Tagfahrlicht - Dimmfunktion Pflicht?
An meinen Hyundai XG30 möchte ich gerne die defekten TFL, die ich früher angebaut hatte, durch neue ersetzen.
Die früheren hatten eine Dimmfunktion, die automatisch die TFL weniger hell machte, sobald Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet war.
Die potenziellen neuen Tagfahrlichter gehen bei aktivem Standlicht oder Abblendlicht ganz aus.
Ist das auch zulässig?
62 Antworten
Zitat:
...von daher gehe ich davon aus, daß das rechtlich iO so ist
Da Tagfahrlicht blendet, wohl eher nicht.
Zitat:
@4Takt schrieb am 17. Juli 2021 um 11:24:18 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 16. Juli 2021 um 20:51:37 Uhr:
Also bei unserem TFL leuchtet das Heck ganz normal mit..
Das finde ich zwar besser, als Tagfahrlicht nur vorne, widerspricht aber dem Sinn vom Tagfahrlicht, nämlich Strom zu sparen.
Da der hauptteil von den frontscheinwerfern verbraten wird (meist über 100 watt), und eine TFL - LED vielleicht 5 watt hat, ist diese behauotung nicht zutreffend
Zitat:
@Provaider schrieb am 22. Juli 2021 um 17:04:20 Uhr:
Dann kann es aber nur ein sehr schlechtes TFL sein. Ich denke eher die dimmen nur sehr langsam und hast es nicht bemerkt.
Ich habe die fahrzeuge mit argusaugen beobachtet, weil ich das davor noch nie gesehen habe....dimmt sich definitiv nichts. Erst wenn man die zündung ausschaltet, dimmt sich das TFL beim Up auf standlichtniveau zurück, und zwar auf einen schlag.
Es gibt klare Werte die leuchten erfüllen muss nach ECE Vorschriften.
Wenn die TFL als Positionslicht diesen solle müssen sie weniger Licht ausgeben.
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Zitat:
@abm_70 schrieb am 22. Juli 2021 um 22:52:47 Uhr:
Da der Hauptteil von den Frontscheinwerfern verbraten wird.. ..und eine TFL-LED vielleicht 5 Watt hat, ist diese Behauptung nicht zutreffend..
Selbstverständlich ist sie zutreffend, denn hinten werden da mindestens 20 W verbraten. Mit meinem Wohnwagen hintendran, wären es sogar nochmals 80 W.
Dank den Begrenzungsleuchten vorne und hinten, den Seitenmarkierungsleuchten, den Rückleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung.
Zitat:
@4Takt schrieb am 23. Juli 2021 um 09:33:43 Uhr:
Selbstverständlich ist sie zutreffend
Nein, nicht wirklich.
Da das TFL das Abblendlicht oder Begrenzungslicht bei "Tag" ersetzt, spart es selbstredend Strom ein. Das Heck ist in beiden Fällen sowieso beleuchtet.
Zitat:
@Provaider schrieb am 22. Juli 2021 um 23:02:26 Uhr:
Es gibt klare Werte die leuchten erfüllen muss nach ECE Vorschriften.
Wenn die TFL als Positionslicht diesen solle müssen sie weniger Licht ausgeben.
Also nochmals am beispiel des Up mit LED - Tagfahr, - und standleuchten (der davor zeigt das verhalten nicht)
- Zündung an, lichtschalter auf "0" = LED - leuchte auf voller helligkeit, rückleuchten aus
- Zündung an, lichtschalter auf "standlicht" = LED - leuchte auf voller helligkeit, rückleuchten an
- Zündung aus, lichtschalter auf "standlicht" = LED - leuchte auf gedimmter helligkeit (fungiert jetzt als standlicht), rückleuchten an
Jetzt verständlich?
Zitat:
@4Takt schrieb am 23. Juli 2021 um 09:33:43 Uhr:
Zitat:
@abm_70 schrieb am 22. Juli 2021 um 22:52:47 Uhr:
Da der Hauptteil von den Frontscheinwerfern verbraten wird.. ..und eine TFL-LED vielleicht 5 Watt hat, ist diese Behauptung nicht zutreffend..
Selbstverständlich ist sie zutreffend, denn hinten werden da mindestens 20 W verbraten. Mit meinem Wohnwagen hintendran, wären es sogar nochmals 80 W.
Dank den Begrenzungsleuchten vorne und hinten, den Seitenmarkierungsleuchten, den Rückleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung.
Und weil hinten 20 watt genutzt werden, zählen die rund 100 watt einsparung vorne nicht, oder wie soll ich das jetzt verstehen? 😁 Zumal, wie jemand korrekt anmerkte, das heck ja sowieso beleuchet ist, wenn man das abblendlicht einschaltet.
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Juli 2021 um 09:46:09 Uhr:
..Das Heck ist in beiden Fällen sowieso beleuchtet.
Nee, ist es bei den meisten Autos halt nicht. Deswegen halte ich ja auch nix vom Tagfahrlicht, weil dann hinten immer dunkel ist. Im Tunnel und bei Regen usw..
Zitat:
@4Takt schrieb am 23. Juli 2021 um 12:09:40 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Juli 2021 um 09:46:09 Uhr:
..Das Heck ist in beiden Fällen sowieso beleuchtet.
Nee, ist es bei den meisten Autos halt nicht. Deswegen halte ich ja auch nix vom Tagfahrlicht, weil dann hinten immer dunkel ist. Im Tunnel und bei Regen usw..
Doch natürlich, bei Abblendlicht an schon, so wie abm_70 schrieb.
Und wenn im Tunnel das Fahrzeugheck unbeleuchtet ist, ist der Fahrer wegen Unfähigkeit schuld.
Kann gar nicht, sein "Lichtassistent" hätte das doch regeln müssen....
In der ECE87 steht klar wann "gedimmt" werden muss. Und zwar dann, wenn diese Leuchten zugleich als "Standlicht" (Positionslicht) dienen. Ob man diese Funktion braucht, nutzen will oder überhaupt nutzen darf hängt vom Einzelfall ab. Wie dem Anbauort.
Sehr gute Zusammenfassung (wenn auch aus der Schweiz): https://www.hoelzle.ch/posts/tagfahrleuchten-anbauvorschriften
Muss nicht. Ich hatte zum Beispiel beim letzten Auto vollkommen legal meine ECE geprüften TFL in der Stellung "Standlicht und damit Rücklicht ist an, Hauptscheinwerfer aus" verkabelt. Bei mir musste zum Beispiel das Standlicht aktiv bleiben, da meine ausgebauten und durch TFL ersetzten Nebelscheinwerfer knapp zu tief waren. Somit dürfen diese nicht zugleich ein Positionslicht (Standlicht) sein und dieses ersetzen. Hätte ich meine Karre höhergelegt, wäre zum Beispiel ein simples Relais als "Unterbrecher des Standlichts" legal gewesen, womit dann die TFL gedimmt das Standlicht vollwertig ersetzen dürfen und eben ohne Fahrlicht auch in voller Helligkeit strahlen.
Daher: Wissen was legal ist, gucken sowie messen(!) wie die Karren verkabelt sind und dann einbauen. Übrigens ist KEINE Automatische Funktion erforderlich, der legale Zustand der Beleuchtung darf auch manuell hergestellt werden.
Ist doch nicht so kompliziert - Wenn man kein Abblendlicht braucht, dann braucht man i.d.R. auch kein beleuchtetes Heck - Also nur vorne TFL an.
Wenn man das Abblendlicht braucht, bei schlechten Lichtverhältnissen wie einem Tunnel oder Dunkelheit, dann schaltet man mit dem Abblendlicht auch automatisch die Heckleuchten (Lampen, Birnen, Wunderhexenwerk) mit an.
Ob das nun durch Lichtautomatik oder manuell passiert ist doch egal, wenn man nichts sieht kommt man schon auf die Idee, das Abblendlicht einzuschalten, ansonsten ist man echt unfähig.
Und ich bleibe bei meiner Meinung, dass es deutlich gefährlicher ist, eine Fahrzeugfront zu übersehen. Das übersehene Fahrzeugheck ist doch zu 99% in Fahrtrichtung und so what? Wenn man das nicht sieht, gehört einem der Führerschein abgenommen...
Aber letzten Endes ist die optimale Lösung schon, dass das Fahrzeug auch hinten dauerhaft beleuchtet ist, das stimmt schon.
Meine Meinung...
Zitat:
@GaryK schrieb am 23. Juli 2021 um 13:10:00 Uhr:
Kann gar nicht, sein "Lichtassistent" hätte das doch regeln müssen....In der ECE87 steht klar wann "gedimmt" werden muss. Und zwar dann, wenn diese Leuchten zugleich als "Standlicht" (Positionslicht) dienen. Ob man diese Funktion braucht, nutzen will oder überhaupt nutzen darf hängt vom Einzelfall ab. Wie dem Anbauort.
Sehr gute Zusammenfassung (wenn auch aus der Schweiz): https://www.hoelzle.ch/posts/tagfahrleuchten-anbauvorschriften
Ganz offensichtlich wird bei manchen Autos hierbei jedoch zwischen `Zündung an´ und `Zündung aus´ unterschieden, was ja auch sinnvoll ist...denn manchmal sind die Tagfahrleuchten vorne besser geeignet als Abblendlicht (bei Regen tagsüber zum Beispiel), während man bei diesem Wetter die Rückleuchten einschalten sollte.