Garantiefall

VW Golf 4 (1J)

Hallo Zusammen!

hab mal eine frage!
Ein Arbeitskollege hat im Januar bei VW einen Golf 4 gekauft!

Er hat nach 4 wochen festgestellt das er ca. 1Liter öl auf 1500Km braucht und nun ist auch noch Kat Klima und die Sitzheizung defekt!Aber der händler möchte nur 40% davon bezahlen!hat er da anspruch auf mehr oder sogar die Rückgabe des Golfs?

MFG Downunder

13 Antworten

garantievertrag lesen, da steht alles drin...

wir wissen ja noch net mal, wieviel km, VW Händler?, was sagen die Garantiebedingungen?

mfg

binnen der ersten 6monate, hat der alles zu tragen

das kurz und ohne details

danach, kommt drauf an, ob und welche garantie du hast??

wie alt weis ich grad nicht!aber 135tkm hatte er...

zuerst greift die gewährleistung vom händler. das heist in den ersten 6 monaten keine zuzahlung bei reparaturen.
das mit dem ölverbrauch ist aber noch in vw norm. wenn auch nicht ok. aber rein rechtlich nix zu machen.
aber es kann durchaus passieren, daß ein solcher motor in den ersten 6 monaten kaputt geht.😁

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ist das sicher mit dern ersten 6 Monaten?
Ich kenn das bei der VW/Audi Gebrauchtwagengarantie so das die Arbeitskosten komplett und das Material nach Laufleistung bezahlt wird.
Bei 135tkm kämen die 40% für die Materialeigenleistung auch hin.

Ja, aber die ersten 6 monate hat man Händlergarantie. Und da muss der Händler alles übernehmen.

Bis auf verschleiss Teile.

Ja es ist schon richtig.
Erste 6 Monate braucht man nicht zuzahlen, so war mit meinem Auto- LMM, Neue Kupplung, Neue Bremsen.. und das alles kostenlos.
Mfg

die garantieversicherung schliessen die händler ab, um abgesichert zu sein. diese ist freiwillig.
aber darüber hinaus gilt in im 1. oder auch 2. jahr die gesetzlich vorgeschriebene gewährleistung.
je nachdem was im kaufvertrag steht.
normal gilt diese 2 jahre, kann aber im kaufvertrag auf 1 jahr reduziert werden.
in den ersten 6 monaten muß der händler bei einem def. beweisen, daß dieser bei kauf noch nicht vorhanden war.
dies kann ein händler zu 99% nicht.
für die zeit danach muß der käufer beweisen, daß der def. schon bei kauf vorhanden war. auch sogut wie unmöglich.
hier ist dann die garantievers. ne feine sache.

verschleissteile zählen übrigens auch mit unter gewährleistung. ABER nur wenn das verschleissteil NICHT im sinne des verschleisses kaputt geht.

gewährleistung und garantie bitte immer schön auseinander halten. sind 2 grundlegend unterschiedliche dinge.

so jetzt nochma ne frage am rande...

was bringt mir wenn ich so eine gebracuhtwagenzusatzversicherung abschließe? in meinem fall wären das 280€ im jahr die mir mein hänler angeboten hat... ich bin irgendwie verwirrt... er meinte er könne mir nur eine gewährleistungsgarantie geben, das beim zeitpunkt der übergabe alles in ordnung ist. Auf meinem Vertrag steht halt aber das mit den 1 jahr nach Übergabe auf die üblichen Sachen halt

Das ist die übliche Kundenverarsche. Ich musste damals auch erst meinem Un- 🙂 des Misstrauens erklären, dass er sich die Garantieversicherung in den ersten 6 Monaten schevken kann, da ich auf meine Sachmängelhaftung/Gewährleistung nach BGB bestehe. Er könne mir gerne per vereidigtem Sachverständigen nachweisen, dass die Schäden erst nach der Übergabe entstanden sind. Er hat dann doch lieber nachgebessert.

Kommen wir zum springen Punkt warum eine Garantieversicherung doch sinnvoll ist: Lt. BGB hast Du zwar 2 Jaahre gewährleistung, die bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr eingeschränkt werden kann, aber nach 6 Monaten kommt es zur Beweislastumkehr: Nicht der Händler muss dir beweisen, dass der Schaden erst nach Übergabe entstand, sondern Du musst dem Händler beweisen, dass der Schaden von vor Übergabe entstand. Und das wird schwierig. Das kann eigentlich nur ein vereidigter Sachverständiger. Bei mir war es z.B. so, dass nach 6 Monaten, der Bremskraftverstärker (800 Euro), der Heckscheibenwischer (150 Euro) und einges Kleinkram (ca. 50 Euro) die Grätsche machte. Ich hätte es nie geschafft dem Händler zu beweisen, dass diese Schäden schon vor der Übergabe bestanden haben. Dank der Versicherung bin ich anstatt auf 1000 Euro Reperaturkosten nur auf knapp 170 Euro hängen geblieben. Insoweit macht die Versicherung also schon Sinn.

Gruss
Holger

gilt die Sachmängelhaftung/Gewährleistung nur bei dem VW Händler wo ich den Wagen gekauft habe, oder kann man da zu jedem Händler fahren?

Muss über jeden VW Händler gehen, solange es keine besondere Absprache mit einem ist. Es gab dazu glaube auch ein für VW teures Urteil, das es über jeden gehen muss. Ich habe einen Reimport und mit 'falschem' Händler ist mir da noch kein VW Händler gekommen.

Garantie ist immer freiwillig und greift gegenüber der Sachmängelhaftung auch für Probleme die unabhängig vom Zustand bei der Übergabe auftreten.

Gewährleistung / Sachmängelhaftung beträgt auf gekaufte Ware 2 Jahre und kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr beschränkt werden. Besondere hier ist das der Händler in den ersten 6 Monaten beweißen muss, dass der Mangel nicht durch bestehende Probleme bei Übergabe zurückzuführen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Jumper79


Muss über jeden VW Händler gehen, solange es keine besondere Absprache mit einem ist. Es gab dazu glaube auch ein für VW teures Urteil, das es über jeden gehen muss. Ich habe einen Reimport und mit 'falschem' Händler ist mir da noch kein VW Händler gekommen.
.

Sicher, dass das nicht nur Neufahrzeuge bzw. Fahrzeuge die noch in der Neuwagen-Gewährleistung (also den ersten zwei Jahren) sind betrifft? Sonst könntest Du ja bei irgendeinem komischen Autoschieber den Wagen kaufen und VW allen Ärger aufs Auge drücken. Glaub' ich nicht so Recht.

Gleichwohl sollte dies kein Problem sein, weil der Händler wo gekauft wurde noch deutschem Recht auch den Transport des Fahrzeugs zu ihm zwecks Mängelbeseitigung zahlen muss.

Gruss
Holger

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