Tempowarnung bei Winterreifen

Audi A3 8P

Hallo,

habe dazu leider nichts in der Suchfunktion gefunden.

Gestern habe ich (endlich aber rechtzeitig) meine Winterreifen aufgezogen. Natürlich bin ich gleich am Abend in eine Verkehrskontrolle geraten.
Grüner:"Oh, ...Reifen... nagelneu... hmmm... wo ist denn der Auufkleber für max 210km/h?"
Ich:"Brauche ich nicht, habe die automatische Warnung eingestellt."
Er:"Wie geht das denn?"
Habe ihm dann die Funktion gezeigt. Er kam dann näher ran und sagte mit einem grinsen:"Verraten Sie es nicht weiter, aber ich habe keine Ahnung, ob das gültig ist. Finden Sie es raus und im Notfall Aufkleber rein."

Wisst Ihr wie das aussieht? Habe keine Lust auf so eine Aufkleber.

Danke Euch, parallelisiert

51 Antworten

es geht ja um die geschwindigkeit die bergab real erreicht wird, nicht welche eingetragen ist.
denn wenn das auto (dank serienstreuung) 212km/h fährt ist es mit speedindex 210 ohne aufkleber verkehrsgefährdend unterwegs...

Zitat:

Original geschrieben von tj.franke


es geht ja um die geschwindigkeit die bergab real erreicht wird, nicht welche eingetragen ist.
denn wenn das auto (dank serienstreuung) 212km/h fährt ist es mit speedindex 210 ohne aufkleber verkehrsgefährdend unterwegs...

Ist es nicht, da nirgends etwas von Serienstreuung geschrieben ist! In meinem Fahrzeugschein steht 207 km/h drin! Warum soll ich dann davon ausgehen, dass er 212 km/h fährt? Wenn ich ne Rechnung über 20 € bekomme, überweis ich ja auch nicht 20,55 € weil ich mir denke "so bekommt er das Geld noch für das porto" !

Das was eingetragen ist, zählt im Zweifelsfall vor Gericht! Und da habe ich schwarz auf weiss stehen, dass mein Auto "nur" 207 km/h fährt! Von dem her: No Aufkleber!

es zählt bei allen gesetzlichen angaben immer die BHG, also die bauartbedinngte Höchstgeschwindigkeit. das ist die geschwindigkeit, die die fahrzeuge ab werk "regelmäßig" fahren und im fahrzeugschein eingetragen sind. dabei spielt es keine rolle, ob das fahrzeug nun 3 oder sogar 10 km/h mehr fährt wenns bergab geht.

als beispiel kann man hier auch die kleinkrafträder bzw. leichtkrafträder sehen. die dürfen seit der neuen führerscheinverordnung nur noch einbe bhg von 45 km/h sagen, fahren aber trotzdem meist mehr als das. sollte es rechtlich nun so gesehen werden wie einige hier meinen, nämlich dass das ja nicht stimmt da das ding schneller fährt, fahren ca. 99,9% der KKR/LKR fahrer ohne führerschein, denn sie dürfen nur räder fahren die nicht schneller als 45 km/h können.

so ist das nun auch bei den winterreifen. reifen müssen den geschwindigkeitsindex für die bhg, also die im fzhg. schein eingetragene vmax entsprechen!

und zum thema eintragungen: im neuen fahrzeugschein (zulassungsbescheinigung teil I) ist generell nur noch eine reifengröße eingetragen. sollte dir die nun nicht geglaubt werden dass du die reifen, die du drauf hast auch fahren darfst, ist die pol. in beweislast!

der aufkleber ist aber ja da, um vor höheren geschwindigkeiten zu warnen!
und wenn das auto eben diese erreicht, unabhängig davon ob es im fahrzeuschein eingetragen ist, besteht die gefahr, daß die reifen beschädigt werden und daraus eine verkehrsgefährdung entsteht.
ob nun irgendwo geschrieben steht, daß ein auto sehr wohl schneller sein kann als eingetragen ist oder nicht, spielt in diesem fall gar keine rolle, da die reale situation die bei der fahrt entsteht dafür ausschlaggebend ist, ob man die speedindex-"marke" überschreitet oder nicht.

ergo müßte man wieder pro aufkleber sein...

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Die reifen werden aber nicht schon bei 211km/h beschädigt oder platzen, da ist auch noch ein Spielraum von 10-20km/h und selbst dann musst du diese geschwindigkeit noch etwas halten bevor was passiert!
Ich hab leider nur reifen die bis 180 zugel. sind und bin neulich auch mal kurz mit 210 über die bahn geschürt.
Hab meine FIS warnung aber sicherheitshalber mal auf 170 gesetzt. Und ich hab auch keinen Aufkleber bekommen, wobei ich aber vorher schon die FIS-Warnung eingestellt hatte.

Wenn ich mal wieder einen von der Rennleitung seh, frag ich ihn mal ob das so zulässig ist oder nicht.

mfg Sven

er ist aber nur verpflichtend, wenn die bhg über dem speedindex des reifens liegt!

glaub mir, von der zulässigkeit der "fis-warnung" hat die rennleitung keine ahnung 😉)

natürlich sind da reserven, sonst wären wir nicht in europa 😉

aber auf dauer ist es schlichtweg nicht gut für die reifen schneller zu sein als deren speedindex angibt... (siehe tests in diversen zeitungen und tv-sendungen)

abgesehen davon: hab keine lust mehr gegen euch anzureden *g*
denkt und macht ja sowieso jeder was er will 😁

ich halte eine warnung bei der geschwindigkeit die der speedindex angibt ebenfalls für sinnvoll, um darauf aufmerksam zu machen, daß es "gefährlich werden könnte" für sinnvoll... den aufkleber hingeben für absolut unnütz (den klebt man sowieso hin wo man ihn nicht sieht oder läßt ihn weg, auch wenn das nicht erlaubt ist)

Zitat:

Original geschrieben von tj.franke


der aufkleber ist aber ja da, um vor höheren geschwindigkeiten zu warnen!
und wenn das auto eben diese erreicht, unabhängig davon ob es im fahrzeuschein eingetragen ist, besteht die gefahr, daß die reifen beschädigt werden und daraus eine verkehrsgefährdung entsteht.
ob nun irgendwo geschrieben steht, daß ein auto sehr wohl schneller sein kann als eingetragen ist oder nicht, spielt in diesem fall gar keine rolle, da die reale situation die bei der fahrt entsteht dafür ausschlaggebend ist, ob man die speedindex-"marke" überschreitet oder nicht.

ergo müßte man wieder pro aufkleber sein...

Also jetzt mal ehrlich. Dann könnte ich mir Winterreifen mit Speedindex 270 draufziehen und müsste immer noch einen Pepper hinmachen, dass ich nicht schneller als diese Geschwindigkeit fahren darf. Denn wenn es einen Berg nur lange und steil genug bergab geht, komm ich ausgekuppelt auch auf diese Geschwindigkeit.

physikalisch nicht ganz nachvollziehbar: den luftwiderstand berücksichtigen und ein gefälle von mehr als 45° müßtest du dafür schon haben 😉

aber deswegen ist meiner meinung nach ja der speedindex im fahrzeugschein eingetragen, welcher einzuhalten ist...
ob du das jetzt verstehst oder nicht, ist mir auch wurst 🙂

Jungs - macht mal 'ne Pause. 😉😁

Ich werde heute oder morgen mal bei der Rennleitung anrufen und dort nachfragen.

P.S.: 😉😁 Hab seit gestern die Pirelli Wintersport in 195/65 R15 (Fünfzehn!!) drauf. Mir ist heute eingefallen - die darf ich gar nicht fahren oder?

Zitat:

Original geschrieben von ricS0282


Jungs - macht mal 'ne Pause. 😉😁

Ich werde heute oder morgen mal bei der Rennleitung anrufen und dort nachfragen.

P.S.: 😉😁 Hab seit gestern die Pirelli Wintersport in 195/65 R15 (Fünfzehn!!) drauf. Mir ist heute eingefallen - die darf ich gar nicht fahren oder?

Mich wundert, dass die 15-Zöller problemlos draufgepasst haben.

Ja die paßten wohl.. gibt auch keine probs oder so. Ist es denn schlimm wenn ich damit rumfahre?

Sind halt nicht eingetragen, oder?
Hab auch nur Winterreifen bis 190 drauf.
(Die hatte übrigens vorher mein Dad und der wusste nichtmal, dass die nur bis 190Km/h gehen. Hat sie immer voll ausgefahren (240Km/h). Soviel zur Haltbarkeit der Winterpneus)

Zitat:

Original geschrieben von ricS0282


P.S.: 😉😁 Hab seit gestern die Pirelli Wintersport in 195/65 R15 (Fünfzehn!!) drauf. Mir ist heute eingefallen - die darf ich gar nicht fahren oder?

Also ich weiss nicht, was in deinem Fahrzeugschein steht (das scheint Audi ja alle paar Wochen zu ändern), aber ICH darf nur 225er oder 205er Winterreifen fahren. 195 geht prinzipiell nur mit Eintragung.

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