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steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 19:09

Hallo!

Wäre jemand von euch so nett und würde mir die steuerliche Absetzbarkeit eines Leasing-Angebotes erklären?

Das Fahrzeug ist für meine Eltern. Sie sind beide Ärzte und haben bereits einen 7er BMW im Privatbesitz.

Mein Vater ist Augenchirurg und muss täglich von der Praxis zur Klinik und regelmäßig zu Kongressen fahren. Meine Mutter macht als Augenärztin Hausbesuche.

Als Fahrzeug würde für uns insbesondere ein Phaeton V6 TDI in Frage kommen.

Nun meine Fragen:

- In welchem Bereich ist ein wirklich gutes Leasing-Angebot angesiedelt? Der Wagen hätte 20000 km/Jahr Fahrleistung.

- Wie berechnet man den Betrag, den man steuerlich absetzen kann? Sagen wir rein fiktiv, dass der Neupreis bei 80000 Euro, der Leasingpreis bei 800 Euro/Monat liegt. Dann könnte man nach der 1% Regel steuerlich rein gar nichts absetzen? Was ändert sich an dieser 1% Regel, wenn ein äquivalentes Fahrzeug im Privatbesitz vorhanden ist? Können meine Eltern mit ihrem Beruf das ganze überhaupt absetzen?

Ich habe bereits bei Google recherchiert, aber werde daraus nicht ganz schlau. Ich bedanke mich für jede detailierte Antwort!

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76 Antworten
am 24. Juni 2005 um 6:59

hallo, also das mit dem fahrtenbuch geht immer ob als angestellter, freiberufler oder sonstwas. da man für die besteuerung der privatfahrten und fahrten zum arbeitsplatz die tatsächlichen fahrzeugkosten ansetzen muss, ist das ein reines rechenexempel.

1% vom listenpreis ist bei einem phaeton schon enorm. also rechnen und mit dem berater abstimmen.

ich führe seit jahren ein fahrtenbuch, das bereits zwei bps standgehalten hat. km-stände müssen zu den tankbelegen/inspektionsrechnungen passen, uhrzeiten im fahrtenbuch müssen übereinstimmen und immer schön darauf achten, dass das fahtenbuch auch zu den spesenabrechnungen passt.

und bitte keine korrekturen mit z.b. mit tipex.

das augenärzte küken wird vielleicht einmal eine bwl ausbildung geniessen und etwas über die unterschiedlichsten konstrukte von leasingverträgen lernen. das würde hier zuweit gehen.

alles wird gut. mers350

am 24. Juni 2005 um 8:55

Elektronisches Fahrtenbuch

 

Wie hier in einigen Threads schon bemerkt wurde, gibt es auch ein elektronisches Fahrtenbuch für den Phaeton. Mebedo hat z.B. eins drin, gibts soweit ich weiss über VW Individual.

Gruss

gmduser

Themenstarteram 24. Juni 2005 um 9:39

Langsam beschleicht mich das Gefühl, dass das durchschnittliche Niveau eines Phaeton-Fahrers doch ziemlich niedrig ist ;)

am 24. Juni 2005 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von a_engels

Langsam beschleicht mich das Gefühl, dass das durchschnittliche Niveau eines Phaeton-Fahrers doch ziemlich niedrig ist ;)

Stimmt und Du hast gerade dafür gesorgt, dass es sich nochmals halbiert hat.

peso

am 24. Juni 2005 um 9:45

Re: Elektronisches Fahrtenbuch

 

Zitat:

Original geschrieben von gmduser

Wie hier in einigen Threads schon bemerkt wurde, gibt es auch ein elektronisches Fahrtenbuch für den Phaeton. Mebedo hat z.B. eins drin, gibts soweit ich weiss über VW Individual.

Gruss

gmduser

Darüber konnte mir bisher keine eine Auskunft geben. Matzle meint aber, dass es im Zubehörgeschäft billiger ist. Ich habe hier auch irgendwo eine Adresse.

Wenn Bearf, bitte melden. Ich suche dann.

peso

Nach langem Suchen habe ich ein elektronisches Fahrtenbuch gefunden. Das ist eins der wenigen (evtl. das einzige), dass von der Finanzverwaltung ohne Problemen anerkannt wird, da nicht korrigierbar.

Einfach hier schauen:

www.mastercontrol.de

Für den PH erwirbt man das Gerät direkt dort und für andere Fahrzeuge z.B.,BMW beim Autohändler.

Gruß

vimo

Ich glaub es gibt kein anderes Fahrzeug, bei dem sich die Leute derart verrenken, nur um es zu fahren...

"HAUPTSACHE PHAETON - egal wie!"

am 25. Juni 2005 um 16:29

Muss man diese Aussage verstehen ??

peso

...nun geb' ich auch mal meinen Senf dazu und oute mich gleichzeitig als jemand, der von Berufs wegen hin und wieder solche Fahrtenbücher nachguckt ;)

Grundsätzlich muss man sagen, dass eine solche Beratung, wie von a_engels angeregt, hier und in dieser Form nicht statt finden kann (und darf). Leider ist unser Steuerrecht so kompliziert, dass man ohne nähere Angaben zum Einzelfall keine vernünftige und richtige Antwort geben kann.

Grundsätzlich gilt: Ja, ich habe schon einige Fahrtenbücher anerkannt, wenn sie plausibel und nachvollziehbar geführt wurden, die Ratschläge oben (Termine/Tank- und Spesenquittungen sollten übereinstimmen) kann ich nur unterstreichen.

Nein, es ist nicht so, dass ein "privater" Zweitwagen den Fahrer des Geschäftsfahrzeugs davon entbindet, ein Fahrtenbuch zum Nachweis einer geringeren Nutzung zu führen.

Ich denke, dass Steuerprüfer 'ne Menge Phantasie haben müssen, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein Arzt ein Fahrzeug, das er (beruflich) nur für "Fahrten zu Kongressen" nutzt (O-Ton a_engels), als überwiegend beruflich genutzt dem Finanzamt verkaufen kann. Wie schon erwähnt, zählen die Fahrten zur Praxis nicht zu den Geschäftsfahrten.

Es kann hier wirklich nur ein kompetenter Steuerberater helfen, dem dann aber auch der Sachverhalt gründlich geschildert werde muss.

Was das Führen des Fahrtenbuchs angeht: Ich würde tatsächlich zu einem elektronischen Fahrtenbuch raten, habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht und weiß, dass die, schon weil Fahrten nicht "getürkt" werden können, nicht so genau unter die Lupe genommen werden...

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von pappen

aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein Arzt ein Fahrzeug, das er (beruflich) nur für "Fahrten zu Kongressen" nutzt (O-Ton a_engels), als überwiegend beruflich genutzt dem Finanzamt verkaufen kann.

Wenn du mich schon zitierst, dann tue es doch bitte richtig. Ich habe aufgezählt, wie das Fahrzeug gewerblich genutzt wird, eben unter anderem für Fahrten zu Tagungen. Die Frage war doch gerade, wie bei dieser Nutzung die Kosten steuerlich absetzbar sind.

Die Idee mit dem Fahrtenbuch habe ich bereits verworfen. Unser Steuerberater meint, dass die 1% Regel greift. Ist das deiner Meinung nach falsch, weil es nicht plausibel ist, dass ein Arzt sein Auto meist gewerblich nutzt?

hallo, a_engels,

jetzt klammere dich nicht an jedes wort... sonst riskierst du wieder einige kommentare zu hören.

Zu eurem Steuerberater noch ein mal.

Er ist definitiv nicht sein Geld wert. Ein guter Steuerberater würde euch vorrechnen wie hoch der Unterschied ca. im Jahr ist.

Dann könnz ihr entscheiden ob es euch wert ist ein Fahrtenbuch zu führen.

Wenn es sich lohnt, dann schafft euch ein elektronisches an...

Wenn nicht - so akzeptiert die 1%-Regelung und Schliuss damit.

Ich hoffe du erwartest keine "Geheimrezepte" hier - die gibt es nämlich gar nicht.

Sollte jemand ein "Geheimrezept" dir verraten so unterstellt er der Finanzbehörde, dass sie nicht wissen wo sie suchen sollen... Glaube mir - die sind clever genug.

am 28. Juni 2005 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von pappen

... Grundsätzlich muss man sagen, dass eine solche Beratung, wie von a_engels angeregt, hier und in dieser Form nicht statt finden kann (und darf)...

OFF TOPIC:

Wichtig ist das "nicht darf" --> Jah jah, das deutsche Steuer- und Standesrecht.

Einerseits kann man wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden, und andererseits kann man angezeigt werden, wenn man "Hilfeleistung" gibt :D Aaaaaaaah :(

(Da könnte ich von Sachen berichten, die ich gehört habe, die andere wo gehört haben ...)

Bevor sich ein Schulmeister meldet, warum und wieso das so ist - Ich weiß, ich weiß ...

.....zum Thema Fahrtenbuch.

ich fahre meinen mit Fahrtenbuch, habe aber gleichzeitig noch einen Mittelklassewagen über die 1 % Regelung laufen. Darüber hinaus ist es sehr hilfreich, wenn mann weitere Fahrzeuge (Oldtimer, Motorrad, etc.) auf seinen Namen angemeldet hat. Vor jeder Betriebspfüfung oder aber Lohnsteuerprüfung holt sich der Prüfer von der Zulassungsstelle einen Auszug mit den jeweiligen Fahrzeugen auf dem dazugehörigen Namen. Wir hatte noch nie Probleme damit, bei einer Prüfung zu erläutern, dass ausreichend Fahrzeuge auch privat zur Verfügung stehen. Natürlich sollte dann aber eine Ordnungswidrigkeit zu einer bestimmten Zeit auch im Fahrtenbuch wiedergefunden werden...:-)

In dem Sinne...

Filou

@ a-engels

....sei mir bitte nicht böse, aber Du klingst für mich wirklich ein wenig von "Deiner eigenen Wichtigkeit durchdrungen"! Wissen Deine Eltern eigentlich von Deinen Zeilen? Egal, was soll´s. Eine Antwort auf meine Zeilen kannst Du Dir/uns ersparen, da ich darauf nicht mehr antworten werde.

Re: steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen

 

Zitat:

Original geschrieben von a_engels

Mein Vater ist Augenchirurg und muss täglich von der Praxis zur Klinik und regelmäßig zu Kongressen fahren.

mmm...wo hab' ich jetzt falsch zitiert?

egal: Ich will hier jetzt nicht einen Gesetzestext zitieren, aber dort ist die 1%-Regelung genannt und als Alternative dazu die Führung eines Fahrtenbuches. Den Rat eures StB kann ich durchaus nachvollziehen, denn ich denke, dass die, eben wegen der geringen beruflichen Nutzung, durchaus vorteilhafter ist als die Aufteilung der Kosten.

@ filou: Ist doch meine Rede...geht immer, muss nur plausibel sein...

@oaci: Wat meinste, wat ich für Sachen berichten könnte ;)

am 29. Juni 2005 um 15:38

Re: Re: steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen

 

Zitat:

Original geschrieben von pappen

... @oaci: Wat meinste, wat ich für Sachen berichten könnte ;)

Oooohh, pappen, das glaube ich dir.

Und die sind bestimmmmmt spannender und lustiger als das was ich gehört habe.

(Soll keine Ironie sein, sondern ernst gemeint!)

Beste Grüße

aci

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