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Überholverbot in AB-Baustellen für Mondeo MK4

Ford Mondeo Mk4 (BA7)
Themenstarteram 10. November 2010 um 19:29

Laut einem Bericht im WDR heute Abend werden immer mehr Kontrollen in

Autobahnbaustellen gemacht um die Sprinterfraktion zur Kasse zu bitten.

Die Fahrzeuge die im Visier stehen sind ohne Spiegel kleiner 2 Meter,

meist so 1998mm aber mit Spiegel halt breiter.

Laut Gesetz gibt das 2m-Schild (Zeichen 264) die tatsächliche Breite an,

also mit Spiegel und Ladung!

Ich wünsche uns und allen SUV Fahrern schon mal viel Spaß beim Rechts fahren.

Unser MK4 ist mit Spiegel 2078mm breit!

 

Hier zur Erklärung:

Die Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.

 

Bis dann....

Volker

Beste Antwort im Thema
am 29. Mai 2013 um 10:29

Ähem, naja... wenn Du Dir die bisherigen Posts aufmerksam anschaust, liest Du dort zum Thema Unfallschuld immer Formulierungen wie "Ich vermute...", "Ich habe gehört...", "soweit ich das verstanden habe...", alles Mutmaßungen, absolut nichts belastbares!

Ein Forum lebt doch aber von konkreten Fakten aus der Praxis, und mir war z.B. bis zu meinem Unfall neu, dass das 2m-Merkmal tatsächlich zu 100% Schuld führen kann. Wenn Du das alles schon wusstest, dann herzlichen Glückwunsch!

Und jetzt steinigt mich bitte dafür, dass ich es gewagt habe, noch einen irrelevanten Post zu schreiben. Oder haltet es einfach mit dem Orwell-Zitat im Post von McHeier... :rolleyes:

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Laut STVO stimmt das mit den 2m inklusive Spiegel. Wird manchmal mit der StVZO verwechselt, dort rechnet man ohne Außenspiegel; aber das ist hier nicht von Belang.

Die Sache betrifft nicht nur SUVs, Sprinter oder MK4 Mondeos, sondern nahezu alle Autos ab der Kompaktklase aufwärts.

Was ist eigentlich die Strafe, mit angeklappten Spiegeln zu fahren? (Anklappen rechts sollte ausreichen.) Ich hab da so einen Knopf, der auch während der Fahrt funktoniert;)

Themenstarteram 10. November 2010 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von toki71

 

Was ist eigentlich die Strafe, mit angeklappten Spiegeln zu fahren? (Anklappen rechts sollte ausreichen.) Ich hab da so einen Knopf, der auch während der Fahrt funktoniert;)

Normalerweise müsste es mit nur rechts angeklappten Spiegel kostenneutral sein,

wenn der Innenspiegel die Sicht nach hinten ermöglicht. :D

Da man rechts meist eh die erlaubte Geschwindigkeit fahren kann, braucht man eigentlich nur selten zu überholen. Als ich früher noch einen Golf 2 hatte, bin ich auch durch die Baustellen gerast. Der war aber auch über 30cm schmäler. Seit einigen Jahren ist das vorbei. Ist mir in den breiten Autos zu riskant. Bei den wenigen Zentimetern, die einem zur Verfügung stehen, besteht doch ein Restrisiko, daß man mal einen Fehler macht. Oder daß der lange LKW plötzlich nach links driftet. Oder daß man an dem nicht mehr vorbei kommt, ehe die Kurve beginnt...

Die Unfallfolgen im Baustellenbereich mag ich mir gar nicht ausmalen. Ich fahr dafür nach der Baustelle wieder schnell. Und die Blitzwahrscheinlichkeit ist auch deutlich höher. Die stellen die Blitzgeräte sogar auf Baustellenfahrzeuge...

so ein mist, dann muss ich mich wohl rechts einordnen. bei mir klappen auf knopfdruck immer beide spiegel ein, und ehrlich gesagt hab ich keine lust, vor jeder baustelle erstmal auf den standstreifen zu fahren, um nur den rechten spiegel von hand anzulegen. frage mich aber, wielange das die mechanik mitmacht, und was das kostet wenn die gruenen mich auf dem standstreifen vorfinden, wie ich meinen spiegel anklappe. $ :confused: $

Wenn man es ernst meint mit dem Anklappen, sollte es kein Problem sein, einen Schalter in die Leitung zum linken Außenspiegelanklappelektromotor zu legen. Wen man diese Leitung unterbricht, klappt es bei Knopfdruck nur auf der Beifahrerseite.

Und was ist an dem Thema neu :confused:

 

Eine 70er Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch für Autos die schneller fahren könnten.

Und so gilt die >2m< auch für ein Fahrzeug was breiter ist.

Dieses Thema wurde im mondeo-mk4.de schon zu Anfangszeiten besprochen :p

http://www.mondeo-mk4.de/index.php?page=Thread&threadID=402

Die entscheidende Frage wird doch in der Praxis entschieden.... und hier gehe ich davon aus, das ein Fahrzeug der Autobahnpolizei sich viel mehr auf die linksfahrenden 3,5 Tonner konzentrieren wird.

Da gibts nämlich häufig auch noch ne Tachoscheibe die evtl Geschwindigkeitsübertretungen dokumentiert.

Ich werde auch weiterhin da wo es Sinn macht den linken Fahrstreifen nutzen.

sonst können die das Dingen nämlich zumachen, die meisten Kleinwagenfahrer trauen sich eh nicht und 90% der andern dürfen nicht...

Hi,

 

ich find's geil, dass der MK4 so fett breit ist! :)

Da bleib ich gerne mal rechts.

 

Viele grüße

XG

Hi,

ein weiterer Grund, mal darüber nachzudenken, ob das Größenwachstum von Modell zu Modell unbegrenzt fortgeführt werden kann...

Unser Focus II (1,839/2,02m Breite ohne/mit Außenspiegeln) war bereits breiter, als unser Mondeo III (1,812m/1,931m Breite)!

Für mich persönlich hatten Focus I und Mondeo III die richtigen Abmessungen. Unser Focus II war bereits grenzwertig, der Mondeo IV hatte -nicht nur aus diesem Grund- keine Chance in meine (sehr viel größere ;)) Garage zu kommen (die Nachteile der enormen Außenmaße -hier gibts ja auch umfangreiche Threads zu- sind mir zu groß).

(Und wer mich jetzt belehren möchte, ich solle halt den Mondeo durch einen Focus ersetzen, hat halt einfach nicht verstanden, dass dies unterschiedliche "Fahrzeugklassen" sind...)

P.S.:

Der "Erzfeind" des Mondeo (hier im Forum) -der Passat- hat im Übrigen eine Breite mit Außenspiegeln von 1,991 m.

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

 

Der "Erzfeind" des Mondeo (hier im Forum) -der Passat- hat im Übrigen eine Breite mit Außenspiegeln von 1,991 m.

Das mag ja richtig sein...

aber der ist von VW *Schüttel* ;)

Die Diskussion zur Breite beim Mondeo und generell bei heutigen Fahrzeugen gab es ja auch schon in Bezug auf Parkplätze.

Es gibt einige Bundesländer die haben noch eine Parkplatzbauverordnung aus den 60 und 70er Jahren, und dementsprechend klein dürfen die Parkplätze sein.

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

 

Der "Erzfeind" des Mondeo (hier im Forum) -der Passat- hat im Übrigen eine Breite mit Außenspiegeln von 1,991 m.

Das mag ja richtig sein...

aber der ist von VW *Schüttel* ;)

Hi,

war mir klar, dass hier in diesem Forum eine solche Bemerkung kommt (und ich habe auch richtig gelegen bei meiner Vermutung, von wem sie kommen wird....) ;)

Ich wollte nur ausdrücken, dass auch aktuelle Fahrzeuge > Kompaktklasse noch die 2m-Grenze einhalten.

am 11. November 2010 um 9:45

und was ist mit der strafe für (klein)fahrzeuge, die in der baustelle die linke spur benutzen und dabei halb auf der rechten/mittleren fahren?

das ist eher das größere übel, das ich täglich sehe.oder liegts daran, das viele nicht wissen, welcher markierung sie nun trauen dürfen? gelb oder weiß...

am 11. November 2010 um 10:00

Nur so nebenbei:

Die Abmessungen des neuen Passat Variant 2010/2011: ;)

Länge / Länge mit Anhängevorrichtung 4.771 mm / 4.874 mm

Breite / Breite inkl. Außenspiegel 1.820 mm / 2062 mm

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