TÜV rechnet extra Position ab.
Kann mir bitte mal einer erklären, was der TÜV da für eine extra Position abrechnet, nennt sich HU+ AU Kombination und kostet extra nochmals 42,- Euro ?
Ist das wieder irgendwas neues, wo se uns die Kohle aus der Tasche ziehen können?
Habe mal ein Bild vom Bericht gemacht und die Position mit zwei Punkten gekennzeichnet.
114 Antworten
I.d.R. ist es doch so das man vor dem bezahlen die Rechnungspositionen erklärt bekommt ... oder? Ja, manchmal nervt das schon wenn die noch eine einzelne Schraube vorlesen 😁
Bei der kostenaufstellung sehe ich die Werkstatt übrigens aussen vor. Die Kosten stehen so auf dem Prüfbericht, d.h. der Prüfer/die organisation stellt sie so in Rechnung und der betrag wird verm. 1:1 auf die Werkstattrechnung durchgeroutet und finden sich dort verm. als "Auslagen" o.ä. wieder.
Was mich aber arg wundert ist wenn jemand in die Werksttat fährt ind signifikant weniger für HU&AU zahlt als in der Niederlassung der selben Prüforganisation.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 4. März 2022 um 17:59:20 Uhr:
Was mich aber arg wundert ist wenn jemand in die Werksttat fährt ind signifikant weniger für HU&AU zahlt als in der Niederlassung der selben Prüforganisation.
Das ist doch ein alter Hut:
Die Werkstatt macht die Abgasuntersuchung "für 'n Appel und 'n Ei", um damit die Kunden anzulocken und danach an den Reparaturen zu verdienen. Der Preis für die eigentliche HU bleit ja gleich.
So gesehen finde ich es schon ehrlich, wenn eine Werkstatt ihre Kosten auch in Rechnung stellt. Egal ob sie auf ihrer eigene Rechnung die "HU-Vorführung" auflistet oder halt den Betrag auf dem Prüfbericht verstecken lässt. 29 Euro sind allerdings schon relativ viel, zumal für ein Auto was ohnehin schon für die Inspektion in der Werkstatt ist...
Zitat:
@Rockville schrieb am 4. März 2022 um 16:56:12 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 4. März 2022 um 16:25:02 Uhr:
Da steht doch der fahrzeughalter die Kosten zu tragen hat.Wo genau soll das stehen? Da steht, dass es in dem entsprechenden Vertrag (zwischen Prüforganisation und Werkstatt) stehen muss, wenn der Inhaber eine Vergütung erhebt. Der Inhaber ist die Werkstatt. Der Kunde hat sich doch aber nicht für vertragliche Dinge zwischen diesen beiden Parteien zu interessieren.
Du musst dazu 6.3 lesen. 6.3 und 6.4 sind zusammen zubetrachtend.
Eine eventuell nach Nummer 6.4 vereinbarte Vergütung für die Gestattung von HU, SP und Abnahmen in den Räumen des Prüfstützpunktes sowie für die Benutzung von Einrichtungen und Geräten oder die Inanspruchnahme von Personal ist gesondert bekannt zu machen und muss zusätzlich zu dem Entgelt nach Nummer 6.2 von den Fahrzeughaltern erhoben werden. Das Entgelt nach Nummer 6.2 einschließlich Umsatzsteuer ist auf allen Ausfertigungen der Untersuchungs- und Abnahmeberichte sowie der Prüfprotokolle anzugeben.
OK, stimmt, unter 6.3 steht es so. Eine solche Werkstatt würde ich meiden. Bei allem Verständnis für die Kalkulation einer Werkstatt - die führen ja Hauptuntersuchungen durch Prüforganisationen nicht durch, weil sie Mutter Teresa sind, sondern weil sie sich ggf. Reparaturaufträge davon erhoffen.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 4. März 2022 um 19:41:34 Uhr:
OK, stimmt, unter 6.3 steht es so. Eine solche Werkstatt würde ich meiden. Bei allem Verständnis für die Kalkulation einer Werkstatt - die führen ja Hauptuntersuchungen durch Prüforganisationen nicht durch, weil sie Mutter Teresa sind, sondern weil sie sich ggf. Reparaturaufträge davon erhoffen.
Aber selber schuld wer Preise nicht vorher anfragt.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 4. März 2022 um 19:59:10 Uhr:
Aber selber schuld wer Preise nicht vorher anfragt.
Ja, schon. Aber mir war das auch nicht bekannt.
Ich habe doch angefragt, in Sachsen kostet die HU beim TÜV 127,- Euro und nicht 156,- Euro.
Warum man da aufeinmal so ein Müll mit abrechnet, das erschließt sich mir nicht, aber Hauptsache man kann den Kunden nochmal ordentlich in die Tasche greifen.
@vanguardboy
Du hast es immer noch nicht begriffen um was es geht, das Preislimit wurde bei 350,- Euro festgelegt, da sind sie sogar mit 337,- Euro drunter geblieben, aber mich stören solche zusätzlichen Positionen, das man ja an das Preislimit ran kommt. Da wird eben noch bissel Kühlmittel aufgefüllt, obwohl der Füllstand im Behälter stimmt und somit 200ml zuviel drin ist. Es geht mir dabei auch nicht um die 29,- Euro, es geht ums Prinzip und das ist Abzocke.
Vielleicht noch mal zur Klarstellung: Die 29 Euro hat dein Opel-Händler verlangt. Es taucht aber auf der Rechnung des TÜV auf.
Zitat:
@Rockville schrieb am 4. März 2022 um 21:05:24 Uhr:
Vielleicht noch mal zur Klarstellung: Die 29 Euro hat dein Opel-Händler verlangt. Es taucht aber auf der Rechnung des TÜV auf.
Für mich als Kunde hat das der TÜV erhoben und wurde in die Gesamtrechnung übertragen.
Ich habe mich beim TÜV schon beschwert, jetzt habe ich den Bericht zum TÜV geschickt, da der Bearbeiter nicht versteht, was da mit 29,- Euro zusätzlich erhoben wurde. Er schreibt, daß in Sachsen die HU/AU egal ob TÜV Prüfstand oder Werkstatt regulär mit 127,- Euro abgerechnet wird.
Also irgendwas stimmt da nicht
Zitat:
@andi.36 schrieb am 4. März 2022 um 21:14:26 Uhr:
Für mich als Kunde hat das der TÜV erhoben und wurde in die Gesamtrechnung übertragen.
Ja, so ist es ja vorgeschrieben, s.o. der Punkt 6.3. Der TÜV ist m.E. hier der falsche Ansprechpartner für eine Beschwerde.
Zitat:
@Rockville schrieb am 4. März 2022 um 19:41:34 Uhr:
Bei allem Verständnis für die Kalkulation einer Werkstatt - die führen ja Hauptuntersuchungen durch Prüforganisationen nicht durch, weil sie Mutter Teresa sind, sondern weil sie sich ggf. Reparaturaufträge davon erhoffen.
Das funktioniert bei den Markenwerkstätten nur bedingt.
Da sind die überwiegende Mehrzahl der Autos die zur HU vorgeführt werden 3 oder 5 Jahre alt und bekommen ohnehin eine Inspektion. Die Anzahl der Reparaturaufträge die nur durch die HU generiert werden ist ggf. verschwindend gering.
Zitat:
@Rockville schrieb am 4. März 2022 um 21:05:24 Uhr:
Vielleicht noch mal zur Klarstellung: Die 29 Euro hat dein Opel-Händler verlangt. Es taucht aber auf der Rechnung des TÜV auf.
Der Betrag steht, zusammen mit der Steuernummer, auf dem Prüfbericht - ist damit also durch die Bücher des TÜV-Süd geflossen. Ob bzw. was die Werkstatt vom Prüfunternehmen verlangt hat ist damit offen.
Letztes Jahr habe ich im Rahmen einer Inspektion gleich HU/AU bei der Werke mitmachen lassen. Auf der Werstattrechnung steht dazu nur ein Betrag - allerdings mit 3 Posten. Der Aufgerufene Betrag ist rund 14€ höher als die Besuch bei der Prüfniederlassung gewesen. Für die paar Öcken habe ich mir jetzt die zus. Fahrt und Zeit beim "abhängen" gespaart und vllt. ein paar MT-Postings gelesen/schrieben ... völlig human.
Moin Moin !
Zitat:
Für mich als Kunde hat das der TÜV erhoben und wurde in die Gesamtrechnung übertragen.
Ich habe mich beim TÜV schon beschwert
Worüber beschwerst du dich denn ? Das der TÜV korrekte Quittungen erstellt?
Zitat:
Er schreibt, daß in Sachsen die HU/AU egal ob TÜV Prüfstand oder Werkstatt regulär mit 127,- Euro abgerechnet wird.
Ist meines Wissens bei allen Organisationen in D so , wobei der Betrag nach Bundesland und Organisation leicht schwankt. Es werden auch keine Fahrtkosten usw. in Rechnung gestellt.
Zitat:
Also irgendwas stimmt da nicht
Richtig , und zwar mit dir ! Seit 4 Seiten wird dir erklärt, wie sich der Betrag zusammensetzt , warum er auf dem Bericht steht und wo genau du die gesetzlichen Grundlagen dafür findest. Du solltest einfach nur die Antworten lesen!
Zitat:
Eine solche Werkstatt würde ich meiden. Bei allem Verständnis für die Kalkulation einer Werkstatt - die führen ja Hauptuntersuchungen durch Prüforganisationen nicht durch, weil sie Mutter Teresa sind, sondern weil sie sich ggf. Reparaturaufträge davon erhoffen
Dann müsstest du hier sämtliche Werkstätten meiden. Ich kenne keine einzige , die darauf verzichtet. Warum auch? Du nutzt deren Anlagen , Strom usw. Bei kleinen Werkstätten steht teils für einen Mitarbeiter keine Bühne zur Verfügung, weil die der Prüfer braucht. Ausserdem haben die Werkstätten in den letzten Jahren ca. 20000 E , teils erheblich mehr, investieren müssen , um überhaupt HUs anbieten zu können , da neue Bremsenprüfstände erforderlich waren und sich die Anforderungen an den Lichteinstellplatz erheblich verschärft haben. Hier sind knapp 10 E üblich , darüber beschwert sich keiner, und ehrlich gesagt, Gewinn macht damit keine Werkstatt , das ist eher so eine Art "Schutzgebühr".
MfG Volker
Zitat:
@Astradruide schrieb am 5. März 2022 um 00:16:34 Uhr:
Der Betrag steht, zusammen mit der Steuernummer, auf dem Prüfbericht - ist damit also durch die Bücher des TÜV-Süd geflossen.
Steuerrechtlich ist das noch mal eine ganz andere Sache. Da gehört der Betrag evtl. zu den durchlaufenden Posten. Das wiederum interessiert den Verbraucher meistens nicht, aber hier sollte man eben doch wissen, dass es das Autohaus ist, das diesen Betrag letztendlich erhebt/verursacht.
Nein, das AH ist in dem Fall nur der "Eintreiber". Bei einer früheren HA/AU in einer Werkstatt stand bei mir z.B. der Posten "Auslagen blababla" drauf - das war exakt die Niederlassungsgebühr ohne weitere Steuern etc..
Wie schon zuvor: Ob und wieviel kosten vom Ah erhoben und dem TÜV in Rechnung gestellt wurden ist aus dem prüfbericht nicht ersichtlich. Auch wurde begründet das es legitim ist die Nutzung von kalibriertem Equipment, Gebäude, Hilfsmittel, Sozialräume, Heizung in Rechnung zu stellen. Umgekehrt könnte die prüforga ja hingehen und feststellen das deren Auslagen für einige dieser Punkte entfallen oder reduziert sind und somit die Pauschale auch kürzen.
Das AH ist in dem Fall für mich keinen Aufreger Wert.