Forum5er F07 (GT), F10 & F11
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Totalschaden

BMW 5er F11
Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 19:35

Das gibt's nicht ... Sollte heute meinen 530d Touring zugestellt bekommen. Die Überführung endete nach 25 Minuten in einer Massenkarambolage - Totalschaden. Gott sei Dank ist dem Fahrer nichts passiert. So eine sch...

Beste Antwort im Thema

Ich erlaube mir, mit dem Bild im Anhang die Frage zu beantworten :)

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wie ist den eigentlich der unfall passiert?? durch die bilder kann man es nicht so wirklich erkennen...

So wie der F11 aussieht und wie die anderen Unfallbeteligten "zugerichtet" sind ist er schon ein harter Hund. :D Auch darum fahre ich gern ein großes Auto - Knautschzonenkompatibilität hin oder her.

Zitat:

Original geschrieben von Dennis f11

wie ist den eigentlich der unfall passiert?? durch die bilder kann man es nicht so wirklich erkennen...

Wenn man das erste Bild sieht, könnte man denken, ein SEK hätte ein Fahrzeug gestoppt... ;-)

6502

*deleted*

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44

Zitat:

Original geschrieben von imyselfandme

Als neu? Von der Berliner NL?

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44

Zitat:

...auf dem Weg vom Händler zu Übergabestation Berlin...

ah, oh, sorry, danke :D

Zitat:

Original geschrieben von disk4711

In wenigen Tagen ist die Gerichtsverhandlung!

Die Leasingsgesellschaft sagt ich sollte mich doch an den Händler bei dem das Fahrzeug

gekauft wurde oder an die Spedition die es Transportiert hat wenden.

Weder kenne ich den Händler noch die Spedition und beauftragt habe ich die eben so wenig.

Ich habe ein Auto geleast mit Übergabe in Berlin

Ich verstehe diese Aussage der L'gesellschaft nicht. Eigentlich hat die L'gesellschaft einen Wagen gekauft und dir verleast. Du hast weder einen Vertrag mit dem Händler noch mit dem Transporter. Aus dem Leasingvertrag befindet sich aber die L'gesellschaft dir gegenüber im Verzug, weil sie nicht liefert. Warum - das ist ihr Problem, nicht deins. Das wäre zumindest meine Argumentationslinie.

Auch mein Beileid. Hoffentlich klappts bald mit dem neuen.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 16:39

So, bei mir wird die Sache komplizierter.

Ein Kollege hat das Fahrzeug in München beim Händler in Empfang genommen und wollte mir den Wagen persönlich zustellen. Besagter Kollege konnte dann aber kurzfristig nicht. Da der Händler aber eine Zustellung vor Ort (also bei mir in Köln) zugesagt hat, wurde daraufhin vom Händler ein Dienstleister eingeschaltet (mit dem BMW wohl regelmäßig zusammenarbeitet). Da das Fahrzeug bereits ordnungsgemäß vom Händler übergeben wurde, ist der Vertrag zwischen unserem Untermehmen und dem überführenden Dienstleister zustande gekommen. Der Dienstleister ist versichert. Die Versicherung wird sich natürlich erst einmal an den vermeintlichen Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung halten. Diese muss nun die Schuldfrage klären und wird nach Gutachten abrechnen. Ab da kann ich dann ein instandgesetztes Unfallfahrzeug in Empfang nehmen oder es wird ein Neufahrzeug bestellt (je nach Höhe des Gutachtens) . Und das alles wird vermutlich dauern ... ich tippe auf 2012!

Meinen geleasten 3er kann ich übrigens zu erhöhten Leasingkonditionen weiter fahren ... immerhin! Und xdrive im Winter ist ja auch nicht so schlecht ...

Zitat:

Original geschrieben von Vampirette

So, bei mir wird die Sache komplizierter.

Das ist ja ein unglaublicher Mist. Hoffentlich kommst Du da gut und ohne viel Ärger raus, drücke Dir alle Daumen.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 18:16

Ja, wenn ich nicht leidtragender wäre würde ich sagen, dass das einer dieser konstruierten Fälle der Rechtswissenschaft im 1. Semester ist.

Noch dazu habe ich Winterräder bei meinem BMW-Händler um die Ecke bestellt - die sind gerade angekommen ...

Wenn's läuft, dann läufts.

Zitat:

Original geschrieben von Vampirette

Noch dazu habe ich Winterräder bei meinem BMW-Händler um die Ecke bestellt - die sind gerade angekommen ...

Warte bis der erste Schnee kommt ... die wirst du dann gut verkaufen können...

6502

Zitat:

Original geschrieben von Vampirette

...einer dieser konstruierten Fälle der Rechtswissenschaft im 1. Semester ist.

....schrieb ich weiter oben schon: hier werden wir alle noch was lernen. Also schön weiterlesen und merken. ;)

Leider ist hier gar nichts konstruiert. Ich wette sogar, es kommt noch dicker - leider. :mad:

 

Gruß  Micha

Hm... dazu fällt mir ein, wer hat denn wirklich den Auftrag erteilt?

Hast du (dein Unternehemen) dem Dientleister geschrieben, oder BMW?

Es kann auch so sein, dass BMW den Auftrag erteilt hat.

Das wäre wichtig.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 21:03

Gute Frage, das werde ich morgen mal in Erfahrung bringen. Und ja, ich werde vorsorglich mal unseren Rechtsanwalt mit einschalten, da kann ich dann sicher auch noch was lernen ...

Zitat:

Original geschrieben von OHV_44

Zitat:

Original geschrieben von Vampirette

...einer dieser konstruierten Fälle der Rechtswissenschaft im 1. Semester ist.

....schrieb ich weiter oben schon: hier werden wir alle noch was lernen. Also schön weiterlesen und merken. ;)

Leider ist hier gar nichts konstruiert. Ich wette sogar, es kommt noch dicker - leider. :mad:

Gruß  Micha

ja, das kann durchaus kompliziert werden ... aber die Anwälte und Richter zwieseln das wieder auseinander ;-)

 

mögliche Fallkonstruktion/Fragen:

- TE schließt Leasingvertrag mit Übergabe "Händler München". Übernahme lt. Vertrag evtl. durch andere Personen mit Vollmacht möglich oder nur durch TE möglich?

- TE vereinbart gleichzeitig mit Händler "Zustellung auf seine Kosten nach Köln"

- TE will aber doch Freund zum Abholen schicken (-->Änderung des Vertrags mit dem Händler ?)

- Freund holt (mit Vollmacht?) Auto ab ---> damit wäre die Leasing raus, wenn der Leasingvertrag eine Übernahme durch Dritte mit Vollmacht zulässt und die Vollmacht bestand

- Freund kann Auto doch nicht nach Köln fahren; Händler sagt: na dann schick ich meinen Dienstleister mit dem Wagen dorthin. Oder hat der Freund den Dienstleister beauftragt? Oder der TE?

- Wenn Freund oder Händler: Durfte der Freund den Wagen wieder dem BMW-Händler oder dem Dienstleister geben? Wusste der TE davon, hat er es erlaubt/angewiesen?

- Hat der TE mit dem Händler nun einen "Überführungsvertrag" geschlossen und der Dienstleister war Erfüllungegehilfe des Händlers (dann darf der Händler erst mal zahlen und es sich dann selber wieder beim Dienstleister holen) ... oder handelte der Händler nur als Vermittler?

Fragen über Fragen... ;-)

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