Tüv überziehen
Mahlzeit...
wielange kann ich meinen Tüv überziehen bis es teuer wird? Ab wann kostets wieviel?
Wie ist das versicherungstechnisch?
Danke
Bimmel
40 Antworten
Eigentlich gilt, ab sofort wenn die HU abgelaufen ist. Die meisten sind (zumindest hier in Leipzig) kulant und schaun 4 Wochen drüber hinweg.
Was hast denn für Kummer, das du keinen machst.
Zitat:
bis zu 2 Monate....................................15 EUR
mehr als 2 bis zu 4 Monate...................25 EUR
mehr als 4 bis zu 8 Monate...................40 EUR (1 Punkt)
mehr als 8 Monate................................75 EUR (2 Punkte)
richtig teuer wird das also nie. problem ist die versicherung. soweit ich weiß können die die zahlung kürzen bis hin zum überhaupt nicht zahlen. genauso wenn du nicht schuld bist. dann wird die gegnerische versicherung wohl im ernstfall behaupten, dass es nicht zum unfall gekommen wäre, weil dein auto technisch nicht in ordnung ist. aber ich bin kein rechtsverdreher. 😁
ich will mich nach was "neuem" umschauen, ist beruflich/zeitlich aber momentan bissel schwierig.
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wo kann man die versicherungsgeschichte nachlesen?
glaub ni dass der sich mit neuem tüv besser verkauft... ist optisch ziemlich abgerockt... technisch weiss ich nicht. hab ich seit 2 jahren nicht mehr von unten gesehen. fahren tuter jedenfalls...
schlachten werde ich den nur im notfall wenn den nichtmalmehr ali für die sahelzone kaufen will
zum beispiel in der suche des versicherungsunterforums hier im MT. das hat mir auch gerade verraten, dass es mit der versicherung keine probleme gibt, solange das fahrzeug technisch in ordnung ist.
die Versicherung zahlt übrigens an den Gegner in jedem Fall. Es gibt jedoch für den Versicherer Möglichkeiten (z.B. beim vorsätzlichen herbeiführen eines Unfalls, oder fahren unter hohen Alkohol Mengen), wo der Versicherer den Faher (alternativ Halter) in Regress nehmen kann.
Zitat:
Original geschrieben von yellowpointer
die Versicherung zahlt übrigens an den Gegner in jedem Fall. Es gibt jedoch für den Versicherer Möglichkeiten (z.B. beim vorsätzlichen herbeiführen eines Unfalls, oder fahren unter hohen Alkohol Mengen), wo der Versicherer den Faher (alternativ Halter) in Regress nehmen kann.
nicht nur auch nicht zuläßige umbauten bedeuten keinen versicherungsschutz, abgefahrene reifen genauso, wie nicht angebenene fahrer unter 25 , selbst zu dreckige scheiben oder beleuchtung, usw.........
zahlen tun sie aber zurückfordern eben genauso schnell
und was heißt das nun bzgl. des tüves? ab dem ersten tag drüber bin ich mode wenn was passiert?!?
technisch unbedenklich ist ja abhängig davon wielange man nach einem technischen mangel sucht oder welches toleranzempfinden man hat *hust*
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
und was heißt das nun bzgl. des tüves? ab dem ersten tag drüber bin ich mode wenn was passiert?!?technisch unbedenklich ist ja abhängig davon wielange man nach einem technischen mangel sucht oder welches toleranzempfinden man hat *hust*
ab dem ersten tag ist es kosten pflichtig, verwarngeld bei entdeckung
wenn du einen unfall bedingt durch einen technischen mangel hast der bei der tüvprüfung aufgefallen währe haftest du privat für alle schäden in voller höhe
nur wenn dir der vorsatz nachgewiesen wird ist es möglicherweise sogar eine straftat, das auto zu bewegen (außer direkter weg zum tüv)
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
wenn du einen unfall bedingt durch einen technischen mangel hast der bei der tüvprüfung aufgefallen währe haftest du privat für alle schäden in voller höhe
Das ist Quatsch, solche Regelungen gibt es nicht, wären rechtlich auch vollkommen haltlos.
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Das ist Quatsch, solche Regelungen gibt es nicht, wären rechtlich auch vollkommen haltlos.Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
wenn du einen unfall bedingt durch einen technischen mangel hast der bei der tüvprüfung aufgefallen währe haftest du privat für alle schäden in voller höhe
wenn das auto keinen tüv hat und dir bricht ein dom durch und du kommst dadurch ins schleudern und verursacht einen unfall mit personen schaden möchte ich die verischerung sehen die das für dich bezahlt ohne dich im vollen umfang in regress zu nehmen
wenn du es schafts welt weit nur eine zu finden wechsel ich sofort zu dieser
das zum thema völlig haltlost
Ein Auto wo der Dom durchbricht, ist schon VOR dem TÜV eine Gefährdung für den Straßenverkehr, da greift die Sorgfaltspflicht von Fahrer und Halter.
Aber alleine der Fakt, dass der TÜV abgelaufen ist, kann sich KEINE Versicherung aus der Affäre ziehen.
Man muss ja immer vom Laien ohne technischen Sachverstand ausgehen. Nen durchgebrochenen Dom erkennt auch meine Oma, wenn das Auto dadurch schief steht, feinere Details kann aber niemand erwarten, genau dafür gibt es ja den TÜV.
Aufgabe des Halters / Fahrers ist es, das Fahrzeug verkehrssicher zu halten, das ist aber ne ganz andere Stufe als "HU bestanden".