Thors Hammer vs. active high beam
Hallo, kann mir mal jemand den Unterschied zw. den beiden LED-Beleuchtungen erläutern ? Hat bereits die Serienversion LED-Licht für Abblend- und Fernlicht ? Was genau ist der Unterschied zwischen Fernlichtassistent und "intelligentem Fernlichtassistent" - anders gefragt, lohnt sich der Mehrpreis ?
Danke,
Beste Antwort im Thema
Nunja lächerlich ist es wohl eher jemand anderem Ahnungslosigkeit vorzuwerfen, ohne zu definieren, wo der angebliche Fehler sein soll.
181 Antworten
Zitat:
@fwmone schrieb am 27. Mai 2022 um 21:21:58 Uhr:
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 27. Mai 2022 um 21:12:16 Uhr:
Was tatsächlich nicht zulässig ist, ist die Möglichkeit ausschließlich mit NSW-Licht zu fahren. Ohne das Einschalten der HSW kein NSW-Licht.Doch, genau das geht bei meinem Auto, vielleicht war das vor 17 Jahren aber auch noch keine Pflicht oder es wurde schlicht vergessen.
Genau so sind Nebelscheinwerfer auch gedacht. HSW aus (nur Standlicht an) und NSW an. Das ist das einzige, was bei dichtem Nebel hilft - nämlich Lichtquelle so nah wie möglich am Boden zu platzieren um Eigenblendung zu vermeiden. Geht bei meinem XC60 2020 mit Thor auch ohne Probleme.
PS: spreche nicht von "trübem Wetter" mit 300m Sichtweite wo schon die ersten Kasper Nebellicht anmachen, sondern von dichtem Bodensee-Nebel mit <50m Sicht.
Ganz ehrlich? NSW gehören verboten.
Warum? Kein einziger verwendet diese wie gedacht und einzige Folge andere werden geblendet (insbesondere bei nasser Strasse in der Nacht)
Wie komme isch auf den Quatsch? Ganz einfach: stellt das Auto nachts hin und aktiviert bei Standlicht die NSW. Schaut wie weit ihr damit seht und rechnet aus, wie schnell ihr noch fahren dürft um innerhalb dieser Distanz an zu halten.
Reaktionszeit mit eingerechnet ist man da locker bei 30 km/h oder weniger.
NSW geben einem das Gefühl mehr zu sehen, da es vor dem Auto besser ausgeleuchtet ist. Als Abbiegelicht toll, zum Fahren faktisch sinnlos!
Zitat:
@homann5 schrieb am 28. Mai 2022 um 11:27:23 Uhr:
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 27. Mai 2022 um 22:09:30 Uhr:
P.S.: In Sachen Fernscheinwerfer gilt eine Einschränkung - die Lichtstärke aller Scheinwerfer darf 430 000 cd nicht überschreiten. Die Weite ist nicht begrenzt.
Die gesetzlich festgelegte Grenze für die Reichweite von Kraftfahrzeugscheinwerfern beträgt 650 m. Das gilt für Arbeitsscheinwerfer und für Fernlicht. Die Reichweite des Abblendlichts das das 100-fache der Einbauhöhe betragen. Bedeutet: Befindet sich die Lichtquelle des Abblendlichts 60 cm oberhalb der Straße, muss der Lichtkegel nach spätestens 60 m enden.
Wo steht das in der STVZO?
In welcher ECE steht das?
NSW machen schon Sinn, zumindestens dann, wenn man sich an Gesetze hält.
Laut Straßenverkehrsordnung ist bei Sichtweiten von weniger als 50 Metern höchstens Tempo 50 erlaubt.
Höchstens bedeutet nicht, muss gefahren werden
Genauso, wie die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn keine Mindestgeschwindigkeit ist. Das missverstehen auch einige.
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ECE R48 (https://eur-lex.europa.eu/.../?...):
"6.1.9.1.
Die maximale Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 430 000 cd (das entspricht einem Bezugswert von 100) nicht überschreiten."
"6.2.6.4.
Horizontale Ausrichtung
(..) der Knick der Hell-Dunkel-Grenze darf den Weg der Bahn des Schwerpunkts des Fahrzeugs bei einer Entfernung von der Fahrzeugfront, der größer als 100-mal der Montagehöhe der betreffenden Scheinwerfer für Abblendlicht ist, nicht überschneiden."
Wobei sie die Begrenzung der Reichweite des "normalen" Lichts natürlich mit einem modernen Lichtsystem mit Dauerfernlichtschaltung mehr oder weniger entfällt.
Ich habe jetzt seit 28 Jahren meinen Führerschein und ich bin teilweise 100.000 km im Jahr gefahren. Dabei kann ich an einer Hand abzählen, wie häufig ich die Nebelscheinwerfer wirklich gebraucht habe. Ob ich die Dinger an meinem Auto habe, ist doch vollkommen egal.
Zitat:
@RPGamer schrieb am 28. Mai 2022 um 17:31:28 Uhr:
ECE R48 (https://eur-lex.europa.eu/.../?...):"6.1.9.1.
Die maximale Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 430 000 cd (das entspricht einem Bezugswert von 100) nicht überschreiten.""6.2.6.4.
Horizontale Ausrichtung
(..) der Knick der Hell-Dunkel-Grenze darf den Weg der Bahn des Schwerpunkts des Fahrzeugs bei einer Entfernung von der Fahrzeugfront, der größer als 100-mal der Montagehöhe der betreffenden Scheinwerfer für Abblendlicht ist, nicht überschneiden."Wobei sie die Begrenzung der Reichweite des "normalen" Lichts natürlich mit einem modernen Lichtsystem mit Dauerfernlichtschaltung mehr oder weniger entfällt.
Danke, aber das aus der ECE kannte ich ja schon (siehe mein Posting v. 27.).
Dort steht nichts zu einer max. Reichweite und auch in der STVZO konnte ich nichts dazu finden.
Daher meine Frage an @homann5.
Hallo zusammen,
dieser Lichtkegel soll normal sein? 🙄
Zitat:
@raaven schrieb am 3. Juni 2022 um 02:07:52 Uhr:
Hallo zusammen,
dieser Lichtkegel soll normal sein? 🙄
In der ARD wird ab 18.45 Uhr geraten, hier ist mir nicht der Sinn danach. Vielleicht kannst DU in dem Bild einzeichnen oder verbal beschreiben, was aus Deiner Sicht da nicht passt. 😉😉
Vor dem Auto ist es dunkel - erst später wird es heller
... dafür sind die Nebler da, machen die an und du hast Gottes Erleuchtung 🙂.
MfG C
Zitat:
@raaven schrieb am 3. Juni 2022 um 18:00:28 Uhr:
Vor dem Auto ist es dunkel - erst später wird es heller
Dein Auto ist zu hoch. Da kannst du doch eh nichts mehr machen, bei dem was im „dunklen Bereich“ ist. 😉😉
Äh, was willst du denn während der Fahrt in den 30cm vor dem Auto sehen? Da darf es doch ruhig dunkel sein.
Stell den Sitz tiefer, dann ist die Haube davor 😁
Also ich hab jetzt meinen Elch erst zwei Tage, aber ich find die Ausleuchtung mehr als okay mit dem Active High Beam.