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Stossdämpferwechsel Atu?
Hallo, mein Golf 7 comfortline Bj 12 2013 muss vorne die Stossdämpfer und hinten Bremsklötze erneuert bekommen. Beim Freundlichen für 860 EUR beim ATU 90 EUR günstiger. Garantie hab ich keine mehr. Würdet ihr da eher zum Frendlichen oder das günstigere Angebot von ATU Wählen? Ich selbst bin nicht vom Fach, daher auf Werkstatt angewiesen
Beste Antwort im Thema
Blödsinn!
Das lag wohl eher daran das du einen Kostenvoranschlag und kein Angebot (kleiner aber feiner Unterschied) eingereicht hast.
Und den Restbetrag hat die Versicherung vermutlich dann gezahlt als du die Rechnung für die Reparatur eingereicht hast.
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50 Antworten
Zitat:
...
"Nicht umsonst ist der Versicherungsvertrag preiswerter wenn du auf freie Werkstattwahl verzichtes."
Die Versicherungen wollen gerne dass man in ihrer Partnerwerkstatt repariert.
Kann man auch im Internet nachlesen.
Genau das Gegenteil ist der Fall: wenn du auf die freie Werkstattwahl verzichtest, wirst du je nach Schadensart von der Versicherung an die Werkstatt verwiesen, der den Schaden sachgerecht (und unter Erhaltung der Garantie) und preiswert ausführt. In vielen Fällen ist das nicht die Vertragswerkstatt des Herstellers.
Johnny
Das mit der fiktiven Abrechnung kann man natürlich machen, hat nur überhaupt nix damit zu tun wo du vorher bei deinem Auto die Watung hast machen lassen oder in welcher Werkstatt vorher irgendwelche Teile mal getauscht wurden. Es kommt lediglich auf den Kostenvoranschlag oder den gutachterlich festgestellten Schaden an.
Außerdem wird bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich die Mehrwertsteuer die im Betrag ausgewiesen ist nicht ausgezahlt.
Die Mwst. wird bei einer fiktiven Reparatur abgezogen, richtig.
Sonst kann die Versicherung so handeln, wie ich es beschrieben habe: nämlich die in der Regel niedrigeren Reparaturkosten ihrer Partnerwerkstatt (nicht unbedingt Markenwerstatt), ansetzen.
Es sei denn: siehe unten.
Unten der Beweis!
"Schaden-Nr. 80 KH 15-...
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Sache übersenden wir Ihnen Kopie des Service-Heftes des Mandanten, aus dem Sie entnehmen können, dass das vorliegende Fahrzeug al-JSschließlich in einer VW-Fachwerkstatt gewartet und inspiziert wurde. Zudem übersenden wir Ihnen die Reparaturrechnungen, die dies ebenfalls nachweisen. Entsprechend ist eine Verweisungungsmöglichkeit Ihrerseits nicht gegeben, so dass Sie den reduzierten Betrag von 345,20 € entsprechend der Haftungsquote nach hierher auszukehren haben."
Wenn jemand anders einen Schaden bei dir verursacht kann die Versicherung des Gegners nicht vorschreiben bei welcher Werkstatt du den Schaden regulieren lässt, anders sieht es aus wenn ein selbst verschuldeter Schaden vorliegt und bei der eigenen Versicherung eine Werkstattbindung vorliegt.
Die Versicherung kann zwar gern versuchen ihre Vorstellung vom Kostenpunkt durch zu drücken (versuchen sie in der Regel auch) aber darauf einlassen muss man sich nicht, solange die Kosten der Werkstatt welche man gewählt hat nicht völlig überzogen sind.
Ich hatte einen RA für Verkehrsrecht der auch sein Fach verstand.
Mit Sicherheit hast du ein Problem wenn du immer in einer billigen Werkstatt wars, aber jetzt die Reparaturkosten plötzlich einer Markenwerkstatt einreichst. Das geht nur mit Abzug.
Mein Schaden musste der Gegner bezahlen, die Versicherung hat mir nicht vorgeschrieben in welcher Werkstatt, sondern nur versucht, von ihrer Verweisungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, bis zum Gegenbeweis.
"RECHTSANWALT Sehr geehrter Herr ...,
in der Anlage eine erste Reaktion der Gegenseite. Wie üblich gehört dort eine alternative Schadenkalkulation vorgenommen, dies ist zulässig, es wird auf einen bekannten Referenzbetrieb verwiesen."
Und da geht dann der Streit los und es ist bestimmt von Vorteil, wenn man nachweisen kann, warum man nicht den vorgeschlagenen Referenzbetrieb beauftragen möchte.
Die Kosten sind jeweils nun mal unterschiedlich.
Da brauchst du kein Gegenbeweis, wie gesagt ist es Wurst wo du vorher die Wartung hast machen lassen.
Entscheidend ist wie hoch der Schaden ist der durch den Gegner verursacht wurde bzw. was es kostet diesen zu beseitigen.
Und natürlich versucht die Versicherung erstmal den Preis zu drücken, einlassen muss man sich darauf aber nicht solange der veranschlagte Preis für die Reparatur nicht überzogen ist.
"Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt hat er nur dann, wenn er vor dem Unfall sämtliche Reparaturen und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt hat durchführen lassen („scheckheftgepflegt“). So hat das Landgericht (LG) Mannheim in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 7.10.2010, AZ: 1 S 95/08) "
und nun?
Nur „scheckheftgepflegte“ Autos haben Markenanspruch
Reparatur in freier Fachwerkstatt ist prinzipiell „zumutbar“ - laut Gerichtsurteil
Und wieviele Urteile gibt es die das gegenteilige aussagen?
Vor Gericht und auf hoher See...
Um mal wieder auf die Fragestellung des TE einzugehen, bei ATU würde ich kaum mehr wie Öl- und Reifenwechsel machen lassen und selbst dann daneben stehen.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. Januar 2018 um 17:58:03 Uhr:
"Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt hat er nur dann, wenn er vor dem Unfall sämtliche Reparaturen und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt hat durchführen lassen („scheckheftgepflegt“). So hat das Landgericht (LG) Mannheim in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 7.10.2010, AZ: 1 S 95/08) "
und nun?
Nur „scheckheftgepflegte“ Autos haben Markenanspruch
Reparatur in freier Fachwerkstatt ist prinzipiell „zumutbar“ - laut Gerichtsurteil
Ernsthaft? Im Fall der Fälle geht man doch lieber zu einer Karosseriewerkstatt. Die Freude einer Reparatur bei der Fachwerkstatt hatte ich schon... danach habe ich zum Boschdienst gewechselt bei dem ich mich deutlich besser aufgehoben fühle! Die Freude einer Fachwerkstatt wo man nicht in der Lage war den Motorölstand abzulesen hatte ich schon!
Zitat:
@manvo schrieb am 10. Januar 2018 um 17:58:03 Uhr:
So hat das Landgericht (LG) Mannheim in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 7.10.2010, AZ: 1 S 95/08) "
Aktuell sind wir im Jahr 2018...
@redzebra68
Es ging hier um die Kosten die man von der Versicherung erstattet haben möchte.
Auch die Markenwerkstätten lackieren nicht selbst und "beulen" auch nicht selbst aus, die geben den Wagen auch in die Fachwerkstätten, aber hinterher muss die Technik ja auch wieder montiert werden - in der Markenwerkstatt.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 10. Januar 2018 um 22:09:49 Uhr:
Zitat:
@manvo schrieb am 10. Januar 2018 um 17:58:03 Uhr:
So hat das Landgericht (LG) Mannheim in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 7.10.2010, AZ: 1 S 95/08) "
Aktuell sind wir im Jahr 2018...
Mein Schaden war 2016, da waren die Versicherungen noch geiziger, und es lief genauso ab. Nur mit Nachweis, dass der Wagen Scheckheftgepflegt ist.
Selbst dann musste ich noch trotz RA um jeden € kämpfen, 3x hat die Versicherung nachgezahlt.
Letztendlich steht in dem Urteil etwas ganz anderes. Es ging um die fiktive Abrechnung eines Blechschadens bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug mit 194.000 km. Das Gericht hat hier gesagt, dass die Versicherung die (günstigeren) Stundensätze eines bestimmten Karosseriefachbetriebs heranziehen darf anstatt den Stundensätzen der Vertragswerkstatt. Von vorherigen Inspektionen beim Vertragshändler war in diesem Fall aber nicht die Rede. Für jüngere Fahrzeuge hat das Gericht dann aber angenommen, dass Reparaturen beim Vertragshändler für den Besitzer und für einen potentiellen Käufer eine "besondere Werthaltigkeit" darstellen.
Mein T1 hatte 55000km, es lief genauso ab und der Fachanwalt hat mir das bestätigt, das die Vers. so handeln darf.
Ohne Nachweis hätte ich es vor Gericht erstreiten können/müssen.
Kann ja jeder selbst ausprobieren, viel Spass
Zitat:
@manvo schrieb am 10. Januar 2018 um 22:48:48 Uhr:
... der Fachanwalt hat mir das bestätigt, das die Vers. so handeln darf.
Was genau meinst du? Dass Versicherungen oft nicht die ganze Forderung begleichen, sondern erst mal "überredet" werden müssen? Klar, du schreibst doch oben selbst, dass die Vers. 3 x nachgezahlt hat.