tacho Manipulation!
Guten Abend liebe Gemeinde. Ich hab folgendes Problem unzwar war ich gestern bei einer Werkstatt ein kollege von mir und der hat mir sagen müssen das mein km stand um 50tausend!!!!! Runter gedreht wurde... Das nachdem ich das Auto bereits 5 Monate fahre. So jetz habe ich den 1. Besitzer zu kontaktieren ( ich bin der 3.) Er sagte zu mir er hätte den bmw mit einer laufleistung von 192.000km verkauft und nichts damit zutun...nach ihm fuhr einer nur 3 oder 4 monate mit dem Ding und ich kaufte ihn mit 199.000km. Jetz den 2.besitzer kontaktiert er sagte mir genau das selbe ca 192.000km hat er ihn gekauft jetz habe ich meine tüv Bescheinigung raus geholt und nachgeschaut... Dort steht im Jahre 2013 beim TÜV gewesen mit einer laufleistung von 193.868km !!! Weiß jetz nicjt wie ich handeln soll... Habe auch schon viel an dem Auto gemacht ... Einige mit Erfahrung und könnten mir evtl. Ein paar Tipps geben? Vielen Dank frohes halloween !
48 Antworten
Wenn der falsche Kilometerstand im Kaufvertrag zugesichert war, kann Du den PKW zurückgeben, auf Verschulden kommt es dann nicht an.
Wenn Du Verbesserungen am Fahrzeug vorgenommen hast, kannst Du den Wert dem zurückzuzahlen Kaufpreis hinzurechnen.
Die gefahrenen KM musst Du wiederrum abrechnen. Hierfür gibt es eine (komplizierte) Formel...Prof. Google hilft ;-)
Hab nicht vor den zurück zu geben will lediglich mein zuviel gezahltes und was ich reingesteckt habe erstattet bekommen das werde ich dann aber in ruhe mit dem Anwalt besprechen.
Zitat:
@Kraxel schrieb am 1. November 2016 um 16:56:29 Uhr:
Wenn der falsche Kilometerstand im Kaufvertrag zugesichert war, kann Du den PKW zurückgeben, auf Verschulden kommt es dann nicht an.
Wenn Du Verbesserungen am Fahrzeug vorgenommen hast, kannst Du den Wert dem zurückzuzahlen Kaufpreis hinzurechnen.
Die gefahrenen KM musst Du wiederrum abrechnen. Hierfür gibt es eine (komplizierte) Formel...Prof. Google hilft ;-)
Was für ein Quatsch. Verbreite hier bitte nicht dein Halbwissen.
Anspruchsgrundlage für das Gericht wäre § 123 (1) BGB, Anfechtbarkeit der Willenserklärung aufgrund arglistiger Täuschung. Hier ist entscheidend, wer die arglistige Täuschung verübt hat und man muss demjenigen diese Täuschung auch nachweisen, was eines der unmöglichen Dinge ist.
Bitte verbreite nicht solche Aussagen, von denen du absolut keine Ahnung hast.
Ich persönlich habe bereits schon geklagt wegen Tachomanipulation: Anspruchsgrundlage war der oben genannte paragraph. Man konnte zwar nachweisen, dass die person den tacho geschraubt hat, eine arglistige täuschung hier konnte man aber nicht nachweisen, wie denn auch?!
Also hat man hier relativ wenig chancen überhaupt einen prozess zu gewinnen. Hier kommt VORSATZ in Betracht! sehr sehr schwierig das Thema.
generell soll man froh sein, dass nur 50 tkm runter geschraubt worden sind, bei mir bei der c klasse (uralt das auto) waren ganze 150 tkm runtergeschraubt. das auto ist einfach auseinander gefallen zum schluss.
Ja das stimmt schon aber da ich ja dieses Beweis habe das er im Januar 2016 verkauft wurde mit 192tkm und im Jahre 2013 mal mit 193tkm schon mal beim TÜV war is doch eigentlich aucj schon klar wer manipuliert hat oder? Da der erst Besitzer von 2004-2016 gefahren hat .
Ähnliche Themen
Zitat:
@535D-DPFoff schrieb am 1. November 2016 um 17:10:09 Uhr:
Ja das stimmt schon aber da ich ja dieses Beweis habe das er im Januar 2016 verkauft wurde mit 192tkm und im Jahre 2013 mal mit 193tkm schon mal beim TÜV war is doch eigentlich aucj schon klar wer manipuliert hat oder? Da der erst Besitzer von 2004-2016 gefahren hat .
Wenn der Kaufvertrag sen Satz enthält:
Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von xxxkm auf".
Könntest du glück haben, denn das OLG Rostock hat dies als Gewährleistung für dem echten km stand gesehen und entsprechend zugunsten des käufers entschieden. also leicht wird es nicht werden.
Steht lediglich km stand xxxx und paar zeilen tiefer in ner spalte als 'zusatzbemerkung' "Gewährleistung wird nicjt übernommen da Privatkauf und bla" aber Gewährleistung is hier außer Frage jedoch betrug bleibt betrug so sehe ich das ich werde gucken ob ich ein Gutachter beinehmen der mir den auch auslesen kann und ausdrucken kann und samt dem Papier Kram werde ich dann zum Anwalt gehen... oder bessere Idee?
Mal ne andere sache wie wäre es denn mit einfach mal zur Polizei gehen und schlau machen mit den Unterlagen? Die können mir bestimmt auch weiterhelfen
Wenn das Scheckheft nur bis 182.000 km geführt wurde, ist das schonmal schlecht. Hängt im Motorraum vielleicht so ein Ölzettelchen rum? Da ist oft auch der Stempel von der Werkstatt drauf.
Und nochmal gefragt. Wenn du die TÜV-Bescheinigung von 2013 hast - wo ist die vom nächsten TÜV 2015? Damit hast du das Auto doch bestimmt zugelassen? Und wenn nicht vorhanden, würde ich da mal den TÜV interviewen, die haben bestimmt noch Daten gespeichert.....
Ich hab die tüv Bescheinigung hier werde morgen mal anrufen und das abfragen wann wieviel genau gelaufen wurde laut Unterlagen und das werde ich euch dann mitteilen ok
Zitat:
@535D-DPFoff schrieb am 1. November 2016 um 20:27:00 Uhr:
Ich hab die tüv Bescheinigung hier werde morgen mal anrufen und das abfragen wann wieviel genau gelaufen wurde laut Unterlagen und das werde ich euch dann mitteilen ok
Bin gespannt wie das ausgeht. Aber hoffe du bekommst gute hilfe hier von einem mitglied, der dir mal die steuergeräte auslesen kann.
Zitat:
@BMW_ST schrieb am 1. November 2016 um 17:05:04 Uhr:
Zitat:
@Kraxel schrieb am 1. November 2016 um 16:56:29 Uhr:
Wenn der falsche Kilometerstand im Kaufvertrag zugesichert war, kann Du den PKW zurückgeben, auf Verschulden kommt es dann nicht an.
Wenn Du Verbesserungen am Fahrzeug vorgenommen hast, kannst Du den Wert dem zurückzuzahlen Kaufpreis hinzurechnen.
Die gefahrenen KM musst Du wiederrum abrechnen. Hierfür gibt es eine (komplizierte) Formel...Prof. Google hilft ;-)Was für ein Quatsch. Verbreite hier bitte nicht dein Halbwissen.
Anspruchsgrundlage für das Gericht wäre § 123 (1) BGB, Anfechtbarkeit der Willenserklärung aufgrund arglistiger Täuschung. Hier ist entscheidend, wer die arglistige Täuschung verübt hat und man muss demjenigen diese Täuschung auch nachweisen, was eines der unmöglichen Dinge ist.
Bitte verbreite nicht solche Aussagen, von denen du absolut keine Ahnung hast.
Ich persönlich habe bereits schon geklagt wegen Tachomanipulation: Anspruchsgrundlage war der oben genannte paragraph. Man konnte zwar nachweisen, dass die person den tacho geschraubt hat, eine arglistige täuschung hier konnte man aber nicht nachweisen, wie denn auch?!
Also hat man hier relativ wenig chancen überhaupt einen prozess zu gewinnen. Hier kommt VORSATZ in Betracht! sehr sehr schwierig das Thema.
generell soll man froh sein, dass nur 50 tkm runter geschraubt worden sind, bei mir bei der c klasse (uralt das auto) waren ganze 150 tkm runtergeschraubt. das auto ist einfach auseinander gefallen zum schluss.
Du bist ein lustiger Spinner ! :-)
P.S.: Ich arbeite (durchaus erfolgreich) seit mehr als 30 Jahren in diesem "Geschäft"....und die §§ 119 ff. BGB sind keine Anspruchsgrundlagen...sondern führen zur Rückabwicklung des Vertrages...AGL wären dann §§ 812 ff. BGB.
Eine zugesicherte Eigenschaft (z.B.Kilometerstand) würde zu verschiedenen Rechtsfolgen führen....auch hier hilft Prof. Google...wenn man lesen und verstehen kann und Groß- und Kleinschreibung beherrscht...
Aber lassen wir´s gut sein...interessieren sowieso keinen, Deine sinnentleerten Pöbeleien...ok? ;-)
Wenn du in diesem Geschäft erfolgreich wärst, würdest du so ein Quatsch nicht verbreiten.
Leute tuht mir ein gefallen bitte nicht streiten ! Es gibt viele Möglichkeiten bzw Wege die man gehen kann mag sein das der ein oder andere mehr weiß aber 100%IG entscheidet das der Anwalt ob man da durch kommt oder nicht und dann wird das Gericht entscheiden müssen. Also bitte nicht streiten
Passt auf ich werde morgen tüv anrufen und dem km stand noch mal nachgehen dann werde ich gucken ob ich ein Gutachter bekomme der mir feststellen kann das der runter gedreht wurde dann noch ein tuner auslesen lassen und bei bmw habe ich in 2 wochen auch einen Termin. Dann werde ich mit meinen Unterlagen und dem Gutachten zur Polizei gehen mir anhören was die mir empfehlen bzw wie ich weiter vorgehen soll. Danach zum Anwalt gehen und alles besprechen wird zwar bisschen kohle drauf gehen aber was solls. Er wird mir dann sagen können ob wir damit durchkommen oder nicht.
Ich würde nach dem TÜV an deiner Stelle zuerst zum Anwalt gehen, bevor du schonmal möglicherweise sinnloses Geld für einen Gutachter verpulverst (wenn keine Erfolgsaussichten bestehen). Einen Gutachter kann man dann immer noch hinzuziehen. Eine Erstberatung ist nicht so teuer, um die 200 EUR..... Hast evtl. ADAC Plus? Ich glaube, da ist auch RS inklusive.
Vom Gang zur Polizei brauchst du dir nicht viel zu erhoffen. Deine zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz) interessieren dort niemanden, die werden rein strafrechtlich aktiv, z. B. wegen Betrug. Davon bekommst du dein Geld aber auch nicht wieder.....