TT Unfall gestern

Audi TT RS 8S

Hallo

Ich hatte gestern nachmittag einen unfall mit meinem TT mir lief ein kind vors Auto und ich habe so hammer doll auf die bremsen geklopt das ich ins rutschen gekommen bin und gegen nen beton fall gefahren bin :-( zum glück war es nicht schnell, und dem Kind ist nichts passiert aber schaden naja dreht sich so um die 4000€ meinte der Werstadtmensch. Montag kommt erstmal der gutachter und denn mal sehn.

mfg
Crash Override

33 Antworten

die Eltern scheinen dann ja ok zu sein, aber zum Glück ist doch dem Kind nix passiert, du hättest dir sonst dien Leben lang vorwürfe gemacht, auch wenn du nicht schuld hättest.

denke mal so 15-20 dabei muß ich sagen habe ne voll bremsung hingelegt

wenn ich mir die Zeichnung so ansehe frag ich mich, warum das Kind ausgerechnet vor deiner Einfahrt meint spielen zumüssen, also für mich ergibt das keinen Sinn. Ich weiß jetzt nicht in welchem Haus das Kind wohnt, aber das Haus ganz links steht doch bestimmt 50-60m von deinem Haus entfernt, und das Haus ganz rechts würde ich auf 30-40m tippen. Warum so eine Strecke laufen wenn es doch vor dem eigenen Haus genauso spielen kann??

Naja schlecht gezeichnet

Das linke haus ligt ganz nah drann :-(

und seit wann ergiebt es einen sinn was kleine kinder machen :-)

mfg
Crash Override

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würde gerne mal sehen wie nah die Häuser aneinander liegen, also deins und das links von dir bzw. rechts von deiner Seite ausgesehen, kannst du nichtmal eins von der anderen Straßenseite machen??

Sieht nicht gut aus für dich:

Schuldfähigkeit von Kindern

Für Kinder unter 7 Jahren gilt, dass sie für den von ihnen angerichteten Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können.

Für Kinder zwischen 7 und 10 Jahren gilt, dass sie für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich sind. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Diese Regelung gilt allerdings nur bei Unfällen mit einem Kfz, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn. Vergessen wurden hier Fahrzeuganhänger.

Nicht geregelt ist die Rechtlage bei einem Unfall mit einem parkenden Fahrzeug.
Das LG Koblenz hat hierzu unter dem Aktenzeichen 14 S 153/03 allerdings entschieden, dass ein 9-jähriger Junge gleichwohl für den Schaden aufkommen muss, den dieser mit seinem Fahrrad an einem parkenden Pkw angerichtet hat, weil ein parkendes Fahrzeug nicht aktiv am Straßenverkehr teil nimmt.

Ebenfalls nicht einschlägig ist die Vorschrift bei einem Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger.

Nach dieser Regelung ist ein unter 10 Jahre altes Kind bei einem Verkehrsunfall nicht mitverantwortlich, so dass es für seine erlittenen Unfallschäden nicht mithaftet und damit auch keine Kürzung seiner Ansprüche vorgenommen werden dürfen.

Eine andere Frage ist, in wie weit das Kind als Täter zur Haftung herangezogen werden kann.
Dazu regelt § 829 BGB: Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.

Das Haftungsprivileg für Kinder zwischen 7 und 10 Jahren greift nicht bei vorsätzlichem Handeln.

Eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und deren Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, ist für den Schaden, den sie einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn sie bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Die Verantwortlichkeit hängt in diesen Fällen von der Schuldfähigkeit der Person und davon, dass sie mindestens fahrlässig den Schaden verschuldet hat.
Die Schuldunfähigkeit hat das Kind zu beweisen, das Verschulden der Unfallgegner.

CrashOverrideSE @ du bist doch Online, wieso antwortest du nichtmehr??

weil er vielleicht zwar online ist, aber nicht am Rechner sitzt. So wie ich desöfteren😉

Da es das Nachbarskind war, wird es wohl keine Probleme geben, aber vorsicht ist bei unbekannten Kindern geboten. Mir ist mal noch zu Studentenzeiten ein Kind mit Fahrrad vom Bürgersteig stumpf herunter in die Seite gefahren. Am Auto nix passiert, aber Fahrrad überrollt und Kind hatte Schmerzen im Arm. Ich hab sofort die Vorlesungen sausen gelassen, das Kind in mein Auto gesetzt (mach dem Kind mal klar, dass Du kein böser Onkel bist...die Eltern müssen dem ja heftogst was über solche Sachen eingebläut haben), zum Arzt gebracht und von dort die Eltern angerufen. Bei Unfallen mit Kindern das einzig richtige, weil wenn die Eltern kacke sind, kommen die sonst hinterher mit so Knallern wie: mein Kind hat einen bleibenden Schaden davon bekommen und nun bitte zahlen. Ausserdem neigen Kinder mit strengen Eltern gerne dazu, jede Schuld von sich zu weisen - aus Angst vor Schelte. Also nach Möglichkeit auch immer Zeugen notieren. Reicht ja, wenn man später auf diese Zurückgreifen kann.

So Leute. Mich hat es heute auch erwischt. Hatte um cirka 14:00 nen deftigen Unfall mit einem russischen Verkehrsteilnehmer. Man glaubt garnicht wie schnell die ganze Sippschaft dann am Unfallort auftaucht.

Er fuhr hinter mir die Straße entlang, auf der höhe einer Kreuzung hab ich mich gebückt um die Fußmatte einzuclipsen worauf ich nen kleinen Schlenker nach rechts gemacht hab. Er dachte halt das ich abbiegen will und wollte mich überholen. Daraufhin ist er mir natürlich seitlich von hinten in die Tür gefahren. Gottseidank konnte ein Zeuge bestätigen das ich keinen Blinker gesetzt habe. Trotzdem haben die anderen versucht es so zu drehen das ich Schuld bin, weshalb ich wahrscheinlich ne Teilschuld zugesprochen bekommen. War ein ziemlich heftiger Aufprall. Mal schauen was der Gutachter sagt. Wird wohl ne ganze Stange Geld kosten. Tür komplett kaputt, Kotflügel vorne links verbeult, Seitenschweller eingedrückt. Hoffe das der Rahmen nix abbekommen hat.

Wahrscheinlich werde ich mein AUto verkaufen, möchte keinen Wagen der einen so starken Unfall hatte. Und da das ganze vor Gericht gehen wird weis ich nicht wie lange ich auf Geld von der Versicherung warten muss. Deshalb wird es wohl oder Übel erstmal ein bescheidenes Auto werden.

Mache morgen mal Fotos und Zeig sie Euch.

Guten Rutsch und frohes Neues wünsch ich euch.

Andy

Oh nein, wie unvorteilhaft. Mit so ner "Sippe" möchte ich auch keinen Ärger haben......😰

Naja, jetzt aber los, die Parties fangen gleich an😁

Nochwas, falls ihr jemanden kennt der Unfallfahrzeuge aufkauft oder wisst wo ich für einen nichtreparierten Schaden das meiste Geld bekomme bitte posten oder PN an mich.

Will den Wagen nämlich nicht wiederherichten lassen da ich wahrscheinlich mehr davon hab das GEld der Versicherung einzustecken als ihn repariert zu verkaufen.

Danke

und Deine SLine Teile und der Doppelrohrer ESD?

Mir ist auch mal nen Kind mit dem Fahrrad in die Seite gefahren.Gott sei dank hatte ich ein Zeugen, der für mich ausgesagt hat.Kind ist nach dem Aufprall abgehauen,aber gott sei dank hab ich ihn noch gefunden.Bin dann zu den Eltern zwecks Schaden und so aber da war nix zu holen da diese Familie keine Versicherungen hatten.Also blieb ich auf meinem Schaden sitzen.Nach einem Jahr kam dann ein Brief von der Staatsanwaltschaft,da stand drin da die "Strafanzeige"gegen mich eingestellt wurde,obwohl ich keine Schuld hatte.

am Heck ist alles in Ordnung

der unfall tt interessier mich, bitte bilder technische daten, bj und preisvorstellung mailen. danke

ich hatte auch mal ein unfall mit einem kind bei 50 km/h, na ja das kind habe ich vll erwischt. es war ca. 10 j. alt. da es sich um ein türkisches kind handelte, waren nach ca. 5 min ca 25 türkische mitbürger vor ort, und wollten mich bedrohen. 2 entgegenfahrende leute haben bei der polizei ausgesagt das ich für den unfall nichts konnte, da das kind zwischen parkenden autos herausgelaufen ist. na ja den schaden am auto haben sie nicht ersetzt, aber dafür stad für ein paar wochen mein handy nicht still, nach dem motto wenn du uns verklagst dann wirst schon sehen was mit dir passiert. habe dann mehrer anzeigen verteilt, und die sache war aus der welt. war schon heftig der aufprall, die polizei hat gemessen, das das kind 12 meter weit geflogen ist, gott sei dank nur ein armbruch. und zwei machen auf der motorhaube, einmal kinn, einmal ellenbogen. ich war nicht schuld. habe auch keine strafe oder sowas bezahlt.

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