Suche nach Schuldigen.
Bei meiner Lebensgefährtin ihrer A-Klasse BJ 2008, 1.8L Benziner ist das Automatikgetriebe gerade mit 84000km kaputt gegangen.
Trotz aller Inspektionen wurde das Getriebeöl nicht gewechselt.
Letzte Inspektion bei 58686km erfolgte noch bei Mercedes
Die Freie Werkstatt dürfte die erste Nähe 67000km gemacht haben und hat auch danach nicht geschaut.
Die nächste folgte dann bei 76000km auch in der freien Werkstatt.
Wer ist jetzt an der ganzen Kacke Schuld?
Man kann ja schlecht erwarten das eine Frau ohne Ahnung von Technik das Überwacht.
Meiner Meinung Mercedes, weil die bei fast 60000km als es fällig war, es nicht gemacht haben und die Praktisch bis nächste Inspektion 83686km fahren dürfte, was jetzt praktisch beim Defekt geringfügig überschritten wurde.
Die freie Werkstatt hat vermutlich nicht die Historie gehabt was schon gemacht wurde, konnten aber Anhand des Öl-Zettels sehen das die letzte bei sehr Knapp 60000km erfolgte und gingen davon aus das die Markenwerkstatt fachgerecht arbeitet.
Denke jetzt daran einen Anwalt zu befragen ob ich da jemand an den folgenden horrenden Reparaturkosten beteiligen kann.
Was ist Eure Meinung?
Gruß
Waldemar.
45 Antworten
da keiner freiwillig einknicken wird: Erstberatung Rechtsanwalt. Ihr werdet ihn brauchen.
Mit 58tkm ist IMHO kein Auto rauszugeben, das in 2tkm diesen Langintervall-Ölwechsel braucht.
Zu aller erst mal sehe ich grundsätzlich bei keinem die Schuld. Nur weil kein getriebeolwechsel gemacht wurde bedeutet das ja nicht zwangsläufig dass deshalb das getriebe auch kaputt gegangen ist. Deshalb wird es schon mal schwer vor Gericht dagegen vor zu gehen.
Ich bin mir ehrlich gesagt momentan auch nicht sicher ob überhaupt bei der geringen laufleistung (bei 60.000) überhaupt ein getriebeolwechsel fällig gewesen wäre. Normalerweise finden die wenn nötig so bei rund 120.000 statt. Aber da bin ich mir bei dem Modell auch nicht sicher.
Vielleicht wäre es anders gewesen wenn du immer bei Mercedes die Inspektion gemacht hättest, dann ist da Mercedes eigentlich immer sehr kulant bei solchen defekten.
Aber so glaube ich hast du keine Chance von irgendwem was zu bekommen
Hallo Waldemar,
würde die Energie lieber in eine kostengünstige/zeitwertgerechte Reparatur legen und nicht nach dem Schuldigen suchen, denn laut den Daten muß der Getriebeölwechsel immer Extra in Auftrag gegeben werden, daher wird es wohl richtig schwer das du da jemanden zu fassen bekommst, und weißt du/deine Freundin noch was alles bei der Dialogannahme bei KM-Stand 58.000 besprochen wurde, dürfte ja auch schon bestimmt mindestens zwei/drei Jahre her sein.
Und wie oben schon geschrieben heißt es ja noch lange nicht das der Getriebeölwechsel den defekt verhindern hätte können.
Leider ist das Getriebe als Problemgetriebe bekannt, ich kann dir diesen Betrieb (https://w-w-auto.de/) sehr empfehlen die haben sich darauf spezialisiert. Unser A150 hat dort ein neues/generalüberholtes 5 Gang-Schaltgetriebe erhalten, war bei KM-Stand ca. 196tkm
Gruß Baotian
Selber schuld.
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Hallo Muminok
Genau wie Baotianracing schreibt ist der Getriebeölwechsel nicht zwingend vorgeschrieben, sondern muß extra in Auftrag gegeben werden. Somit trifft niemanden Schuld !
Und bei 10 Jahren Alter, dazu 84tkm Fahrleistung gehen die Chancen gegen NULL hier auf Kulanz zu hoffen.
Zäumen wir die Sache aber mal anders auf ...
Wie lauten denn überhaupt die Fehlermeldung(en) die der Fehlerspeicher anzeigt ?
Frage ...
Wer hat Wie und Womit die Fehler ausgelesen die zur Diagnose "Getriebe defekt" führten.
Gern geht die EHS über den "Jordan" und kann in Fachbetrieben für relativ kleinen Taler (dreistellig) repariert werden. Möööglicherweise ... genaues wissen wir noch
nicht !
Deshalb die Frage ...
Wer stellte beim W169 - A 180 Autotronic deiner Lebensgefährtin die Diagnose, die in Fehlermeldungen wie lautet ?
(welche Fehler werden angezeigt)
Zitat:
@ottocar2013 schrieb am 23. August 2018 um 13:36:05 Uhr:
Hallo MuminokGenau wie Baotianracing schreibt ist der Getriebeölwechsel nicht zwingend vorgeschrieben, sondern muß extra in Auftrag gegeben werden. Somit trifft niemanden Schuld !
Meiner bescheidenen Meinung nach muß alles, was bei einem km-basierten Service zu machen ist, gemacht werden, ohne daß ich Lufi, Pollenfilter, Schiebedach schmieren, Bremsflüssigkeit erneuern, ZR wechseln usw. extra angeben muß.
Wenn beim km-Stand von 58k der Ölwechsel für einen 60k Service vorgeschrieben ist, muß ich ihn IMHO nicht extra in Auftrag geben. Anders z.B. bei 50k. Ist aber meine isolierte Privatmeinung.
Aber wie gesagt, one Anwalt wird das nichts, mit Anwalt ist es auch immer fraglich, siehe die Argumente über mir.
grade gefunden, angeblich schreibt Mercedes einen einmaligen G Öl Wechsel bei 60k vor, posting 6 aus 2007:
https://www.mercedes-forum.com/.../
Automatik setzte ich mal voraus.
Und was die Beweislast angeht bin ich nicht sicher, ohne Hoffnungen wecken zu wollen, daß die Werkstatt ggf beweisen müßte, daß das Getriebe auch mit ÖW kaputtgegangen wäre. Sonst könnten es überspitzt gesagt ja viele unterlassen und kein Problem damit bekommen.
Das alles weiß der RA. Deshalb: Erstberatung (und vorher fragen, was die kostet).
Jedenfalls kostet so ein Rechtsstreit auch Geld.
Nun laß doch erstmal die "Grabenschüsse" zwischendurch.
Noch wissen wir nicht was da mglw. gehen könnte.
Und RAnwalt ist immer gleich die Keule, schwerlich bis aussichtslos bei dem Alter und der Laufleistung des Getriebes da was zu erreichen.
Möge sich der TE @Muminok erstmal erklären, sprich Fehlermeldungen hier einstellen.
Daher wiederhole ich mit Copy+Paste meine Frage:
Wer stellte beim W169 - A 180 Autotronic deiner Lebensgefährtin die Diagnose, die in Fehlermeldungen wie lautet ?
(welche Fehler werden angezeigt, bitte genaue Benennung !)
Nachher geht da was für schmalen Geldbeutel und die ganze RAnwalt-Show im Vorfeld war für die "Katz".
Möge der Muminok sich mit Fehlernennung hier zeigen ...
Zitat:
@ottocar2013 schrieb am 23. August 2018 um 19:56:58 Uhr:
Nun laß doch erstmal die "Grabenschüsse" zwischendurch.Noch wissen wir nicht was da mglw. gehen könnte.
Also darf ich nur posten, was Dir recht ist??
Ich nehme die Ausgangsaussage und wenn ich Lust habe, antworte ich. Obs Dir paßt oder nicht.
Ich poste hier, weil ich etwas Erfahrung u.A. bzgl. solcher Sachverhalte habe.
Zitat:
@ottocar2013 schrieb am 23. August 2018 um 19:56:58 Uhr:
Und RAnwalt ist immer gleich die Keule, schwerlich bis aussichtslos bei dem Alter und der Laufleistung des Getriebes da was zu erreichen.
schön, daß Du meinst, das einschätzen zu können. Da kann es unterschiedliche Auffassungen geben.
RA ist solange nicht die Keule, wie man sich erstmal brauchbar selbst Rat holt. Richtig??
Hier geht es nicht um Kulanz, sondern ob ein Schaden angerichtet wurde oder nicht. Da kann der Wagen 50 Jahre alt sein. ist sowas von egal.
Wurde nachweisbar (und das ist das Problem) ein Schaden angerichtet ist der Schädiger schadenersatzpflichtig, wie immer das dann auch aussieht.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 23. August 2018 um 21:41:27 Uhr:
Zitat:
@ottocar2013 schrieb am 23. August 2018 um 19:56:58 Uhr:
Nun laß doch erstmal die "Grabenschüsse" zwischendurch.Noch wissen wir nicht was da mglw. gehen könnte.
Also darf ich nur posten, was Dir recht ist??
Ich nehme die Ausgangsaussage und wenn ich Lust habe, antworte ich. Obs Dir paßt oder nicht.
Ich poste hier, weil ich etwas Erfahrung u.A. bzgl. solcher Sachverhalte habe.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 23. August 2018 um 21:41:27 Uhr:
Zitat:
@ottocar2013 schrieb am 23. August 2018 um 19:56:58 Uhr:
Und RAnwalt ist immer gleich die Keule, schwerlich bis aussichtslos bei dem Alter und der Laufleistung des Getriebes da was zu erreichen.schön, daß Du meinst, das einschätzen zu können. Da kann es unterschiedliche Auffassungen geben.
RA ist solange nicht die Keule, wie man sich erstmal brauchbar selbst Rat holt. Richtig??
Hier geht es nicht um Kulanz, sondern ob ein Schaden angerichtet wurde oder nicht. Da kann der Wagen 50 Jahre alt sein. ist sowas von egal.
Wurde nachweisbar (und das ist das Problem) ein Schaden angerichtet ist der Schädiger schadenersatzpflichtig, wie immer das dann auch aussieht.
Mit dem VERSTEHEN ... WIE etwas gemeint ist, scheinst du aber ein heftiges Problem zu haben.
Nicht nur dass du meinen Hinweis falsch gedeutet hast, bringst du durch deine ständigen Wiederholungen viel zuviel Brisanz in diese Angelegenheit.
Ich distanziere mich somit vom User Bnuu ... und verweise erneut auf meine Frage.
Wenn man helfen kann, dann sollte man das auch unter Beweis stellen.
Fehlermeldungen wurden noch nicht ausgelesen.
Es gibt ein schleifendes Geräusch, und Kontrolleuchte für Getriebe geht an.
und beim Fahren ist irgendwie Schlupf drin, das die Lebensgeführtin kaum heimgekommen ist.
Das reicht mir um zu wissen das es am Getriebe liegt und das dort was nicht in Ordnung ist.
Das Auto steht jetzt in einer anderen Autowerkstatt von einem sehr guten Bekannten von mir der bis jetzt nichts mit der Sache zu tun hatte.
Er und sein Sohn genießen einen hervorragenden Ruf in der Gegend was Kompetenz betrifft.
Teilweise reparieren die auch Getriebe einschließlich manchen Amatikgetriebe selber, je nachdem was kaputt ist.
Was die selber nicht können, dafür haben die Ihre Leute hat er heute gesagt um das relativ Kostengünstig und qualitativ gut zu reparieren.
Das Auto ist zur Diagnose wahrscheinlich morgen dran, dann weis ich mehr.
Im Seviceheft steht jede 60000km ein Getriebeölwechsel bei diesem Fahrzeug.
Ist eine Automatik mit Riemenantrieb.
Auch wenn man das Extra in Auftrag geben muss ist es wohl kaum die Aufgabe des Kunden sich durch Serviceheft zu wühlen und mit jedem Punkt extra die Werkstatt zu beauftragen.
Das ist die Aufgabe der Werkstatt das dem Kunden zu erläutern und einen Auftrag zu bekommen zu Sachen die zum Service gehören.
Zumindest sehe ich es so. Wenn es anderst Ist wird mir das der Anwalt erklären, den ich mit Sicherheit befragen werde wenn der Schaden größer ist. Dafür habe ich auch eine Rechstschutzversicherung ohne Selbsbeteiligung.
Der wer das Getriebe repariert wird einschätzen können ob es am Öl lag oder nicht.
Siht es nach Schaden durch mangelnde Schmierung aus wird ein Sachverstandiger dazu gezogen, vorausgesetzt der Anwalt ist der Meinung da es da was zu gewinnen gibt.
Ich wollte Eure Meinung, weil vielleicht Jemand Erfahrung mit sowas hat oder beruflich damit zu tun hat.
Von Leuten die genausoviel oder noch weniger als ich wissen, da hilft die Meinung kaum weiter, ist aber trotzdem interessant zu erfahren wie man darüber denkt.
Gruß
Waldemar
Zitat:
@Muminok schrieb am 24. August 2018 um 00:45:02 Uhr:
Auch wenn man das Extra in Auftrag geben muss ist es wohl kaum die Aufgabe des Kunden sich durch Serviceheft zu wühlen und mit jedem Punkt extra die Werkstatt zu beauftragen.
Das ist die Aufgabe der Werkstatt das dem Kunden zu erläutern und einen Auftrag zu bekommen zu Sachen die zum Service gehören.
Zumindest sehe ich es so.
Gruß
Waldemar
Nicht nur Du.
Laß diagnostizieren, was es genau ist und dann kannst Du ja spaßeshalber man eine erste telefonische oder persönliche Erkundigung bei der Werkstatt einholen, die den Service bei knapp 59tkm gemacht hat. Mach n Gesprächsprotokoll, das hilft später. Kann aber auch sein, daß Du keine Chance hast, deshalb ja das Einholen der Rechtsauskunft.
Zitat:
@ottocar2013 schrieb am 23. August 2018 um 22:43:36 Uhr:
Mit dem VERSTEHEN ... WIE etwas gemeint ist, scheinst du aber ein heftiges Problem zu haben.
Nicht nur dass du meinen Hinweis falsch gedeutet hast, bringst du durch deine ständigen Wiederholungen viel zuviel Brisanz in diese Angelegenheit.
Ich distanziere mich somit vom User Bnuu ... und verweise erneut auf meine Frage.
Wenn man helfen kann, dann sollte man das auch unter Beweis stellen.
krieg Dich wieder ein, Herr Hilfspolizist SCNR
Zitat:
@ottocar2013 schrieb am 23. August 2018 um 13:36:05 Uhr:
Hallo MuminokGenau wie Baotianracing schreibt ist der Getriebeölwechsel nicht zwingend vorgeschrieben, sondern muß extra in Auftrag gegeben werden. Somit trifft niemanden Schuld !
wenn man es nicht weiß, einfach leise sein??? Er ist zwingend vorgeschrieben, einmalig bei 60tkm.
Der Ölwechsel bei der Autotronic muss laut Serviceheft alle 60tkm und nicht nur einmalig erfolgen. Bitte nicht mit der reinen Wandlerautomiatik der C-Klasse und höher verwechseln. Der Ölwechsel bei der Autotronic taucht als "Service 20" unter den Servicepositionen im KI auf und genauso wie der Wechsel von Motoröl, Bremsflüssigkeit, Staubfilter, Luftfilter etc. wird er als "Zusatz zum Service" geführt, zählt also von vorneherein zum Gesamtarbeitsumfang der Inspektion (meist dann Service C, D oder E in der automatischen Berechnung der Arbeitszeit im KI) und muss auch nicht extra beauftragt werden. Er könnte höchstens vom Besitzer aus Kostengründen abgewählt worden sein, aber dann ist das sicher vermerkt worden. Die sind ja nicht blöd bei Mercedes.
Der TE sollte in der 58tkm Rechnung oder im Serviceheft nachschauen, welcher Servicecode damals ausgelesen wurde und ob der Ölwechsel bei der Autotronic nicht doch schon angezeigt war. Bei 58tkm müsste dies eigentlich bereits der Fall gewesen sein. Und wie schon oben von anderen gesagt, wäre natürlich wichtig zu wissen, was genau der Fehler ist. Bei der Autotronic liegt das Problem häufig in der Elektronik (Stichwort EHS) und seltener in der Kette oder im Wandler, hat also eventuell mit dem Öl gar nichts zu tun und lässt sich relativ kostengünstig bei einem Getriebespezialisten reparieren. Ein kaputte Kette wäre allerdings der GAU.
Das Fahrzeug hat feste Intervalle und keine Code.
Normalerweise fragt bzw. Sollte darauf Hinweisen das demnächst ein Wechsel Getriebeöl ansteht. Ich würde mir mal die Rechnung und das Wartungsheft genauer anschauen. Es gibt Kunden die das ablehnen und das wird dann irgendwo vermerkt. Ansonsten ab zu MB und den Meister fragen was da schiefgegangen ist.
Zitat:
@matbusch schrieb am 24. August 2018 um 12:44:27 Uhr:
Der Ölwechsel bei der Autotronic muss laut Serviceheft alle 60tkm und nicht nur einmalig erfolgen. Bitte nicht mit der reinen Wandlerautomiatik der C-Klasse und höher verwechseln. Der Ölwechsel bei der Autotronic taucht als "Service 20" unter den Servicepositionen im KI auf und genauso wie der Wechsel von Motoröl, Bremsflüssigkeit, Staubfilter, Luftfilter etc. wird er als "Zusatz zum Service" geführt, zählt also von vorneherein zum Gesamtarbeitsumfang der Inspektion (meist dann Service C, D oder E in der automatischen Berechnung der Arbeitszeit im KI) und muss auch nicht extra beauftragt werden. Er könnte höchstens vom Besitzer aus Kostengründen abgewählt worden sein, aber dann ist das sicher vermerkt worden. Die sind ja nicht blöd bei Mercedes.
Der TE sollte in der 58tkm Rechnung oder im Serviceheft nachschauen, welcher Servicecode damals ausgelesen wurde und ob der Ölwechsel bei der Autotronic nicht doch schon angezeigt war. Bei 58tkm müsste dies eigentlich bereits der Fall gewesen sein. Und wie schon oben von anderen gesagt, wäre natürlich wichtig zu wissen, was genau der Fehler ist. Bei der Autotronic liegt das Problem häufig in der Elektronik (Stichwort EHS) und seltener in der Kette oder im Wandler, hat also eventuell mit dem Öl gar nichts zu tun und lässt sich relativ kostengünstig bei einem Getriebespezialisten reparieren. Ein kaputte Kette wäre allerdings der GAU.
Vielen Dank @matbusch ...
dass du einige meiner Hinweise unterlegt hast.
(Fehler-Codes auslesen lassen und Hinweis auf EHS-Probleme, was die Vergangenheit dieser Getriebeart betrifft)
Ist ja auch kein Neuland mit möööglichen Schäden der EHS.
Dazu MÜSSTE man sich nur ausreichend belesen ... auch gern im T245-Forum.
Dort hatten wir das Thema Autotronic-Getriebefehler ERSCHÖPFEND ... und auch sehr erfolgreich behandelt.
Aber Horizonterweiterung ...
steht den angeblich BESSERWISSENDEN PARTEIEN nunmal nicht positiv ins Gesicht geschrieben !
Soll ich vermerken ... LEIDER ?
Ich hoffe nur sie erweitern für SICH ihr Wissen und ihren Umgang.
Und ich sage abschließend ... Danke 🙂