SUPER!!! übers Ohr gehauen vom Freundlichen! Hilfe bitte!!
Hallo Gemeinde,
vor einiger Zeit habe ich hier ein Thema bezüglich Knarzgeräusche, welche von den hinteren Türen verursacht werden, erstellt. Einige von Euch haben oder hatten das gleiche Problem.
So jetzt kommts:
Ich hatte heute mein Passat beim Freundlichen ....der meinte zuvor, dass alle vier Türen leicht locker sind und daher die Geräusche kommen. Er wollte "nur" die Türen neu justieren (bzw. straffer stellen) damit der Anpressdruck höher ist und die Tür fester anliegt.
Das hat er auch gemacht, die Tür ist straffer, liegt besser an und das Knarzen ist im Augenblick vollständig verschwunden.
Aber jetzt kommt aber der Hammer:
Zu diesen Justierarbeiten hat die VW-Werkstatt meine komplette Innenverkleidung demontiert, alle Knarzgeräusche durch Filzbänder o.ä. behoben und sind mehrmals mit einem Akustikspezialisten (steht so auf der Rechnung!) Probe gefahren um weitere Geräusche ausfindig zu machen, um diese anschl. zu beheben. Dieser Spaß hat mich dann 400,- EUR gekostet, obwohl diese Arbeiten vorher bei der Auftragserstellung nicht abgemacht/ aufführt wurden!! Der Arbeitszeitaufwand ist massiv hoch, klar, wenn ich den gesamten Innenraum demontiere!!
Die Werkstatt hat diese Arbeiten auf Eigeninitiative durchgeführt und mir einfach so in Rechnung gestellt.
Hilfe:
Wer hat soetwas schon mal erlebt und wie kann man bei VW bezüglich eines Kulanzauftrages agieren?
denn:
der Pkw ist keine 3 Jahre als, hat erst 45.000 Km und befindet sich jetzt noch in der Anschlussgarantie! Das Autohaus gewährt mir keinen Rabatt o.ä., da dies auf Arbeitszeit nicht geht.
Danke Euch allen für hilfreiche Tipps, ich bin ziemlich sauer!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Racer1403
**********Zitat:
Original geschrieben von MemphisR32
das geht so nicht und wirkt irgendwie unseriös.lösungsansätze:
- du kannst nur gewinnen, wenn du die bälle flach hältst und freundlich bleibst.
- suche einen termin mit dem geschäftsführer
- wenn er dir einen vorschlag zur lösung macht, bedenkzeit erbitten. das kann dir eigentlich niemand verwehren
- 0800-VOLKSWAGEN kontaktieren, problem schildern, und nicht abwimmeln lassen.dann sehen wir weiter
..werde die VW Hotline mal anrufen.....die sind ja auch auf kundenzufriedenheit aus.....
als letzten Schritt könnte ich ja noch böser sein und mit einer Nachrichtenanzeige im nächsten ADAC Heft drohen, wie man in deutschen Werkstätten abgezockt wird.... :-)
Ohne Nachweiß der beauftragten ARBEITEN ??
Immer wieder lustich.
Erst selbst irgenwie Mist verzapfen, dann nen Buhmann suchen und dann mit "Öffentlichkeit" drohen.
Manchmal wärs sinnvoll, erst zu denken, dann zu handeln.
47 Antworten
Naja, hinterher ist man eh' immer schlauer.
Normalerweise hat man zu einer Werkstatt ein gewisses Grundvertrauen. Man gibt sein Kfz ab und erwartet, dass alle notwendigen Schritte sauber und in erforderlicher Weise ausgeführt werden.
Es gab mal Zeiten, da das Wort und ein Handschlag ausreichten. Und es gibt diese Werkstätten immer noch - aber manche Vertragshändler sehen das anders. Nun war keiner bei der Fahrzeugabgabe von uns Mitlesers dabei. Jedoch ruft eine kundenfreundliche und nicht aufs rein abzockende Werkstatt auch mal zurück, falls eine Mängelbeseitigung nicht eben mal in 5 min für Lau erledigt werden kann. Eine Rückfrage, wie weit der Aufwand betrieben werden kann/soll scheint aber nicht gemacht worden.
Und das riecht schon nach Abzocke, zumal die Werktstatt dann das Auto erst gegen Zahlung rausrückt.
Bei einer Blankoauftragserteilung hat die Werkstatt sogar rechtlich grünes Licht. Aber dies auch auszunutzen ....
Hurz, was du für richtig erachtest, ist eben der typisch deutsche Weg -- alles schriftlich und immer streng nach Vorschrift. Es gibt aber auch Werkstätten, bei denen beide hinterher ein gutes Gewissen haben (können). Der eine, weil er gute Arbeit geleistet hat und der andere, weil er genau diese gute Arbeit bezahlt hat und nicht mehr.
Ich sehe das so:
Du hast einer Werkstatt einen Auftrag erteilt (das geht selbstverständlich auch mündlich), der Auftrag lautete: Beseitigung der Geräusche.
Der Auftrag wurde ausgeführt!
Nebenabreden, wie ein Kostenlimit, eine Abrechnung über Kulanz oder so, wurden nicht getroffen.
Etwas Gegenteiliges kannst du nicht beweisen.
Wenn du einem Handwerksbetrieb einen Auftrag erteilst, z.B.: "Motor läuft unrund, Prüfen und Instandsetzten", dann wird er diesen Auftrag ausführen, auch wenn das ggf. den Austausch des Motors bedeutet und vielleicht den Wert des Fahrzeuges übersteigt.
Normalerweise erteilt man einen schriftlichen Auftrag zur Diagnose und lässt sich VOR der Reparatur über Kosten unterrichten. Wenn man ganz sicher gehen will, vereinbart man ein Kostenlimit.
Das dein freundlicher jetzt so gehandelt hat, ist sicher nicht sehr kundenorientiert, aber sachlich nicht zu beanstanden.
Die Suche (und Beseitigung) von Geräuschen kann extrem Aufwendig sein, zumal eine Probefahrt mit zwei Personen durchgeführt werden sollte und in der Regel mehrere Anläufe gebraucht werden.
Schöner wäre es natürlich gewesen, wenn der Freundliche dich vorher über das Kostenrisiko aufgeklärt hätte.
Ich verstehe nicht wie eine Werkstatt so handeln kann🙄
Das man so jeden Kunden vertreibt müsste den doch klar sein.
Rechtlich jetzt zwar auf der richtigen Seite und 200€ mehr Umsatz gemacht, dafür einen Kunden verloren der in den nächsten 5 Jahren
vllt 4stellige Beträge für Wartungen etc ausgegeben hätte.
Bei uns wird bei einem nicht eindeutigen Auftrag wegen jedem kleinen Scheiß angerufen - Einfach machen gibt es nicht... -.-
Zitat:
Original geschrieben von timido
Naja, hinterher ist man eh' immer schlauer.Normalerweise hat man zu einer Werkstatt ein gewisses Grundvertrauen. Man gibt sein Kfz ab und erwartet, dass alle notwendigen Schritte sauber und in erforderlicher Weise ausgeführt werden.
Es gab mal Zeiten, da das Wort und ein Handschlag ausreichten. Und es gibt diese Werkstätten immer noch - aber manche Vertragshändler sehen das anders. Nun war keiner bei der Fahrzeugabgabe von uns Mitlesers dabei. Jedoch ruft eine kundenfreundliche und nicht aufs rein abzockende Werkstatt auch mal zurück, falls eine Mängelbeseitigung nicht eben mal in 5 min für Lau erledigt werden kann. Eine Rückfrage, wie weit der Aufwand betrieben werden kann/soll scheint aber nicht gemacht worden.
Und das riecht schon nach Abzocke, zumal die Werktstatt dann das Auto erst gegen Zahlung rausrückt.
Bei einer Blankoauftragserteilung hat die Werkstatt sogar rechtlich grünes Licht. Aber dies auch auszunutzen ....
Hurz, was du für richtig erachtest, ist eben der typisch deutsche Weg -- alles schriftlich und immer streng nach Vorschrift. Es gibt aber auch Werkstätten, bei denen beide hinterher ein gutes Gewissen haben (können). Der eine, weil er gute Arbeit geleistet hat und der andere, weil er genau diese gute Arbeit bezahlt hat und nicht mehr.
Tja, die Werkstatt ist hier so oder so in einer gewissen Zwickmühle.
Nur Türen eingestellt, Geräusche nicht weg.
Nix weiter gemacht hätte hier den Beitrag
" Geräusche sollten beseitigt werden, Werkstatt stellt nur Türen ein, Geräusche sind nich weg, "ABZOCKE"
zur Folge.
So hat man die Geräusche beseitigt und hat dafür eine Rechnung gestellt.
=> Beitrag hier:
Siehe Beitragstitel.
Da kein schriftlicher Auftarg besteht, auf dem normalerweise dann auch eine Telefonnummer vermerkt wäre, hat der Kunde hier die Möglichkeit eine Beachrichtigung bei höherem Aufwand ebenfalls selbst "unterschlagen".
Sich dann, wenn man schon keinen Nachweiß für beauftragte Arbeiten hat, darüber aufzuregen, dass man selbst den Bock geschossen hat, wäre ok.
Den eigenen Bockschuß dann aber Anderen anzulasten und mit gewissen Drohungen aufwarten zu wollen, ohne irgenwas belegen zu können, zeugt von nicht wirklich von Realitätsbewusstsein.
Ähnliche Themen
Zitat:
Nur Türen eingestellt, Geräusche nicht weg.
Nix weiter gemacht hätte hier den Beitrag
" Geräusche sollte beseitigt werden, Werkstatt stellt nur Türen ein, Geräusche sind nich weg, "ABZOCKE"
zur Folge.
So sieht es aus.
Ein wenig mehr "Feingefühl" beim Freundlichen wäre aber schon glücklicher gewesen.
Ähm, nun mal ehrlich.
Auftrag: Geräusche beseitigen.
Was vorher mal abgesprochen wurde: hm, wer weiß das schon.
Arbeit ausgeführt: rechnung erstellt.
Wo ist da das Problem?
Wärs nicht behoben, würd der titel anders lauten, aber du würdest auch flcuehn - stellt tür einstellen in rechnung, wird aber nicht besser. Abzocker.
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
...Zitat:
Nur Türen eingestellt, Geräusche nicht weg.
Nix weiter gemacht hätte hier den Beitrag
" Geräusche sollte beseitigt werden, Werkstatt stellt nur Türen ein, Geräusche sind nich weg, "ABZOCKE"
zur Folge.
Ein wenig mehr "Feingefühl" beim Freundlichen wäre aber schon glücklicher gewesen.
Das steht außer Frage.
Zitat:
Das steht außer Frage.
Im Prinzip ist das ja auch richtig - ein "Macht mal" ist ein Freifahrtsschein und davon wird generell (zu Recht) abgeraten. So scheint es hier gelaufen zu sein.
Zahlen und unter "Lehrgeld" verbuchen. Meiner Erfahrung nach springt bei einer "Klärung" vielleicht einmal kostenlos Reifenstecken oder eine Reinigung raus.
@Master
kann, muss aber nicht
Wenn du mir was kodieren solltest würdest können wollen, würden wir vorher die Kosten absprechen - ohne Vertrag. Und ich davon ausgehen, dass du hinterher nicht einfach was drauf schlägst. (es sei denn, ich zahle gar nicht) 😉
Zitat:
@Master
kann, muss aber nicht
Wenn du mir was kodieren solltest würdest können wollen, würden wir vorher die Kosten absprechen - ohne Vertrag. Und ich davon ausgehen, dass du hinterher nicht einfach was drauf schlägst. (es sei denn, ich zahle gar nicht)
Eine mündliche Vereinbarung ist ein Vertrag. Nur Immobilien-Verträge und Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform.
Mit einem "Mein Auto klappert, repariert das mal" ist schon ein voll gültiger Vertrag zustande gekommen.
sorry - meinte: ohne schriftliche Auftragserteilung
Das Problem beim Mündlichen ist jedoch, dass hinterher sich keiner dran erinnern kann, was so alles gesprochen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Racer1403
*************Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Welche Arbeiten sind durch Auftargsvergabe und Unterschrift schriftlich festgehalten ??
Türen einstellen ??
Geräusche beseitigen ??
es wurde zuvor in mündlicher Absprache abgeklärt, dass die Türen eingestellt werden......einen Auftrag mit Unterschrift gibt es nicht....beim Termin abklären wurde kein schriftlicher Auftrag erstellt ....
Für mich klingt diese Aussage nicht nach pauschal "Geräusche beseitigen" sondern nach "Türen einstellen" nach vorheriger mündlicher Durchsprache.
Welche "Zeugen" hat denn dass Autohaus, dass mehr vereinbart wurde? Nächstes Mal tauschen die einfach mal so den Motor aus, und behaupten womöglich hinterher, dass das so vereinbart wurde.
Falls Du im ADAC bist oder eine RSV hast würde ich mich zumindest mal schlau machen, wie ein Anwalt die Situation beurteilen würde. Zudem meine ich, dass man die Schiedsstellen auch schon vor bzw. alternativ zu einer juristischen AUseinandersetzung in Anspruch nehmen kann - dafür sind die doch da, um "unparteiisch" die Situation zu klären und zu vermitteln, oder liege ich hier falsch?
Sowohl hurz100 als auch saturn78 sehen die Situation vermutlich eher aus der Sicht der 🙂-Seite.
Da keiner von uns dabei war müssen wir uns auf Deine Schilderungen der Situation verlassen und nur anhand dieser beurteilen und keine Vermutungen oder Unterstellungen vornehmen.
"Leere" Drohungen wie mit der ADAC Zeitung (machen die eh nicht, höchstens als Leserbrief) bringen gar nix. Und ach AutoBild wird in diesem Fall vermutlich nichts unternehmen (können), da sich hinterher nichts mehr beweisen lässt. Kannst Dich höchstens mal an irgendeine Verbraucherschutzsendung in einem der 3. Programme wenden, ob die Interesse an dem Thema oder einer Klärung haben. Sehe ich aber als verhältnismässig aussichtslos an vor allem vor dem Hintergrund der Rechnungshöhe, die - sofern die genannten Arbeiten urchgeführt wurden wohl eher günstig angesetzt ist.
Als letzter Punkt bleibt zu sagen, dass die Arbeiten vermutlich tatsächlich notwendig waren um Ruhe in den Karton zu bringen und somit in Deinem Interesse durchgeführt wurden. Die Garantieverlängerung deckt solche Dinge meines Wissens nach nicht ab, ergo wären die Kosten angefallen, wenn Du endlich die Ursache der Geräusche beheben lassen wolltest. Natürlich wäre eine vorherige Nachfrage VOR Durchführung der Arbeiten sinnvoll gewesen, so hättest Du zumindest den Zeitpunkt der Behebung beeinflussen können. Könnte ja durchaus sein, dass Dir dieser Kostenpunkt aktuell gar nicht in den Kram passt.
Im vorliegenden Falle interpretiere ich mal folgendes hinein:
Der TE hat sein Auto zur Geräuschbeseitigung im Glauben abgegeben, daß er ja Garantie habe, daher hat er auch kostentechnisch geglaubt, er wäre debei aussen vor.
Leider greift die Anschlussgarantie nach den 2 Jahren Werksgarantie nicht im vollen Umfange wie eine Werksgarantie, und, wie schon geschrieben, ist eine solche Sache zu 99,9 % nicht von diesen Anschlussgarantieen abgedeckt, wie auch diverse andere Nettigkeiten ebenfalls nicht.
Nun kommt er freudestrahlend zur Abholung seines Fahrzeuges und wird mit Kosten konfrontiert die er überhaupt nicht eingeplant hat. Da hat man schonmal einen kleinen Schock. Im nächsten Moment kann es passieren, daß man die falschen Worte trifft und sein Gegenüber auch direkt auf Stur schaltet. Schon ist eine Konfliktsituation erzeugt.
Da in diesem Falle vermutlich nur noch die rechtliche Seite zählen wird, gibt es nur noch einen Gewinner, und zwar den Händler, denn er hat dahingehend alles richtig gemacht auch wenn der TE das nicht so sehen möchte.
Abzocke ist das nicht !!!
Er hat Arbeit geleistet ( die mit Sicherheit nicht unerheblich war ) und sogar mit Erfolg gearbeitet, so daß der Auftraggeber zufrieden sein MUSS.
Es bleibt noch die Frage zu klären, ob der Freundliche auch tatsächlich den Aufwand berechnet hat den er betrieben hat um die Geräusche abzustellen. Das ist leider nicht möglich.
Man könnte sogar unterstellen, daß der Freundliche weniger als tatsächlich angefallen ist in RTechnung gestellt hat, damit der Kunde nicht ganz hinten über fällt. ( Ja sowas gibt es auch in Handwerksrechnungen, auch wenns vielleicht kleiner glauben mag, denn Handwerker sind ja böse Menschen die immer Abzocken, sieht man ja immer wieder im Fernsehen 😉 )
Egal wie hoch die Rechnung ausgefallen ist oder wäre, der TE wollte eigentlich nichts bezahlen und daher wäre jeder Rechnung, egal in welcher Höhe für ihn Abzocke.
Ich an meiner Stelle würde das unter : Aus Schaden wird man Klug verbuchen, das heißt beim nächsten Mal klare Anweisungen für die Vorgehensweise ( Arbeiotsauftrag) und die Sache ist
klar definiert, keiner kann sich hinterher beschweren.
Zitat:
Original geschrieben von nanimarc
Im vorliegenden Falle interpretiere ich mal folgendes hinein:Der TE hat sein Auto zur Geräuschbeseitigung im Glauben abgegeben, daß er ja Garantie habe, daher hat er auch kostentechnisch geglaubt, er wäre debei aussen vor.
Leider greift die Anschlussgarantie nach den 2 Jahren Werksgarantie nicht im vollen Umfange wie eine Werksgarantie, und, wie schon geschrieben, ist eine solche Sache zu 99,9 % nicht von diesen Anschlussgarantieen abgedeckt, wie auch diverse andere Nettigkeiten ebenfalls nicht.Nun kommt er freudestrahlend zur Abholung seines Fahrzeuges und wird mit Kosten konfrontiert die er überhaupt nicht eingeplant hat. Da hat man schonmal einen kleinen Schock. Im nächsten Moment kann es passieren, daß man die falschen Worte trifft und sein Gegenüber auch direkt auf Stur schaltet. Schon ist eine Konfliktsituation erzeugt.
Da in diesem Falle vermutlich nur noch die rechtliche Seite zählen wird, gibt es nur noch einen Gewinner, und zwar den Händler, denn er hat dahingehend alles richtig gemacht auch wenn der TE das nicht so sehen möchte.Abzocke ist das nicht !!!
Er hat Arbeit geleistet ( die mit Sicherheit nicht unerheblich war ) und sogar mit Erfolg gearbeitet, so daß der Auftraggeber zufrieden sein MUSS.
Es bleibt noch die Frage zu klären, ob der Freundliche auch tatsächlich den Aufwand berechnet hat den er betrieben hat um die Geräusche abzustellen. Das ist leider nicht möglich.
Man könnte sogar unterstellen, daß der Freundliche weniger als tatsächlich angefallen ist in RTechnung gestellt hat, damit der Kunde nicht ganz hinten über fällt. ( Ja sowas gibt es auch in Handwerksrechnungen, auch wenns vielleicht kleiner glauben mag, denn Handwerker sind ja böse Menschen die immer Abzocken, sieht man ja immer wieder im Fernsehen 😉 )Egal wie hoch die Rechnung ausgefallen ist oder wäre, der TE wollte eigentlich nichts bezahlen und daher wäre jeder Rechnung, egal in welcher Höhe für ihn Abzocke.
Ich an meiner Stelle würde das unter : Aus Schaden wird man Klug verbuchen, das heißt beim nächsten Mal klare Anweisungen für die Vorgehensweise ( Arbeiotsauftrag) und die Sache ist
klar definiert, keiner kann sich hinterher beschweren.
Sehe ich im Prinzip gleich - aber mich würde die tatsächliche Rechtslage interessieren.
Der TE schreibt, dass die Einstellung der Türen vereinbart war. Nicht pauschal das Geräusche beseitigen. Kann der Händler nun -eigenmächtig und wohlwissend welche Kosten anfallen werden- n beliebigem Umfang an dem Fahrzeug herumbasteln???
Anderes Beispiel: Ich bringe mein Auto zur Inspektion (ohne schriftlichen Auftrag) und mir wird - aus welchem Grund auch immer, z.B. irgendein Fehlereintrag - ohne Rücksprache die Einspritzanlage getauscht. Kostenpunkt 5000EURO.
Wo ist der Unterschied zu obigem Fall.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Sehe ich im Prinzip gleich - aber mich würde die tatsächliche Rechtslage interessieren.Der TE schreibt, dass die Einstellung der Türen vereinbart war. Nicht pauschal das Geräusche beseitigen. Kann der Händler nun -eigenmächtig und wohlwissend welche Kosten anfallen werden- n beliebigem Umfang an dem Fahrzeug herumbasteln???
Anderes Beispiel: Ich bringe mein Auto zur Inspektion (ohne schriftlichen Auftrag) und mir wird - aus welchem Grund auch immer, z.B. irgendein Fehlereintrag - ohne Rücksprache die Einspritzanlage getauscht. Kostenpunkt 5000EURO.
Wo ist der Unterschied zu obigem Fall.
Nun, der mündliche Auftrag lautete wenn ich mich recht entsinne: "Türen entrappeln" 😉 und der Freundliche hat dazu zunächst gemeint er bekäme das mit dem Einstellen der Türen hin.
Aber auch da fehlt die genaue definition, denn auch Türen "nur" einstellen kann zeitaufwändig sein.
Die Sache mit der Inspektion ist ja wohl ziemlich klar definiert und es gibt einen Inspektionsplan der abgearbeitet werden sollte, größere Reparaturen gehören jedenfalls nicht automatisch dazu.
kein plan was der aufstand hier soll, ich wär froh wenn mir einer mein auto für 400 euro dauerhaft entrappeln würde / könnte 😉 zahlen und positiv sehen, sprich wenn wieder was rappelt hinfahren und dann erst beschweren.
rechtsanwalt drohungen pipapo, mal ehrlich, über 400 euro lacht das autohaus und vw im zweifelsfall nur