Tageskilometerzähler nicht zurücksetzbar - Garantiefall?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

ich habe diese Woche einen Golf 4 bei einem Händler gekauft. Nach dem Volltanken wollte ich den Tageskilometerzähler auf Null zurücksetzen, aber der Knopf scheint irgendwie blockiert zu sein und ich kann ihn nicht eindrücken.

Greift bei diesem Defekt die Garantie oder muss ich die Reparatur selber bezahlen?

Gruß

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Bevor hier die Spekulationen 😉 bzgl. der Gewährleistung ins Kraut schießen, sollte der TE zu diesem Tipp erst einmal etwas sagen:

Zitat:

Original geschrieben von Bonbonblau


Der Knopf lässt sich nicht reindrücken, so wie man das von älteren Fahrzeugen kennt. Da drückt man nur leicht drauf und hält den Druck für einen Moment, dann geht der Zähler (normalerweise) auf Null.
...

Schönen Gruß

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Das sollte über die Händlergewährleistung abgedeckt sein. Ein neues KI kostet fast 300,00 Teuronen :-(

Der Knopf lässt sich nicht reindrücken, so wie man das von älteren Fahrzeugen kennt. Da drückt man nur leicht drauf und hält den Druck für einen Moment, dann geht der Zähler (normalerweise) auf Null.

Ich hatte mich jedenfalls auch kurz gewundert, als ich vom alten Jetta Bj 86 auf den Golf Bj 2000 umgestiegen bin, und ich nach dem ersten Tanken den Zähler auf Null stellen wollte 😁

Zitat:

Original geschrieben von TwinStgt


Das sollte über die Händlergewährleistung abgedeckt sein. Ein neues KI kostet fast 300,00 Teuronen :-(

Das kommt darauf an, wie alt der Golf und wieviele km er gelaufen ist 🙂

Wenn du das Auto weniger als 6 Monate hast, kannst dich auf die Sachmangelhaftung berufen. Siehe google

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Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW



Zitat:

Original geschrieben von TwinStgt


Das sollte über die Händlergewährleistung abgedeckt sein. Ein neues KI kostet fast 300,00 Teuronen :-(
Das kommt darauf an, wie alt der Golf und wieviele km er gelaufen ist 🙂

wenn er ihn grade erst gekauft hat eher nicht. dann muss auch ein gebrauchtes (fz) in gänze mangelfrei sein. Bei meinem habe ich erst das KI ersetzen müssen. Da ich die LifeTimeWarranty habe, musste ich 60 % Material (ca. 180.00 €) zahlen. AZ hat die LTW übernommen...

Garantie (LTW) und (Händler-) Gewährleistung sind verschiedene Dinge - und bei einem z.B. 15 J. alten Golf IV mit 180.000 km gibt´s keine Gewährleistung mehr😉

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW


Garantie (LTW) und (Händler-) Gewährleistung sind verschiedene Dinge - und bei einem z.B. 15 J. alten Golf IV mit 180.000 km gibt´s keine Gewährleistung mehr😉

Das stimmt so nicht ganz: Grundsätzlich unterliegen auch Gebrauchte Waren die gewerblich (!) vertrieben werden der Händlergewährleistung. Die ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn sich kein GW-Versicherer bei 180 TKM mehr findet ist das unerheblich für den Anspruch, dann haftet der Händler. Alle andere ist illegal!

Zitat:

Original geschrieben von TwinStgt



Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW


Garantie (LTW) und (Händler-) Gewährleistung sind verschiedene Dinge - und bei einem z.B. 15 J. alten Golf IV mit 180.000 km gibt´s keine Gewährleistung mehr😉
Das stimmt so nicht ganz: Grundsätzlich unterliegen auch Gebrauchte Waren die gewerblich (!) vertrieben werden der Händlergewährleistung. Die ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn sich kein GW-Versicherer bei 180 TKM mehr findet ist das unerheblich für den Anspruch, dann haftet der Händler. Alle andere ist illegal!

Richter sehen ab einem bestimmten Alter bzw. km-Stand alles als Verschleiß und

der

unterliegt nicht der Gewährleistung (...) und die (Fähnchen-) Händler wissen das 😉

Das ist für den Käuferr übel, aber ggf. muss er seine Rechte vor Gericht durchsetzen

und auf hoher See und vor Gericht liegt alles in "Gottes" Hand ...

Bevor hier die Spekulationen 😉 bzgl. der Gewährleistung ins Kraut schießen, sollte der TE zu diesem Tipp erst einmal etwas sagen:

Zitat:

Original geschrieben von Bonbonblau


Der Knopf lässt sich nicht reindrücken, so wie man das von älteren Fahrzeugen kennt. Da drückt man nur leicht drauf und hält den Druck für einen Moment, dann geht der Zähler (normalerweise) auf Null.
...

Schönen Gruß

Der Knopf ist definitiv kaputt. Der lässt sich auch nicht nur leicht eindrücken, sondern gar nicht.

Ich war auch schon beim Händler und er hat sich das Ganze angeguckt. Nun habe ich einen Termin bei seinem Elektriker. Der Händler hat aber gleich dazu gesagt, dass er kein neues Tacho verbauen wird. Nur eine Reparatur wäre möglich. Ist das rechtens, falls eine Reparatur nichts bringt?

Ich musste außerdem feststellen, dass oft die ZV auf der Fahrerseite spinnt. Dabei geht nur die Fahrertür auf und die restlichen Türen nicht. Dieses Problem schaut sich der Elektriker auch an.

Wie alt ist dein Golf und wieviel km gelaufen?

Bj 11/98
101500 km

Also: Nach fast 15 1/2 Jahren wird dir kein Richter mehr Gewährleistung zusprechen, deswegen würde ich das "Wohlwollen" des Händlers nutzen und ihn mal machen lassen, denn (wenn auch andere hier etwas anderes posten) er macht das freiwillig und kann nicht dazu gezwungen werden ...
Deutsche Richter sind regelmäßig der Ansicht, dass "normale" Autos 10 Jahre halten sollten, alles darüber sehen sie meistens als Verschleiß 😉

Das halte ich so pauschal für ein Gerücht. Es hat schon seinen Grund, warum sich die Markenhändler nicht mehr mit älteren Gebrauchtwagen abgeben. Früher konnten sie die Gewährleistung komplett ausschließen, heute geht das eben nicht mehr. Kupplung, Bremsbeläge und Batterie sind Verschleißteile, ein Tacho, Sitzheizung, Motor und Getriebe grundsätzlich erstmal nicht.

Es gibt natürlich weiterhin die Beweislastumkehr. Damit endet die Gewährleistung de facto nach 6 Monaten, weil man es nur in den seltensten Fällen schaffen wird, nachzuweisen, dass ein Mangel schon vorher bestanden hat.

Gruß
Tom

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