Tagfahrlicht nicht deaktivierbar?
Laut Bedienungsanleitung gibts unter Einstellungen->Licht den Punkt "Tagfahrlicht".
Bei mir fehlt aber dieser Punkt.
Liegt das eventuell daran das ich die Xenons mit den LED-Ringen habe und man das Tagfahrlich nur bei den "normalen" Scheinwerfern deaktivieren kann?
Aus der Bedienungsanleitung ist das zumindest nicht zu erkennen.
Nicht das ich vor hätte es zu deaktivieren.
Mir ist halt nur dieser Punkt in der Anleitung aufgefallen und das er bei mir fehlt.
Und ich würde gerne wissen warum!
Beste Antwort im Thema
Ich finde BMW hat das attraktivste Tagfahrlicht (bezogen auf F30 - Xenon) - diese viel zu grellen LED Balken, die mittlerweile jeder Uralt Golf sich aus dem Baumarkt nachrüsten lässt sieht IMO einfach prollig aus.
90 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von JangoF
Wenn es keine Pflicht gibt warum soll es dann nicht generell im Menü deaktivierbar sein.Zitat:
Original geschrieben von ChiefBroady
Tagfahrlich ist nur dann Tagfahrlich, wenn es sich nicht abschalten lässt. Es ist eine Zusatzbeleuchtung ist, die immer dann an sein muss, wenn der Motor läuft. Wäre sie vom Benutzerabschaltbar, wäre das ganze System Witzlos.
So wie in der BA beschrieben.Anders würde es aussehen wenn für Fahrzeuge mit serienmässigem Tagfahrlicht eine Pflicht bestehen würde.
Wenn die nicht deaktivierbar wäre ok, könnte ich verstehen.
Wenn schon zitieren, dann bitte richtig und vollständig. Du hast den entscheidenden Satz nämlich weggelassen:
Zitat:
Original geschrieben von ChiefBroady
Es gibt eine Pflicht für die Hersteller ein Tagfahrlich in neue Modelle einzubauen.
Dann folgte die Erklärung was TFL ist. Damit ergibt sich für die Hersteller eine Pflicht ein Beleuchtungssystem in Neufahrzeuge zu bauen, welches sich nicht vom Fahrer deaktivieren lässt.
Zitat:
Original geschrieben von f30328ifahrer
[...]Oder noch besser, da sich BMW auch auf die Modellreihe bezieht: Wenn später das Cabrio draussen ist, werden Limosinenfahrer lesen können, wie sie das Verdeck öffnen können ;-) Ach nein, dem entgegnet man ja jetzt, indem man auf den Kofferraumdeckel "4er" draufklebt ;-) Also bleibt uns das wohl erspart.
Viel Spass beim intensiven Studium der Bedienungsanleitung.
Nicht so ganz richtig .. es gab schon beim E9x zwei verschiedene Handbücher .. einmal für Limo und Touring .. und eins für QP und Cabrio .. und es stand bei allen 4 Modellen eine 3 auf dem Kofferraumdeckel 😉
Also müsste es richtig heißen, "Die QP fahrer können lesen wir "ihr" Dach aufgeht" 😁
Also um das jetzt noch mal auf den Punkt zu bringen.
Wenn ein Fahrzeug (serienmäßig) Tagfahrlicht hat muß dieses auch aktiviert sein.
Also entweder Tagfahrlicht oder Abblend-/Fernlicht.
Alles aus ist für diese Fahrzeuge nicht mehr erlaubt.
Vorschriften in den jeweiligen Staaten
Hinweisschild eingangs eines Waldgebietes in Mecklenburg-Vorpommern
In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. So wurde am 31. Oktober 2003 in § 49a
Abs. 5 die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Tagfahrleuchten ergänzt. Eingeschaltete Nebelscheinwerfer sind dagegen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten. (In der Schweiz ist auch die Regelung, Nebelscheinwerfer auf kurvenreichen Straßen nutzen zu dürfen, aus der gesetzlichen Regelung entfallen.) Motorräder müssen gemäß § 17
Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sein. Ab Februar 2011 müssen in Deutschland alle Neuwagen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.[5][6] Eine Verwendungspflicht gibt es nicht.
In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Am 11. September 2007 gaben Verkehrsminister Werner Faymann und Innenminister Günther Platter offiziell bekannt, die Lichtpflicht in Österreich so bald wie möglich gänzlich abschaffen zu wollen. Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben. Die Verwendung von Abblendlicht und speziellen Tagfahrleuchten oder nur Nebelscheinwerfer ohne Nutzung des Abblendlichts als Tagfahrlicht ist aber auch bei guter Sicht nicht verboten. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit.[7] Das Fahren ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) ist in Österreich bei guten Sichtverhältnissen erlaubt.[8]
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Zitat:
Original geschrieben von F30-335i
Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sein. Ab Februar 2011 müssen in Deutschland alle Neuwagen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.[5][6] Eine Verwendungspflicht gibt es nicht.
Ein Licht, welches man bei laufendem Motor abschalten kann, ist aber in Deutschland per Definition kein Tagfahrlicht. Von daher darf ein Hersteller gar kein Sytstem verbauen, welches man nicht verwenden kann - deswegen braucht man auch keine Verwendungspflicht.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Ein Licht, welches man bei laufendem Motor abschalten kann, ist aber in Deutschland per Definition kein Tagfahrlicht.
Kann man diese "Definition" irgendwo nachlesen?
Zitat:
Original geschrieben von JangoF
Kann man diese "Definition" irgendwo nachlesen?Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Ein Licht, welches man bei laufendem Motor abschalten kann, ist aber in Deutschland per Definition kein Tagfahrlicht.
Hier ist der Unterschied zwischen Abblendlicht und Tagfahrlicht ganz gut beschrieben:
http://www.dvr.de/presse/infodienst/906_50.htmZitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Hier ist der Unterschied zwischen Abblendlicht und Tagfahrlicht ganz gut beschrieben: http://www.dvr.de/presse/infodienst/906_50.htmZitat:
Original geschrieben von JangoF
Kann man diese "Definition" irgendwo nachlesen?
Die Aussage das Tagfahrlich automatisch beim Starten des Motors mit eingeschaltet wird besagt aber nicht das es das auch muß.
Nur weil ich ein Fahrzeug mit TFL habe heißt das noch lange nicht das ich damit auch rumfahren will.
Und solange es dafür hier keine Pflicht gibt sollte ich auch in der Lage sein es generell zu deaktivieren.
Wenn es aktiviert ist und dann gleichzeitig mit dem Motor angeht mag ja dann wieder richtig sein.
Ich suche einfach die klare Aussage: Wenn du TFL hast must du es auch benutzen!
Leute??
Warum aktzeptiert ihr es nicht einfach mal??
Wenn ein Hersteller der Meinung ist, dass so ein TFL nicht abgeschalter werden soll, dann ist es halt so. Ist doch dann auch egal, ob es jetzt nur gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht?!
Was macht es für ein Sinn das man TFL verbaut hat und keiner nutzt es, weil es ja abzuschalten ist???
Und es steh sogar in der StVO drin ... da steht nämlich, dass was am Fahrzeug verbaut ist auch zu funktionieren hat. Ergo ein Tagfahrlicht muss dann leuchten, wenn der Motor läuft ... Man fällt ja auch durch den TÜV durch, wenn man zwar Nebelscheinwerfert montiert hat, aber die nicht angeschlossen sind. Und das gleiche gilt auch für die TFL.
Und damit gleich mal ne andere Diskusion .. warum nutzt ihr denn den zweiten Außenspiegel (Beifahrerseite)?? Warum baut ihr den nicht auch ab .. der ist gar nicht erforderlich .. es reicht vollkommen mit einem Außenspiegel und Innenspiegel zu fahren.
Also nimmt es doch einfach einmal so hin, wie es ist!
Zitat:
Original geschrieben von JangoF
Ich suche einfach die klare Aussage: Wenn du TFL hast must du es auch benutzen!
Hier die rechtlichen Bestimmungen, die genau definieren, was ein Tagfahrlicht ist:
klickKlickDa kannst Du nicht nur sehen, dass ein Tagfahrlicht bei eingeschaltetem Motor aktiv sein muss, sondern auch bei Überschreitung welcher Lichtstärke und in welcher Zeit dies geschehen muss, damit es für den Hersteller zugelassen wird.
Zitat:
If installed, the daytime running lamps shall be switched ON automatically when
the device which starts and/or stops the engine is in a position which makes it
possible for the engine to operate.
Zitat:
Original geschrieben von JangoF
Ich suche einfach die klare Aussage: Wenn du TFL hast must du es auch benutzen!
Hier die rechtlichen Bestimmungen auf deutsch, die genau definieren, was ein Tagfahrlicht ist und wie es sich verhalten muss:
QuelleZitat:
6.19.7 Elektrische Schaltung
6.19.7.1. Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor (das Antriebssystem) anlässt bzw. abstellt, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor (das Antriebssystem) in Betrieb ist. Tagfahrleuchten dürfen jedoch ausgeschaltet bleiben, solange die folgenden Bedingungen herrschen:
6.19.7.1.1. Die Automatikgetriebesteuerung befindet sich in der Stellung „Parken“ oder
6.19.7.1.2. die Feststellbremse ist aktiviert oder
6.19.7.1.3. bevor das Fahrzeug nach jeder manuellen Betätigung des Antriebssystems erneut in Bewegung gesetzt wird.
6.19.7.2. Tagfahrleuchten dürfen manuell ausgeschaltet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit nicht mehr als 10 km/h beträgt, vorausgesetzt, sie schalten sich automatisch ein, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit 10 km/h überschreitet oder wenn das Fahrzeug mehr als 100 m zurückgelegt hat und sie bleiben eingeschaltet, bis sie bewusst wieder ausgeschaltet werden.
6.19.7.3. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor (das Antriebssystem) angelassen bzw. abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in welcher der Motor (das Antriebssystem) nicht betrieben werden kann, oder wenn die Nebelscheinwerfer oder die Frontschweinwerfer eingeschaltet werden, außer die letzteren werden dazu verwendet, in kurzen Abständen Lichtsignale zu geben ( 19 ).
Super, endlich mal was genaues!
Zitat:
6.19.7.1. Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor (das Antriebssystem) anlässt bzw. abstellt, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor (das Antriebssystem) in Betrieb ist.
Das Stichwort "müssen" ist das was ich gesucht habe.
Wenn ich also TFL eingebaut habe muß es auch beim starten des Motors angehen.
Ob TFL Pflicht ist oder nicht!
Dann macht auch der fehlende Menüpunkt zum deaktivieren des TFL Sinn.
Danke für die Geduld!🙂
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Bei Halogenscheinwerfern sind Tagfahrlicht und Standlicht zwei getrennte Leuchtmittel. Deshalb ist hier wohl auch das TFL deaktivierbar.
Bei Xenon werden beide Funktionen durch die LED-Leuchtringe sichergestellt.
Ich habe mit Xenon ebenfalls keine Funktion zum deaktvieren.
Nachdem ziemlich klar zu sein scheint, dass bei der Xenon-Variante das TFL nicht deaktivierbar ist, würde mich sehr interessieren, wie es nun definitiv beim F30/F31 mit Halogen-Scheinwerfern ist. Kann mal bitte jemand von der Halogen-Fraktion was dazu sagen?
Tagfahrlicht ist bei neuen Autos mittlerweile ges. vorgeschrieben und kann daher nicht mehr deaktiviert werden. Ob Halogen, Xenon oder sonst was ist dabei ohne Belang.
Danke Macintosh.
Bedeutet das dann, dass man tagsüber bei Wahl der Halogenausführung mit diesem Erscheinungsbild http://www.f30post.com/.../IMG_6771.jpg herumfährt? Ist es überhaupt das richtige Bild zum Halogen-Tagfahrlicht des F30? Und wenn ja, sieht das nicht schäbig aus im Vergleich zu den LED-Ringen?
Auch `ne Möglichkeit, einen von Xenon zu überzeugen.




