Tagfahrlicht Selbstgemacht
Hallo!
Hier eine kleine Anleitung die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlichter zu nützen. (Als Breitstrahler taugen die ja eh nix)
1. Abdeckungen rund um Stecksicherungen entfernen.
2. Abdeckung unter Lenkrad entfernen. Nun freie Sicht zu Relais.
3. original Relais 509 entfernen (Relais schaltet Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ab)
4. 2.5mm² Drahtverbindung lt. Foto im Anhang montieren.
--> Nur die vorderen Nebelleuchten gehen bei Zündung ein, an.
5. fortgeschrittenen Version (nicht im Bild) Tagfahllicht mit Einschaltverzögerung und abschaltung bei Ablendlicht ein. (Infos bei Interesse).
Das Kabel gibts übrigends original beim Freundlichen und kostet ohne Arbeit ca. 30EUR !!!
9 Antworten
Re: Tagfahrlicht Selbstgemacht
Zitat:
Original geschrieben von steve2000
Hallo!
Hier eine kleine Anleitung die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlichter zu nützen. (Als Breitstrahler taugen die ja eh nix)
1. Abdeckungen rund um Stecksicherungen entfernen.
2. Abdeckung unter Lenkrad entfernen. Nun freie Sicht zu Relais.
3. original Relais 509 entfernen (Relais schaltet Nebelscheinwerfer bei Fernlicht ab)
4. 2.5mm² Drahtverbindung lt. Foto im Anhang montieren.--> Nur die vorderen Nebelleuchten gehen bei Zündung ein, an.
5. fortgeschrittenen Version (nicht im Bild) Tagfahllicht mit Einschaltverzögerung und abschaltung bei Ablendlicht ein. (Infos bei Interesse).
..und wie ist der ganze Murks dann zuverlässig abgesichert 😕
In Deutschland sind Nebelleuchten als Tagfahrlicht nicht erlaubt.
Ich kenne für Österreich eine bessere, sichere, Möglichkeit:
Lichtschalter eine Raste drehen und eine Raste herausziehen.
Legal ist es dann trotzdem nicht, right?
Wie sieht das dann in der Praxis aus?
Schalten die Nebler sich dann immer bei eingeschalteter Zündung an?
Zitat:
Original geschrieben von Americanorigin
Legal ist es dann trotzdem nicht, right?
Wie sieht das dann in der Praxis aus?
Schalten die Nebler sich dann immer bei eingeschalteter Zündung an?
in Österreich scheint es wohl erlaubt zu sein oder wird in Kürze erlaubt. Im
A3-Forumhat es einer geschafft es über das Steuergerät zu programmieren. Dann dürfte das evtl. auch beim TT gehen.
Zur Info:
Beim TT gehts nicht übers Steuergerät - zumindest nicht bis BJ2002.
Abgesichert über normale Sicherung der Nebelscheinwerfer.
In Österreich erlaubt.
....
Keine Lust durch vergessenes Lichtaufdrehen die Polizisten zu sponsern !
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Americanorigin
Legal ist es dann trotzdem nicht, right?
Korrekt. Im Geltungsbereich der StVZO ist es unzulässig.
UND OB DAS LEGAL IST !!
Siehe: http://www.auto-motor.at/.../Tagfahrlicht-VW.html
oder:
Im Rahmen der 26. Novelle des Kraftfahrgesetzes ist mit 1. Oktober 2005 Fahren mit Licht am Tag (wahlweise mit Tagfahrlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern) auf Österreichs Straßen gesetzlich vorgeschrieben. Bei VW sind bereits jetzt alle neu bestellten Modelle der Volkswagen PKW- und Nutzfahrzeug-Palette mit serienmäßigem Tagfahrlicht ausgerüstet. In der Praxis bedeutet dies, dass sich beim Starten des Fahrzeuges automatisch entweder das Tagfahrlicht, das Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer einschalten. All jenen Kunden, deren Fahrzeug noch nicht über ein automatisches Tagfahrlicht verfügt und die auf diese Funktion nicht verzichten wollen, bietet VW bei allen autorisierten Servicebetrieben umfassende Nachrüstlösungen an.
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Rechtliches
In manchen Ländern wird die Benutzung des Tagfahrlichts bisher nur von Autofahrerorganisationen empfohlen, in anderen ist es aber vorgeschrieben. Dabei besteht ein Unterschied zwischen Motorrädern und mehrspurigen Fahrzeugen, wie PKW oder LKW.
Für PKW und LKW ist Tagfahrlicht in folgenden Ländern vorgeschrieben (Stand Anfang 2006, Quelle: ADAC):
Dänemark
Estland (Ausschließlich Abblendlicht erlaubt)
Finnland
Island
Italien auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften
Kroatien
Lettland
Litauen vom 1. November bis zum 1. März (Ausschließlich Abblendlicht erlaubt)
Mazedonien
Norwegen
Österreich
Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar
Portugal nur auf der Fernstraße IP5 von Vilar Formosa (Grenze zu Spanien) nach Aveiro
Russland
Schweden (Ausschließlich Abblendlicht erlaubt)
Slowakei vom 15. Oktober bis zum 15. März
Slowenien
Tschechien ab Juli 2006 ganzjährig statt nur von Oktober bis März (Abblendlicht und Tagfahrleuchten erlaubt, Nebelscheinwerfer als Ersatz verboten)
Ungarn auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes (Ausschließlich Abblendlicht erlaubt)
SO ENDE !
@Steve2000
Bleib mal ganz locker...
Es geht, wenn du mal ein bisschen die Äuglein öffnest, bei der Frage, ob es erlaubt ist, wohl eher um deutsches Recht. Und da ist es nicht erlaubt. Wie Drahke schon geschrieben hat: Im Bereich der StVZO!!
Und zu dem Kommentar mit dem Sponsorn: Haben wir auch nicht nötig von DIR gesponsert zu werden...
Hallo!
Habs vergessen: Is ja ein Deutschland - Forum ... ;-)
und ihr habt ja auch (noch) keine Zwangsverpflichtungen .....
(Tagfahrlicht meine ich jetzt)
@LOX-TT:
Ich meinte mit Sponsern natürlich unser Verkehrsministerium (das Österreichische)
Die nächste Frage ist nun:
Was, wenn ich nun mit einem umgerüsteten KFZ mit Tagfahrlicht (Nebler) (was ja in Ö erlaubt ist) nach Deutschland fahre?
Gilt dann die STVZO für D oder die STVO von Ö (weil das Fahrzeug von dort kommT) ?????
mfg
Zitat:
Original geschrieben von steve2000
Die nächste Frage ist nun:Was, wenn ich nun mit einem umgerüsteten KFZ mit Tagfahrlicht (Nebler) (was ja in Ö erlaubt ist) nach Deutschland fahre?
Gilt dann die STVZO für D oder die STVO von Ö (weil das Fahrzeug von dort kommT) ?????
Dann wirst Du ablöhnen.
Erstens weil Du ohne Notwendigkeit mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fährst und zweitens ist Tagfahrlicht in Deutschland ohnehin nicht erfoderlich.
Fazit: Tagfahr-Nebellampen !-licht bei überschreiten der deutschen Grenze ausschalten und wenn schon Licht, dann Abblendlicht einschalten.
Ansonsten zählt natürlich, dass Du eine östereichische Zulassung hast und das Fzg. österreichischen Vorschriften entspricht.
Das bedeutet dann auch, dass sich niemand darum kümmert wenn Du z.B. mit einem Gewindefahrwerk und mindestens 11cm! Bodenfreiheit über Asphalt fährst 😁 oder Zusatzkunststoffabdeckungen am Kotflügel montiert hast weil eine nicht serienmäßige Felge ein wenig übersteht, obwohl die Lauffläche vom Reifen dabei trotzdem voll abgedeckt wäre.
Was Deine Kabelkonstruktion anbelangt: Nicht zulässig!
Wegen der besonderen Konstruktion! Oder hast Du dafür ein TÜV Gutachten?