Totalschaden

BMW 5er F11

Das gibt's nicht ... Sollte heute meinen 530d Touring zugestellt bekommen. Die Überführung endete nach 25 Minuten in einer Massenkarambolage - Totalschaden. Gott sei Dank ist dem Fahrer nichts passiert. So eine sch...

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Ich erlaube mir, mit dem Bild im Anhang die Frage zu beantworten 🙂

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Der o.g. Freund war der Mitarbeiter, der mit der Beschaffung und Beauftragung des Leasingfahrzeugs betraut war...

Und das Salz in der Suppe: Da wir noch min. 3 weitere 530d Touring in den kommenden 6 Monaten bestellen werden (sowie den ein oder anderen 1er), bin ich gespannt auf die Reaktion des Händlers ...

Zitat:

Original geschrieben von Vampirette



Und das Salz in der Suppe: Da wir noch min. 3 weitere 530d Touring in den kommenden 6 Monaten bestellen werden (sowie den ein oder anderen 1er), bin ich gespannt auf die Reaktion des Händlers ...

Na dieser Händler scheint ja von den drohenden Aufträgen noch nichts zu ahnen, oder hätte er Dir Deinen derzeitigen 3er sonst zu erhöhten (!!!) Raten weiterhin überlassen!?

Ich würde ja Deinem Fall erwarten ohne jedes Nachfragen in kürzester Zeit einen Leihwagen zu bekommen!

Oder kommt Dein 3er von einem anderen Händler/Leasinggesellschaft?

Drück Dir die Daumen!

Der 3 er kommt von einem anderen Händler, den bibt es aber mittlerweile nicht mehr. Das ist schon ok (der wurde seinerzeit allerdings auch mit sehr guten Konditionen übernommen ... 320xd Touring, 24/25000, um die 350,- netto).

Ich gehe auch davon aus, dass es insgesamt kein leichtes und schnelles Abwickeln geben wird.

Leasingtechnisch hast du das Fahrzeug mit Zulassung auf die Firma übernommen. Steht so in den AGB jeder Hersteller-Leasinggesellschaft, daher ist es für die Leasing unerheblich, wer mit dem Transport beauftragt war. Der Vertrag ist zu Stande gekommen und geht in Rateneinzug.

Jetzt stellt sich die Frage, ob die Gefahrtragung schon vom Händler auf dich/die Firma übergegangen ist oder noch beim Händler verblieben ist. Aus der Schilderung entnehme ich, dass der Händler das Fahrzeug schon an den Kollegen übergeben hat (reicht mündlich), dieser aber nicht fahren konnte/wollte etc und um Transport bat. Ich würde fast davon ausgehen, dass die Sache zwischen Euch und dem Transporteur zu klären ist.

Ich kann dir nur wünschen, dass es ein Totalschaden ist. Dann trägt eine hoffentlich abgeschlossene GAP-Versicherung (entweder im Leasingvertrag oder in der Voll-Kasko) den Differenzbetrag zwischen Leasingablösewert und Versicherungsentschädigung. Dann wärst du den Wagen los und könntest neu bestellen.

Das die Verlängerung des Leasingvertrages teurer ist, lässt sich ganz leicht erklären. Der in der Ursprungskalkulation enthaltene Nachlass auf das Fahrzeug wurde ja in der ursprünglichen Laufzeit "verbraucht". Jetzt wird das Fahrzeug, da es ja einem weiteren Wertverlust unterliegt, mit dem Restwert, der Laufzeit und der km-Laufleistung neu kalkuliert. Das kann mitunter dramatische Sprünge machen. Das hat mit Entgegenkommen auch wenig zu tun.

Daher aus Kundensicht immer erst transportieren lassen und dann zulassen. Dann liegt die Gefahrtragung in der Regel beim Händler und der Leasingvertrag ist noch nicht zu Stande gekommen.

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Wie sieht es eigentlich Versicherungstechnisch aus.

Der Wagen wird je erst mit einer Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte", die es ja nicht mehr gibt) zu gelassen, also mit einer Vorläufigen Deckung, die meist nur die Haftpflicht einschließt.

Ab welchem Zeitpunkt kommt in so einem Fall die Vollkasko zum tragen und wenn für den Schaden auf? Würde ja auch eine Hochstufung bedeuten.

Was, wenn ich bei Vertragsabschluss den Personenkreis der Fahrer eingeschränkt habe?

Ist die Versicherung des Transporteurs dafür zuständig?

Zitat:

Original geschrieben von ToxxF11



Wie sieht es eigentlich Versicherungstechnisch aus.

Der Wagen wird je erst mit einer Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte", die es ja nicht mehr gibt) zu gelassen, also mit einer Vorläufigen Deckung, die meist nur die Haftpflicht einschließt.

Ab welchem Zeitpunkt kommt in so einem Fall die Vollkasko zum tragen und wenn für den Schaden auf? Würde ja auch eine Hochstufung bedeuten.

Was, wenn ich bei Vertragsabschluss den Personenkreis der Fahrer eingeschränkt habe?

Ist die Versicherung des Transporteurs dafür zuständig?

Sollte mit der Versicherung nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, dass mit Zulassung eine vorläufige Deckungszusage in Haftpflicht und Vollkasko besteht, ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich nur Haftpflicht versichert gewesen.

Die Vollkasko kommt nur dann zum Tragen, wenn diese Zusage bestand oder der Versicherungsschein schon ausgestellt ist, eingelöst wurde/wird und damit Deckung besteht.

Es wäre zu klären, wie genau der Transportauftrag abgeschlossen wurde etc. Sollte die Gefahrtragung beim Transporteur gelegen haben, kann man nur hoffen, dass dieser versichert ist (wurde das erfragt, belegt?), wenn nicht, hat man zwar die Ansprüche gegen diesen, aber ob die dann etwas wert sind? In diesem Fall käme dann wieder die Vollkasko zum Tragen. hat diese noch keine Deckung bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Es kann aber auch sein, dass lediglich der Transport auf eigenen Gefahr beauftragt war, dann kommt direkt die Voll-Kaskoversicherung
dafür auf, wenn vorhanden. Immer außer Betracht gelassen, es gibt keinen anderen Schadensverursacher (Unfallgegener etc)

Fahrerkreis eingeschränkt gibt der Versicherung zumindest erstmal die Möglichkeit, Zahlungen zu verweigern. Ob es hier schon Referenzurteile gibt, weiß ich gerade nicht. Würde aber davon ausgehen, dass es um eine regelmäßige Nutzung geht und nicht um ein einmaliges Ereignis. Von daher tendiere ich dazu, dass wäre gedeckt.

Letztlich bleibt nur der Hinweis, solche Dinge zu berücksichtigen. Ich hab da schon so viel erlebt, weil man sich eben keine Gedanken über manche Konsequenzen gemacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von ToxxF11


 
Wie sieht es eigentlich versicherungstechnisch aus? 

...gute Frage.

Das Ding heißt heutzutage eVB und beinhaltet nur die HP.
Hoffe für den TS, dass bei der entsprechenden Versicherung eine vorläufige Deckung ab Zulassung für die VK eingeholt worden ist. Und das am besten schriftlich.
Man könnte natürlich davon ausgehen, dass bei einem NW die VK (wie bei den anderen Firmenwagen auch) üblich ist. Wären mir aber zu viele Konjunktive.

Nehme nicht an, dass bei einem Firmenwagen der Personenkreis eingeschränkt wird, also ist es mE unerheblich, wer den Wagen gefahren hat.
Hochstufung: selbstverständlich. 😠
Ausnahme: Rabattretter (siehe auch meine schon gestellten Fragen zu diesem Thema wieter oben). 😉

Versicherung des Transporteurs: warum? Der Wagen ist doch über die Fa des TS versichert. Mit Schadensersatzforderungen sieht es sicher anders aus. Aber das weiß natürlich ein RA viel besser.

Wie schon geschrieben: wird noch richtig spannend.

Gruß  Micha

Ist bei einem Leasingfahrzeug die VK nicht ohnehin Pflicht?

Zitat:

Ist bei einem Leasingfahrzeug die VK nicht ohnehin Pflicht?

So ist es. Ich verstehe auch nicht, wieso bei einer bereits erfolgten Zulassung die VK noch nicht greifen sollte? Kann das jemand erklären?

Note to self:
a. Immer Auto selber abholen
b. Falls a nicht möglich: Sicherstellen, dass Gefahrtragung erst bei tatsächlicher Übernahme des Autos auf mich übergeht

Zitat:

Original geschrieben von stanbog


...wieso bei einer bereits erfolgten Zulassung die VK noch nicht greifen sollte?

...weil für eine ganz normale Zulassung eines PKW eine VK nicht notwendig ist.

Wenn dann die o.g. Punkte aus irgendeinem Grund nicht beachtet werden, könnte es schon mal schlecht aussehen, was wir alle wohl nicht hoffen wollen. 😉

Note to self:
c. Auto von Anfang an vollständig versichern. Am besten den Antrag schon vor der Abholung/Lieferung dem Versicherer zuführen

Gruß  Micha

Zitat:

So ist es. Ich verstehe auch nicht, wieso bei einer bereits erfolgten Zulassung die VK noch nicht greifen sollte? Kann das jemand erklären?

Weil Verträge erst angenommen werden müssen.

Die Standardklausel lautet:

In der Kasko- und der Kfz-Unfallversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Und im Regelfall wird der vorläufige Versicherungsschutz eben nicht ausdrücklich zugesagt, man muß das explizit einfordern. In der Kasko gibt es idR keinen vorläufigen Versicherungsschutz per default wie bei der Haftpflicht. Salopp gesagt hat man bis zum Eintreffen der Versicherungsunterlagen gar keine Kasko.

Deshalb
d) Fahrzeug erst bewegen, wenn das Fax von der Versicherung kommt oder sonstwie der Schutz bestätigt ist.

Alles klar. So was habe ich bei uns in der Schweiz noch nie gehört. Wenn ich hier ein Auto leasen will, dann muss ich vorher die Bestätigung von der Versicherung über Haftpflicht und VK bringen. Ansonsten verleast mir niemand ein Auto. Und wenn ich die Bestätigung der Versicherung vorweisen kann, dann ist das Auto auch automatisch versichert ab Zulassungsdatum auf meinen Namen. Es gibt bei uns keinen "vorläufigen Versicherungsschutz".

Zitat:

Original geschrieben von crazyblack


Ich gehe auch davon aus, dass es insgesamt kein leichtes und schnelles Abwickeln geben wird.

Anwalt ist jetzt mit an Bord (auch auf Anraten von BMW), Gutachter wurde beauftragt. Die Kriterien für die Bereitstellung eines Neuwagen sollten auch erfüllt sein:

- Zulassungsdauer des beschädigten Fahrzeugs höchstens ein Monat (bei mir 1 Tag)

- Laufleistung des beschädigten Fahrzeugs nicht mehr als 1.000 km (bei mir keine 100 km)

- erhebliche Beschädigungen an tragenden oder anderen sicherheitsrelevanten Teile (sollte auch problemlos gegeben sein).

Bleibt die Frage, wer den Spaß zahlt und wie schnell ein Neuwagen bestellt werden kann.
Es bleibt spannend ...

Zitat:

Original geschrieben von Vampirette


 
Bleibt die Frage, wer den Spaß zahlt...

...hoffentlich die Versicherung des fremden Unfallverursachers. 😉

Hier mal ein Zwischenstand. Schaden wurde laut Gutachter auf 32 Tsd. beziffert und die Versicherung des Unfallverursachers hat der Schadensregelung eingewilligt. Somit sollte ich noch in diesem, Jahr ein Neufahrzeug in Empfang nehmen können - bestellt ist er schon!
Habe jetzt für den Übergang ein 530d e61 mit M-Paket und 19er RFT ... Mir zu hart und ziemlich laut, aber will ja nicht meckern.
Alles wird gut ... Und bald auch etwas komfortabler ;-)

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