steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen

VW Phaeton 3D

Hallo!

Wäre jemand von euch so nett und würde mir die steuerliche Absetzbarkeit eines Leasing-Angebotes erklären?

Das Fahrzeug ist für meine Eltern. Sie sind beide Ärzte und haben bereits einen 7er BMW im Privatbesitz.

Mein Vater ist Augenchirurg und muss täglich von der Praxis zur Klinik und regelmäßig zu Kongressen fahren. Meine Mutter macht als Augenärztin Hausbesuche.

Als Fahrzeug würde für uns insbesondere ein Phaeton V6 TDI in Frage kommen.

Nun meine Fragen:
- In welchem Bereich ist ein wirklich gutes Leasing-Angebot angesiedelt? Der Wagen hätte 20000 km/Jahr Fahrleistung.
- Wie berechnet man den Betrag, den man steuerlich absetzen kann? Sagen wir rein fiktiv, dass der Neupreis bei 80000 Euro, der Leasingpreis bei 800 Euro/Monat liegt. Dann könnte man nach der 1% Regel steuerlich rein gar nichts absetzen? Was ändert sich an dieser 1% Regel, wenn ein äquivalentes Fahrzeug im Privatbesitz vorhanden ist? Können meine Eltern mit ihrem Beruf das ganze überhaupt absetzen?

Ich habe bereits bei Google recherchiert, aber werde daraus nicht ganz schlau. Ich bedanke mich für jede detailierte Antwort!

76 Antworten

Re: Re: Re: steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen

Zitat:

Original geschrieben von oaci


Und die sind bestimmmmmt spannender und lustiger als das was ich gehört habe.

...sie sind beides, aber oft auch einfach so frustrierend, dass man nach Berlin fahren und denen ihre Gesetze, Verordnungen usw. einzeln um die Ohren schlagen möchte.

Gruß zurück

GB

Was meinst Du, warum es keine Steuervereinfachung geben wird ??

1. Werden den StB arbeitslos.

2. Die Leute, die es bisher selbst gemacht haben, würden nicht mehr so viel verschenken.

peso

PS: Genau wie bei der Juristerei.

Zum Fachlichen: Jemand hat (ich glaube Anfang 3. Seite) behauptet, dass man mit einem Fahrtenbuch auch als ANGESTELLTER alle tatsächlichen Fahrzeugkosten absetzen könnte. Das stimmt jedoch nicht (siehe Entfernungspauschale bzw. Dienstreisepauschale). Wenn Du einen Dienstwagen hast und der mit 1%-Regelung auf die Lohnabrechnung kommt und Du bei der Steuererklärung ein Fahrtenbuch mit nur beruflicher Nutzung nachweisen kannst, dann kannst du glaub schon die LSt zurückholen. Der SV-Anteil geht flöten, wobei hier wahrscheinlich die Meisten sowieso über die berrühmten 3.525 € im Monat kommen.

Selbstständige: Wenn man eine (glaub ich) 95 %-ige betriebl. Nutzung nachweißt, dann müsste es voll absetzbar sein.

Ich glaub nicht dass ein StB eine Rechnung für solch eine Frage schreiben wird - zumindest nicht bei einem Mandat dieser Größenordnung... oder?!

Mit dem VSt-Abzug (nicht bei Ärzten natürlich) wird´s extrem kompliziert = Fachmann fragen.

Zu den Kommentaren auf der ersten Seite: Ich hätte nicht gedacht dass Leute die sich einen Phaton leisten können sich so kindisch streiten können - vonwegen "Sozialneid". Wie im Sandkasten: "Ätsch, ich hab die größere Sandburg" - "Mir doch egal". Muss schön sein, solche Probleme zu haben....

Die andrere Frage , die sich für mich stellt ist folgende :
Wann kann ich eine fahrt überhaupt als privat eintragen , und was ist alles betrieblich ?

Ok, der Weg zur Arbeit ist keine betriebliche Strecke , jedoch kann man locker als geschäftsführender gesellschafter z.b. eine Einkaufsfahrt ins Einkaufszentrum betrieblich aufschreibenn , wenn ich persönlich bestätige , das ich in irgendeinem Laden eine Visitenkarte zur Vorstellung meines Betriebes abgebe.Nennt man dann Bewerbung , und dafür sind vom Finanzamt keine Zeiten und Orte vorgegeben. Und das ich im Fall eines elektronischen Fahrtenbuches auch wenn ich die Rücksitzbank voller Kinder habe , merkt dieses nicht.... also , alles eine Sache der Argumentation...

genau das gleiche wie Strassen, die nur für Anwohner befahrbar sind: Wenn ich sag , das ich nen Zigarrettenautomaten suche , bin ich automatisch im Kreis der Anwohner , und darf die Strasse befahren...

Alles eben Sache der Argumentation.
PS:
Unser Bundeskanzler verkauft die Arbeitslosenzahlen doch auch als Superleistung seiner Amtszeit... die machen es uns doch nur vor, das man nicht mit harter arbeit was erreichen kann sondern nur mit dummen Gesabbele ( gilt übrigens für alle Parteien)
Ich jedenfalls fühle mich aufgefordert , bei den eintragungen ins Fahrtenbuch das blaue vom himmel einzutragen, bis her ist es gutgegangen , habe bei einer betriebsprüfung 2003 keinerlei probleme gehabt.

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@dickschiffuser: der weg zur arbeit ist NICHT privat. du mußt dir das so vorstellen: ich als normaler arbeitnehmer habe ja auch fahrten ins büro die ich ebenfalls von der steuer absetze - das ist die entfernungspauschale. nur dass ich eben nicht die tatsächlichen kfz-kosten absetzen kann (vobei ich mit der entfernungspauschale nicht schlecht wegkomme, da ich nur nen billigen seat arosa bzw. bald vw fox fahre...).

dein weg zum betrieb/büro ist also auch betrieblich. wenn du als arbeitnehmer z.B. einen dienstwagen hast und aber nachweisen kannst, dass du ihn nur für die strecken zum arbeitsplatz hin (und während der arbeit wenn man z.B. ein vertreter ist) benutzt, dann bekommst du ja auch die 1% zurück...

mit dem fahrtenbuch: klar können die beim finanzamt nicht wirklich nachprüfen, ob eine fahrt wirklich betrieblich war oder nicht. aber das ist ja generell bei selbstständigen so: die kaufen irgendwelche sachen ein und setzen sie dann betrieblich ab.... so ist es beim fahrtenbuch halt auch oft. aber wie soll das FA das beweisen?

Fox:
Der Weg zur Arbeit ist privat !
Wenn mein Büro, als selbstständiger nicht an meinem Wohnort liegt werden die Fahrten zur Arbeit als Privatfahrten gezählt und sind damit in der 1% Regelung enthalten. Nur wenn du dein Geschäftsfahrzeug am Arbeitsplatz stehen läßt und mit dem Privatfahrzeug nach Hause fährst, passiert nix. Ist einfach so.
Das hat mit der Geltendmachung beim Finanzamt wegen der Entfernungspauschale nix zu tun.

... ich glaube, da irrst du dich carrerarsr.
Die Fahrten zur Arbeit sind keine reine Privatfahrten und keine reine Geschäftsfahrten.
Es hat nach dem was mein SB gesagt hat, und ich in Erinnerung evtl. noch habe, schon mit der Arbeiternehmer-Entfernungspauschale zu tun.
Hier soll steuerrechtlich keine Besserstellung auf dem Weg zur Arbeit, von der Arbeit zurück gegenüber den Arbeitnehmern entstehen.

Dadurch wird im Fahrtenbuch unter Privat-, Arbeitsweg-, und Geschäftliche Fahrt unterschieden.

Grüße
aci

Aci,
danke für die Belehrung, das werd ich morgen mal checken. Mir hat ein SB gesagt, dass die Fahrten zum Büro ein Teil der 1 % Regelung sind,d.h. zu meinem Nachteil.

... das ist schon richtig, was du sagst! Es ist zu deinem Nachteil, jedoch nicht komplett! Die Fahrten zur Arbeitsstelle sind nicht zu 100% Geschäftsfahrten. Mein SB hatte mir mal versucht es zu erklären - war mir zu komplex 🙂 Ich unterteile das Fahrtenbuch daher in die o. g. 3 Katogerien. Den Rest macht er dann.

Grüße
aci

Ich habe ein Kategorie und die heiß geschäftliche Nutzung. Für andere Fahrten nehme ich ein anderes Fortbewegungsmittel. Das Risiko, daß die mir daraus einen Strick drehen ist mir zu groß.

Das mit der entfernungspauschale die ja für arbeitnehmer gedacht ist verhält sich so: man kann nur die einfache entfernung (wenn man so will: nur eine fahrtstrecke ohne den rückweg) mit 30 cent multiplizieren. während die dienstreisepauschale - die generell als km-pauschale zum einsatz kommt - 30 cent pro tatsächlich gefahrenem km beträgt. ist also doppelt so viel.

ich denke das mit dieser sache dass der selbstständige keine vorteile gegenüber dem arbeitnehmer haben soll ist deshalb so, dass man diese strecken nur zur hälfte absetzen kann....

fahrten zur arbeit sind nämlich keine privatfahrten. sonst würde ja den selbstständigen ein nachteil entstehen... ich setze meine fahrten zum büro ja auch ab. ich vermute dass es so ist dass diese fahrten nicht das ergebnis der firma belasten dürfen (also den gewinn mindern bzw. den gewinn der in anlage GSE steht) und dass man das in der privaten steuererklärung geltend machen kann. deshalb vielleicht auch die dreifache unterteilung des fahrtenbuchs....

mein früherer berufsschullehrer hat mal behauptet dass 60 % der weltliteratur die sich mit dem thema steuern befaßt aus deutschland kommt. weiß nicht ob das stimmt - vorstellbar wäre es auf jeden fall. vor lauter gerecht sein wollen ist das einfach zu kompliziert... frag mal den StB wie sich das mit den privatgenutzten autos kleiner unternehmer und selbstständiger Umsatzsteuerlich auswirkt. dann muss er garantiert auch erst nachschlagen.... das ist nämlich wirklich heavy

Soweit ich mich noch erinnere, ist bei Selbständigen die 1% Regelung insofern egal, da diese dem Geschäft angelastet werden. Es ist nicht so, dass der Selbständige als Person 1 % des Fahrzeugwertes als "Gewinn" versteuern muss.

peso

@peso

bei Selbständigen und Freiberuflern (also keine juristische Person) muss schlussendlich der Unternehmer die 1% vom Listenpreis zum Gewinn hinzurechnen uns alles zusammen mit dem persönlichen Steuersatz versteuern

Genau Vimo und das kannst Du umgehen wenn du das Fahrtenbuch führst und "nachweisen" kannst, dass du "nicht" privat gefahren bist. Mein STB hat aber gesagt, dass die Fahrten ins Büro Privatfahrten sind. Was stimmt den nu ?

fox 1.4 hat es oben schön beschrieben.

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