Forum1er E81, E82, E87 & E88
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Stornierung der Bestellung bei Preisänderung seitens BMW möglich?

Stornierung der Bestellung bei Preisänderung seitens BMW möglich?

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 11:17

Hallo,

ich hatte vor Weihnachten meinen 1er als Leasingfahrzeug bestellt. Mir wurde bei der Bestellung die Kombinierbarkeit von den Aussattungspaketen M-Paket und Navigationspaket (Paket für Leasingfahrzeuge) zugesagt.

Nun sagt BMW vier Wochen später die Kombinierbarkeit ist nicht mehr möglich. Dadurch fällt der Preisvorteil weg und der Wagen wird im Listenpreis ca. 2000€ teurer. Da ich das nicht so einfach aktzeptieren will, möchte ich von der Bestellung zurücktreten.

Hatte hier jemand einen solchen Fall?

Besteht da ein Rücktrittsrecht?

Grüße

Hacki

Ähnliche Themen
11 Antworten
am 25. Januar 2006 um 11:52

Das ist eine sehr komlexe Rechtsfrage,

hier kann Dir sicher Dein Anwalt genauere auskünfte erteilen.

Wenn Du ne' Rechtsschutzversicherung hast sogar kostenlos.

Auch gibt es die Möglichkeit bei deinem Für Dich zuständigen Amtsgericht die KOSTENFREIE Rechtsberatung anzurufen.

Ich würde die mehrkosten jedenfalls nicht bezahlen.

aber wer weiß was Du unterschrieben hast, ich meine das "Kleingedruckte".

Steht dort was von Technichen Änderungen seitens BMW während der Produktionsphase?

Grüße

0016

am 25. Januar 2006 um 12:28

kann mich da der Aussage vom 0016 nur anschließen, vielleicht hilft da auch schon ein klärendes Gespräch mit deinem :). Wenn du eine entsprechende Bestellung bzw. Auftragsbestätigung hast, dann wird man dir nicht einfach 2000 EUR mehr aufdrücken können, da reden wir auch nicht von allgemeinen Preiserhöhungen. Ich würde denen signalisieren, daß du dem Auftrag stornieren lassen wirst wenn du es nicht zu dem vereinbarten Preis bekommst und ggf. es rechtlich durchsetzen lassen wirst. Vielleicht lenken sie dann ein. Wenn nicht, dann würd ich es wirklich mir mal rechtlichen Beistand einholen.

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 14:45

danke für die ratschläge. habe jetzt über die leasinggesellschaft um stellungnahme durch BMW gebeten. mal sehen was daraus wird.

ich finde es einfach nicht in ordnung nachträglich den Preis so signifikant anzuheben und dies mit technischer Nicht-Kombinierbarkeit zu erklären wenn es sich lediglich um die Nicht-Gewährung eines Preisvorteils handelt. Im Nachhinein hätte ich mich dann nciht für den 1er sondern den A3 entschieden.

Ich selber habe noch kein Leasing abgeschlossen, aber auf meinem Kaufvertrag stand im Kleingedruckten, dass Änderungen der Ausstattung vorbehalten sind und keine Rücktrittsmöglichkeit des Käufers rechtfertigen.

Also bevor man zum Anwalt geht, denn Vertrag genau lesen, ob da nicht auch so ein Passus drin steht.

Das mit der Anfrage an BMW ist trotzdem nicht das schlechteste, denn eigentlich gibt es keinen Grund, warum man diese Kombi nicht zu lassen sollte.

Göran

Hi,

was ist ein navigationspaket?

Zitat:

Original geschrieben von 01goeran

Ich selber habe noch kein Leasing abgeschlossen, aber auf meinem Kaufvertrag stand im Kleingedruckten, dass Änderungen der Ausstattung vorbehalten sind und keine Rücktrittsmöglichkeit des Käufers rechtfertigen.

Also bevor man zum Anwalt geht, denn Vertrag genau lesen, ob da nicht auch so ein Passus drin steht.

Das mit der Anfrage an BMW ist trotzdem nicht das schlechteste, denn eigentlich gibt es keinen Grund, warum man diese Kombi nicht zu lassen sollte.

Göran

Hierbei handelt es sich im Regelfall aber um die Nicht-Lieferbarkeit von bestimmten Komponenten - z.B. Schwarze Ledersitze gibt es nicht mehr, sondern nur noch Braune - also bekommst du Braune, obwohl du Schwarze bestellt hast.

Prinzipiell steht auf deinem Auftrag, was du bestellt hast, und was du dafür bezahlen wirst.

Dies ist kein Kostenvoranschlag, bei dem die Rechnung um bis zu 10% höher ausfallen darf, sondern ein rechtlich bindender Vertrag.

Wenn es die Ausstattung gibt, dann muss diese für den vereinbarten Preis verbaut werden.

Prinzipiell darf sich also am Preis nicht einfach etwas ändern, da du den Preis gemeinsam mit deinem Vertragspartner rechtskräftig vereinbart hast - jeder muss unterschreiben.

Im Zweifelsfall hilft dir da aber zuerst eine höfliche Anfrage bei deinem Vertragsparner und als zweites eine Rechtsberatung weiter.

Änderungen im Preis sind aber meines Wissens bei unterschriebenen Verträgen durch kein Kleingedrucktes nachträglich rechtfertigbar, sofern es sich nicht um Fixkosten handelt, die immer anfallen und explizit vom Vertragsvolumen ausgenommen sind (z.B. Gebühren oder sonstwas, was noch extra zum Vertragsgegenstand anfällt).

am 26. Januar 2006 um 14:33

Hallo,

in deinem Fall handelt es sich doch um einen neuen Antrag seitens BMW!

Stichwort: Billigungsklausel!

Normalfall: 1. Willenserklärung vom Käufer... ich möchte den und den BMW mit den und den Sachen ... 2. Willenserklärung vom Händler ... alles klar für XXX EUR bekommst das Auto...: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen begründen den Kaufvertrag.

Dein Fall: 1. Willenserklärung von BMW / Händler... neeee soo könn wirs nicht bauen, wir machens sooo und soo (auf die Abweichungen muss hingewiesen werden)... 2. Willenserklärung ... Du sagst nichts und bezahlst.

So ist's zumindest bei Versicherungsverträgen.

Evtl. will jemand seinen 1er bei mir versichern :D!!

(Anfragen per PM!!)

Gruß Sebastian

Themenstarteram 27. Januar 2006 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von FrankenZZZZ

Hi,

was ist ein navigationspaket?

gibt es bei leasingangeboten, bestehend aus Navi Business, Armauflage, Multifunktionssportlenkrad, Regensensor, automat. Lichtsteuerung, klimaautomatik als Paket mit Preisvorteil.

Zitat:

Original geschrieben von 01goeran

...stand im Kleingedruckten, dass Änderungen der Ausstattung vorbehalten sind und keine Rücktrittsmöglichkeit des Käufers rechtfertigen.

Solche Klauseln streicht man sinnvollerweise, bevor man unterschreibt.

Bei uns (Niederlassung Chemnitz) nd sicher auch in allen anderen Niederlassungen Deutschlands bekommt der Kunde bei solchen Änderungen eine Preisschutz von der AG.

D.h.: ändert sich eine Ausstattung, oder der Listenpreis zum Nachteil des Kunden, so wird ihm dennoch der alte Preis berechnet. (egal wie lang die Lieferung dauert) Entscheidend ist dabei das Datum der Bestellung.

Ich finde nur dieses Vorgehen ist fair!

Zitat:

Original geschrieben von dud112

Bei uns (Niederlassung Chemnitz) nd sicher auch in allen anderen Niederlassungen Deutschlands bekommt der Kunde bei solchen Änderungen eine Preisschutz von der AG.

D.h.: ändert sich eine Ausstattung, oder der Listenpreis zum Nachteil des Kunden, so wird ihm dennoch der alte Preis berechnet. (egal wie lang die Lieferung dauert) Entscheidend ist dabei das Datum der Bestellung.

Ich finde nur dieses Vorgehen ist fair!

Deshalb habe ich auch bei euch gekauft. :D

Göran

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Stornierung der Bestellung bei Preisänderung seitens BMW möglich?