Tüv überziehen
Mahlzeit...
wielange kann ich meinen Tüv überziehen bis es teuer wird? Ab wann kostets wieviel?
Wie ist das versicherungstechnisch?
Danke
Bimmel
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Ein Auto wo der Dom durchbricht, ist schon VOR dem TÜV eine Gefährdung für den Straßenverkehr, da greift die Sorgfaltspflicht von Fahrer und Halter.
Aber alleine der Fakt, dass der TÜV abgelaufen ist, kann sich KEINE Versicherung aus der Affäre ziehen.Man muss ja immer vom Laien ohne technischen Sachverstand ausgehen. Nen durchgebrochenen Dom erkennt auch meine Oma, wenn das Auto dadurch schief steht, feinere Details kann aber niemand erwarten, genau dafür gibt es ja den TÜV.
Aufgabe des Halters / Fahrers ist es, das Fahrzeug verkehrssicher zu halten, das ist aber ne ganz andere Stufe als "HU bestanden".
*klugscheißmodus ein*
die regelung die es angeblich nicht gibt:
Zitat:
Leistungseinschränkung
Die Haftpflicht zahlt nicht wenn:- das Fahrzeug nicht zu dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird (z.B. wenn eine Vermietung des KFZ vorliegt),
- der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist,
- das Fahrzeug von einer nicht berechtigten Peron geführt wird,
- das Fahrzeug erhebliche Sicherheitsmängel aufweist (z. B. kaputte Bremsen, abgefahrene Reifen, kein TÜV etc.),
- bei einem Unfall, mit Alkohol am Steuer, verlangen die Versicherer i. d. R. eine Beteiligung des Versicherungsnehmers.
nach zu lesen hier:
ratgeber kfz versicherungmöglicherweise begleichen sie den schaden und machen dann regressansprüche geltend
*klugscheißmodus aus*
ich will den mal sehen, der vorausahnen kann, dass ein dom durchbricht. ich habs vorher auch nicht gesehen, weil der ub-schutz neu war und man von innen nichts gesehen hat.
ein auto kann immer und überall so kaputtgehen, dass andere gefährdet werden. es ist und bleibt nunmal eine maschine. klar, bei leuten die sich um ihr auto kümmern sinkt das risiko aber wer von uns kann schon materialfehler oder ähnliches vorraussehen.
diese diskusion ist also überflüssig. fakt ist, dass sich bei einem auto mit gültigem tüv nie eine versicherung vor der zahlung drücken kann, es sei denn ein unabhängiger gutachter bestätigt, dass der fehler offensichtlich war und das risiko eines unfalls eingegangen wurde.
ich wage aber zu bezweifeln, dass das geschehen wird.es wäre viel zu teuer bei jedem schaden nachzuprüfen in welchem zustand sich das fahrzeug befand. das passiert nur in ausnahmefällen. es muss da schon berechtigte zweifel geben.
Zitat:
Original geschrieben von mousejunkie
ich will den mal sehen, der vorausahnen kann, dass ein dom durchbricht. ich habs vorher auch nicht gesehen, weil der ub-schutz neu war und man von innen nichts gesehen hat.
ein auto kann immer und überall so kaputtgehen, dass andere gefährdet werden. es ist und bleibt nunmal eine maschine. klar, bei leuten die sich um ihr auto kümmern sinkt das risiko aber wer von uns kann schon materialfehler oder ähnliches vorraussehen.diese diskusion ist also überflüssig. fakt ist, dass sich bei einem auto mit gültigem tüv nie eine versicherung vor der zahlung drücken kann, es sei denn ein unabhängiger gutachter bestätigt, dass der fehler offensichtlich war und das risiko eines unfalls eingegangen wurde.
ich wage aber zu bezweifeln, dass das geschehen wird.es wäre viel zu teuer bei jedem schaden nachzuprüfen in welchem zustand sich das fahrzeug befand. das passiert nur in ausnahmefällen. es muss da schon berechtigte zweifel geben.
du hast ja nur das problem wenn du ohne tüv einen unfall baust, weil dann die versicherungen immer sagen können das hätte der prüfer gesehen.
deshalb brauchen sie auch richtigerweise nicht bezahlen.
wenn der prüfer einen solchen schweren mangel übersieht, steckt er auch mit drinn wenn es offensichtlich und nachzuweisen ist das der mangel bei der prüfung schon bestand.
ansonsten ist es eben einfach schicksal wenn was passiert der wagen tüv hatte und es nicht zu erkennen war das sich ein solcher defekt anbahnt
Der Termin zur HU darf nicht überschritten werden.
Eine Verwarnung in Höhe von 15,-- Euro (wenns nicht schon wieder erhöht wurde) ist aber erst nach zwei Monaten Überschreitung fällig. Die Verwarnungsgebühr steigt alle zwei Monate. Müßt ich aber nachschauen um wieviel, aber man kann auch "guurgeln". Fährt man innerhalb der zwei überzogenen Monat zur HU und bekommt die Plakette nicht, hat man nochmals einen Monat bis zur Nachuntersuchung, straffrei.
Theoretisch kann man also bis zu drei Monaten überziehen, ohne zahlen zu müssen.
Haken an der Sache: Wird der Verstoß früher festgestellt, bekommt man eine Mängelanzeige und muß die Mängel, hier Hauptuntersuchung, innerhalb von zehn Tagen machen. Mit eventueller Nachprüfung von vier Wochen.
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nachuntersuchung... naja... da muss man ja aber erstmal den kompletten tüv zahlen... egal ob er durchkommt oder nicht... das wollte ich vermeiden...
hab im august tüv... mal sehen ob ich bis dahin einen anderen fahrbaren untersatz auftreiben kann
ab dem 1. Tag steht dir ein Mängelschein zu, welcher bei nicht abarbeitung Kosten bringt bis zur Zwangsstillegung.
Meine Güte was soll das bloß immer? Ist das Fahrzeug nicht HU-fähig hats auch so nichts mehr auf der Gasse verloren!
Tolleranz ist da nicht viel - HUtauglich ist nunmal HUtauglich - nicht tauglich heist eben mehrere Mängel bis Verkehrsunsicher
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
ab dem 1. Tag steht dir ein Mängelschein zu, welcher bei nicht abarbeitung Kosten bringt bis zur Zwangsstillegung.Meine Güte was soll das bloß immer? Ist das Fahrzeug nicht HU-fähig hats auch so nichts mehr auf der Gasse verloren!
Tolleranz ist da nicht viel - HUtauglich ist nunmal HUtauglich - nicht tauglich heist eben mehrere Mängel bis Verkehrsunsicher
Naja, ich kenne seit einem schweren Unfall keine Toleranz bei solchen Sachen mehr. Ich sehe zu, das meine Karre auch ohne TüV immer zumindest einigermassen technisch sicher ist.
Mein Kenntnissstand ist: Überziehen ist nicht mehr. Direkte Fahrten zur Werkstatt sollen wohl innerhalb einer Karrenzzeit bei vorliegenden Mängelbericht zulässig sein, solang es um behobene Mängel zur neuerlichen Abnahme handelt. So zumindest mein GTÜ-Prüfer.
Angesichts meiner damaligen Mängelliste beim 48oer sagte er nur, lange rumfahren sollte ich damit schon allein aus eigener Sicherheit nicht (Verständlich, wenn Spurstangenköpfe poröses Gummi zeigen). Folgen eines harten Winters.
Wie sich Versicherungen genau stellen weiss ich nicht, aber ich denke mal, das die den Versicherungsschutz soweit ausheben, das zwar der Schaden erstmal bezahlt wird, dann aber der Versicherungsnehmer ersatten darf. Abgelaufener TüV kommt ja dem Erlöschen der Betrieberlaubniss gleich.
Überziehen wie früher (6 Wochen waren da mal drin) ist jedenfalls nicht mehr.
ich bin 3 monate ohne tüv gefahren, hab nach ablauf des tüvs den wagen mal "voruntersuchen" lassen, wegen einem knacken in der lenkung.er hat es nicht gefunden un meinte das wäre schon ok so. 3 monate später bin ich wieder hin und habe dort tüv gemacht, wieder mit dem knacken.
wenn ich in der kurve über eine bodenwelle fahre merkt man dass das kurveninnere rad flattert.
derselbe typ hat an meinem astra 1 monat später folgende mängel dokumentiert
lwr rechts hakt
abgasanlage leicht undicht
bremsleitung korrodiert
blinker verblasst (birnen)
schon seltsam?!
na auf jeden fall war das fahren ohne tüv kein problem, ich wurde allerdings auch nicht angehalten 🙂
Zitat:
Original geschrieben von iral_kbk
na auf jeden fall war das fahren ohne tüv kein problem, ich wurde allerdings auch nicht angehalten 🙂
was für einen iq hast du?
ein huhn hat einen von 30 und scheißt in den hof, tust du das auch?
weil mehr traue ich dir nicht zu nach der aussage
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Meine Güte was soll das bloß immer? Ist das Fahrzeug nicht HU-fähig hats auch so nichts mehr auf der Gasse verloren!
hat ja diesmal bis zur seite 2 gedauert bis sich die oberlehrer zu wort melden 🙄
es geht nicht drum mit nem verkehrsunsicheren auto zu fahren sondern um die planung eines neukaufes... warum soll man nem auto was am ende in paar wochen durch die sahelzone rollt, noch die kosten für neuen tüv hinterherwerfen?
danke erstmal für alle helfenden kommentare... ich schau mich weiterhin nach nem anderen wagen um
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
hat ja diesmal bis zur seite 2 gedauert bis sich die oberlehrer zu wort melden 🙄Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Meine Güte was soll das bloß immer? Ist das Fahrzeug nicht HU-fähig hats auch so nichts mehr auf der Gasse verloren!es geht nicht drum mit nem verkehrsunsicheren auto zu fahren sondern um die planung eines neukaufes... warum soll man nem auto was am ende in paar wochen durch die sahelzone rollt, noch die kosten für neuen tüv hinterherwerfen?
danke erstmal für alle helfenden kommentare... ich schau mich weiterhin nach nem anderen wagen um
wenn sie dich anhalten mußt du den tüv so oder so machen zu dem wenn es zu einem unfall kommt ist die kacke richtig am dampfen.
du wirst schon wißen was du tust
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
wenn sie dich anhalten mußt du den tüv so oder so machen zu dem wenn es zu einem unfall kommt ist die kacke richtig am dampfen.
das mit dem unfall ist mir nun klar... deshalb habe ich ja gefragt weils da mal ne regelung gab oder mir sowas im hinterkopf war... du weisst was ich meine...
polizei... dann kann man das auto ja abmelden... dann dürfte ja keiner mehr was sagen können?!? ich steh zwar ohne auto da aber komm um die tüvkosten rum?!
Und dann nicht mehr im öffentlichen Raum stehen lassen - dass wird dann richtig teuer.
Die müssen dich nicht mal anhalten, Mängelschein gibts auch bei abgestelltem Fahrzeug.
Ansonsten verkäuft es sich so und so sehr schlecht wenn weder HU noch Kennzeichen da sind.
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
polizei... dann kann man das auto ja abmelden... dann dürfte ja keiner mehr was sagen können?!? ich steh zwar ohne auto da aber komm um die tüvkosten rum?!
ja kannst du machen. das bußgeld musst du allerdings trotzdem zahlen.