei stundenlangen Warten nicht überholen.

Da hält sich aber glaube ich so ziemlich niemand dran.

------------------------

Zitat:

Original geschrieben von linza4


Woher hast du das mit den 60 km/h? Ist mir neu. Aber vielleicht ist das in Österreich wieder anders.

Was die Kolonnen-Überhol-Regel bis 60km/h betrifft, kann es durchaus sein, daß diese in Österreich nicht gilt.

In D steht sie in der StVO,

nachzulesen z.B. hier:

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Überholvorgang
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und heute mabe ich zum ersten mal das schild >2,1< zur kenntnis genommen.
gibt es das schon laenger? 😁

Zur Info: http://salzburg.orf.at/stories/534117/

letzter Absatz

Als wir jetzt an die Ostsee gefahren sind ist mir folgendes aufgefallen.

Bei uns im Kölner Raum sind die Baustellen schon auf 2,1m beschränkt. Wo sogar eine in Schleswig Holstein dabei war die auf 2,2m beschränkt war.

Aber in Niedersachsen ist ja die Erneuerung der A1 vom Bremer Kreuz bis Buchholz. Was sich ja über kurze 70km zieht 🙁 Dabei wird in einem Streckenabschnitt alles auf eine Spur geleitet und dann auf die andere Seite geführt. Das besondere daran ist das die Spur nur bis max 2,5m freigegeben ist.
Das heißt dass die LKW ja gar nicht diese Spur nutzen dürfen da sie ohne Spiegel 2,55m breit sind.

Wenn die Rennleitung da auch steht und Strafen verhängt 😕😛

Zur Info: Bei über 2m Fahrzeugbreite benutzt man einen für den Fahrzeugtyp unzulässigen Fahrstreifen. Auch wenn es äußerst unwahrscheinlich zu sein scheint, bei einer allg. Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld belegt zu werden, sollte man sich dennoch bewußt sein, dass man im Falle eines Unfalls (egal ob "fahrtechnisch" selbst verschuldet oder nicht) in jedem Fall (teil-)schuld hat!

Für mich war das Mitte vergangenen Jahres ein Glücksfall: Ich wurde im Baustellenbereich von einem VW T5 touchiert. Der Bus war voll besetzt, ich allein unterwegs, die haben natürlich alle behauptet, ich wäre auf deren Fahrsteifen gekommen, also ganz schlechte Karten für mich...

ABER: Das erste, was die Polizei zur Ermittlung der Unfallursache gemacht hat, war, die beiden Fahrzeuge zu vermessen (Spiegelaußenkante-Spiegelaußenkante). Amtlicher Eintrag in die Unfallakte: Mein Passat B6 1,99m/ der T5 ca. 2,20m. Damit war die Unfallursache klar: Ich durfte den Fahrstreifen benutzen, der T5 nicht. Wer auf wessen Fahrstreifen geraten war, war damit völlig unerheblich!

Aufgrund der Aktenlage hat mir die gegnerische Versicherung nach einigem hin und her dann auch die Reparaturkosten zu 100% erstattet. Bin echt froh, dass VW die Breite des (alten) Passat so perfekt hinbekommen hat... 😉

Danke dass Du dies nach 2 Jahren nochmal erwähnst......

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Danke dass Du dies nach 2 Jahren nochmal erwähnst......

So what? Das Thema ist immer noch aktuell und sorgt regelmäßig für Verwirrung. Du kannst meinen Post gern ignorieren, falls Du ihn für irrelevant hälst.

Dein Post ist von daher irrelevant , da dies hier auch schon alles stand. Aber Wiederholungen verfestigen ja das gelernte.

Ähem, naja... wenn Du Dir die bisherigen Posts aufmerksam anschaust, liest Du dort zum Thema Unfallschuld immer Formulierungen wie "Ich vermute...", "Ich habe gehört...", "soweit ich das verstanden habe...", alles Mutmaßungen, absolut nichts belastbares!

Ein Forum lebt doch aber von konkreten Fakten aus der Praxis, und mir war z.B. bis zu meinem Unfall neu, dass das 2m-Merkmal tatsächlich zu 100% Schuld führen kann. Wenn Du das alles schon wusstest, dann herzlichen Glückwunsch!

Und jetzt steinigt mich bitte dafür, dass ich es gewagt habe, noch einen irrelevanten Post zu schreiben. Oder haltet es einfach mit dem Orwell-Zitat im Post von McHeier... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von climbator


...Ein Forum lebt doch aber von konkreten Fakten aus der Praxis, und mir war z.B. bis zu meinem Unfall neu, dass das 2m-Merkmal tatsächlich zu 100% Schuld führen kann. Wenn Du das alles schon wusstest, dann herzlichen Glückwunsch!
Praxis

Mittlerweile sind die linken Spuren in der Regel auf 2,1 m beschildert. Tatsächlich sind die Spuren dann 2,50 m breit.

Die Landesbetriebe und die Polizei ist auf solche Probleme bereits aufmerksam geworden. Trift ja nicht nur unseren Mondi. Dort wo es möglich ist wird die linke Spur mit 2.1m bemessen.

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