Tankschutzblech bei Radgrößen ab 19 Zoll
Hallo zusammen,
bei meinem Dicken wurde am Mittwoch der Getränkehalter ausgetauscht und noch beim Freundlichen das neue Fahrwerk vom TÜV abgenommen. Dabei hab ich meinen Freundlichen gebeten, mir doch mal die erlaubten Radgrößen für meinen rauszusuchen, da ich die COC-Papiere nicht gesehen habe und mir auch nicht vorliegen.
Jetzt steht auf dem schreiben, dass er mir gegeben hat, dass alles ab 19 Zoll ein Tankschutzblech erfordert. Teile Nummer 4G0 201 974 A. Bei Auslieferung mit 19 Zoll und größer, wäre dies schon verbaut. Mein Dicker wurde damals wohl mit 17 Zoll ausgeliefert, also ist es nicht da drin.
Wie relevant ist dieses Blech und wieso brauch ich das erst ab 19 Zoll? Mein Freundlicher wusste selbst nichts davon und kann mir zu der Relevanz nichts sagen.
Ich hab für den Sommer die 20 Zoll Rotor gekauft und überlege mir grade auch für den Winter etwas ab 18 Zoll zu kaufen, da ich von diesen Allwetterrädern nichts halte und 17 Zoll bei so einem Auto einfach nicht toll aus. Ich würd aber gern wissen, ob das mit diesem Blech wirklich sein muss oder unbedingt sein sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo AUDI-Freunde,
zum Thema TSB (Tankschutzblech) wurde in diesem Thread viel geschrieben, leider nicht immer Korrektes.
Die wichtigste Frage vorab: Wozu wird das TSB benötigt?
Antwort: Durch Reibung der Reifen entsteht eine elektrostatische Ladung, maßgeblich beeinflusst durch die Reifengröße. Wenn das Fahrzeug betankt wird, nimmt die Fahrzeugkarosserie das Potential der geerdeten Tanksäule an, wobei es zu einer Potentialverschiebung und - bei ausreichend großem Potentialunterschied zu einer Spontanentladung (Funkenüberschlag) kommen kann. Dies kann, zumindest bei Otto-Kraftstoffen, zu einer Verpuffung - im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen. Hier haben die Hersteller aus den Vorkommnissen der Vergangenheit dazugelernt (einfach mal googeln, wer sich an die Medienberichte nicht mehr erinnert). Das Tankschutzblech ist also kein "mechanischer" Schutz.
Um es klarzustellen: Das TSB ist ab der vom Hersteller festgelegten Reifengröße unbedingt zu montieren, beim 4G ab 19 Zoll. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und man riskiert den Verlust des Versicherungsschutz. Im Falle eines Brandes kann der Staatsanwalt durchaus sein Interesse bekunden.
Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 25 Euro. AUDI hält zwar eine Arbeitsanweisung für die Montage bereit, der Aufwand ist darin leider nicht festgelegt. Daher sollte ein Festpreis verhandelt werden, ich halte 60 Euro inkl. Material für angemessen. Viele Werkstätten besitzen diesbzgl. absolute Fachunkenntnis - hier lässt sich AUDI die Schulung der Mitarbeiter in den Vertragswerkstätten durch den Kunden finanzieren. Aus eigener Erfahrung: der Kfz-Meister sollte explizit auf den Umstand hingewiesen werden, dass das TSB mit dem Massestrang elektrisch verbunden werden muss. Es kommt tatächlich vor, dass die Werkstatt nur die Radhausverkleidung abnimmt und das Blech einschraubt, ohne jedoch die Potentialausgleichsleitung anzuschließen. In diesem Fall ist das Ziel natürlich völlig verfehlt.
Gute Fahrt!
249 Antworten
@subitus: Sehr logische Erklärung. Leider ist das hier vergebene Liebesmühe. Viele Schlaumeier sind der Meinung dass diese TSB nur bei original Audi Felgen montiert werden muss. Bei Fremdfelgen braucht man das nicht zu montieren weil es eben in den Papieren der Fremdhersteller nicht drin steht. Dabei wird natürlich gerne vergessen dass die Auflagen der Fremdfelgen ZUSÄTZLICHE Auflagen sind und nicht "anstelle von" Auflagen. Scheinbar wundert man sich ausserdem das in einem Dokument was von Audi fürs KBA geschrieben wurde, keine Fremdfelgen drin stehen sondern nur original Audi. Ich für meinen Teil hab es aufgegeben und jeder soll mit dem TSB Blech machen was er will.....
Zitat:
@Lightningman schrieb am 17. März 2019 um 15:31:21 Uhr:
Viele Schlaumeier sind der Meinung dass diese TSB nur bei original Audi Felgen montiert werden muss. Bei Fremdfelgen braucht man das nicht zu montieren weil es eben in den Papieren der Fremdhersteller nicht drin steht. Dabei wird natürlich gerne vergessen dass die Auflagen der Fremdfelgen ZUSÄTZLICHE Auflagen sind und nicht "anstelle von" Auflagen.
Es wird aber auch nicht richtiger, wenn du hier etwas schreibst was schlicht und ergreifend die Unwahrheit ist.
Ich empfehle Dir mal die Einschlägige Lektüre zu Gemüte zu führen.
Die da wären §19(3) StVZO und §22 StVZO.
Es gibt schlicht und ergreifend kein zusätzlichen Auflagen, außerhalb einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Es gelten nur die im Gutachten aufgeführten Auflagen.
Das ist auch nicht anders machbar, wie sollen sonst die tausenden Zubehörfelgen angebaut werden, wo doch keiner von dem Dokument weiß?
Das ist eben Unsinn.
Übrigens ist eben die Anbauprüfung, Fahrerprobung, Freigängigkeit usw. alles Teil der ABE.
Und da ist nix festgestellt worden, dann braucht es da auch keine weiteren Auflagen.
Lies Dir mal eine ABE durch, dann verstehst du es vielleicht.
Übrigens ist es bis jetzt zu keinem Einzigen Fall, solch einer Verpuffung gekommen. Was auch quatsch ist.
Es ist einfach an den Haaren herbeigezogen.
Dann dürfte man garnet mehr tanken. Da die Karosse ebenfalls statisch aufgeladen ist. Übrigens werden explosive Gase mit dem Rüssel abgesaugt, aber das wisst Ihr ja alles.
Übrigens habe ich mal ein Bild drangehängt, um zu sehen wie krass sich die Geometrie ändert, und eine Mega-statische Aufladung entsteht. 🙂
aber nur solange bis die pol-ente anrückt... nom nom :*
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Ihr könntet doch auch eine Doktorarbeit einreichen. "Empirische Erhebung Tankschutzblech am Fallbeispiel Audi A6" dann zündet ihr Eure Audis an und schaut welcher schneller brennt. Der mit oder der ohne Blech.😎
@MZ-ES-Freak Ich habe bereits deine Ausführung in dem anderen Thread schon gelesen und bin nicht drauf eingegangen. Es ist aber schon interessant dass du dich hier direkt angesprochen fühlst. Nur als Denkanstoss: woher soll der Felgen Fremdhersteller wissen dass ab einer gewissen Größe bei dem Audi A6 4G in einer gewissen Konfiguration ein TSB vorgeschrieben ist??? Was denkst du denn wie viel verschiedene Fahrzeuge,Modelle, Baujahre, etc es gibt? Ditto gilt natürlich auch für ein TÜV Beamter. Was meinst du wie viel von den käuflichen (Fremd)Felgen wirklich mal physikalisch an einem Audi A6 4G erprobt wurden (vor Verkaufsfreigabe der Felge meine ich) ? Dir sollte außerdem klar sein dass Auflagen (egal ob jetzt für Felgen, Federn oder sonst irgendwelche Anbauteile) die mit den Teil mitgeliefert werden zusätzliche Auflagen sind und nicht anstelle von Auflagen, wie ich oben schon angemerkt habe. Das heißt also der Fremdhersteller geht davon aus dass das Fahrzeug in einem vom Hersteller zugelassenen serienzustand ist und wenn dort ein TSB vorgeschrieben ist gehört das zum serienmäßigen Zustand dazu und muss nicht nochmal extra erwähnt werden.
Fakt ist dass Audi das TSB Blech bei gewissen Felgengrößen vorschreibt. Der Grund hierfür ist vollkommen egal. Bisher hast auch du keinerlei Unterlagen liefern können warum das bei einer Fremdfelgen nicht gelten soll. Oder sind deiner Meinung nach die Audi Felgen so schlecht dass deswegen ein Tankschutzblech dran muss?
Okay lassen wir es dabei. Ich weiß es, du vermutest nur.
Übrigens gibt es keine TÜV Beamten.
Aber das ist auch so eine Vermutung deinerseits.
Genau wie zusätzliche ominöse Auflagen, welche nicht in der ABE oder TG vorhanden sind.
Im übrigen brauche ich nichts beweisen, denn eine ABE wird erteilt, und mit Einhaltung der Auflagen im Gutachten ist die Sache erledigt.
Steht in jeder ABE drin.
Und natürlich werden an jedem Fahrzeug Anbauprüfungen zur Erteilung einer ABE durchgeführt.
Kannst dich ja gerne Mal schlau machen, was da alles geprüft wird.
Aus dem Grunde sind diese Verfahren so teuer.
VdTÜV Merkblatt 751 (Anbau-, Freigängigkeits- und Handlungsprüfungen)
Richtlinie zur Prüfung von Sonderrädern (Festigkeit, Biegeumlauf, Abrollorüfung, Impact Test, Salzsprühtest) u.v.m.
Habe ich alles hier vorliegen.
Eigentlich war die Erläuterung von @subitus doch recht sachlich, fachlich, einleuchtend und ein gutes Schlusswort. Warum geht das heftige Gezanke hier jetzt wieder los?
Zitat:
@darkchylde schrieb am 17. März 2019 um 18:52:23 Uhr:
Eigentlich war die Erläuterung von @subitus doch recht sachlich, fachlich, einleuchtend und ein gutes Schlusswort. Warum geht das heftige Gezanke hier jetzt wieder los?
weil es spaß macht.
Das steht doch nicht zur Frage.
Es geht darum, das bei Sonderrädern mit ABE (non Audi) kein Blech nachgerüstet werden muss.
jetzt mal unparteiisch und ich streite niemanden die Kompetenz ab! aber: wenn audi sagt ab 19 muss das blech ran, dann wahrscheinlich weil sich was dabei denken. warum sollte das nur bei serierädern gelten? werden die anderen durch die abe nicht so heiß?
@Sausler: Danke, Du hast verstanden was ich sagen will. Es schreibt ja auch kein Fremdfelgenhersteller vor dass falls ich kleiner als 18 Zoll montiere, ich das TSB demontieren kann.
Zitat:
@Lightningman schrieb am 17. März 2019 um 19:05:34 Uhr:
Es schreibt ja auch kein Fremdfelgenhersteller vor dass falls ich kleiner als 18 Zoll montiere, ich das TSB demontieren kann.
Das ja einfach, was man hat, hat man, das schraubt man ja nicht wieder ab 😁