Tesla Supercharger Netzwerk
Tesla plant, in den nächsten 5 Jahren ganz Nordamerika mit Supercharger-Schnelllade-Tankstellen auszurüsten. Damit kann man in 30min die Hälfte der Batterie aufladen und kommt damit um die 150 Meilen weit.
6 davon sind schon in Kalifornien betriebsbereit.
Die Benützung ist GRATIS und die Systeme werden über Solarenergie eingespeist. Damit wird Elektromobilität (fast) vollkommen emissionsfrei.
http://www.youtube.com/watch?v=wgk5-eB9oTY
Ich denke, das ist nichts weniger wie eine Revolution.
Das System soll bald auch nach Europa kommen. Das wäre der absolute Hammer.
Beste Antwort im Thema
Tesla plant, in den nächsten 5 Jahren ganz Nordamerika mit Supercharger-Schnelllade-Tankstellen auszurüsten. Damit kann man in 30min die Hälfte der Batterie aufladen und kommt damit um die 150 Meilen weit.
6 davon sind schon in Kalifornien betriebsbereit.
Die Benützung ist GRATIS und die Systeme werden über Solarenergie eingespeist. Damit wird Elektromobilität (fast) vollkommen emissionsfrei.
http://www.youtube.com/watch?v=wgk5-eB9oTY
Ich denke, das ist nichts weniger wie eine Revolution.
Das System soll bald auch nach Europa kommen. Das wäre der absolute Hammer.
9434 Antworten
Zitat:
@ballex schrieb am 19. September 2017 um 12:41:14 Uhr:
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 19. September 2017 um 07:52:15 Uhr:
Da es sich bei SuperChargern um öffentlich Ladepunkte handelt, müssen diese festgelegte Mindeststandards erfüllen.
Der unterstrichene Teil wird von einigen Seiten gerade nicht so gesehen...es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die SuC als öffentliche Ladepunkte gelten, weil sie von vornherein einem beschränkten Nutzerkreis (Besitzer eines Teslas) dienen sollen. Wie Tesla damit umgeht wird man erst sehen, wenn (hoffentlich) dieses Jahr noch die drei neuen Standorte fertig sind.
Das ist doch im Gesetztestext definiert:
Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
Ein Tesla Parkplatz kann von jedem befahren werden, also ist der Ladepunkt öffentlich. Was sollen da Gerichte klären?
@MartinBru - so muss es sein! Je mehr desto besser. Mir ist lieber das wir hunderte von Typ2 AC Ladesäulen bekommen anstatt Monatelang auf einen Triplecharger zu warten der dann so teuren Strom "verteilt" das keiner dort laden möchte (siehe ALLEGO).
Deutschland ist leider in letzten 20 Jahren zum Dieselland geworden... und irgendwie wird daran festgehalten ...auch mit LSV
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 19. September 2017 um 17:28:49 Uhr:
Zitat:
@ballex schrieb am 19. September 2017 um 12:41:14 Uhr:
Der unterstrichene Teil wird von einigen Seiten gerade nicht so gesehen...es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die SuC als öffentliche Ladepunkte gelten, weil sie von vornherein einem beschränkten Nutzerkreis (Besitzer eines Teslas) dienen sollen. Wie Tesla damit umgeht wird man erst sehen, wenn (hoffentlich) dieses Jahr noch die drei neuen Standorte fertig sind.
Das ist doch im Gesetztestext definiert:Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
Ein Tesla Parkplatz kann von jedem befahren werden, also ist der Ladepunkt öffentlich. Was sollen da Gerichte klären?
Die Meinung, die die Tesla SuC von der LSV ausgenommen sieht vertritt die Ansicht, dass das "tatsächlich befahren werden" im Sinne von "tatsächlich benutzbar" zu sehen ist (wird wohl mit "benutzen" auch im Begründungstext der LSV so erwähnt). Das bloße Befahren löst nämlich noch keinen Ladevorgang aus, es kommt also darauf an, wie der Ladepunkt tatsächlich beschaffen ist.
Ein weiterer Punkt, der gegen das Zutreffen der LSV für Tesla spricht, ist das Element des "nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises". Zwar sind die SuC an sich für jeden Verkehrsteilnehmer frei erreichbar (keine Schranken o.ä.), allerdings steht wiederum im Begründungstext: "Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor."
Durch die Begrenzung der SuC auf einen bestimmten Personenkreis (nämlich nur Tesla-Fahrer - das beinhaltet also einen ganz bestimmten Personenkreis und damit auch ein spezifisches Merkmal) wäre nach dieser Argumentation die LSV für die Supercharger nicht zutreffend.
Das kann man natürlich auch anders sehen...wie gesagt, Gewissheit haben wir erst, wenn die neuen Standorte für dieses Jahr stehen und dort keine CCS-Stecker angebracht sind - entweder weil Tesla und deren Juristen der obigen Argumentation folgen oder weil sie es darauf ankommen lassen wollen, denn letztendlich gilt auch immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und eine allzu genaue Überprüfung durch die Behörden wird nicht stattfinden, solange Tesla keine Fördergelder aus dem Bundestopf für die Ladesäulen beantragt...was sie meines Wissens bisher auch nicht getan haben.
Zitat:
@ballex schrieb am 19. September 2017 um 17:59:51 Uhr:
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 19. September 2017 um 17:28:49 Uhr:
Das ist doch im Gesetztestext definiert:Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
Ein Tesla Parkplatz kann von jedem befahren werden, also ist der Ladepunkt öffentlich. Was sollen da Gerichte klären?
Die Meinung, die die Tesla SuC von der LSV ausgenommen sieht vertritt die Ansicht, dass das "tatsächlich befahren werden" im Sinne von "tatsächlich benutzbar" zu sehen ist (wird wohl mit "benutzen" auch im Begründungstext der LSV so erwähnt). Das bloße Befahren löst nämlich noch keinen Ladevorgang aus, es kommt also darauf an, wie der Ladepunkt tatsächlich beschaffen ist. Dies ist zum Beispiel bei einem durch eine Schranke gesicherten Firmenparkplatz, für welchen der Arbeitgeber von vorneherein nur seinen Arbeitnehmern einen Zugang ermöglicht, der Fall.
Ein weiterer Punkt, der gegen das Zutreffen der LSV für Tesla spricht, ist das Element des "nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises". Zwar sind die SuC an sich für jeden Verkehrsteilnehmer frei erreichbar (keine Schranken o.ä.), allerdings steht wiederum im Begründungstext: "Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor."
Durch die Begrenzung der SuC auf einen bestimmten Personenkreis (nämlich nur Tesla-Fahrer - das beinhaltet also einen ganz bestimmten Personenkreis und damit auch ein spezifisches Merkmal) wäre nach dieser Argumentation die LSV für die Supercharger nicht zutreffend.
Das kann man natürlich auch anders sehen...wie gesagt, Gewissheit haben wir erst, wenn die neuen Standorte für dieses Jahr stehen und dort keine CCS-Stecker angebracht sind - entweder weil Tesla und deren Juristen der obigen Argumentation folgen oder weil sie es darauf ankommen lassen wollen, denn letztendlich gilt auch immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und eine allzu genaue Überprüfung durch die Behörden wird nicht stattfinden, solange Tesla keine Fördergelder aus dem Bundestopf für die Ladesäulen beantragt...was sie meines Wissens bisher auch nicht getan haben.
Ich habe das oben eimal vervollständigt. Ein SuC ist ja wohl kaum mit einem durch Schranke gesicherten Firmengelände zu vergleichen.
Auch hat der Begriff öffentlich zugänglich nichts mit der Nutzung zu tun. Zitat: "Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne. Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die Begriffsdefinition ohne Bedeutung"
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Es ist eben strittig, ob es einer Abschrankung oder ähnlichem bedarf - neben der Frage, was es mit der "vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe" auf sich hat.
Wir werden das hier schlussendlich nicht klären können...da hilft nur abwarten, entweder auf den Baufortschritt oder ein Urteil. 😉
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 19. September 2017 um 19:00:51 Uhr:
Ich habe das oben eimal vervollständigt. Ein SuC ist ja wohl kaum mit einem durch Schranke gesicherten Firmengelände zu vergleichen.
Auf meiner Urlaubsfahrt in F. standen sowohl die SuCs in Beaune, Valence als auch die in Aix auf Parkplätzen von Hotels, die nur durch Schranken befahrbar waren. Man musste klingeln und sagen, dass man da seinen Tesla laden möchte. Wie sieht es wohl in so einem Fall aus, öffentlich oder nicht?
".....sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann."
Ich sehe schon, man muss nur schwammig genug formulieren. Dann kann man die unerwünschte Konkurrenz ausbremsen, ohne den Paragraphen offiziell "Lex Tesla" zu titulieren.😉
Eines ist ja wohl klar: Seit Inkrafttreten der LSV sind in D keine neuen Supercharger eröffnet worden, und das ist KEIN Zufall.
Zitat:
@chrisschorsch schrieb am 19. September 2017 um 19:22:44 Uhr:
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 19. September 2017 um 19:00:51 Uhr:
Ich habe das oben eimal vervollständigt. Ein SuC ist ja wohl kaum mit einem durch Schranke gesicherten Firmengelände zu vergleichen.
Auf meiner Urlaubsfahrt in F. standen sowohl die SuCs in Beaune, Valence als auch die in Aix auf Parkplätzen von Hotels, die nur durch Schranken befahrbar waren. Man musste klingeln und sagen, dass man da seinen Tesla laden möchte. Wie sieht es wohl in so einem Fall aus, öffentlich oder nicht?
Das ist doch genau geregelt: Wenn es sich um einen zeitlich nicht genau definiert zu- oder nicht zugänglichen, von einem nicht genauer bestimmbaren Personenkreis, der allgemein oder nicht allgemein gültig den Raum oder Ort in der Zeit zu nutzen imstande ist, befahr-, benutz- oder sonstwas ist, dann fällt es unter die LSV. Alles klar?
Ich bin auch der Meinung, daß für die SC die LSV gilt - sofern der SC nicht durch Schranken oder ähnliches gesichert sind.
Das Umdeuten von "Zugang" in "kann dort laden" oder "lädt dort" ist meines Erachtens nicht anwendbar.
Eher das Gegenteil: wenn Gesetze "schwammig" sind, entscheiden Gerichte doch auch danach, was Intention des Gesetzgebers war.....
.... und hier war es doch Intention - zumindest in der öffentlichen AUssage - die E-Mobilität zu fördern. Und das dadurch, daß es einen "Standard" Ladepunkt gibt, auf den sich die Industrie bei der Konstruktion ihrer Fahrzeuge verlassen kann ... und auf den sich ein Fahrer eines E-Mobils verlassen kann.
Ziel war es, ein Wildwuchs zu verhindern - sowohl was die technische Ausführung als auch die Abrechnung / Bezahlung angeht.
Es soll verhindert werden, daß jeder Hersteller "Insellösungen" etablieren will, die eine weite Verbreitung von E-Mobilen bremsen. Die Verbrenner-Fahrzeuge haben ja auch alle gleiche Tank-Einfüll-Stutzen-Durchmesser, weil alle Tansäulen-Zapfpistolen gleiche Durchmesser haben. Und bei allen Fahrzeugen ist die Tankeinfüllung so konstruiert, daß der Sprit richtig in den Tank läuft - und die Zapfsäulen wiederum arbeiten alle in einem gleichen Druckfenster, damit jedes Auto damit befüllt werden kann.
Daß diese LSV die deutsche Auto-Industrie fördern sollte, will ich nicht bestreiten. Allerdings weiß ich es nicht, ob z.B. A / B / M da bei der Politik angeklopft haben und gesagt haben "macht mal die LSV so, weil wir mit diesen Anschlüssen planen..." Oder gar "...macht die LSV mal so, damit tesla geschadet wird ...".
Ich persönlich hätte vermutlich Tesla als "Gesamtsystem" einen Bestandschutz gewährt - oder zumindest eine sehr lange Übergangszeit. Eigentlich würde ich so einen Bestandsschutz auf die bisher ausgelieferten aktuellen Modelle beziehen wollen (also: ein neues Model 4 z.B. darf dann an "SC-only" SuperChargern nicht laden) ... aber das ist ja nicht praktikabel.
Allerdings würde ich diesen Bestandschutz an Bedingungen knüpfen:
- Offenlegung des Kommunikationsprotokolls zwischen Ladesäule und Auto, so daß andere Autohersteller Adapter anbieten können
- Lizenzierung der dazu notwendigen patente kostenlos oder zu sehr geringen Gebühren
- Pflicht für Tesla, auch Fremdmarkennfahrzeuge laden zu lassen - zu ähnlichen Preisen wie z.B. Tesla Modell 3 Kunden laden können
(habe aber keine Ahnung, ob Tesla das alles bereits angeboten hat(te))
Zitat:
@6502 schrieb am 19. September 2017 um 22:49:43 Uhr:
....
Ich persönlich hätte vermutlich Tesla als "Gesamtsystem" einen Bestandschutz gewährt - oder zumindest eine sehr lange Übergangszeit. Eigentlich würde ich so einen Bestandsschutz auf die bisher ausgelieferten aktuellen Modelle beziehen wollen (also: ein neues Model 4 z.B. darf dann an "SC-only" SuperChargern nicht laden) ... aber das ist ja nicht praktikabel.Allerdings würde ich diesen Bestandschutz an Bedingungen knüpfen:
- Offenlegung des Kommunikationsprotokolls zwischen Ladesäule und Auto, so daß andere Autohersteller Adapter anbieten können
- Lizenzierung der dazu notwendigen patente kostenlos oder zu sehr geringen Gebühren
- Pflicht für Tesla, auch Fremdmarkennfahrzeuge laden zu lassen - zu ähnlichen Preisen wie z.B. Tesla Modell 3 Kunden laden können(habe aber keine Ahnung, ob Tesla das alles bereits angeboten hat(te))
Das ist doch alles schon lange durch Tesla offengelegt!
Tesla hat doch allen Autohersteller Zusammenarbeit angeboten.
Auch das laden am Supercharger...aber keine von Deutschen Autofirmen hat die Interesse gezeigt! Sogar Mercedes mit der von Tesla elektrifizierte B250e klasse...dieser Auto wird am Supercharger erkannt aber leider nicht geladen!!!
Das war für Benz eine tolle Gelegenheit etwas mehr zu machen...
Bestandschutz gilt für dem der vorher da war und das ist Tesla und Chademo!
Warum werden die Tripplecharger ohne Tesla Stecker gebaut?
Eben...
Zitat:
@6502 schrieb am 19. September 2017 um 22:49:43 Uhr:
Ziel war es, ein Wildwuchs zu verhindern - sowohl was die technische Ausführung als auch die Abrechnung / Bezahlung angeht.
Ziel der LSV war und ist, das andere die LAdestationen für die deutschen Hersteller aufbauen sollen.
Kein europäisches Land hat die LSV so extrem ausgelegt wie Deutschland.
Deutschland wurde sogar von mehreren Ländern mit Kritik an der Auslegung zugeschüttet.
Siehe hier:
https://www.bsm-ev.de/emog/lsv-jan15/bsm-kommentar-zu-LSV-EntwurfAuf der linken Seite sind mehrere weitere Links, auch zu den Kritiken.
Zitat:
Daß diese LSV die deutsche Auto-Industrie fördern sollte, will ich nicht bestreiten. Allerdings weiß ich es nicht, ob z.B. A / B / M da bei der Politik angeklopft haben und gesagt haben "macht mal die LSV so, weil wir mit diesen Anschlüssen planen..." Oder gar "...macht die LSV mal so, damit tesla geschadet wird ...".
Überleg mal.
Die asiatischen Hersteller haben das Chademo Netzwerk aufgebaut.
Tesla hat 2011 geltende europäische Standard angeschaut und Typ2 DC-mid genommen.
Tesla hat allen Herstellern ihre Ladetechnik offengelegt und sie gebeten, sich dem Netzwerk anzuschließen.
Als das Tesla Superchargernetzwerk plötzlich Formen annahm und die deutschen Hersteller noch nicht mal ein eigenes Auto hatten, wurde CCS als Standard in einem Gesetz durchgedrückt.
Das absurde dabei ist, der CCS Ladestandard war zu dem Zeitpunkt noch micht mal genormt und musste erst noch durch die Norm gebracht werden.
Das sagt doch schon alles.
1. Man hat ein bestehendes Ladenetzwerk und freien Zugang darauf.
2. Man hat selbst noch kein Auto.
3. Es wird ein Stecker gewählt, der nicht genormt ist.
Zitat:
Ich persönlich hätte vermutlich Tesla als "Gesamtsystem" einen Bestandschutz gewährt - oder zumindest eine sehr lange Übergangszeit. Eigentlich würde ich so einen Bestandsschutz auf die bisher ausgelieferten aktuellen Modelle beziehen wollen (also: ein neues Model 4 z.B. darf dann an "SC-only" SuperChargern nicht laden) ... aber das ist ja nicht praktikabel.
Allerdings würde ich diesen Bestandschutz an Bedingungen knüpfen:
- Offenlegung des Kommunikationsprotokolls zwischen Ladesäule und Auto, so daß andere Autohersteller Adapter anbieten können
- Lizenzierung der dazu notwendigen patente kostenlos oder zu sehr geringen Gebühren
- Pflicht für Tesla, auch Fremdmarkennfahrzeuge laden zu lassen - zu ähnlichen Preisen wie z.B. Tesla Modell 3 Kunden laden können(habe aber keine Ahnung, ob Tesla das alles bereits angeboten hat(te))
Ja, hatten sie von Anfang an!
http://www.manager-magazin.de/.../...elektroautobauers-a-975009-2.htmlVom 13.06.201
4
LSV Ausfertigungsdatum:
09.03.2016
Also Jahre nach dem Angebot wurde die LSV erst verabschiedet.
Wieder mal eine grandiose Leistung, aus einer guten Idee das schlecht möglichste zu erreichen.
Aber die Gespräche gehen trotzdem weiter:
https://ecomento.de/.../
Ja Tesla war für Anfang an für eine Zusammenarbeit.
Patente offen.
Und was sagte einst Herr Dr. Martin Dieselgate-Korn:
"Ich bin mir sicher, dass wir auch ohne die Patente schöne E-Autos bauen"....
Das wird sich rächen - zurecht.
Zitat:
@Slimbox89 schrieb am 21. Sep. 2017 um 10:6:11 Uhr:
Das wird sich rächen - zurecht.
Es ist noch nicht aller Tage Abend 😉!
Tesla gibt jetzt richtig Strom!
Neue & Baustellen in EU:
Oto?ac, Croatia - Open
Hovden, Norway - Construction
Fleet Southbound, UK - Construction
Schaan, Liechtenstein - Construction
Miranda de Ebro, Spain - Construction
Aalst, Belgium - Construction
Barcelona, Spain - Open
Dutzende in China. sind laut reddit noch nicht mal auf supercharge eingetragen, aber viel Besser ist das:
50 Stall Supercharger Station in Shanghai,
GEIL...
Das passt zum Plan Supercharger in die Städte zu bringen.