Technologie Paket - Hybridtuner
Ist im Technologie-Paket eigentlich ein TV-Hybridtuner dabei? In der Werbeanzeige in der aktuellen "ADAC-Motorwelt" ist das dem Wörtergewusel über den abgebildeten Passats eigentlich so zu entnehmen...
Schönen Abend, gangi_1
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
also ich bin kein Anwalt und habe Jura somit nicht studiert.
Folgende Aussage ist daher nur meine persönliche Meinung:
Jedes Unternehmen, was in Deutschland wirbt, sei es in Zeitungen, Fernsehen oder sonstigen Aussage über sein Produkt, darf keine falschen Angaben machen. Mein Freund (Anwalt) sagte mal als Beispiel, es geht sogar so weit, dass wenn ein Waschmittel-Hersteller verspricht, man könne mit seinem Waschmittel "KILOMETERWEIT" Wäsche waschen, dann müsste das auch so sein, andernfalls hätte eben dieses Unternehmen ein Problem, und zwar ein ziemlich großes sogar. Es gab mal einen Hersteller von Leitern. Der warb mit einer "lebenslangen" Garantie. Die Leiter ging nach 30 Jahren kaputt, der Käufer wollte sein Geld (echt) und er bekam sogar Recht. Die Werbung darf eben keine falschen Angaben beinhalten.
Wenn Renault damit wirbt, seine Autos haben alle 5 Sterne im Crash-Test, dann muss das dann halt auch so sein. Ist doch zum Schutze von uns allen! Wenn eine Matratze mit "Stiftung Warentest gut" beworben wird, kauft man diese doch auch lieber in der Hoffnung die ist besser.
Wo kämen wir denn hin, wenn jedes Unternehmen in seiner Profitgier seine Produkte mit wesentlichen Bestandteilen bewerben dürfte, die das dann gar nicht erfüllt. Also ich finde das nicht gut und mir wirds dabei auch ziemlich übel.
Wie kann VW sich eine Werbung erlauben, die über mehrere Wochen (!) in mehreren Zeitschriften und Zeitung ja teilweise sogar auf einer ganzen Seite einer großen Tageszeitung wirbt und die Angaben über das Produkt dann nicht stimmen.
Und keiner wehrt sich.
Wochenlang wurden diese Anzeigen geschaltet! Wochenlang! Was ist denn, wenn da kein Xenon drin wär, würdet ihr euch dann währen, würden ihr dann sagen, oh ja, dann halt nicht? Bei welchen Bestandteil ist das entfallen OK.
Ich würde mal sehen wollen, was passieren würde wenn eine Bank eine Baufinanzierung mit 3% bewerben würde, um dann heimlich zuzugeben, dass es ein versehen war.
Versehen? Die Anzeigen wurden über mehrere Wochen geschaltet. Das ist doch kein Versehen? Und selbst wenn, dass ist doch ein Problem von Volkswagen und nicht das von uns Verbrauchern.
Also meiner Meinung nach könnten die ein viel größeres Problem mit der Angelegenheit bekommen, als denen lieb ist. Das Gesetz ist auf der Seite der Verbraucher. Die sollen geschützt werden. Und das ist auch gut so.
Gruß Mario.
49 Antworten
Hallo zusammen,
gibts zu diesem Thema eigentlich schon was neues?
Grüße Mario
Hi,
ausser, dass ich auf den Rückruf von 0800-vw warte, habe ich noch nichts neues gehört.
Mal abwarten. Die nette Dame am Telefon sagte nur, daß der Hybridtuner bis dato ausschließlich dem Touareg vorbehalten ist.
Wir werden es sehen.
Gruß
Michael
Nur mal für mich zur Info, auf welche Werbung beruft Euch denn?
Ist es diese hier ?
Genau diese.
Gruß Lutschi
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@ Gilg: Danke für die Anzeige. Erstes Posting, und dann gleich so ein Service..........
Um denn mal die Zeit mit etwas Sinnvollem zu nutzen - was entnehmen wir als Verbraucher der Anzeige an Technologiepaket-Umfang?
Ich fang mal an:
Seitenairbags hinten
Dämmglas Frontscheibe
Integrierte Umfeldbeleuchtung
Sonnenschutzrollos
Automatische Fahrlichtschaltung
Climatronic
"Leaving HomeFunktion"
Licht- und Sicht-Paket
Regensensor
Parklücken-Längenvermessung
Aut. abblendender Innenspiegel
TV-Hybridtuner
Ambientebeleuchtung (2x)
Diebstahlwarnanlage Plus
Bluetooth
Parklenkassistent
SD-Kartenschacht
Bi-Xenon mit Kurvenfahrtlicht
RNS 510
Schiebeausstellglasdach
Gurtstraffer hinten
DVD-Laufwerk
CD-Wechsler
Auto-Hold
30-GB-Festplatte
Also viele weitere Highlights!!
Ob das hier jetzt genau die selbe Anzeige wie in ADAC und Weserkurier ist, wollte ich noch nicht überprüfen. Scheint zunächst so...
Hallo,
die Anzeige bezieht sich nur auf den Passat Variant, wie sieht es mit der Limo aus?
Gibt es dafür auch die gleiche Anzeige?
Gruß Stefan
@ dommel:
Guter Hinweis! Es gab das Inserat mit beiden Passatversionen im Bild. Gilt m. E. also wohl für beide Varianten.
So, Neuigkeiten..
Das Antwortschreiben von der VW Kundenbetreuung ist da.
Sehr geehrter Herr ...
....
(nur am Telefon von meiner Nachbarin vorgelesen und daher nicht wortwörtlich sondern Sinngemäss)
Aufgrund der Überlappenden Schriften ist uns der Fehler in der Anzeige nicht aufgefallen. Den TV-Hybridtuner gibt es generell nicht für den Passat. Bitte entschuldigen Sie den Fehler. Schön das Sie unsere Anzeigen so aufmerksam studieren. Für weitere Fragen steht Ihnen die Kundenbetreuung unter 0800/volkswagen weiterhin zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
.....
Alles etwas schöner geschrieben aber Sinngemäss entspricht es dem Text.. Mein Anwalt hat sich bis jetzt noch nicht gerührt. Mist. Bin ja gespannt was er zu dem Schreiben sagt. Vielleicht sollte man mal die Verbraucherzentrale einschalten?!
Norbert
Zitat:
.. Mein Anwalt hat sich bis jetzt noch nicht gerührt. Mist. Bin ja gespannt was er zu dem Schreiben sagt. Vielleicht sollte man mal die Verbraucherzentrale einschalten?!
Hi,
übertreibt Ihr nicht etwas?
VW hat eine Anzeige geschaltet, in der irrtümlich ein Ausstattungsdetail aufgeführt ist, welches es aber gar nicht gibt.
Und diese Anzeige ist auch nicht längere Zeit flächendeckend erschienen, sondern -wenn ich dies richtig mitbekommen habe- nur eine kurze Zeit in einzelnen Zeitschriften.
Im Übrigen ist dieses Detail -aufgrund der Besonderheit der Anzeige- fast nur mit der Lupe zu entziffern und jetzt wird behauptet, nur aufgrund dieses Ausstattungsdetails wäre die Bestellung zustande gekommen?
Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass im vorliegenden Fall eine Anzeige Vertragsgrundlage für einen Kauf sein kann (üblicherweise heißt es doch immer: "Irrtum vorbehalten"😉.
Außerdem: Was soll VW machen, wollt Ihr jetzt eine Sonderanfertigung?? Als Entgegenkommen könnte VW ja die kostenlose Stornierung der Bestellung anbieten...
Zitat:
Hi,
übertreibt Ihr nicht etwas?
Da könntest Du Recht haben. Ich muss Dir zustimmen auch wenn es mir gegen den Strich geht. Anwaltlich klären lasse ich es trotzdem, wobei ich jetzt allerdings schon den Fingerzeig bekommen habe das der Endverbraucher da wenig Chancen hat. (also verläuft das ganze im Sande..) Ein Mitbewerber kann da VW schon mehr Schwierigkeiten machen. (Da werden wir wenig von mitbekommen..)
Zitat:
...................
Außerdem: Was soll VW machen, wollt Ihr jetzt eine Sonderanfertigung?? Als Entgegenkommen könnte VW ja die kostenlose Stornierung der Bestellung anbieten...
Um Gotteswillen, ich will Ihn schon haben, schliesslich bekomme ich Ihn am 24.6 um 10:00 in WOB übergeben. Also bitte bloss kein Storno mehr. 😁😁😉
Wir können diesen Thread ja als Spekulationsgrundlage hernehmen ob VW nun in der kleinen Produktaufwertung in KW45 den TV-Hybridtuner im Passat anbietet.. 😉
Norbert
Neuigkeiten?!
VW hat mir ja geschrieben das Ihnen ein Fehler in der Anzeige unterlaufen ist. Nun, wenn es ein Fehler ist und man ihn erkannt hat dann korrigiert man seinen Fehler und gut ist. Schlage ich heute die aktuelle Auto Bild auf, schau durch und finde auf Seite 25 eine ganzseitige Anzeige für den Passat mit Technologiepaket. Dritte Spalte oben rechts steht wieder der TV-Hybridtuner. Ich glaub nicht mehr an einen Fehler sondern eher das es VW recht egal ist ob der Kunde irregeführt wird.. Wenn er, der Kunde erstmal beim Händler steht und zugelabert wird, dann wird Ihm halt erklärt das es kein TV-Hybridtuner gibt wenn er nachfragt.. Wenn nicht, naja, dann steht er ja auch nicht im Kaufvertrag.. Wie viele Kunden bestellen deshalb dann keinen Passat und wie viele lassen sich mit dem Tuner zum Händler locken?! (als eines von vielen Argumenten für den Passat) VW wird die Antwort wissen..
Norbert
Was mich an der Art und Weise von VW mächtig gewaltig stört, ist die Tasache, dass der offensichtliche Fehler sein Wochen wohl bei VW intern bekannt ist und nichts passiert. Auch ich habe wieder erstaunt am Freitag in die Autobild Anzeige geschaut in der weiterhin der Hybridtuner beworben wird. Seit ca. 4 Wochen bewirbt VW aktiv ein Passat Extra, dass es lt. VW für den Passat gar nicht gibt.
Nach meiner (Rechts)auffassung grenz das hier langsam an Vorsatz.
Zitat:
Original geschrieben von fred8
Was mich an der Art und Weise von VW mächtig gewaltig stört, ist die Tasache, dass der offensichtliche Fehler sein Wochen wohl bei VW intern bekannt ist und nichts passiert. Auch ich habe wieder erstaunt am Freitag in die Autobild Anzeige geschaut in der weiterhin der Hybridtuner beworben wird. Seit ca. 4 Wochen bewirbt VW aktiv ein Passat Extra, dass es lt. VW für den Passat gar nicht gibt.Nach meiner (Rechts)auffassung grenz das hier langsam an Vorsatz.
Hi,
ich dachte die Anzeige ist korrigiert 😕
Wenn die immer noch so erscheint gibt es alternativ zum Vorsatz noch eine zweite naheliegende Möglichkeit --> "Inkompetenz" ...
Wenn ich daran denke, dass sogar in einer veröffentlichten Preisliste für den 2.0-TSI das DSG-Getriebe aufgeführt war 😛
Zitat:
Original geschrieben von norbertk571
Mein Anwalt hat sich bis jetzt noch nicht gerührt. Mist. Bin ja gespannt was er zu dem Schreiben sagt. Vielleicht sollte man mal die Verbraucherzentrale einschalten?!Norbert
Dem Jurist sollte spätestens bis jetzt das Allheilmittel für mässig laufende Anwaltskanzleien eingefallen sein: die in den letzten Jahren populär gewordene Abmahnung...Das Inserat wird in der Form ja weiter geschaltet.
Allerdings: Die "Drohung" mit dem Rechtsanwalt wirkt immer n´büschen heftig (obwohl es ja erstmal um eine Beratung geht, denke ich mal). Der Weg führt bei mir über die Verbraucherzentrale Bremen.
@norbertk571:
"Wie viele Kunden bestellen deshalb dann keinen Passat und wie viele lassen sich mit dem Tuner zum Händler locken?!"
- Also tatsächlich hat bei mir der Hybridtuner den Ausschlag zur Bestellung gegeben. Der Passat war für mich immer ein sehr nüchternes Auto ("emotionale Nullnummer"😉. VW hat ihm mit dem Hybridtuner in meinen Augen noch ein Extrakotelett um den Hals gehängt. Und wie gesagt: es wird weiter damit geworben...
Stand soweit:
Es wird seit dem 3.6.2008 im Web von einem "neuen Technologiepaket" gesprochen (siehe z.B.:http://www.automobil-blog.de/.../vw-passat-neues-technologie-paket). Ohne Tuner.
Was mich als Bestandskunden allerdings nicht juckt.
Wegen Beratung Verbraucherzentrale Bremen:
Dort mündliche Beratung (auch nicht mehr kostenlos), dabei auch nochmal den Hinweis auf die eigene Webseite, wo sinngemäss folgendes zu lesen ist:
" Beim Kauf neuer Sachen sind den Verbrauchern kraft Gesetzes (nicht lediglich per Vertrag wie bei der Garantie) für zwei Jahre (->Gewährleistungsfrist) die sogenannten Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer eingeräumt. Der Verkäufer muß gem. ->§ 433 Abs. 1 S.2 BGB die Sache frei von ->Mängeln (Fehlern) liefern. Eine Sache ist gem. ->§ 434 BGB mangelhaft, wenn sie den vertraglichen Vereinbarungen nicht entspricht...
Wird zu wenig geliefert, ist das ebenfalls ein Mangel. Mängel sind auch nicht zutreffende Werbeaussagen. Der Verkäufer muß sich an seiner eigenen und der Werbung des Herstellers festhalten lassen.
...
Der Käufer hat, wenn er eine mangelhafte Sache gekauft hat, gem. §§ ->437 Nr.1, ->439 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung. Unter Nacherfüllung gem. ->§ 439 BGB versteht man Nachlieferung und Nachbesserung. Die Art der Nacherfüllung darf der Käufer wählen (->§ 439 Abs. 1 BGB)! Sollte eine Nachlieferung nicht möglich sein oder die Reparatur mehrmals (höchstens zweimal) nicht gelingen oder dauert sie sehr lange, darf der Käufer nach seiner Wahl gem. ->§ 441 BGB mindern (einen Preisnachlaß verlangen) oder den Vertrag gem. §§ ->323, ->346 BGB rückabwickeln.
Auch für sogenannte Sonderangebote gelten diese Rechte, wenn sie Fehler aufweisen. "
Es geht also um mich und den 🙂. Dann mal los.