Tachovideos 2.0 TDI
Hallo, hat jemand Tachovideos von einem 2.0 TDI ( A3, A4 oder A6) ?
Danke,
Gruß
Jonie
38 Antworten
Was willste denn damit? Was soll drauf zu sehen sein?
Zitat:
Original geschrieben von Mopy69
Was willste denn damit? Was soll drauf zu sehen sein?
Wahrscheinlich wie ein lebensmüder bei einer Geschwindigkeit von 230 km/h (Tachoanzeige) auch noch ein Video davon dreht.
Ach, eine Hand am Lenkrad und eine fürs Handy/Kamera geht immer 😁 😉
http://john1986.audi.yi.org/index.php?album=johnaudi%2F&pic=1.6E_Power.jpg
Och, Bilder machen geht auch noch bei höherem Tempo....
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http://www.motor-talk.de/t769616/f189/s/thread.html
mit der karre hab ich 5 0-100 sprints auf einer leeren straße ggn einen golf 2.0 tdi gewonnen.
standart allet, @ link sind 5 kleine tachovids
So einen Idiotenthread hat es hier bereits schon einmal gegeben, allerdings mit Tachofotos.
Tja, gegen Blödheit ist halt kein Kraut gewachsen
Kann leider nicht helfen, da ich mich im Rückfenster keine Cam habe ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
So einen Idiotenthread hat es hier bereits schon einmal gegeben, allerdings mit Tachofotos.
Tja, gegen Blödheit ist halt kein Kraut gewachsen
Hat dich irgend jemand nach deiner Meinung
gefagt.
Das Fertigen von Tachofotos durch den Fahrer stellt bei Tempo 200 wohl immer einen Straftatbestand gem. § 315 b StGB dar.
So gesehen ist das Wort Blödheit eher milde.
Macht es ein Mitfahrer ohne Beeinträchtigung des Fahrers so ist das kindisch. Blödheit könnte dann als Beleidigung aufgefasst werden.
Die vmax steht letztlich im Schein.
Die paar km/h rauf und runter sind in der Praxis doch bedeutungslos, vor allem bei biederen Familienkutschen.
Zitat:
Original geschrieben von Reiner1
Hat dich irgend jemand nach deiner Meinung
gefagt.
Um deine Frage präzise zu beantworten: Nein.
Warum fragst du das?
Mit meiner Frage möchte ich um Gottes Willen keine Meinungsäußerung von dir, sondern mir ist der Hintergrund deiner Frage an mich nicht ganz klar.
Ich gehe davon aus, dass du dir bei deiner Aussage etwas gedacht hast.
Was war das denn?
Diese Diskussionen erinnern mich irgendwie immer an die "Meiner ist größer als deiner"-Unterhaltungen im Kindergarten. Könnt ihr euch nur über die Beschleunigung und Maximalgeschwindigkeit eures Autos definieren? Dann tut ihr mir echt leid.
Zitat:
Das Fertigen von Tachofotos durch den Fahrer stellt bei Tempo 200 wohl immer einen Straftatbestand gem. § 315 b StGB dar.
kannst du das auch begründen, bzw. mir mal kurz die Stelle aus dem StGB hierher kopieren?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__315b.html
Man kann da vielleicht mit viel Phantasie einen gefährlichen Eingriff reininterpretieren, da man dann eine eingeschränkte Kontrolle über das Fahrzeug hat. Aber das ist wirklich extrem weit hergeholt.
dacht ich mirs doch, das da wieder einer übertrieben hat...sonst dürf ich ja bei 250 auch das radio nicht mehr bedienen... 😁