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Tuning weg dank dem Freundlichen!

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 15:14

Hallo liebe Gemeinde!

Nun ist der GAU eingetreten den ich nie haben wollte.

habe Anfang der Woche einen Anruf von meinem Freundlichen bekommen. Mein kleier war wegen ner defekten Glühkerze dort! Diese haben sie auch ordnungsgemäß gewechselt, dabei ist ihnen allerdings mein Steuergerät abgeraucht. So "kulant" wie sie dann waren, haben die sogar kostenlos ein neues eingebaut. Dieses ist allerdings, wie aus dem Titel zu entnehmen ist natürlich nicht gechippt.

Laut Aussage übernehmen die die Kosten fürs "Nachchippen" nicht, da es sich nicht um eine orginial Software von Audi handelt!

Daher meine Frage gerade an die Audi-Insider hier im Forum: Wie realistisch ist ein fehler der Werkstatt und wenn die einen Fehler gemacht haben, hab ich ne Chance das ganze übern nen Anwalt zu regeln???

Vielen Dank im Voraus

Ein immer noch geschockter

Christian

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2008 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von BerndDeBrot

Hallo liebe Gemeinde!

Nun ist der GAU eingetreten den ich nie haben wollte.

habe Anfang der Woche einen Anruf von meinem Freundlichen bekommen. Mein kleier war wegen ner defekten Glühkerze dort! Diese haben sie auch ordnungsgemäß gewechselt, dabei ist ihnen allerdings mein Steuergerät abgeraucht. So "kulant" wie sie dann waren, haben die sogar kostenlos ein neues eingebaut. Dieses ist allerdings, wie aus dem Titel zu entnehmen ist natürlich nicht gechippt.

Laut Aussage übernehmen die die Kosten fürs "Nachchippen" nicht, da es sich nicht um eine orginial Software von Audi handelt!

Daher meine Frage gerade an die Audi-Insider hier im Forum: Wie realistisch ist ein fehler der Werkstatt und wenn die einen Fehler gemacht haben, hab ich ne Chance das ganze übern nen Anwalt zu regeln???

Vielen Dank im Voraus

Ein immer noch geschockter

Christian

Sei froh, wenn die Werkstatt das Steuergerät zahlt !

Je nach Motor müssen die Glühkerzen von Keramikkerzen auf Stahlkerzen umgerüstet werden.

Dazu ist ein Softwareupdate nötig.

Da Du keine Angaben zum Chiptuning gemacht hast, muss die Werkstatt u.U. noch nichtmal das Steuergerät ersetzen.

Vernünfige Tuner weisen darauf hin bzw. kennzeichnen die Steuergeräte / Software so, daß es ersichtlich ist. (z.B. ABT)

Tuningmaßnahmen sind vom Kunden grundsätzlich anzugeben.

Der Audi-Servicepartner ist laut seinem Händler- und Servicevertrag verpflichtet, solche Tuningmaßnahmen dem Hersteller anzuzeigen.

Das die Werkstatt die Tuningmaßnahme nach Steuergeräteersatz nicht zahlen wird, liegt darin begündet, daß Du die Tuningmaßnahme nicht angezeigt hast.

Sonst hätte entsprechend reagiert werden können.

 

Vor Gericht würdest Du aufgrund nicht angegebenem Chiptuning auf die Nase fallen.

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Warum Unterlagen vom Tuner? Ich hab doch keine Ansprüche gegen den Tuner. Was interessiert die Audi-Werkstatt denn der Tuner. Und vorsätzlich verschweigen kann man nur etwas, wenn man vorher verpflichtet ist, Angaben zu machen.

Und selbst wenn das Tuning nicht eingetragen sein sollte, berechtigt das die Werkstatt immer noch nicht, dass Steuergerät kaputt zu machen :)

MfG

roughneck

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Ich habe übrigens noch nie was unterschreiben müssen, wenn ich mein Auto in die Werkstatt gebracht habe.

Egal, auch mündliche Verträge sind gültig.

Schon mal die Service-AGB`s des Händlers gelesen!?

am 9. Mai 2008 um 19:28

Für alle Ungläubigen hier schwarz auf weiss zwecks Angabe zu Tuning Massnahmen.Siehe Bild

am 9. Mai 2008 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Warum Unterlagen vom Tuner? Ich hab doch keine Ansprüche gegen den Tuner. Was interessiert die Audi-Werkstatt denn der Tuner. Und vorsätzlich verschweigen kann man nur etwas, wenn man vorher verpflichtet ist, Angaben zu machen.

MfG

roughneck

Du als derjenige, der das Fahrzeug hat Tunen lassen, bist verpflichtet, diese Angaben zu machen, da Du einen Vertrag mit dem Tuner abgschlossen hast, dessen Vertragsbestandteil das ist.

Da Du gegenüber dem Audi-Servicepartner vorsätzlich diese Angaben NICHT gemacht hast, ist dieser auch nicht zum Ersatz verpflichtet.

=> Auch der Tuner muss i.A. deshalb keinen kostenlosen Ersatz leisten.

Werden die Angaben gemacht, ist es i.A. kein Problem, Über den Tuner den Originaldatenstand aufzuspielen, ein Update durchführen zulassen und danach den entsprechenden Tuningdatenstand erneut aufzuspielen.

=> Siehe Unterlagen des Tuners.

Vernünftige Tuner bieten solchen Service an bzw. kennzeichnen ihre Tuningsoftware.

Vernünftige Tuner gehen sogar noch weiter:

Sollte der Tuningdatenstand nicht mehr zum Datenstand nach Update passen, bekommst Du z.B. von ABT innerhalb von 5 Werktagen einen auf den neuen Datenstand angepassten Chipdatenstand.

Vernünftige Tuner können es sich leisten, Ihren Datenstand zu kennzeichnen, da sie z.B. auch Garantieleistungen anstelle des Herstelles übernehmen.

Also der Tuner befreit einen dritte Person (in diesem Fall die Werkstatt) von jeder Haftung, wenn diese die Tuning-Maßnahmen zerstört? Das erscheint mir doch ziemlich sinnlos, da der Tuner keinen Vorteil davon hat und der Kunde nur Nachteile.

Und wenn ich die Angaben beim Audi-Partner mache, haftet also der Tuner, wenn die Werkstatt Mist baut?

MfG

roughneck

am 9. Mai 2008 um 19:39

Der Tuner befreit niemanden von der haftung !

Aber die Werkstatt ist aufgrund der von Dir vorsätzlich nicht geleisteten Angaben nicht verplichtet, Ersatz für die Tuningmaßnahme zu leisten.

Und die Nachteile hast nur Du als Endverbraucher, denn der Tuningdatenstand setzt auf dem Seriendatenstand auf.

Wenn Du nicht die oben beschriebenen Leistungen des Tuners nutzt, hast Du halt nen alten Datenstand drauf, der u.U. nicht optimal ist.

=> Auch der Tuningdatenstand ist nicht optimal.

Wie gesagt: Ich wurde bisher noch von keiner Werkstatt dazu aufgefordert Tuning-Maßnahmen anzugeben :)

MfG

roughneck

am 9. Mai 2008 um 19:43

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Wie gesagt: Ich wurde bisher noch von keiner Werkstatt dazu aufgefordert Tuning-Maßnahmen anzugeben :)

MfG

roughneck

Die Werkstatt muss Dich dazu nicht erst auffordern, denn Du bist verpflichtet, das anzugeben.

Genauso, wie Du verpflichtet bist, entsprechende Tuningmaßnahmen eintragen zu lassen.

am 9. Mai 2008 um 19:46

Bei uns ist dies so geregelt,wenn die Agregate einen Schaden erleiden wegen dem Tuning (nicht jedes Tuning ist gleich perfektes Tuning) steigt Audi komplett aus von der Garantie oder Gewährleistung was Motor und Getriebe betrifft und der Tuner haftet dafür deshalb wird jeder anständige Tuner Dich darauf hinweisen und Dir eine Garantie anbieten (meist muss man diese extra bezahlen).

Also Finger weg von sogenannten Pseudo-Tunern um 200.-€ ohne Garantie usw.

Auch wird jeder Tuner sofern er ein Mann vom Fach ist den Wagen auf einem Prüfstand stellen und seine Tuning Massnahmen überprüfen und wenn man ganz genau ist sollte man ein Motortuning sogar eintragen lassen über TÜV da unter Umständen die Versicherung bei einem Unfall aussteigen kann sofern es nachweisbar ist.Sollte der Wagen im schlimmsten Fall beschlagnahmt werden kommt es sicher raus und dann PROST MAHLZEIT.

Zumindest ist es im Össie-Land so und deshalb ist mein Wagen zwar getunt aber alles eingetragen mit Brief und Siegel.

Ich weiss manche werden sich denken der kleine Schluchtenscheisser macht sich wichtig,aber lieber ein kleiner Schluchtenscheisser dafür aber gut abgesichert;-)

Aber dann würde ich gern wissen, wo steht, dass ich dazu verpflichtet bin. Das muss ja irgendwo festgehalten sein. Und zumindest bisher konnte ich da nix finden :)

Die Verpflichtung zur Eintragung von Tuning-Teilen lässt sich ja z.B. der StVZO entnehmen.

@Barny:

Wie gesagt: Garantie ist ja ein völlig anderes Thema. Und so eine Unterlage wie du oben angehängt hast, hab ich z.B. noch nie unterschrieben.

MfG

roughnck

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Ich habe übrigens noch nie was unterschreiben müssen, wenn ich mein Auto in die Werkstatt gebracht habe.

Egal, auch mündliche Verträge sind gültig.

Schon mal die Service-AGB`s des Händlers gelesen!?

Natürlich sind mündliche Verträge gültig. Nur hat das mit den AGB (bitte ohne ´s) überhaupt nichts zu tun. Denn der Händler muß nachweisen, dass ich die zur Kenntnis genommen habe, denn sonst sind sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen. Und wie will der Händler das nachweisen? Mithin gelten die AGB in den allermeisten Fällen schlicht nicht.

Ich wage leise zu bezweifeln, dass der Tuner mich wirksam verpflichten kann, gegenüber Dritten das Tuning anzugeben. Und wenn ich das unterlasse, dann hat das Auswirkungen auf meine Ansprüche gegenüber dem Tuner, aber nicht gegenüber dem Händler. Und wenn der Händler nicht ausdrücklich nach Tuning fragt, trägt er meiner Meinung nach selbst das Risiko. Der Händler ist aus der Sache nur dann raus, wenn er nachweislich fragt und ich ebenso nachweislich verschweige.

Ansonsten gelten die ganz normalen Regeln des Schadenersatz. Und die besagen, dass mich der Händler genauso stellen muß, wie ich vor dem Schaden war.

Und am Rande: Ich hab kein Tuning in meinem Auto. Und trotzdem habe ich noch nie was unterschrieben.

Alles andere halte ich für juristisch nicht haltbar.

am 9. Mai 2008 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Aber dann würde ich gern wissen, wo steht, dass ich dazu verpflichtet bin. Das muss ja irgendwo festgehalten sein. Und zumindest bisher konnte ich da nix finden :)

Die Verpflichtung zur Eintragung von Tuning-Teilen lässt sich ja z.B. der StVZO entnehmen.

@Barny:

Wie gesagt: Garantie ist ja ein völlig anderes Thema. Und so eine Unterlage wie du oben angehängt hast, hab ich z.B. noch nie unterschrieben.

MfG

roughnck

Wenn man etwas nicht "findet", bedeutet es nicht, daß es nicht da ist.

Zu der Frage lese die Beiträge weiter vorn, da stehen die Antworten bereits.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Die Werkstatt muss Dich dazu nicht erst auffordern, denn Du bist verpflichtet, das anzugeben.

Genauso, wie Du verpflichtet bist, entsprechende Tuningmaßnahmen eintragen zu lassen.

Eine solche Verpflichtung existiert nicht. Wo soll die herkommen? Nur weil die Händler es gerne so hätten, ist es nicht so. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht, und vertraglich müsste es zwischen Händler und mir vereinbart werden. Der Vertrag des Tuners ist hier völlig irrelevant.

Grüße

Jan

am 9. Mai 2008 um 19:57

Angenommen du hast Sonderräder auf deinem Audi drauf.

Lexani JSDKFDF mit 999 Gold und Diamantsteinen an der Felge...entweder der Audihändler verweigert die Annahme mit diesen Reifen und bittet sie darum original bereifung zu montieren.

ODER...

der audihändler nimmt das so hin, fährt er jetzt in die werkstatt rein und kracht mit der felge gegen eine bordsteinkante, muss er den schaden zu 100% übernehmen.

so ist das nunmal.

das problem wird sein, die software nach zu weißen.

am 9. Mai 2008 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Die Werkstatt muss Dich dazu nicht erst auffordern, denn Du bist verpflichtet, das anzugeben.

Genauso, wie Du verpflichtet bist, entsprechende Tuningmaßnahmen eintragen zu lassen.

Eine solche Verpflichtung existiert nicht. Wo soll die herkommen? Nur weil die Händler es gerne so hätten, ist es nicht so. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht, und vertraglich müsste es zwischen Händler und mir vereinbart werden. Der Vertrag des Tuners ist hier völlig irrelevant.

Grüße

Jan

Du wirst es schon wissen.

Nicht der Händler will das, sondern der Tuner weisst Dich darauf hin, da Du sonst den Scheden hast (siehe TE).

Wenn Du also vorsätzlich derartige Dinge verschweigst, musst Du auch für den Schaden aufkommen.

Man könnte da u.U. auch nen Betrugsversuch vermuten, wenn derartige Dinge vorsätzlich verschwiegen werden.

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