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Einstiegsbeleuchtung (Unterbodenbeleuch) eintragen lassen?! Hier die Antwort vom Tüv!

Themenstarteram 25. September 2003 um 6:00

Hi Leute.

Ich habe den TÜv Nord mal bezüglich einer Einstiegshilfe gefragt. Nen bisschen was erzählt von wegen, dass meine Oma im Dunkeln immer nicht richtig sieht und ich sie so oft fahren muss, etc.... und hier nun die Anwort vom Tüv Nord.

Damit ist das hier nun auch mal geklärt.. schade.. hatte immer die Hoffnung das es geht. (haben ja auch viele immer behauptet!)

 

Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

 

· Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes*, die an den Fahrzeuglängsseiten angebrachten Leuchten dürfen nur gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen. *Hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen.

· Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein.

· Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen stets funktionsfähig sein. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder während der Fahrt benutzt werden.

 

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

 

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterboden- oder Einstiegsbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt, deshalb müssen sie zu den nicht zulässigen lichttechnischen Einrichtungen gezählt werden.

 

Blaue oder gelbe Rundumleuchten sind den dafür zugelassenen Fahrzeugarten (Polizei und Feuerwehren bzw. Baustellen- oder Müllfahrzeugen) vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

-------

TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH

Bereich Unternehmensentwicklung

Information und Dokumentation

www.tuev-nord.de

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27 Antworten

so ne scheiße, na jetzt haben wir die bestätigung :-(

hab was bei ATU gesehen!

was meint ihr dazu:

Einstiegsbeleuchtung, blau, 60cm

Als Einstiegsbeleuchtung zugelassen. Muss mit dem Türkontakt verbunden werden, um beim Betätigen der Zentralverriegelung die Beleuchtung zu aktivieren.

 

hier der Link

http://www.atu.de/shop/ArtikelInfo.asp?Artikelnr=188

wissen die ne neue Lücke?

jemand dazu schon nen Wisch gesehen?

am 18. März 2004 um 20:44

ich glaube nicht. das wird leider nicht so funzen wie sich atu das vorgestellt hat.

 

ABER ICH HAB NE IDEE:

sieht vielleicht komisch aus aber, wir nehmen mal an jeder verbaut vier röhren unterm wagen, eine vorne hinten und für die seiten.

vorne = weißes

rechts = gelbes

links = gelbes

hinten = rotes licht.

natürlich alles so hell das wir nicht die halbe stadt ausleuchten sonder nur 15cm zu jeder seite weg. das dürfte doch kein thema sein, sehe ich das richtig?

gruß

UBB ist absolut total und vollkommen gegen die StvZO und kann NICHT legal eingetragen werden, bzw. jede Eintragung ist eh unwirksam.

Kurz: es ist verboten, komplett ;)

n netter tüv prüfer KANN dir SEITLICHE unterbodenbeleuchtung als "einstiegshilfe" eintragen WENN:

1) sie mit dem türkontakt verbunden ist (licht an nur bei tür auf)

2) es einen hauptschalter gibt um das ganze global auszuschalten

 

einen zusätzlichen schalter um das ganze auch bei geschlossener tür einzuschalten musst du ja keinem zeigen ^^

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

UBB ist absolut total und vollkommen gegen die StvZO und kann NICHT legal eingetragen werden, bzw. jede Eintragung ist eh unwirksam.

Kurz: es ist verboten, komplett ;)

Erzähl das mal Daimler-Chrysler, die bauen sowas ein in ihre Autos.

MfG BlackTM

@Webjunkie

Hmm...entweder ich hab ein Dejavue...oder die vom TÜV Nord arbeiten nur mit vorgefertigten Textbausteinen. Hatte letzte Woche auch ne Anfrage dorthin geschickt. Dabei ging es um den Austausch der originalen Lampen der Kennzeichenbeleuchtung durch weisse LEDs. Hier mal die Antwort auf meine Anfrage:

"Sehr geehrter Herr ---,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Die von Ihnen angesprochene Änderung brächte die Bauartgenehmigung der Kennzeichenleuchte zum erlöschen. Das bedeutet, Sie würden einen unzulässigen Eingriff an einer Leuchte vornehmen."

Naja...ist wohl doch besser, einmal direkt vor Ort zum TÜV-Menschen vorbeizuschauen. Online nehmen die einen vielleicht nicht ernst genug *g*

Gruss, Stephan

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

Erzähl das mal Daimler-Chrysler, die bauen sowas ein in ihre Autos.

MfG BlackTM

Richtig, die mussten dafür auch ganz bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen (im Schweller eingebaut, ganz bestimmter Abstrahlwinkel, tausend Gutachten...). Unter dem Auto angebrachte Röhren sind IMMER und ausnahmslos verboten. Nix mit "Einstiegshilfe" oder so.

;)

Zitat:

Original geschrieben von SyNc^4x4

n netter tüv prüfer KANN dir SEITLICHE unterbodenbeleuchtung als "einstiegshilfe" eintragen WENN:

1) sie mit dem türkontakt verbunden ist (licht an nur bei tür auf)

2) es einen hauptschalter gibt um das ganze global auszuschalten

Der Prüfer KÖNNTE es schon eintragen, aber wer riskiert in der heutigen Zeit schon seinen Job....

Und außerdem wäre die Eintragung nicht mal die dafür vergeudete Tinte wert, denn sie würde gegen geltende Zulassungsbestimmungen verstoßen und wäre deshalb im Falle einer Verkehrskontrolle praktisch wertlos...

Das Thema kam doch schon so oft. S-Klasse haben extra Auflagen zu erfüllen, dann würde es eingetrage. Bestimmte Schaltung, bestimmter Abstrahlwinkel, Lux-messung usw. Es ist möglich das Teil einzutragen lassen, aber man braucht einiges an Unterlagen und Geld. Entsprechende Stellen von Tüv sprechen von einigen tausend Euro. Hab auch schon irgenwo mal einen ewig lang Brief über die genauen Details gepostet.

Das von ATU kann auch vor den Innenraum gedacht sein, da siehts dann schon wieder etwas anders aus.

am 25. März 2004 um 15:29

@ Soulofdarkness: wieso? weiß is doch weiß oder?!? haben die ne deutlich stärkere lichtleistung oder warum soll das nich gehn?

die ATU dinger sind sicher für innen und dürfen nicht nach außen leuchten

wie is denn das, wenn ein ausländisches auto mit unterbodenlicht hier rum fährt - die grünen sagen dem sicher, daß er's ausschalten soll - was kann das für den sonst noch für konsequenzen haben?

Hab gerade gestern nen Bericht auf Sat.1 dazu gesehen...ich glaub bei Goodyear Automagazin oder so...da haben die nen PKW mal zur Dekra geschickt der allen möglichen schnick schnack hatte....

War fast alles Verboten. Nur ne Leuchtstoffröhre dürfte man laut Dekra wohl einbauen im innenraum..bzw Fussraum also nicht nach aussenstrahlend und die röhre darf nur bei geöffneter Tür angehen...das widerspricht jetzt völlig dem Brief vom Tüv nord...ich denke es ist wohl sinnvoll einfach immer persönlich bei seinem TÜV nachzufragen vor dem einbau...

Re: Einstiegsbeleuchtung (Unterbodenbeleuch) eintragen lassen?! Hier die Antwort vom Tüv!

 

Zitat:

Original geschrieben von Webjunkie

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen.

@Pokerface hinter den Scheiben ist das Schlüsselwort. Sonst wären ja auch Innenbeleuchtung, Radio usw verboten.

Zum Link von ATU. Damit müsste es doch gehen. Die meisten TÜVler vermissen ja das E-Zeichen auf den Leuchten. Die Leuchten von ATU haben aber ein E-Zeichen und wenn sie mit dem Türkontakt verbunden werden, dann werden die 100pro eingetragen.

Ich hab letztens meinen TÜV gefragt (bezüglich teiferlegen und BösenBlick ist der total streng) wegen UBB. Der hat gemeint, am Türkontakt angeschlossen alles kein Problem!!

Ihr müsst einfach mal nach Oberbayern runterkommen, da tragt euch das jemand ein!!

Da Alex

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