Stinger 2019

Kia Stinger CK

Habe gerade gestern den GT bestellt. Ab sofort gibt es wohl die 2019er Version.
Folgende kleine Änderungen bzw. Updates sind dabei:
- Rahmenloses Navi, gleiche Größe, soll wohl einen schnelleren Prozessor haben. Vielleicht auch die Benzinpreis Anzeige vom neuen Ceed.
- Im head up display wird nun auch die Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt.
- Um die neuste Abgasnorm zu erfüllen kommt er auch mit Benzinpartikelfilter. Das bedeutet dann auch ca. 10PS geringere Leistung.

Beste Antwort im Thema

Habe gerade gestern den GT bestellt. Ab sofort gibt es wohl die 2019er Version.
Folgende kleine Änderungen bzw. Updates sind dabei:
- Rahmenloses Navi, gleiche Größe, soll wohl einen schnelleren Prozessor haben. Vielleicht auch die Benzinpreis Anzeige vom neuen Ceed.
- Im head up display wird nun auch die Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt.
- Um die neuste Abgasnorm zu erfüllen kommt er auch mit Benzinpartikelfilter. Das bedeutet dann auch ca. 10PS geringere Leistung.

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Zitat:

@ttyman26 schrieb am 6. Oktober 2018 um 16:46:38 Uhr:


Zubehör, dann hat die Fernbedienung einen zusätzlichen Knopf.

Stell doch mal bitte den "link" der Alarmanlage (finde ihn leider im Internet nicht) sowie ein Bild der Fernbedienung samt zusätzlichen Knopf ein.

DANKE

Zitat:

@laguna3105 schrieb am 6. Oktober 2018 um 17:07:26 Uhr:



Zitat:

@ttyman26 schrieb am 6. Oktober 2018 um 16:46:38 Uhr:


Zubehör, dann hat die Fernbedienung einen zusätzlichen Knopf.

Stell doch mal bitte den "link" der Alarmanlage (finde ihn leider im Internet nicht) sowie ein Bild der Fernbedienung samt zusätzlichen Knopf ein.

DANKE

Leider finde ich jetzt für Deutschland keinen Link nur NL:

https://webshop.kia.nl/.../

Danke !!

🙂

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Wird, wie bei den Amis, nur der Panikknopf sein. Etwas länger drücken und die Hup- und Blinkparty geht los. Hatte ich beim Camaro selber. War ganz lustig um ungewolltes Puplikum zu vertreiben. 😁

Btw: Remote Start war bei den AT Varianten erlaubt.

Fb

Ich brauch keine höherwertige Alarmanlage.
Wenn weg dann weg...
Das Ding ist gut versichert und fertig...
Klaut eh keiner....

Zitat:

@iChris5 schrieb am 23. Juni 2018 um 18:10:41 Uhr:


Heute bei der Probefahrt im bisherigen Modell des Stinger festgestellt, dass die künftig wohl vorgesehene Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung im HeadUp-Display wirklich sinnvoll wäre. Auf der Autobahn lenkt es wirklich ab, auf den Bildschirm in die Mitte zu schauen...

Komisch? Bei meinem Stinger steht es nicht nur im Mittelbildschirm?
Sondern ganz leicht zu sehen rechts oben links neben dem Tacho!

@TheSting:

Wundert mich, weil die beim Optima beleuchtet sind, warum man das beim Stinger Weg gespart hat?!? Okay, er hat ja auch hinten keinen Einklemmschutz und daher keine Komfortschließung..

@eightyinch:

Alles gut, die meisten wissen es nicht, dass bei Kia die Alarmanlage Serie ist. Es wird auch nicht in der Preisliste erwähnt und ich glaube nicht mal im Handbuch.

@ttyman26:
Das was Du meinst ist der Panikknopf, dieser löst die Alarmanlage aus. Eine Erweiterung z.B. mit einer Innenraumüberwachung müsste man im Zubehör kaufen...

Zitat:

@StingerFahrer schrieb am 6. Oktober 2018 um 20:47:51 Uhr:



Zitat:

@iChris5 schrieb am 23. Juni 2018 um 18:10:41 Uhr:


Heute bei der Probefahrt im bisherigen Modell des Stinger festgestellt, dass die künftig wohl vorgesehene Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung im HeadUp-Display wirklich sinnvoll wäre. Auf der Autobahn lenkt es wirklich ab, auf den Bildschirm in die Mitte zu schauen...

Komisch? Bei meinem Stinger steht es nicht nur im Mittelbildschirm?
Sondern ganz leicht zu sehen rechts oben links neben dem Tacho!

Und im Head Up Display, bei meinem zumindest aber 2x würde auch reichen, finde es im Tacho sogar überflüssig weil es im Head Up Display zusehen ist!

Bei mir war tatsächlich die Sicherung defekt. Jetzt leuchten meine Tasten links vom Lenkrad. Danke für den Tipp.

Aber die WippTasten für den Spiegel und die Taste Auto darüber sind nicht beleuchtet.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 6. Oktober 2018 um 21:26:16 Uhr:


@TheSting:

Wundert mich, weil die beim Optima beleuchtet sind, warum man das beim Stinger Weg gespart hat?!? Okay, er hat ja auch hinten keinen Einklemmschutz und daher keine Komfortschließung..

@eightyinch:

Alles gut, die meisten wissen es nicht, dass bei Kia die Alarmanlage Serie ist. Es wird auch nicht in der Preisliste erwähnt und ich glaube nicht mal im Handbuch.

@ttyman26:
Das was Du meinst ist der Panikknopf, dieser löst die Alarmanlage aus. Eine Erweiterung z.B. mit einer Innenraumüberwachung müsste man im Zubehör kaufen...

Zitat:

@StingerFahrer schrieb am 6. Oktober 2018 um 20:47:51 Uhr:



Zitat:

@iChris5 schrieb am 23. Juni 2018 um 18:10:41 Uhr:


Heute bei der Probefahrt im bisherigen Modell des Stinger festgestellt, dass die künftig wohl vorgesehene Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung im HeadUp-Display wirklich sinnvoll wäre. Auf der Autobahn lenkt es wirklich ab, auf den Bildschirm in die Mitte zu schauen...

Komisch? Bei meinem Stinger steht es nicht nur im Mittelbildschirm?
Sondern ganz leicht zu sehen rechts oben links neben dem Tacho!

Nichts Neues. Wurde oben schon besprochen. Aber wenn ich ein HeadUp-Display habe, gucke ich ja auch nicht mehr auf den Tacho. Wofür auch? Definitiv praktischer, auch diese Info direkt in der Scheibe zu sehen und gar nicht von der Straße gucken zu müssen, gerade bei hohen Geschwindigkeiten...

Mir wurde vorhin eine interessante Frage von meinem KIA Verkäufer gestellt, auf die wir keine Antwort wussten, uns aber nachdenklich gemacht hat.

Wenn man im HeadUp Display (HUD) die max Geschwindigkeit permanent sehen kann, dann ist man sich ja bewusst wie schnell man immer fahren darf. Daneben steht in Echtzeit wie schnell man tatsächlich unterwegs ist. Wenn man dann geblitzt oder gemessen wird, im Überholverbot überholt und das Automodell diese HUD-Funktion Serie hat, ist das dann eine Vorsätzliche Ordnungswidrigkeit?
Man kann sich ja schwer rausreden mit, oh war in Gedanken, habe die Schilder nicht gesehen, usw. Man müsste ja lange nicht nach vorne sehen für diese Ausrede.

OLG: Durch vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu Recht verurteilt
Zu Recht wurde der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nach Ansicht des Senats verurteilt. So heißt es, wer die Geschwindigkeitsüberschreitung kenne und bewusst dagegen verstößt, der handele vorsätzlich. Das OLG Hamm sagt, die Tat des Fahrers hängt vom persönlichen Wissen und der inneren Einstellung ab, ob man vorsätzlich zu schnell fährt oder ob es tatsächlich nur fahrlässig gewesen ist. Aber das weiß der betroffene Fahrer nur selbst. Der Richter könne auf sie aber aus Indizien zurückschließen. Der Senat ging insoweit von dem Erfahrungssatz aus, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung jedenfalls dann nicht verborgen bleibe, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschreitet, so auch Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung.

Dies fällt nun weg, da man ja ständig die max Geschwindigkeit und Verkehrsschilder vor Augen hat und der Richter nicht einem durch Fahrgeräusche und Erfahrungsschatz des Fahrers usw. was konstruieren muss.

Unschöner Nebebeffekt, neben deutlich erhöhten Bußgeld ist auch, das bei Vorsatz die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht eintritt.

Erhebliche Konsequenzen könne die unterschiedliche Einschätzung für den Betroffenen haben, so das OLG weiter: Der Betroffene muss damit rechnen, falls er wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeit verurteilt wird, dass er nicht nur höheres Bußgeld zahlen muss, sondern er riskiert ebenso den Eintritt seiner Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, weil diese bei vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten die Kosten fürs Gericht und den Anwalt nicht mehr übernehmen.
Zu OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2016 – 4 RBs 91/16

Daher meine Frage, kann man das im HUD auch deaktivieren?

Zitat:

@TheSting schrieb am 6. Oktober 2018 um 22:24:40 Uhr:


Mir wurde vorhin eine interessante Frage von meinem KIA Verkäufer gestellt, auf die wir keine Antwort wussten, uns aber nachdenklich gemacht hat.

Wenn man im HeadUp Display (HUD) die max Geschwindigkeit permanent sehen kann, dann ist man sich ja bewusst wie schnell man immer fahren darf. Daneben steht in Echtzeit wie schnell man tatsächlich unterwegs ist. Wenn man dann geblitzt oder gemessen wird, im Überholverbot überholt und das Automodell diese HUD-Funktion Serie hat, ist das dann eine Vorsätzliche Ordnungswidrigkeit?
Man kann sich ja schwer rausreden mit, oh war in Gedanken, habe die Schilder nicht gesehen, usw. Man müsste ja lange nicht nach vorne sehen für diese Ausrede.

OLG: Durch vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu Recht verurteilt
Zu Recht wurde der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nach Ansicht des Senats verurteilt. So heißt es, wer die Geschwindigkeitsüberschreitung kenne und bewusst dagegen verstößt, der handele vorsätzlich. Das OLG Hamm sagt, die Tat des Fahrers hängt vom persönlichen Wissen und der inneren Einstellung ab, ob man vorsätzlich zu schnell fährt oder ob es tatsächlich nur fahrlässig gewesen ist. Aber das weiß der betroffene Fahrer nur selbst. Der Richter könne auf sie aber aus Indizien zurückschließen. Der Senat ging insoweit von dem Erfahrungssatz aus, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung jedenfalls dann nicht verborgen bleibe, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschreitet, so auch Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung.

Dies fällt nun weg, da man ja ständig die max Geschwindigkeit und Verkehrsschilder vor Augen hat und der Richter nicht einem durch Fahrgeräusche und Erfahrungsschatz des Fahrers usw. was konstruieren muss.

Unschöner Nebebeffekt, neben deutlich erhöhten Bußgeld ist auch, das bei Vorsatz die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht eintritt.

Erhebliche Konsequenzen könne die unterschiedliche Einschätzung für den Betroffenen haben, so das OLG weiter: Der Betroffene muss damit rechnen, falls er wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeit verurteilt wird, dass er nicht nur höheres Bußgeld zahlen muss, sondern er riskiert ebenso den Eintritt seiner Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, weil diese bei vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten die Kosten fürs Gericht und den Anwalt nicht mehr übernehmen.
Zu OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2016 – 4 RBs 91/16

Daher meine Frage, kann man das im HUD auch deaktivieren?

Und wenn das HUD bzw das Programm die Geschwindigkeit falsch anzeigt/angezeigt hat?
Die eingeblendeten Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht verbindlich.

So z.B. In meinem Firmenwagen, der liest nicht die aktuellen Schilder, sondern hat die Begrenzungen eingespeichert. Da kommt es öfter mal vor, dass die Begrenzung nicht mehr aktuell ist.
Dann kannst du ja auch nicht sagen: „Ja das Navi hat das so angezeigt, ich zahl nix“

Macht das eigentlich viel Sinn, über Gesetzestexte zu diskutieren ?

Glaube, das ist eine Null-Summen-Diskussion.

Gruß Slowy

https://verkehrsrecht.gfu.com/.../ (siehe letzter Satz des Artikels)

Letztlich also besser, sich an die Geschwindigkeit zu halten.

@MadMax370 Es geht ja nicht darum, ob man um eine Zahlung des Bußgeldes überhaupt herumkommt. Vielmehr war die Rede davon, dass eine vorsätzliche gegenüber einer üblicherweise fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem höheren (doppelt so hohen) Bußgeld führt. Zudem kam es gegebenfalls bei erheblichen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sogar zu einem Fahrverbot kommen. Das eingangs genannte OLG hat in diesem Zusammenhang auf das HeadUp-Display hingewiesen und gleichzeitig betont, dass ein gut gedämmtes Fahrzeug nicht vor der Annahme eines Vorsatzes schützt.

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