tüv streikt wegen aug getriebe im golf 2 16v pl?was soll ich tun?
hi, habe heute mit meinem tüv prüfer ein nettes gespräch gehabt wegen motoreintragung!sagte wie folgt!motor, steuergerät und getriebe müssen übereinstimmen!steuergerät und motor stimmt ja aber getriebe ist nicht das 2y sondern ein aug!
was soll ich machen habe kein anderes getriebe!ideen oder anregungen wie ich vorgehen soll oder vlt kam ja zufällig von euch jemand drüber?#!
danke im vorraus!
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nach der theorie müsste es in deutschland keine arbeitslosen mehr geben weil 20 millionen leute gutachter wären! desweiteren kann jeder gutachter ein nicht eingetragenes teil BLIND erkennen egal bei welchem auto und weiss natürlich ale 5 millionen verschiedene getriebe arten an jedem auto auf der ganzen welt. und is auch sonst superman....
ein GUTACHTER hat alle nötigen unterlagen aus denen er entnehmen kann, was an einem fahrzeug serienmäßig ist und was geändert wurde. sollte der fall auftreten das ein fahrzeug nach einem unfall genauer untersucht wird, dauert das mit sicherheit nicht nur 5 minuten und ist mit einmal kurz rübergucken erledigt.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aber selbst bei solchen "spässle" kommt kein gutachter der das auto komplett zerlegt. aber is ja egal...
muss nicht, kann aber. anscheinend bist du superman und weißt ganz genau wie alles im strassenverkehr läuft. glaubst du den geistigen dünnschiss den du von dir gibst eigentlich selber?
ach und tu mir nen gefallen: hör auf mir an die karre zu pissen (bzw. es zu versuchen) wenn du weißt das du keine ahnung hast 😉
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GTI-2
Also wenn das einmal eingetragen ist, dann hat sich die Sache für MICH erledigt!
Süße Naivität!
Streng genommen hat der Prüfer recht: Den 16V gabs nur mitm 2Y, alles andere müsste gesondert geprüft werden. Ich würde mir allerdings keinen Kopf machen... das AUG ist länger als das 2Y, insofern treten bei gleicher Geschwindigkeit keine höheren Drehzahln und damit Schadstoffe auf.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Süße Naivität!Zitat:
Original geschrieben von GTI-2
Also wenn das einmal eingetragen ist, dann hat sich die Sache für MICH erledigt!
Nix Naiv, wenn ich zum eintragen gehe dann aus dem Grund dass, man mir nicht mehr ans Bein pinkeln kann, sonst würd ich doch nich 50€ den Leuten in den Ar... schieben...
Sonst könnt ichs gleich bleiben lassen. Wenn du jetzt auch noch zitiert hättest was ich noch geschrieben habe, könnte ichs verstehen ( wegen dem nichts sagen und er trägts ein ) , dann haste ihm sachen verschwiegen... das KANN unter Umständen was ausmachen, aber wenn du ihm das gesagt hast und er Trägt es trotzdem ein, dann geht mir das nachher am Allerwertesten vorbei, denn ich habe ihm das geliefert was ER ( wo dafür zuständig ist ) haben wollte.
Ich sehe das genauso wie Serial. 1ter und 3ter Gang sind gleich, alle anderen beim AUG geringfügig länger. Die Übersetzungen kannst du hier einsehen, ausdrucken und dem Prüfer vorlegen.
http://www.doppel-wobber.de/wbb2/Information_128_VW-Golf-Getriebe.html
@Serial: Du hast doch an deinem gemachten Motor auch ein schwaches, nicht verstärktes Getriebe hängen. Wie sind da deine Erfahrungen bisher hinsichtlich der Haltbarkeit? Angeblich sind die einfachen 020er ja bis 170 NM belastbar und du dürftest da ja allein schon wegen deinem optimierten Abgasstrang drüber liegen.
Im übrigen bin ich der Meinung, daß an einen 16V immer ein 2Y gehört!
Gruß
GTI-2: Ich hab mich aber nur auf diesen Satz bezogen... das ist naiv. Als Fahrzeughalter und -fahrer bist du für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Außerdem schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Eingetragen wurde schon vieles: Xenonbrenner in Halogen-Scheinwerfer, cleane Türen (ohne mechanische Öffnungsmöglichkeit von außen) etc etc. Wenn das gegen geltende Vorschriften verstößt ist die Eintragung ungültig, da gibts nichts zu diskutieren.
Hast du noch nie von angezweifelten Eintragungen gehört?
Edit: Websi: Bisher hält das Ding. Was genau fürn Drehmoment ansteht kann ich auch nur raten, insofern gibts da keine Aussage von mir 😉
Allerdings hab ich nicht die leiseste Ahnung, wieviel mein Getriebe schon runter hat. Dafür fahr ich auch meistens halbwegs materialschonend...
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Zitat:
Original geschrieben von websifus
Im übrigen bin ich der Meinung, daß an einen 16V immer ein 2Y gehört!Gruß
Da biste nicht alleine mit der Meinung. Zusammen was zusammen gehört!
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Eingetragen wurde schon vieles: Xenonbrenner in Halogen-Scheinwerfer, cleane Türen (ohne mechanische Öffnungsmöglichkeit von außen) etc etc. Wenn das gegen geltende Vorschriften verstößt ist die Eintragung ungültig, da gibts nichts zu diskutieren.
Hast du noch nie von angezweifelten Eintragungen gehört?
Das muss doch ein Prüfer wissen!! Wozu is er ein Prüfer? Kann ja sonst jeder machen ( das sagt jetzt mein Verstand ) Ich bekomm auch immer nur zu Hören: den offenen Filter bekommste mit der Anlage nicht eingetragen... Ein Witz aber ist so.
Also bekommen es einige hin und die anderen nicht? Und nein das is mir neu, war ja auch noch nicht so oft wie du 😁
Zitat:
Original geschrieben von GTI-2
Das muss doch ein Prüfer wissen!! Wozu is er ein Prüfer? Kann ja sonst jeder machen ( das sagt jetzt mein Verstand ) Ich bekomm auch immer nur zu Hören: den offenen Filter bekommste mit der Anlage nicht eingetragen... Ein Witz aber ist so.Also bekommen es einige hin und die anderen nicht? Und nein das is mir neu, war ja auch noch nicht so oft wie du 😁
Nein, nicht der Prüfer ist verantwortlich, sondern der Fahrzeughalter. Kannst gerne darauf bestehen, aber du bist am Ende der gelackmeierte. Und zum Eintragen fährt man nicht, um aus dem Schneider zu sein, sondern weil ein Sachverständiger die Abnahme bescheinigen muss.
Und zum Zeitpunkt der Eintragung kann so manches erlaubt gewesen sein, was sich hinterher als falsch herausgestellt hat.
Das wichtigste aber: Auch eine Eintragung kann ohne Probleme angezweifelt werden. Die Tatsache, das etwas eingetragen ist, macht es weder legal, noch rechtmäßig. Also, nicht weiter davon träumen: "Steht in den Papieren, mir kann nix passieren. Der Prüfer ist schuld"
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Nein, nicht der Prüfer ist verantwortlich, sondern der Fahrzeughalter. Kannst gerne darauf bestehen, aber du bist am Ende der gelackmeierte. Und zum Eintragen fährt man nicht, um aus dem Schneider zu sein, sondern weil ein Sachverständiger die Abnahme bescheinigen muss.Und zum Zeitpunkt der Eintragung kann so manches erlaubt gewesen sein, was sich hinterher als falsch herausgestellt hat.
Das wichtigste aber: Auch eine Eintragung kann ohne Probleme angezweifelt werden. Die Tatsache, das etwas eingetragen ist, macht es weder legal, noch rechtmäßig. Also, nicht weiter davon träumen: "Steht in den Papieren, mir kann nix passieren. Der Prüfer ist schuld"
Dann brauch ich auch nix eintragen, kann ja sowieso alles angezweifelt werden (sorry die Logik ist einfach keine).
Ein Fahrzeughalter ist verantwortlich, ja, deshalb fahr ich zum Eintragen. Und warum macht er sich die Arbeit für die Abnahme? Für was auch, gilt ja nich... Sorry aber das is Schwachsinn.
Zitat:
Original geschrieben von GTI-2
Dann brauch ich auch nix eintragen, kann ja sowieso alles angezweifelt werden (sorry die Logik ist einfach keine).Ein Fahrzeughalter ist verantwortlich, ja, deshalb fahr ich zum Eintragen. Und warum macht er sich die Arbeit für die Abnahme? Für was auch, gilt ja nich... Sorry aber das is Schwachsinn.
Ui, ein Geleerter... 😉
Ok, gegen deine Beratungsresistenz kann ich nicht ankämpfen. Ich gehe jetzt in die Sonne und genieße den Tag.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Ui, ein Geleerter... 😉Ok, gegen deine Beratungsresistenz kann ich nicht ankämpfen. Ich gehe jetzt in die Sonne und genieße den Tag.
lol 😁
Ich starte noch einen letzten Versuch:
Alle technischen Änderungen am Fahrzeug müssen von einem Sachverständigen abgenommen werden. Wenn man das nicht tut, erlischt die BE des Fahrzeuges automatisch.
Wenn ma sich irgendeinen Mist eintragen lässt (Prüfer sind auch nur Menschen), hat man selbst dafür die Konsequenzen zu tragen.
Kleine Korrektur an call0174: Eintragungen haben Bestandschutz. Siehe Kaltlaufregler PF, der zwischendurch nicht mehr eingetragen wurde. Oder Kuhfänger.
@GTI-2: ich wills auch nicht so wirklich wahr haben🙄
Kleines Beispiel: Jetzt holt einer sein Auto von einer Firma ab, die bei ihm einen kompletten Motorumbau gemacht hat, ab. Der Kunde hat von der Materie keine Ahnung wollte es aber haben, fährt zum Tüv und lässt alles eintragen. Der Tüvprüfer übersieht aber das irgendein Teil so nicht verbaut werden darf; und trägt alles ein.
Da kann mir doch keiner erzählen, dass da der Kunde am Arsch ist, falls es zu einem Unfall kommt, also bitte!
Da ist dann die Firma schuld die ihm das eingebaut hat. Also stimmt die Aussage soo nicht ganz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und man muss aber auch nicht immer vom schlimmsten ausgehen (Unfall), aber fakt ist, dass bei einer allgemeinen Bullenkontrolle keiner unters Auto liegt und schaut, was da für ein Getriebe drin ist, bzw generell einer von denen weis, was da für eins rein kommt.
Die checkens doch selber nicht.
Ich hab mal bei einer Kontrolle mit 2 "Sternenjäger" fast ne Stunde lang diskutiert, dass man ein kleineres Lenkrad nicht eintragen muss, wenn noch original Fahrwerk und Rad/Reifenkombi eingebaut ist. Das wollten mir die Deppen nicht glauben, stand aber schwarz auf weiss im Gutachten. 🙄
EDIT: Kann gelöscht werden, ich geh in die Sonne anstatt meine Nerven hier zu verbrennen
Zitat:
Original geschrieben von call0174
...damit derjenige dann SO am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.Zitat:
Und zum Eintragen fährt man nicht, um aus dem Schneider zu sein, sondern weil ein Sachverständiger die Abnahme bescheinigen muss.
Deshalb bezweifle ich stark, dass "ich" dran schuld wäre wenn was passiert, wenn ein offizieller Sachverständiger des TÜVs, mir etwas einträgt, was nicht ans Fahrzeug gehört.
Ich muss morgen mal meine Tante fragen, die arbeitet beim Tüv.
Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
...aber fakt ist, dass bei einer allgemeinen Bullenkontrolle keiner unters Auto liegt und schaut, was da für ein Getriebe drin ist, bzw generell einer von denen weis, was da für eins rein kommt.
Was möchtest du uns mit dieser Aussage sagen?
Dadurch wird doch der Fahrzeughalter-/führer in keinster Weise von seiner persönlichen Verantwortung für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeuges entbunden.
Zitat:
Original geschrieben von websifus
Im übrigen bin ich der Meinung, daß an einen 16V immer ein 2Y gehört!
So ist es! Alles andere kommt bei einem Motor mit dieser Charakteristik, einer Schlachtung der heiligen Kuh gleich.