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Tagfahrlicht - Dimmfunktion Pflicht?

An meinen Hyundai XG30 möchte ich gerne die defekten TFL, die ich früher angebaut hatte, durch neue ersetzen.
Die früheren hatten eine Dimmfunktion, die automatisch die TFL weniger hell machte, sobald Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet war.
Die potenziellen neuen Tagfahrlichter gehen bei aktivem Standlicht oder Abblendlicht ganz aus.
Ist das auch zulässig?

62 Antworten

Zitat:

@GaryK schrieb am 23. Juli 2021 um 16:22:07 Uhr:


Muss nicht. Ich hatte zum Beispiel beim letzten Auto vollkommen legal meine ECE geprüften TFL in der Stellung "Standlicht und damit Rücklicht ist an, Hauptscheinwerfer aus" verkabelt. Bei mir musste zum Beispiel das Standlicht aktiv bleiben, da meine ausgebauten und durch TFL ersetzten Nebelscheinwerfer knapp zu tief waren. Somit dürfen diese nicht zugleich ein Positionslicht (Standlicht) sein und dieses ersetzen. Hätte ich meine Karre höhergelegt, wäre zum Beispiel ein simples Relais als "Unterbrecher des Standlichts" legal gewesen, womit dann die TFL gedimmt das Standlicht vollwertig ersetzen dürfen und eben ohne Fahrlicht auch in voller Helligkeit strahlen.

Daher: Wissen was legal ist, gucken sowie messen(!) wie die Karren verkabelt sind und dann einbauen. Übrigens ist KEINE Automatische Funktion erforderlich, der legale Zustand der Beleuchtung darf auch manuell hergestellt werden.

Das ist interessant. Mein wissensstand war bisher, daß sich das tagfahrlicht spätestens beim einschalten des abblendlichts automatisch auf standlichtniveau herunterdimmen, oder (im falle eines separaten standlichts) ganz erlischen muss.

Jein. Mein Kenntnisstand ist, dass diese Möglichkeit an sich hergestellt werden können muss. Jedenfalls hats mein TÜVler damals so vorgegeben und seine Kollegen bei der darauffolgenden HU auch akzeptiert. Siehe Standlicht. Du darfst mit Standlicht nicht fahren. Es ist aber problemlos möglich, obwohl das Auto weiss wann es fährt bzw. steht.

Ich hatte bei meinem alten A4 B6 die Nebelscheinwerfer rausgeschmissen und die dazugehörige (klassische Verkabelung) teilweise umgepinnt. War die einfachste Option, wenn auch wegen "weisses TFL plus gelbliches Halogen Standlicht" nicht die schönste. "NSW an" war dann eben "TFL an" und dazu gabs noch einen Hauptschalter, der das Ding zusätzlich zum Lichtschalter grundsätzlich ausmachen konnte.

Zitat:

@GaryK schrieb am 24. Juli 2021 um 13:20:03 Uhr:


Du darfst mit Standlicht nicht fahren.

Korrekterweise darf man nur dann nicht mit dem Begrenzungslicht allein fahren, wenn die anderen Bedingungen bezüglich der Beleuchtung erfüllt sind, sprich Dämmerung, Dunkelheit oder wetterbedingte Sichteinschränkungen die Nutzung der Scheinwerfer (Abblend-, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer) vorschreiben.

Rein vom Kontext her ist das TFL dem Begrenzungslicht gleichgestellt, was hinsichtlich der Nutzung bedeutet, dass es nur dann allein genutzt werden darf, wenn keine Scheinwerfer genutzt werden müssen.

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