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Tempowarnung bei Winterreifen

Audi A3 8P

Hallo,

habe dazu leider nichts in der Suchfunktion gefunden.

Gestern habe ich (endlich aber rechtzeitig) meine Winterreifen aufgezogen. Natürlich bin ich gleich am Abend in eine Verkehrskontrolle geraten.
Grüner:"Oh, ...Reifen... nagelneu... hmmm... wo ist denn der Auufkleber für max 210km/h?"
Ich:"Brauche ich nicht, habe die automatische Warnung eingestellt."
Er:"Wie geht das denn?"
Habe ihm dann die Funktion gezeigt. Er kam dann näher ran und sagte mit einem grinsen:"Verraten Sie es nicht weiter, aber ich habe keine Ahnung, ob das gültig ist. Finden Sie es raus und im Notfall Aufkleber rein."

Wisst Ihr wie das aussieht? Habe keine Lust auf so eine Aufkleber.

Danke Euch, parallelisiert

51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von A3 2.0 FSI


Also ich weiss nicht, was in deinem Fahrzeugschein steht (das scheint Audi ja alle paar Wochen zu ändern), aber ICH darf nur 225er oder 205er Winterreifen fahren. 195 geht prinzipiell nur mit Eintragung.

..... und das würde dann bedeuten, ricS0282: Du fährst ohne Betriebserlaubnis.

Und wenn die wirklich nicht in Deinem Schein stehen, kann der Rat nur lauten: sofort ab damit!

Gruß Badgerxy

Zitat:

Original geschrieben von Hive


Das geht aber nur, wenn Drahkke nochmal behauptet, dass man den Aufkleber grundsätzlich braucht. Dann kann ich nochmal in der StVZO recherchieren, dass dem nicht so ist...

Die Recherche habe ich ja inzwischen selbst gemacht...😉

so, nochmal zurück zur eigentlichen frage:

habe mich mal im kommentar der rennleitung schlau gemacht (Jagusch / Hentschel) in der kommentierung heißt es

... "im blickfeld angebracht" setzt ständige lesbarkeit vom führersitz voraus...

somit dürfte das FIS zur warnung wohl ausscheiden. auch wenn einem wohl deswegen niemand geld abnehmen würde.

und mal zu den folgen:

das fehlen der plakette kostet sage und schreibe 5 !!! euro... das überschreiten der höchstgeschwindigkeit (speedindex) kostet bei gleichzeitig fehlender plakette 25 euronen verwarnungsgeld. es gibt jedoch keinen tatbestand im katalog, bei dem das überschreiten der höchstgeschwindigkeit bei vorhandener plakette mit einem verwarnungsgeld belegt isst 🙂

grüße
mave

Moin M.O.,

überall dort wo es Reifen gibt, beim ADAC und TÜV+DEKRA.

Viele Grüße

g-j🙂

Habe mir mal einen selbst gebastelt (Aufkleber und darauf die Zahl geschrieben). Ist beim TÜV problemlos durchgegangen (einmal beim ersten und einmal beim zweiten TÜV vor 11 Monaten).

Gruss Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Badgerxy


..... und das würde dann bedeuten, ricS0282: Du fährst ohne Betriebserlaubnis.
Und wenn die wirklich nicht in Deinem Schein stehen, kann der Rat nur lauten: sofort ab damit!

Gruß Badgerxy

Yepp - schon passiert! 😉 Werd sie versuchen zu verkaufen (Mein Händler gibt mir 150 Euronen für alle vier) und mir neue zulegen.

Danke & Gruß,
®i©

P.S: War gestern abend in der Pizzeria und wie es der Zufall wollte kamen die netten Herren von der Rennleitung herein. Hab dann mal die Situation ausgenutzt und sie gefragt.
Der eine meinte dass der Aufkleber drauf müßte - der andere war sich nicht sicher und tendierte eher zum "Nein"... 😁
Beide waren sich aber in dem Punkt einig dass es kein Akt ist so 'n Aufkleber anzubringen und daher nicht der Rede wert - nach dem Motto "Sicher ist sicher!" 😁

gruß,
®i©

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