ForumPhaeton
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Phaeton
  6. steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen

steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 19:09

Hallo!

Wäre jemand von euch so nett und würde mir die steuerliche Absetzbarkeit eines Leasing-Angebotes erklären?

Das Fahrzeug ist für meine Eltern. Sie sind beide Ärzte und haben bereits einen 7er BMW im Privatbesitz.

Mein Vater ist Augenchirurg und muss täglich von der Praxis zur Klinik und regelmäßig zu Kongressen fahren. Meine Mutter macht als Augenärztin Hausbesuche.

Als Fahrzeug würde für uns insbesondere ein Phaeton V6 TDI in Frage kommen.

Nun meine Fragen:

- In welchem Bereich ist ein wirklich gutes Leasing-Angebot angesiedelt? Der Wagen hätte 20000 km/Jahr Fahrleistung.

- Wie berechnet man den Betrag, den man steuerlich absetzen kann? Sagen wir rein fiktiv, dass der Neupreis bei 80000 Euro, der Leasingpreis bei 800 Euro/Monat liegt. Dann könnte man nach der 1% Regel steuerlich rein gar nichts absetzen? Was ändert sich an dieser 1% Regel, wenn ein äquivalentes Fahrzeug im Privatbesitz vorhanden ist? Können meine Eltern mit ihrem Beruf das ganze überhaupt absetzen?

Ich habe bereits bei Google recherchiert, aber werde daraus nicht ganz schlau. Ich bedanke mich für jede detailierte Antwort!

Ähnliche Themen
76 Antworten
am 22. Juni 2005 um 19:19

meinst du nicht, dass deine beiden spitzenverdiener sich eine kompetente auskunft beim steuerberater holen sollten ?

peso

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

meinst du nicht, dass deine beiden spitzenverdiener sich eine kompetente auskunft beim steuerberater holen sollten ?

Meinst du nicht, dass jemand hier im Forum eine kompetente Antwort geben kann?

ps. Mit Sozialneid hätte ich hier nicht gerechnet.

am 22. Juni 2005 um 19:41

kompetente auskünfte kann und darf nur ein steuerberater geben. alles andere sind unmassgebliche meinungen. u.u. kommt sogar das rechtsberatungsgesetz zum tragen.

bezüglich sozialneid, solltest du ganz vorsichtig sein. offensichtlich hast du ein problem mit deinen selbstwertgefühl.

peso

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 19:43

Zitat:

bezüglich sozialneid, solltest du ganz vorsichtig sein. offensichtlich hast du ein problem mit deinen selbstwertgefühl.

Und du offenbar mit der deutschen Grammatik..

am 22. Juni 2005 um 19:52

dagegen kann man aber was machen. bei deinem problem dürfte fachliche hilfe erforderlich werden.

peso

am 22. Juni 2005 um 20:05

@a_engels

Was hat denn das mit Sozailneid zu tun, wenn man dir rät einen Steuerberater zu konsultieren?

Das ist das eizig Richtige!

Nordstern

am 22. Juni 2005 um 20:10

Hallo,

bitte jetzt alle mal wieder etwas beruhigen, so muss ein Thread nicht aussehen, eine Sachliche und im Umgangston normale Diskussion/Hilfestellung ist eher erwünscht, DANKE!

Gruss thommen

am 22. Juni 2005 um 20:10

gerade, weil es spitzenverdiener sind, kann nur der steuerberater helfen. da spielen sehr viele faktoren mit.

das der schreiber probleme mit seinem selbstwertgefühl hat, erkennt man an der beschreibung seiner familiengeschichte.

peso

am 22. Juni 2005 um 20:11

Hallo a_engels,

bezüglich der 1% Regelung, wäre es sinnreich ein Fahrtenbuch zu führen, zwar mühselig, aber steuerlich spürbar.

Aber nur dann, wenn die private Nutzung nicht überwiegt.

Bei mir sind es zum Beispiel nachweisslich in einem sauber geführten und vor allem Dingen handschriftlichen und lückenlosen Fahrtenbuch ein Privatanteil von etwa 4%. Ohne Fahrtenbuch könnte ich keiner meiner Ausgaben absetzen - Dank 1%!!!

Das sollten deine Eltern dann wirklich mit Ihren Steuerberatern kalkulieren. ABER ACHTUNG: Es gibt einige Steuerberater, die Ihre Mandanten in dem Bereich nicht RICHTIG aufklären, weil die 1% für die einfacher und schneller gebucht werden können!

Eine alternative sind die elektronischen Fahrtenbücher, die es auch für den Phaeton gibt.

PS: Das mit dem Fahrtenbuch ist schon am Anfang ziemlich lästig, aber man gewöhnt sich daran. Und dem Buddhistischem Standesamt, will ICH nichts schenken :D.

Daher sind alle Kosten, die für den Wagen entstehen absertzbar, runterzurechnen natürlich der %ulae Privatanteil und etwas kompliziert zu rechnende Fahrtweg zur Kanzlei, Praxis, Büro (Die sind nicht zu 100% Geschäftlicher Anteil). Auch da gibt es Möglichkeiten, diese zu 100% als Geschäftsanteil wirken zu lassen (Frage den Weg den Steuerberater).

Ebenso kann es interessant sein, eine Sonderzahlung zu leisten. Man darf natürlich nicht sagen, dass es dazu dient, um etwas steuerlich zu spielen :).

Dieser Sonderzahlung darf aber auch NICHT zu hoch sein!!! Sonst fällt man zu eben gesangten und es wird gestrichen. Die Sesselpupser aus Moldavien sind da, wie immer schnell, aber die in Deutschland sind sehr einsichtig :D.

Ich habe diesbezüglich vor der Sonderzahlung mit einem Finanzrichter aus Berlin gesprochen / abgeklärt. Er sagte: Eine Sonderzahlung kann deswegen zu 100% im Jahre der Zahlung geltend gemacht werden, da diese Zahlung dazu dient die zukünftigen Belastungen aus wirtschaftlichen Gründen kalkulierbar niedrig halten zu können. NUR - nicht zu hoch! Sonst Verdacht auf steuerliche Liebhaberei --- was für ein WORT!!!

Also letztendlich, entweder die 1% sind mir Wurscht, da ich andere Abschreibungen habe oder o. g. ins Calcul oder heisst es Kalkül ziehen.

Da die Sache genauer abgewegt werden muss, gebe ich in jedem Falle Peso recht, letztlich den persönlichen teuer bezahlten Buchhalter zu Rate zu ziehen.

PS: Bezüglich dem adäquaten Fahrzeug im Privatbesitz und daher 100%ige Absetzbarkeit der Kosten für den z. B. Phaeton kenne ich persönliche wenige, die dies vom FA berücksichtigt bekommen.

Wenn, dann würde ich mir vom zuständigen FA eine schriftliche Bestätigung einholen (Soll der Buchhalter machen), dass ich aufgrund der gennanten Situation den Phaeton zu 100% geschäftlich abschreiben kann.

Und das ... naja ...

Will hier keine Werbung machen, aber für ein gutes Angebot, ist der matz-le aus dem Forum aus Leipzig anscheinend ein TOP-Verkäufer mit TOP-Konditionen und TOP-Ehrlich und Kompetent.

Und sicher auch andere ...

Grüße

aci

am 22. Juni 2005 um 20:22

bei freiberuflern und personengesellschaften gilt die 1% regelung nicht im üblichen sinne.

man muss vor der entscheidung fachleute befragen.

peso

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

gerade, weil es spitzenverdiener sind, kann nur der steuerberater helfen. da spielen sehr viele faktoren mit.

das der schreiber probleme mit seinem selbstwertgefühl hat, erkennt man an der beschreibung seiner familiengeschichte.

peso

Diese Details habe ich erwähnt, da die gewerbliche Nutzung bei einem Arzt wohl schwieriger darzustellen ist, als z.B. bei einer Firma mit Dienstfahrzeugen, die Vertreter beschäftigt.

Ich hoffe, lieber Peso, dass dieser scheinbar schwerverständliche Tatbestand erklärt ist und ich damit die für die ursprüngliche Fragestellung nicht dienliche Diskussion beenden kann.

am 22. Juni 2005 um 20:53

ein nicht angestellter arzt ist freiberufler (wie z.b. der steuerberater). gerade bei dieser berufsgruppe sind besondere umstände zu berücksichtigen. aus diesem grunde kann nur ein stb, der die gesamtverhältnisse kennt, sachdienliche aussagen machen.

ich gehe aber davon aus, dass deine eltern einen stb haben und das nur dieser vernünftige aussagen machen kann.

peso

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 21:26

@oaci:

Wie sieht denn so ein elektronisches Fahrtenbuch aus? Ist es ein Programm des Boardcomputers?

Was passiert eigentlich, wenn der von der Firma kalkulierte Restwert des Wagens nach Beendigung des Vertrages vom tatsächlichen Wert abweicht? Eigentlich sollte es ein Vorteil von Leasing sein, dass man sich nicht um den Restwert kümmern muss, andererseits ist es auch klar, dass der Fahrer einen entscheidenden Einfluß darauf hat. Ist dieser z.B. Kettenraucher, so dürfte das Fahrzeug entschieden weniger Abnehmer finden.

Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass der Leasing-Teilnehmer komplett vom Restwertrisiko befreit ist. Wie ist das denn?

am 22. Juni 2005 um 21:35

Oh, wie das mit dem elektronischen Fahrtenbuch aussieht, weiß ich nicht. Da müsstest du dich an VW wenden. Besser an die GMD (Gläserne Manufaktur Dresden).

Bezüglich dem Restwert kann ich dir nur sagen, das ich nur das km-Leasing nutze und die meisten auch. Ist für mich besser kalkulierbar.

Gibt es denn auch andere Leasingverträge für den Phaeton?

Grüße

aci

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Phaeton
  6. steuerliche Absetzbarkeit von Leasing-Verträgen