turbo oder nicht turbo, das ist hier die frage. hilfe!!

VW Passat B6/3C

Liebe Gemeinde bitte helft mir 🙁

habe seit 1,5Jahren einen Passat 3c(B6) 140ps 2.0 tdi 6Gang Getriebe. Ich kann an sich nicht über das Auto meckern, denn es läuft top. Aber seit einer gewissen Zeit ärgert mich der turbo(?). der Motor bringt nicht mehr die volle leistung. als beispiel, lässt sich das auto bei 130 km/h auf der autobahn entweder nur schwer/langsam oder gar nicht beschleunigen obwohl ich das gaspedal durchtrete. der motor wird zwar lauter und der verbrauch höher, so als ob der motor beschelunigen würde, allerdings bringt er die leistung nicht auf die straße. was allerdings auch der fall beim ganz normalen beschleunigen im stadt-/überlandverkehr ist.
die nächste sache ist ein schneller verlust der drehzahl beim schalten. egal in welchen gang in schalte, die nadel fällt ungewöhnlich schnell wieder auf 800-900 Umdrehungen runter.
und zu alledem hört der turbo sich auch nicht mehr gesund an, sprich ungewöhnlich laut beim beschleunigen und er rattert(nennen wir es mal so). vergleichbar mit dem beschleunigen eines 20jahre alten skodas. und auch hier wird nur der motor laut, der verbrauch steigt aber er bringt nicht mehr die 140ps auf die straße 🙁

bitte helft mir!
bin über jeden tipp dankbar

chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von feevsbruce


du sagst das so einfach^^
mein netter vw händler durch den ich garantie technisch noch gebunden bin, zieht mir das geld aus allen ecken und da er weiß das ich noch an ihn gebunden bin nutzt er es natürlich aus.
und die anderen werkstätten hier kannste auch in den wind schießen 😁

Was ist das denn für ein Quatsch? Wenn Du noch Garantieansprüche an den Händler hast, warum sollte er Dir denn dann Geld aus der Tasche ziehen wollen/sollen? Für mich klingt die ganze Sache etwas schief. Keine Ahnung, keine Zeit und kein vernünftiger Händler?! Da sind doch Milliarden an Euro in den Aufbau geflossen und immer noch kein Land in Sicht? 😁

Fahre, schiebe oder wie auch immer Dein Fahrzeug zu einem Händler mit Ahnung und lasse den Fehlerspreicher auslesen. Alles andere wäre sinnfrei.

Brain

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ok denn der freundliche meinte, als ich 10w40 reingefüllt hatte, kann ich schon mit nem turboschaden rechnen, weil das öl wohl nicht für PD motoren ausgelegt ist und die leitungen zusetzt?!

Wenn meine Werkstatt irgendetwas macht, was nicht mit mir abgesprochen ist, dann würde ich vielen Dank sagen. Aber niemals dafür bezahlen!!! Ich lasse mir auch IMMER die Altteile zeigen. Nicht das erstemal das etwas gemacht wurde, was nicht gemacht wurde (Ihr versteht sicherlich).

Natürlich. Lass ich mir auch immer Zeigen. Denn heutzutage weis man leider nie ob man verarsht wird nur weil die Werkstatt denkt man hat ja als Kunde eh keine Ahnung. Ich lass mih IMMER anrufen wenn irgendwas gemacht wird was nicht abgesprochen ist.

Also, generell zum Öl VW505.01 oder höher, ACEA A3/B3 (oder höher), oder C3 falls du nen DPF hast, wäre auch schon schön.

Zu den Teiletauschern vom Fach: Letztens nen Anruf bekommen: Das Lager IN der Pendelstütze sei defekt und die müsse erneuert werden, Gesamtkosten 380€. Machen?

Hab ihn dann mal dezent gefragt, warum er mir den kompletten Aggregaträger ausbauen will um die Pendelstütze zu wechseln? Als Antwort kam, das sehe VW so vor. Okay, das Aggregatträgerlager wollte er bei dem Spaß aber unangetastet lassen - wenn das Ding schon draussen ist, kann man das ja sinnvollerweise mit machen...

Hab am WE kurz die Stütze getauscht, kostet ja nicht so viel das Ding. Ergebnis: 25min Arbeit, Lager in der Pendelstütze nicht Defekt. Muss ich Mittwoch mal mit zu VW, mal sehen was daran defekt ist.

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Hm wer hat den die Diagnose mit der Pendelstütze gemacht?
Nen Meister oder eher einer von den Mechanikern?

Und aus diesem Grund sollte man von vorn herein klar stellen das man angerufen werden will und Informiert werden will bevopr etwas gemacht wird was man nicht in Auftrag gegeben hat.
Was ich auch schon erlebt habe ist das die gern sagen das und das ist Defekt aber wenn man das Defekte Teil dann sehen möchte haben sie es schon nicht mehr und schon entsorgt.

Behalte immer im Hinterkopf das es dein Eigentum ist und Sie es nicht einfach entsorgen dürfen.
Du Kaufst ja schließlich das neue Teil und es wird nicht von der Werkstatt mal so getauscht.
Wenn sie dein Eigentum weg werfen ist es Diebstahl wenn Sie es vorher nicht mit dir abgesprochen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


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Behalte immer im Hinterkopf das es dein Eigentum ist und Sie es nicht einfach entsorgen dürfen.
Du Kaufst ja schließlich das neue Teil und es wird nicht von der Werkstatt mal so getauscht.
Wenn sie dein Eigentum weg werfen ist es Diebstahl wenn Sie es vorher nicht mit dir abgesprochen haben.

Das stimmt nicht, bzw. ist eine fromme und falsche Annahme. Trägt das 'Teil' nen X, handelt es sich um ein sogenanntes 'Austauschteil'. Das bedeutet, dass der Preis den du für das neue Teil bezahlst, die Rückgabe des Altteils (z.B. Turbolader) beinhaltet. Also nichts von wegen dein/mein Eigentum oder . . . . . Findest Du aber alles auch in den AGB's, die bei Abgabe bzw. Auftragserteilung unterschrieben werden. Gängiger Passus: 'Das Eigentum an dem auszutauschenden Altteil geht mit Übergabe des entsprechenden Austauschteils an den Kunden auf Werkstatt XYZ über.'

Brain

Ja das ist richtig für Austauschteile mit dem Index X. Aber für Teile wie Scheinwerfer oder Lager die keine Austauschteile sind gilt das nicht.
Ich meine ja nur Wirkliche Neuteile und keine Aufbereiteten Teile.

Wobei es ja bei Austauschteilen wie Turbolader ja normalerweise vorher abgesprochen wird wenn die gewechselt werden.
Mir hat damals schon der Serviceberater gesagt das, dass Teil Ausgetauscht wird und eingeschickt wird.

Wobei du auch X Teile ohne X bekommst. Das sind dann wirklich Neuteile die auch nicht Ausgetauscht und eingeschickt werden.
Dann darf dich VW höchsten ganz lieb fragen ob sie das defekte teil haben dürfen. Aber bei nem Turbo würd ich dennen nen Vogel zeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Ja das ist richtig für Austauschteile mit dem Index X. Aber für Teile wie Scheinwerfer oder Lager die keine Austauschteile sind gilt das nicht.
Ich meine ja nur Wirkliche Neuteile und keine Aufbereiteten Teile.
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Austauschteile müssen nicht ausschließlich 'aufbereitet' sein! Merke: "Austauschteile sind in hohem Maße, im Idealfall stets instandsetzbar". Und im o.g. Thread ging es u.a. um einen Turbolader und nicht um eine Lampe, die der argwöhnische Kunde dann noch defekt sehen wollte! Ob eine Pendelstütze darunter fällt, kann ich nicht beurteilen, bin Gynäkologe 😁

Brain

hehe naja aber nen Turbo bekommt man ja auch neu.
Kostet dann zwar nicht (wie beim BMP) 842,67€ sondern 1314,95€ aber Du kannst dann den alten mit nach Hause nehmen und dir in Schrank untern Ferneseher stellen 🙂 oder in deine Praxis neben dem Gynäkologestuhl 😉. Aber nicht vergesen Ihn zu Desinfizieren 😛

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


hehe naja aber nen Turbo bekommt man ja auch neu.
Kostet dann zwar nicht (wie beim BMP) 842,67€ sondern 1314,95€ aber Du kannst dann den alten mit nach
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Da hat es der Gynäkologe einfacher als der freundliche Schmierfinger. Körper und fest mit dem Körper verbundene Teile sind keine Sachen i.S.d. Gesetzes. Nur an Sachen kann man Eigentum haben. Also ist der Eigentumsvorbehalt ebenso wie das Eigentum futsch.

Wir gleiten jedoch gerade etwas ab, daher Schluß jetzt, bevor (wieder) der Mod. zuschlägt. 🙂

Brain

Genau also was ich eigentlich sagen will ist:

Alles was nicht im ETKA als X (Austauschteil) deklariert ist, ist mit Erwerb des Fahrzeuges in dein Eigentum über gegangen.
Somit darf der 🙂 diese Teile nicht einfach ohne dein Einverständniss entsorgen.
Wenn Er es jedoch macht ist es Diebstahl und er müsste es dir Theoretisch ersetzen.

Wenn ich da Falsch liege so sage es mir jemand. Aber das ist mein Aktueller Wissensstand.

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Alles was nicht im ETKA als X (Austauschteil) deklariert ist, ist mit Erwerb des Fahrzeuges in dein Eigentum über gegangen.
Somit darf der 🙂 diese Teile nicht einfach ohne dein Einverständniss entsorgen.
Wenn Er es jedoch macht ist es Diebstahl und er müsste es dir Theoretisch ersetzen.
( ... )

Wie schon erwähnt, ist das in den AGB's geregelt. Üblicherweise ist der Besitzübergang bei Montage des Neuteils üblich. Daher gilt Deine o.g. Annahme in der Praxis nicht. Ich denke, Mann/Frau sollte vor Auftragserteilung einmal die 25 .... Seiten überfassenden AGB's des Auftragnehmers (juristisch falsch, da eigentlich nichtgeldliche Leistungen gegenüber dem Vertragspartner gemeint sind) lesen. Das würde zu mindestens das 'Zeitfenster' des Servicemitarbeiters sprengen 😁

Brain

hehe das werd ich nächstes mal machen 🙂 ^^

Dazu gilt auch das in den AGB´s stehen kann was will. Wenn es gegen irgend welche gesetze verstößt ist es eh nichtig 😉

Defekte Teile werden weggeworfen, es sei denn, der Kunde wünscht Mitgabe, dies muss er explizit sagen.

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