Tüv!!!!

BMW 3er E46

Hallo Leute,
mein Tüv läuft nur bis zum 01.2007. Wie lange kann cih ohne Tüv fahren, oder muss ich schon diesen Monat mein Tüv machen?

Danke im voraus
ciao

20 Antworten

Hi

Du solltest noch diesen Monat dahin.
Soweit ich weiß, wird es allerdings erst ab 3 Monaten Drüber Teuer . . .

Gruß

Dirk

Dankefür deine schnelle Antwort. Also habe ich noch 3 Monaten Zeit, ich würde ja diesen Monat noch dahin,aber ich habe die Angel eyez bei mir drinne und die müsse ich noch ausbauen.

TÜV / Abgasuntersuchung:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR

ist aus dem aktuellen Bußgeldkatalog

Gruss .. Alex

PS: hab die Info aus einem Nachbar-Forum ..

Zitat:

Original geschrieben von Psyco_Dirk


Hi

Du solltest noch diesen Monat dahin.
Soweit ich weiß, wird es allerdings erst ab 3 Monaten Drüber Teuer . . .

Gruß

Dirk

falsch. Tatbestandsnummer 329102 besagt, dass Überschreitung der Fälligkeit bis zu 2 Monaten 15 EUR kostet.

2-4 Monate: 25 EUR
4-8 Monate: 40 EUR (1 P)
mehr als 8 Monate: 75 EUR (2 P)

kann hier nachgelesen werden auf Seite 230 (bzw. 234 im Reader): http://www.kba.de/.../...einheitlicher_Tatbestandskatalog_01052006.pdf

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Jo, die erste 16.33 Uhr-Antwort ist alt, da hat sich was geändert... Es bringt übrigens keinen Vorteil, den TüV zu überziehen, die neue Plakette geht (auch bei ner Prüfung im Mai) wieder nur bis Januar 2009...

Gruß
Jan

Also, ich selber >schreibe< die Tüv & Au Verwarnungen selber.

Du hast 2 Monate eine sogenannte Karenzzeit 🙂 ab dem Monat wenn der Tüv oder Au abgelaufen sind.

Fälligkeit 01/2007 = ab dem 01.04.2007 wirst du wenn du erwischt wirst, 15€ los,

Überschreitung 2-4 Monate = 15€

. . . über 4-6 Monate = 25€

. . . über 8 Monate = 40€ + 1 Punkt in Flensburg 😠

Das gleiche gilt für die Hu und Au Untersuchung.

Davon abgesehen, bei einer Polizeikontrolle können die dich auch begleiten oder anordnen zum Tüv zu fahren.
Ausserdem, bei einem Unfall mit technischem Mangel, wird die Versicherung dir Probleme machen.

. . . . . zu deiner Frage, 2 Monate hast du Zeit 🙂

Mfg: Christian

Es ist so, wie ceedee das geschrieben hat, dass erst ab 2 Monate drüber, also ab dem 01.03.2007 verwarnt werden kann, oder sind 2 Monate erst am 01.04 rum?
am .01.02.2007 ist 1 Monat drüber, 01.03.2007 ist dann laut meiner Rechnung 2, oder rechne ich falsch.

Jedoch kann ab dem ersten Tag eine Mängelmeldung ausgefüllt werden und diese dann mit einer Vorführung bei der Zuslassungstelle verbunden werden. Die Zulassung verlangt dafür ca. 26 €, dies ist nur die Gebühr, kein Verwarngeld.

Die richtigen TB Nr. sind

329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine
Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzu-
führen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
(B - 1) 15,00
329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine
Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzu-
führen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat
(B - 1) 25,00
329610 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine
Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzu-
führen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
B - 2 40,00

dieser Passus ist entscheidend:

329102 Sie unterließen es, das Fahrzeug, zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen.
Der Termin *) war um bis zu 2 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.1 BKat
(B - 1) 15,00

Dieses mit Anlage VIII ist falsch: Nach Nr. 2.1 der Anlage VIII zur StVZO unterliegen der Sicherheitsprü-
fung KOM und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Kfz, die zur
Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen
und Kfz mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 10 t)

Zitat:

Original geschrieben von picotto


dieser Passus ist entscheidend:

329102 Sie unterließen es, das Fahrzeug, zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen.
Der Termin *) war um bis zu 2 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.1 BKat
(B - 1) 15,00

Hab dich hoffentlich richtig verstanden.

PKW fallen ja nicht unter die Fahrzeuge, die eine Sicherheitsprüfung unterliegen.
meintest du das so`?

Zitat:

Original geschrieben von Lupo16v


Es ist so, wie ceedee das geschrieben hat, dass erst ab 2 Monate drüber, also ab dem 01.03.2007 verwarnt werden kann, oder sind 2 Monate erst am 01.04 rum?
am .01.02.2007 ist 1 Monat drüber, 01.03.2007 ist dann laut meiner Rechnung 2, oder rechne ich falsch.

Fälligkeit => Januar 2007

2 Monate Karenzzeit => bis 31.03.2007

Ab 01.04.2007 => 15€ fällig 😉

also ich fasse mal zusammen:

unter 329101 steht:
Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten
Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um bis zu 2 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG, 186.1.1 BKat

wenn ich dann in die Anlage VIII schaue, sehe ich unter Punkt 2.1.2.1 Personenkraftwagen allgemein
Hauptuntersuchungsmonate: 24

In meinen Augen stellt das ganz klar dar, dass ein Pkw-Halter bei einer Überschreitung bis zu 2 Monaten eine OWi begeht.

Zitat:

Original geschrieben von picotto


also ich fasse mal zusammen:

unter 329101 steht:
Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten
Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um bis zu 2 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG, 186.1.1 BKat

wenn ich dann in die Anlage VIII schaue, sehe ich unter Punkt 2.1.2.1 Personenkraftwagen allgemein
Hauptuntersuchungsmonate: 24

In meinen Augen stellt das ganz klar dar, dass ein Pkw-Halter bei einer Überschreitung bis zu 2 Monaten eine OWi begeht.

das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten

Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist

ist die entscheidenden Passage,
PKW´s müssen aber nicht zu einer Sicherheitsprüfungen, also gilt dies auch nicht für PKW´s

Zitat:

Original geschrieben von Lupo16v


das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten
Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist

ist die entscheidenden Passage,
PKW´s müssen aber nicht zu einer Sicherheitsprüfungen, also gilt dies auch nicht für PKW´s

aber wenn du dir die Tatbestandsnummern ab 329000 anguckst, steht dort entweder dieser Satz:

Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten
Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um bis zu 2 Monate überschritten.

oder dieser:

Sie unterließen es, das Fahrzeug, zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen.
Der Termin *) war um bis zu 2 Monate überschritten.

Es steht also immer etwas von Sicherheitsprüfung drin.

Unter die Sicherheitsprüfung fallen z.B. Omnibusse mit mehr als 8 Personenplätze. Diese müssen zu den üblichen Hauptuntersuchungen noch zusätzlichen zu den Sicherheitsprüfungen. Wenn nun beide Termine um z.B. 2 Monate überschritten sind, sind es einmal 15 EUR wegen der Hauptuntersuchung gem. den 1. Absatz, und einmal 15 wegen der Sicherheitsprüfung gem. dem 2. Absatz.

Dann hast du eine Beitrag von mir überflogen

Die richtigen TB Nr. sind

329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine
Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzu-
führen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
(B - 1) 15,00
329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine
Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzu-
führen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat
(B - 1) 25,00
329610 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine
Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzu-
führen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
B - 2 40,00

Das sind die richtigen TB Nr.

Hier steht KEINE

wenn AU und HU überschritten sind, dann wird der Betrag nicht verdoppelt, das ist dann Tateinheit, wenn z.B. HU 40 €,also Anzeige und AU 15 € sind dann wird das mit eingerechnet, ist aber Bußgeldstellensache.

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