TT-RS
Dann fang ich mal an ;-)
Wann und wie wird er wohl kommen ?
[Da dieses - offensichtlich hitzig diskutierte - Thema leider schon regelmäßig Gegenstand von Moderationen war und es trotzdem immer wieder zu Alarmmeldungen kommt, wird ab sofort bei Verstößen gegen die Beitragsregeln von Motor-Talk eine temporäre Schreibsperre gegen den oder die Verursacher(in) mindestens für diesen Thread im TT-Forum ausgesprochen, ebenso werden Off-Topic-Inhalte ohne gesonderte Ankündigung/Mitteilung entfernt. ballex, MT-Team | Moderation - Datum der Mitteilung: 21.02.19]
Beste Antwort im Thema
Als OPF Fahrer würde ich mal ganz trocken behaupten: Es ist angerichtet und ihr seid hergerichtet :-)
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... ist auch meine Einschätzung - nach meinem Kenntnisstand gilt in -D- weiterhin der Bestandsschutz. Dass heisst, dass alle Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, nicht betroffen sein können. Das lässt sich an vielen Beispielen nachvollziehen. Die bereits länger zurückliegende Aktion in Sachen "Knallen" hatte technische Gründe (langfristig mögliche Beschädigung des Kats), so hat es mir zumindest ein Audianer erklärt.
In diesem Sinne: "Nicht bange machen lassen" und noch schöne Feiertage.
Servus
Zitat:
@yellowgrip schrieb am 26. Dezember 2021 um 09:28:29 Uhr:
....ich sage mal so, dass diese Änderung nicht für die deutschen Zulassungen gilt, zumal das Ganze ja vom Schweizer Importeur rausgegeben wurde....
Gruss yellowgrip
Die Einschätzung teile ich nur bedingt…
- es ist NICHT sicherheitsrelevant
- es ist ABER (Lärm-)Emissionsrelevant (Diesel war auch nicht sicherheitsrelevant!)
Ich denke, der Brief wird reinflattern! Die Frage wird sein, was passiert mit legal getunten, EINGETRAGENEN Leistungssteigerungen. Da bin ich dann auch der Meinung, dass das nicht so einfach wird, da es EBEN NICHT Serie entspricht, sondern durch Einzelabnahme eingetragen wurde. Da könnte das mit „Bestandsschutz“ greifen, aber selbst das glaube ich nicht wirklich….
Zitat:
@Blue-Screen schrieb am 26. Dezember 2021 um 19:02:14 Uhr:
Die Einschätzung teile ich nur bedingt…
- es ist NICHT sicherheitsrelevant
- es ist ABER (Lärm-)Emissionsrelevant (Diesel war auch nicht sicherheitsrelevant!)
Ich denke, der Brief wird reinflattern! Die Frage wird sein, was passiert mit legal getunten, EINGETRAGENEN Leistungssteigerungen. Da bin ich dann auch der Meinung, dass das nicht so einfach wird, da es EBEN NICHT Serie entspricht, sondern durch Einzelabnahme eingetragen wurde. Da könnte das mit „Bestandsschutz“ greifen, aber selbst das glaube ich nicht wirklich….
Ich denke, dass es auch für getunte gilt, da es um den Lärm geht und es da meiner Meinung nach egal ist ob er 500Ps oder 1000Ps hat (also eingetragen). Ich verstehe was gemeint ist mit der Eintragung, jedoch ist der Lärm ein Dorn im Auge und soll bei jedem TT behoben werden, Pflicht oder nicht Pflicht, werden vermutlich alle angeschrieben. Falls man es mit Software nicht machen müsste, also das Update, dann würde ja jeder schnell eine Software kaufen und eintragen, denke mal soweit denkt das Kba leider auch mit
Denke mal die einzigsten welche vllt ohne Update durch kommen, könnten Eintragungen wie von APR sein wo die DB erhöht wurden. Dort wurde ja eine Geräuschmessung gemacht und bestanden, jedoch halten sich so gut wie alle an die Standard DB Werte und genau dort ist deren Problem.
Zitat:
@Mario_Paraliov schrieb am 26. Dezember 2021 um 19:11:58 Uhr:
Zitat:
@Blue-Screen schrieb am 26. Dezember 2021 um 19:02:14 Uhr:
Die Einschätzung teile ich nur bedingt…
- es ist NICHT sicherheitsrelevant
- es ist ABER (Lärm-)Emissionsrelevant (Diesel war auch nicht sicherheitsrelevant!)
Ich denke, der Brief wird reinflattern! Die Frage wird sein, was passiert mit legal getunten, EINGETRAGENEN Leistungssteigerungen. Da bin ich dann auch der Meinung, dass das nicht so einfach wird, da es EBEN NICHT Serie entspricht, sondern durch Einzelabnahme eingetragen wurde. Da könnte das mit „Bestandsschutz“ greifen, aber selbst das glaube ich nicht wirklich….
Ich denke, dass es auch für getunte gilt, da es um den Lärm geht und es da meiner Meinung nach egal ist ob er 500Ps oder 1000Ps hat (also eingetragen). Ich verstehe was gemeint ist mit der Eintragung, jedoch ist der Lärm ein Dorn im Auge und soll bei jedem TT behoben werden, Pflicht oder nicht Pflicht, werden vermutlich alle angeschrieben. Falls man es mit Software nicht machen müsste, also das Update, dann würde ja jeder schnell eine Software kaufen und eintragen, denke mal soweit denkt das Kba leider auch mit
Denke mal die einzigsten welche vllt ohne Update durch kommen, könnten Eintragungen wie von APR sein wo die DB erhöht wurden. Dort wurde ja eine Geräuschmessung gemacht und bestanden, jedoch halten sich so gut wie alle an die Standard DB Werte und genau dort ist deren Problem.
Nicht ganz richtig glaube ich (ich weiß es aber nicht besser, ist ne Mutmaßung):
Meine Software- und Hardware-Änderungen sind eingetragen (ich weiß jetzt nicht mehr, ob DB erhöht wurden oder nicht!) und sind somit LEGAL, mit TÜV und irgendwer muss ja bei HGP die Änderungen ursprünglich auch mal abgenommen haben ;-). Und mal "schnell" Tuning machen und Eintragen ist net, denn die Software muss ja LEGAL MIT TÜV sein und das ganze muss auch noch eingetragen sein. Also mal schnell zum Hinterhoftuner um die Ecke und sagen "ich hab Tuning-Software drauf" ist net ;-).
Nur meine Meinung ;-).
Nur meine Meinung (in Kurzversion, denn im TTS-Forum noch mal ausführlicher). Stellt Audi und das KBA Probleme an der SERIENBREMSE fest, Ihr fahrt aber z. B. ne StopTech-Upgrade-Anlage (legal und eingetragen!!!!) kann das KBA wohl kaum verlangen, dass man zurück rüstet, die Aktion durchführen lässt und dann wieder die StopTech einbaut... (Keine Ahnung, ist zumindest meine Hoffnung, dass LEGAL EINGETRAGENES Tuning da nicht mit in die Aktion fällt.... Die Hoffnung stirbt zuletzt ;-) )
Hat denn mittlerweile noch jemand einen Brief zu dieser Maßnahme bekommen? In CH oder sonst irgendwo?
Zitat:
@Niqo schrieb am 29. Dezember 2021 um 11:25:06 Uhr:
Hat denn mittlerweile noch jemand einen Brief zu dieser Maßnahme bekommen? In CH oder sonst irgendwo?
In CH kenne ich jetzt schon zwei die einen Brief bekommen haben. In DE ist aktuell noch nichts, Stand heute.
Auch ist die Maßnahme bei keiner FIN die wir geprüft haben konkret hinterlegt, ca. 13 Fahrzeuge von BJ2016-2018. Lediglich in der Rückrufaktion stehen TTRS 8s und R8 4s von Mitte 2015 bis Ende 2018 drin. Wir gehen mittlerweile davon aus das Audi Ingolstadt die Briefe versenden wird und das KBA sich erstmal daraus hält da Audi hier als Hersteller als erstes handeln muss. Das KBA stellt lediglich Audi die Halterinformationen zur Verfügbar* und hier ist wohl der Wurm begraben, grade jetzt über die Feiertage wird da Funkstille herrschen. Auch funktioniert das Update anscheinend nicht richtig da jemand aus DE bei seinem Service letzte Woche Mittwoch versucht bekommen hat das Update aufzuspielen und es zu einer Fehlermeldung gekommen ist.
Meine Einschätzung nach ist, das vor Mitte Januar noch nicht großartig viel passieren wird.
*Quelle: KBA
Danke für die Info. Ich verstehe immer noch nicht was das deutsche KBA in CH zu melden hat. Ich habe in CH bislang nichts bekommen und werde der Aufforderung in dieser Form sicher nicht nachkommen, siehe ASTRA link den ich gepostet hatte.
Zitat:
@Niqo schrieb am 29. Dezember 2021 um 16:30:02 Uhr:
Danke für die Info. Ich verstehe immer noch nicht was das deutsche KBA in CH zu melden hat.
Das ist sehr einfach.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt unter anderem Typgenehmigungen für Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (Lkw) nach der Richtlinie 2007/46/EG und VO(EU) 2018/858, welche die Fahrzeughersteller berechtigen diese reihenweise zu fertigen.
Wenn die Typgenehmigungen jetzt durch nicht erfüllen der Geräuschemission in Frage gestellt wird dann sind natürlich alle Fahrzeuge betroffen auch die in der Schweiz.
Wie ist es im EU-Ausland? Bekommen die auch diesen Brief? Ich hatte beim Vorgaenger schon eine Begrenzung der Motorleistung abgelehnt von Audi ich werde die hier auch ablehnen.
Danke, aber da die Schweiz nicht Teil der EU ist wäre das auch kein Argument. In CH erteilt die Astra die (CH) Typengenehmigung.
https://www.astra.admin.ch/.../homologation.html
*edit: hat sich überschnitten, ich bezog mich auf den post von TT Eifel
Zitat:
@Niqo schrieb am 29. Dezember 2021 um 17:11:58 Uhr:
Danke, aber da die Schweiz nicht Teil der EU ist wäre das auch kein Argument. In CH erteilt die Astra die (CH) Typengenehmigung.
https://www.astra.admin.ch/.../homologation.html
*edit: hat sich überschnitten, ich bezog mich auf den post von TT Eifel
Ich will hier keine Grundsatzdiskussion führen.
Aber in der Regel liegt in der Schweiz eine EU-Gesamtgenehmigung (vom KBA) vor und dann wird erst geprüft ob weitere Schweizer Vorschriften eingehalten werden müssen, dann wird erst von der Astra die Genehmigung erteilt.
Zitat:
Art. 3a15 Datenblatt für Fahrzeuge mit Gesamtgenehmigung
Für Fahrzeuge wird an Stelle einer Typengenehmigung ein Datenblatt erteilt, wenn der Fahrzeugtyp verkehrssicher ist und
a.
eine EU-Gesamtgenehmigung vorliegt, die aufgrund von Ausrüstungs- und Prüfvorschriften erteilt worden ist, welche den in der Schweiz geltenden mindestens gleichwertig sind; und.......
Ich bin sicher kein Experte, aber hier handelt es sich nicht um eine neue Homologation und auf der Astra HP steht explizit, dass nachträglich keine Änderungen bzgl. Lautstärke gemacht werden. Aber du hast recht, das werden wir hier nicht klären (zumal ich noch keinen Brief bekommen habe).
Auf der Audi-Website für Feldmaßnahmen finde ich auch noch nichts, wenn ich dort meine FIN eingebe. Abgesehen davon werde ich das etwaige Update (Downgrade!) ablehnen.
Zitat:
@Blue-Screen schrieb am 27. Dezember 2021 um 17:41:17 Uhr:
Zitat:
@Mario_Paraliov schrieb am 26. Dezember 2021 um 19:11:58 Uhr:
Ich denke, dass es auch für getunte gilt, da es um den Lärm geht und es da meiner Meinung nach egal ist ob er 500Ps oder 1000Ps hat (also eingetragen). Ich verstehe was gemeint ist mit der Eintragung, jedoch ist der Lärm ein Dorn im Auge und soll bei jedem TT behoben werden, Pflicht oder nicht Pflicht, werden vermutlich alle angeschrieben. Falls man es mit Software nicht machen müsste, also das Update, dann würde ja jeder schnell eine Software kaufen und eintragen, denke mal soweit denkt das Kba leider auch mit
Denke mal die einzigsten welche vllt ohne Update durch kommen, könnten Eintragungen wie von APR sein wo die DB erhöht wurden. Dort wurde ja eine Geräuschmessung gemacht und bestanden, jedoch halten sich so gut wie alle an die Standard DB Werte und genau dort ist deren Problem.
Nicht ganz richtig glaube ich (ich weiß es aber nicht besser, ist ne Mutmaßung):
Meine Software- und Hardware-Änderungen sind eingetragen (ich weiß jetzt nicht mehr, ob DB erhöht wurden oder nicht!) und sind somit LEGAL, mit TÜV und irgendwer muss ja bei HGP die Änderungen ursprünglich auch mal abgenommen haben ;-). Und mal "schnell" Tuning machen und Eintragen ist net, denn die Software muss ja LEGAL MIT TÜV sein und das ganze muss auch noch eingetragen sein. Also mal schnell zum Hinterhoftuner um die Ecke und sagen "ich hab Tuning-Software drauf" ist net ;-).
Nur meine Meinung ;-).
Nur meine Meinung (in Kurzversion, denn im TTS-Forum noch mal ausführlicher). Stellt Audi und das KBA Probleme an der SERIENBREMSE fest, Ihr fahrt aber z. B. ne StopTech-Upgrade-Anlage (legal und eingetragen!!!!) kann das KBA wohl kaum verlangen, dass man zurück rüstet, die Aktion durchführen lässt und dann wieder die StopTech einbaut... (Keine Ahnung, ist zumindest meine Hoffnung, dass LEGAL EINGETRAGENES Tuning da nicht mit in die Aktion fällt.... Die Hoffnung stirbt zuletzt ;-) )
Verstehe was du meinst, jedoch ist der Vergleich mit der Bremse nicht zutreffend. Es geht nur darum, dass man zb in der Stadt, die Klappen steuern kann (auf Comfort, Auto & Individual). Deine Software bringt dir mehr Leistung, jedoch kann man dort auch die Klappen öffnen, was genau der Störfaktor ist. Ich verstehe auch was du mit der Abnahme meinst (von der Software), jedoch wäre es nicht Zielführend, wenn man alle Serien TTRS zurückruft und alle die 5Ps mehr haben (blöd gesagt mit Eintragung), in Ruhe lässt. Die Software hat genauso eine Zulassung bekommen wie sie auch Audi bekommen hat, weshalb sollte dann der Auspuffknopf mit Software dort erlaubt sein.
Also mich würde es freuen, wenn alle so bleiben wie sie aus dem Werk kamen. Das Kba ist für mich auch oft ein Dorn im Auge, da diese nachträglich irgendwo nachbohren obwohl es mal eine offizielle Zulassung hatte. Aber ich sag mal so, dann soll sich jeder eine Software drauf spielen und eintragen lassen, dann wäre das Problem vom Tisch
....wenn ich mir das Schreiben so anschaue, lässt sich die Klappe beim neuen Update in den Fahrprogrammen Comfort/ Auto nicht mehr manuell öffnen, auch nicht im Getriebemodus Sport.
Fährt man jedoch im Modus Dynamik bleibt doch die Tastenfunktion voll erhalten, oder verstehe ich da was falsch?
Bitte um Aufklärung.
Gruss Yellowgrip