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steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 19:09

Hallo!

Wäre jemand von euch so nett und würde mir die steuerliche Absetzbarkeit eines Leasing-Angebotes erklären?

Das Fahrzeug ist für meine Eltern. Sie sind beide Ärzte und haben bereits einen 7er BMW im Privatbesitz.

Mein Vater ist Augenchirurg und muss täglich von der Praxis zur Klinik und regelmäßig zu Kongressen fahren. Meine Mutter macht als Augenärztin Hausbesuche.

Als Fahrzeug würde für uns insbesondere ein Phaeton V6 TDI in Frage kommen.

Nun meine Fragen:

- In welchem Bereich ist ein wirklich gutes Leasing-Angebot angesiedelt? Der Wagen hätte 20000 km/Jahr Fahrleistung.

- Wie berechnet man den Betrag, den man steuerlich absetzen kann? Sagen wir rein fiktiv, dass der Neupreis bei 80000 Euro, der Leasingpreis bei 800 Euro/Monat liegt. Dann könnte man nach der 1% Regel steuerlich rein gar nichts absetzen? Was ändert sich an dieser 1% Regel, wenn ein äquivalentes Fahrzeug im Privatbesitz vorhanden ist? Können meine Eltern mit ihrem Beruf das ganze überhaupt absetzen?

Ich habe bereits bei Google recherchiert, aber werde daraus nicht ganz schlau. Ich bedanke mich für jede detailierte Antwort!

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76 Antworten
Themenstarteram 22. Juni 2005 um 21:52

@oaci:

Ich weiß nicht, welche Formen von Leasing-Verträgen es gibt. Ich könnte mir nur gut vorstellen, dass sich die Firmen hinsichtlich des Zustands des Fahrzeuges am Ende des Vertrages absichern. Anderes Beispiel: Fährt jemand durchgängig 250 km/h auf der Autobahn, wird der Lack des Wagens unverhältnismässig abgenutzt sein.

Einerseits kann die Firma keinen neuen Wagen zurückverlangen, andererseits muss sie sicher keinen saumässigen Zustand ohne Abschlagszahlung akzeptieren.

Wir haben nicht vor, den Wagen überdurchschnittlich zu benutzen, aber Händler sind sicherlich kreativ darin, Gründe für eine Abschlagszahlung (sofern es so etwas gibt) zu konstruieren.

Könntet ihr mir noch einen Richtpreis für das Leasing eines V6 TDI geben?

Themenstarteram 23. Juni 2005 um 8:57

@oaci:

Ich habe gerade mit dem STB geredet. Er ist der Meinung, dass niemand in der Lage ist, ein Fahrtenbuch derart präzise zu führen.

Mir ist eh nicht klar, wie das ganze überhaupt funktionieren soll. Wie will das FA feststellen können, ob eine Fahrt privat oder geschäftlich war. Muss für jede Fahrt ein 2. Beleg vorgelegt werden können (Rechnung für eine Konferenz, Geschäftsessen usw.)?

am 23. Juni 2005 um 9:30

@ oaci

Da haben wir schon so einen Steuerberater, von dem du gesprochen hast.

Zur Frage mit dem Finanzamt: Als Selbständiger bist du in der Regel verpflichtet, deinen Kalender aufzubewahren (ich glaube 10 Jahre). Dies ist der erste Fall, wie ein Beamter die Daten überprüfen kann. Dann natürlich Park(haus-)belege, Hotelrechnungen und natürlich Tankbelege. Ist halt immer schlecht, wenn du tanken warst, aber es im Fahrtenbuch keine Fahrt dazu gibt...

Also glaub mir, ein Beamter hat genügend Möglichkeiten die Plausibilität eines Fahrtenbuches zu prüfen.

Mich wundert trotzdem die Aussage des Steuerberaters. Wie lange haben den deine Eltern schon?

am 23. Juni 2005 um 9:38

:D Er täuscht sich! (Oder ist er einer der Faulen?) :D

Niemand stimmt nicht. Ich bin zumindest einer.

Alle Wege können, per Stichproben oder genau, wenn dem Beamten langweilig ist, anhand von stattgefundenen Terminen und Belegen daraus, Verträgen die abgeschlossen werden, oder dererlei, Tankquittungen ... nachgewiesen werden.

Man muss dann aber auch genau sein.

Wie es unser Frohnherr von uns erwartet :D

Aber zur Frage zurück. Schaue dir mal im Netz ein Fahrtenbuch an, welche Felder da drin sind.

Ich gebe vorher immer durchein Kürzel an, ob eine P-rivate Fahrt, G-eschäftliche Fahrt oder ein A-rbeitsweg ist.

Bleibt nur die Frage offen, welchen Aussage dein STB mit seiner Aussage bezwecken wollte ;)

Letztlich nochmals generell zu den deinen Eltern.

Nimmt euch Zeit und klärt das Thema, wie Peso es sagte, individuell mit dem STB.

Zusätzlich gibt zu dem speziellen Thema sicherlich versiertere Ansprechpartner in einschlägigen Foren.

Ich musste bei mir auch die Hintergründe und Abläufe und Achtsamkeiten vom STB aus der Nase ziehen.

Deswegen meine Aussage vorhin, dass leider "einige" STB n u r teuer bezahlte Buchhalter sind.

Grüße

aci

am 23. Juni 2005 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von a_engels

@oaci:

Ich habe gerade mit dem STB geredet. Er ist der Meinung, dass niemand in der Lage ist, ein Fahrtenbuch derart präzise zu führen.

Mir ist eh nicht klar, wie das ganze überhaupt funktionieren soll. Wie will das FA feststellen können, ob eine Fahrt privat oder geschäftlich war. Muss für jede Fahrt ein 2. Beleg vorgelegt werden können (Rechnung für eine Konferenz, Geschäftsessen usw.)?

Seltsam, warum hast Du diese Frage nicht dem StB gestellt ?

peso

am 23. Juni 2005 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von Smiddi

@ oaci

Da haben wir schon so einen Steuerberater, von dem du gesprochen hast.

Zur Frage mit dem Finanzamt: Als Selbständiger bist du in der Regel verpflichtet, deinen Kalender aufzubewahren (ich glaube 10 Jahre). Dies ist der erste Fall, wie ein Beamter die Daten überprüfen kann. Dann natürlich Park(haus-)belege, Hotelrechnungen und natürlich Tankbelege. Ist halt immer schlecht, wenn du tanken warst, aber es im Fahrtenbuch keine Fahrt dazu gibt...

Also glaub mir, ein Beamter hat genügend Möglichkeiten die Plausibilität eines Fahrtenbuches zu prüfen.

Mich wundert trotzdem die Aussage des Steuerberaters. Wie lange haben den deine Eltern schon?

Der gesamte Vorgang muss nur nachvollziehbar sein. Eine kleinliche Anwendung wird selbst von der OFD nicht gewünscht.

Vielleicht sollten seine Eltern mal den StB wechseln. Diese Freiberufler haben sowieso mehr Steuervorteile als jeder andere Sterbliche.

Die zahlen, soweit mir erinnerlich, auch keine Gewerbesteuer.

Der Handwerker mit seinem Laden muss diese Steuer zahlen und der Arzt mit grosser Praxis, mehr Kundenverkehr und auch mehr Umsatz, braucht nichts zu bezahlen :-(

peso

Dafür ist der Freiberufler in der Art seiner Tätigkeit sehr eingeschränkt. Denn sonst muß man leider ein Gewerbe anmelden und dann die dementsprechende Steuer bezahlen. Weiterhin gibt es sehr enge Vorschriften, wer z.b. beratend (als freiberufler Tätig sein darf). Freiberufler, technische Berater dürfen nur Ingenieure sein, die müssen dann kein Gewerbe anmelden.

Fahrtenbuch:

Man braucht ein dementsprechendes Ersatzfahrzeug mit dem man die privat - Fahrten erledigt. Dann kann es von FA zu FA schon reichen oder man muß tatsächlich eines führen. Meine Tankbelege stimmen überein mit meinen Fahrten. Ich fahre wirklich nur geschäftlich mit meinem Fahrzeug. Ist aber jetzt sowieso hinfällig, da ich im gesamten letzten JAhr mit einem Mietwagen gefahren bin und nicht mit einem Leasingfahrzeug. Mein Auto ging an VW zurück und ich zahle einen Ausgleich für die gefahrenen km. d.h.ähnlich Miete. Damit ist das Fahrtenbuch laut Stb hinfällig.

Themenstarteram 23. Juni 2005 um 10:20

@tcsmoers:

Vielen Dank für deine erneut sehr qualifizierten Postings. Eine Frage hätte ich noch: was würde mir denn passieren, wenn ich nicht "vorsichtig" bin?

am 23. Juni 2005 um 12:04

Wenn Du nicht vorsichtig bist, kann es sein, dass Du hier "geschnitten" und als Aussenseiter behandelt wirst.

Aufgrund Deines Schreibstils kann man aber unterstellen, dass Du noch sehr jugendlich bist und Dich in der Selbstfindung befindest.

Wir alle hier wünschen Dir dabei viel Glück.

peso

am 23. Juni 2005 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von carrerarsr

Dafür ist der Freiberufler in der Art seiner Tätigkeit sehr eingeschränkt. Denn sonst muß man leider ein Gewerbe anmelden und dann die dementsprechende Steuer bezahlen. Weiterhin gibt es sehr enge Vorschriften, wer z.b. beratend (als freiberufler Tätig sein darf). Freiberufler, technische Berater dürfen nur Ingenieure sein, die müssen dann kein Gewerbe anmelden.

Fahrtenbuch:

Man braucht ein dementsprechendes Ersatzfahrzeug mit dem man die privat - Fahrten erledigt. Dann kann es von FA zu FA schon reichen oder man muß tatsächlich eines führen. Meine Tankbelege stimmen überein mit meinen Fahrten. Ich fahre wirklich nur geschäftlich mit meinem Fahrzeug. Ist aber jetzt sowieso hinfällig, da ich im gesamten letzten JAhr mit einem Mietwagen gefahren bin und nicht mit einem Leasingfahrzeug. Mein Auto ging an VW zurück und ich zahle einen Ausgleich für die gefahrenen km. d.h.ähnlich Miete. Damit ist das Fahrtenbuch laut Stb hinfällig.

Hier kann ich Dir nur teilweise zustimmen. Nicht ohne Grund, will man für Freiberufler einige Privilegien abschaffen.

Das hier dürfte aber O:T. sein.

Fakt ist aber, dass aufgrund des deutschen Steuerrechtes fast bei jeden steuerrechtlich relevanten Vorgang ein Fachmann benötigt wird.

peso

.. mehr o.t.-Ideen:

Am besten, die Autos werden von der eigenen GmbH gekauft/geleast und dann vermietet.

Der Aufwand geht voll in der GmbH, die Mieteinnahmen werden zu 100% dagegen gerechnet (da es ja zu 100% weitergegeben wird). Der Mieter kann den Aufwand dann ebenfalls 100% absetzen, da ja eine Dienstleistung (möglichst inkl. Sprit und Rep./Wartung) gemietet wird. Das ganze mit den anderen Dingen des täglichen Berufslebens und dann noch ein abweichendes Wirtschaftsjahr und man hatt viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Am besten umgeht man diese ganze Geschichte, in dem man für private Fahrten einen eigenen PKW hat (oder man hat 2 PKW's und muss dafür nur bei dem teureren die 1% zahlen, der andere ist umsonst :)

*DAS IST KEIN RATSCHLAG SONDERN NUR EINE GEDANKENSPIELEREI*

am 23. Juni 2005 um 13:12

Da ist was wahres dran.

Ich hatte seinerzeit meinen privaten PKW an das Geschäft meiner Frau verliehen. Das Finanzamt hat da mitgezogen. Auch brauchte ich (seltsamerweise) kein Gewerbe anmelden.

peso

@tcmoers

wichtig ist, das der Mieter und der Vermieter keine steuerlich gleichen Personen sein dürfen, also entweder GmbH und Einzelperson oder Eheleute mit Gütertrennung, sonst ist das ja rechteTasche/linkeTasche. Das mit dem Gewerbe ist richtig, denn was kommt da schon bei einem Auto so rum, das muss nur sauber in der Steuererklärung auftauchen. Wenn ich dem Nachbarn Geld leihe, muss ich ja auch kein Gewerbe aufmachen. Ich muss naütrlich die Zinseinnahmen versteuern, versteht sich von selbt!

In dem Sinne:

Alles sauber und nachvollziehbar, aber raffiniert machen, damit der Steuerprüfer das auch versteht, aber eben nix machen kann...

Zitat:

Weiterhin gibt es sehr enge Vorschriften, wer z.b. beratend (als freiberufler Tätig sein darf). Freiberufler, technische Berater dürfen nur Ingenieure sein, die müssen dann kein Gewerbe anmelden.

darum sind auch die meisten Rechtsanwälte auch noch Inschenör, denn dem ist nix zu schwör ... ;-)

am 23. Juni 2005 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von bedofroses

@tcmoers

wichtig ist, das der Mieter und der Vermieter keine steuerlich gleichen Personen sein dürfen, also entweder GmbH und Einzelperson oder Eheleute mit Gütertrennung, sonst ist das ja rechteTasche/linkeTasche. Das mit dem Gewerbe ist richtig, denn was kommt da schon bei einem Auto so rum, das muss nur sauber in der Steuererklärung auftauchen. Wenn ich dem Nachbarn Geld leihe, muss ich ja auch kein Gewerbe aufmachen. Ich muss naütrlich die Zinseinnahmen versteuern, versteht sich von selbt!

In dem Sinne:

Alles sauber und nachvollziehbar, aber raffiniert machen, damit der Steuerprüfer das auch versteht, aber eben nix machen kann...

Genau, und deswegen frage ich auch immer den StB. Besser jetzt etwas als später zu viel bezahlen.

peso

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