Tüv überziehen
Mahlzeit...
wielange kann ich meinen Tüv überziehen bis es teuer wird? Ab wann kostets wieviel?
Wie ist das versicherungstechnisch?
Danke
Bimmel
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mousejunkie
ja kannst du machen. das bußgeld musst du allerdings trotzdem zahlen.Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
polizei... dann kann man das auto ja abmelden... dann dürfte ja keiner mehr was sagen können?!? ich steh zwar ohne auto da aber komm um die tüvkosten rum?!
max 15€ + gebühr
das ärgerliche ist wenn die beamten behaupten es gäbe nur einen gravierenden mangel, begleiten die dich an ort und stelle bis zum tüv und wenn es sau dumm läuft wird er sovort stillgelegt.
nur warum verkaufst du ihn nicht wirklich mit neuem tüv?
die kosten bringt er auf alle fälle durch den mehrwert wieder rein
Aber doch nicht wenn er eh nur in den Export gehen soll. Da ist wichtig dass vier Räder dran sind und es brumm macht.
Export ist nicht gleich Export, für ein Exportkennzeichen brauchts z.B. eben schon eine gültige HU.
Der Wagen IST nunmal auch noch nicht im Export (über Transporter) sondern hier mit Kennzeichen auf der Straße, daher ist es natürlich relevant. 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Export ist nicht gleich Export, für ein Exportkennzeichen brauchts z.B. eben schon eine gültige HU.
Der Wagen IST nunmal auch noch nicht im Export (über Transporter) sondern hier mit Kennzeichen auf der Straße, daher ist es natürlich relevant. 🙄
natürlich von hamburg mit dem schiff nach afrika, da macht ein 5 tages kenzeichen für den export sicherlich absoluten sinn 😕
für die fahrt nach hamburg benötigt man ganz einfach eine rote nummer oder die sammeltrailer die die fahrzeuge in ganz deutschland holen und hinbringen
deswegen schrieb ich ja auch noch den Export mittels Transporter 🙄 als anderen Fall
Ab gesehen davon redete ich von einem Exportkennzeichen und nicht von einem Kurzzeitkennzeichen.
Zitat:
Original geschrieben von Entschen23
Ich denk mir die ganze Zeit nur... Der schöne gemachte Astra... 🙁
Moin!
Und ich denke es geht um den Kombi mit dem X16XEL,
oder nicht?????
MFg Ulf
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
deswegen schrieb ich ja auch noch den Export mittels Transporter 🙄 als anderen FallAb gesehen davon redete ich von einem Exportkennzeichen und nicht von einem Kurzzeitkennzeichen.
wohin willst du sonst noch exportieren?
die meisten länder machen das so das sie keine fahrzeuge über 10 jahren reinlassen zur einfuhr außer in afrika
somit wirst du auch mit einem exportkennzeichen und einem astra schon probleme haben ob tüv oder nicht.
der weg mit dem auto nach afrika ist möglich aber sehr weit somit fraglich ob es mit den 5 tagelanggeltenen zollkenzeichen schafst
du redest immernoch von einem Kurzzeitkennzeichen mit 5 Tage Gültigkeit - Exportkennzeichen sind mindestens 14 Tage und maximal 1 Jahr lang gültig.
Ändert aber alles nichts daran, dass das Fahrzeug hier im Inland weiterhin ohne HU genutzt wird und erst irgendwann in den Export soll.
Zitat:
Original geschrieben von uller8
Moin!Zitat:
Original geschrieben von Entschen23
Ich denk mir die ganze Zeit nur... Der schöne gemachte Astra... 🙁
Und ich denke es geht um den Kombi mit dem X16XEL,
oder nicht?????
MFg Ulf
hatte er aber auch geschrieben das es der caravan ist
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
hatte er aber auch geschrieben das es der caravan ist
Hatte ich überlesen... 🙄