Tempowarnung bei Winterreifen
Hallo,
habe dazu leider nichts in der Suchfunktion gefunden.
Gestern habe ich (endlich aber rechtzeitig) meine Winterreifen aufgezogen. Natürlich bin ich gleich am Abend in eine Verkehrskontrolle geraten.
Grüner:"Oh, ...Reifen... nagelneu... hmmm... wo ist denn der Auufkleber für max 210km/h?"
Ich:"Brauche ich nicht, habe die automatische Warnung eingestellt."
Er:"Wie geht das denn?"
Habe ihm dann die Funktion gezeigt. Er kam dann näher ran und sagte mit einem grinsen:"Verraten Sie es nicht weiter, aber ich habe keine Ahnung, ob das gültig ist. Finden Sie es raus und im Notfall Aufkleber rein."
Wisst Ihr wie das aussieht? Habe keine Lust auf so eine Aufkleber.
Danke Euch, parallelisiert
51 Antworten
Habe gestern meine Winterreifen draufziehen lassen. Und so 'n Aufkleber hat er mir dann gleich drangeklebt.
Ist auch überhaupt nicht übersehbar! 🙁
Richtig schön auf dem Deckel der/des Steckdose/Zigarettenanzünders neben der Handbremse.
Der Aufkleber sagt das die V-max mit den Reifen nur 190 beträgt... 🙁
gruß,
®i©
Also mal ehrlich.
Falls ich wirklich angehalten werde im Winter und gesetz den Fall das meine Reifen nur H Reifen sind und die mir ein Knöllchen machen wollen, dann zahle ich die 10 EUR und gut ist oder ???
Wegen 10 EUR mache ich mir wirklich keine Gedanken, denn 35000 EUR für einen neuen AUDI gebe ich ja auch aus !!
Zitat:
Original geschrieben von Hive
Schon wieder dieses Thema. Ist doch erst am Wochenende geklärt worden *g*
Aber wir können ja nochmal von vorne anfangen. Das geht aber nur, wenn Drahkke nochmal behauptet, dass man den Aufkleber grundsätzlich braucht.
Aufkleber hin oder her, ich bin der Meinung Drahke und TJ haben recht. Mir wurde letztes Jahr beim TÜV gesagt das man den Aufkleber braucht.
Soll heißen : Werden Reifen gefahren mit einem niedrigeren Speedindex als eingetragen (M+S) muss der Aufkleber vorhanden sein !
Natürlich kann sich auch der nette und freundliche TÜV-Beamte getäuscht haben😉
Ich zeigte ihm damals meine Rechnung für die Winterreifen (mit genauer Bezeichnung) und meinen Fahrzeugschein !
Die Info und der Aufkleber den er mir dann mitgab waren gratis😉
Viele Grüße
g-j🙂
@pelsi
Es geht weniger um die 10.- als mehr darum das die Rechtslage endlich mal hieb und stichfest geklärt wird😉
War gerade unten und hab nachgeschaut was für Reifen ich drauf hab.
Sind die Pirelli Wintersport in 195/65 R15 (FÜNFZEHN)
Die darf ich doch garnicht draufhaben oder? 😰
Ähnliche Themen
Ich habe mir letztes Jahr beim TÜV meine Winterreifen eintragen lassen. Habe den Prüfer auch auf den Aufkleber angesprochen und ihm die Geschwindigkeitswarnung im FIS gezeigt. Laut ihm ist die Warnung im FIS völlig ausreichend und sogar noch besser, denn sie ist optisch und akustisch. Laut Prüfer geht es nicht besser! In der StVo ist auch nicht einduetig beschrieben, dass es ein Aufkleber sein muss.
Habe jetzt diesen alten Aufkleber hinter der Sonnenblende, wobei ich zur Not einfach diese blöden 10€ zahle. Die Grünen wissen es eh nicht, da es einfach schwammig formuliert ist!
Gruß Scoty81
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
Aufkleber hin oder her, ich bin der Meinung Drahke und TJ haben recht. Mir wurde letztes Jahr beim TÜV gesagt das man den Aufkleber braucht.
Soll heißen : Werden Reifen gefahren mit einem niedrigeren Speedindex als eingetragen (M+S) muss der Aufkleber vorhanden sein !
Lies dir den von marrot zitierten Paragraphen der StVZO durch.
Dem ist eindeutig zu entnehmen, dass der Aufkleber (oder Piepen/Aufleuchten der Geschwindigkeitswarnung im FIS) nur dann Pflicht ist, wenn das Fahrzeug schneller fährt, als der Winterreifen zugelassen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hive
Lies dir den von marrot zitierten Paragraphen der StVZO durch.
Dem ist eindeutig zu entnehmen, dass der Aufkleber nur dann Pflicht ist, wenn das Fahrzeug schneller fährt, als der Winterreifen zugelassen ist.
das auto kann aber schneller als 210 fahren! z.B. bergab!
deswegen steht auch im fahrzeugschein die reifenklasse mit index für 240km/h
Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
das auto kann aber schneller als 210 fahren! z.B. bergab!
deswegen steht auch im fahrzeugschein die reifenklasse mit index für 240km/h
Die StVZO bezieht sich auf die - Zitat: "von der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit" - Zitat Ende.
Und die steht im Fahrzeugschein drin.
und warum wird dann ein höherer speedindex in den fahrzeugschein eingetragen als notwendig?
meint die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit nicht evtl. diesen speedindex? woher weißt du das?
bauertbedingte und eingetragene höchstgeschwindigkeit müssen nicht ein und das selbe sein!
daraus folgt: wir befinden uns in einer grauzone, die einer genaueren definition bedarf 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hive
Lies dir den von marrot zitierten Paragraphen der StVZO durch.
Sorry hive,
aber ich habe nur von meinen Erfahrungen berichtet, und das ich dem TÜV Beamten eventuell mehr Glauben schenke als Dir/zitierten StVZO § kann man mir nicht verübeln oder ?
Zumal es ja auch noch Personen hier im Forum gibt die auch der Meinung sind das der Kleber hin muss.
Aber was solls ich habe ja ne Warnmeldung und einen *innotfallbeikontrolleschnellhinklebaufkleber*😉
Liebe Grüße
g-j🙂
Also ich bin auch der Meinung die Hive vertritt! Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist für mich die Geschw. die im Fahrzeugschein drin steht! Mir hat mein 🙂 auch keinen Aufkleber mitgegeben, als ich meine Reifen gewechselt habe!
ich bin ja eigentlich auch der meinung, daß der aufkleber im falle des 2.0tdi und 210er m+s reifen absolut unsinnig ist und daß man diesen nicht benötigt, aber geringe zweifel bleiben halt, da niemand definitiv etwas dazu feststellen kann...
(am besten wir fragen mal die rennleitung) *G*
allein weil das fahrzeug ja eigentlich auch schneller kann...
Aber du sagst es gerade selber "... eigentlich ... kann"
Die Rennleitung weiss nicht, wie schnell dein Auto wirklich fährt. Sie weiss lediglich, dass er max. 207 km/h fährt! Alles andere wäre eine Vermutung und somit nicht rechtskräftig!
aber es ist doch tatsache, daß die höchstgeschwindigkeit bei begabfahrt leicht mal um bis zu 5 km/h übeschritten wird...
von daher ist es nicht so abwegig davon auszugehen, daß der im fahrzeugschein eingetragene speedindex zu beachten sei...
Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
aber es ist doch tatsache, daß die höchstgeschwindigkeit bei begabfahrt leicht mal um bis zu 5 km/h übeschritten wird...
wer sagt das? steht das irgendwo gesetzlich geschrieben? Könnte ja sein, dass mein A3 elektronisch bei 207 km/h abregelt!
Da die Rennleitung nichts gesetzliches, ausser dem Fahrzeugschein, in der Hand hat, sind die Aussagen á la "bergab" nur Vermutung und nicht rechtskräftig!
(Ich weiss, dass ich mich jetzt richtig dumm anstelle, aber ich bin der Meinung, dass es nur so "beweisbar" ist)