Steuerkette oder Zahnriemen

Mercedes E-Klasse S211

Hallöchen zusammen.ich habe mir vor 2 Wochen einen e270 CDI gekauft. Baujahr 2003.
Da ich jetzt Öl am Getriebe und am Motor sehe habe ich ihn zum Mercedes Autohaus um die Ecke gebracht , er solle doch Mal schauen was das ist.

Jetzt habe ich gerade einen Anruf erhalten : Zylinderkopfdichtung sei kaputt (kein blauer Qualm und auch kein Öl im Wasser )das Getriebe sei kaputt (aber schaltet butterweich)und meinen Zahnriemen müsste er sofort wechseln.
Das ganze würde nur Schlappe 3000 Euro kosten. (Also 500 mehr wie ich für das Fahrzeug bezahlt habe )

Wenn ich nicht gänzlich falsch informiert bin hat dieser Motor doch eine Steuerkette und keinen Zahnriemen ?
P.s 140 Euro um mit seinem Computer die Fehler auszulesen sind doch schon sehr hoch ? Oder sind das normale Preise ??

Beste Antwort im Thema

140€ für das Fehlerauslesen ist viel zu viel. Such dir eine andere Werkstatt. Wo wohnst du? Vielleicht kann man dir Empfehlungen aussprechen.

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.... tja, dann muss du noch mal zum Händler, wegen Garantie, gesetzliche Gewährleistung und s.w. .....

Zitat:

@slawik-br schrieb am 14. März 2019 um 15:41:56 Uhr:


.... tja, dann muss du noch mal zum Händler, wegen Garantie, gesetzliche Gewährleistung und s.w. .....

Naja, das Ding ist dieses
Ich habe das Auto Scheckheft gepflegt mit 160000 km und neuem TÜV für 3000 Euro gekauft. Das da Fehler kommen dachte ich mir schon. Jedoch hätte ich mich erst informieren sollen was bei diesem Modell die "üblichen Verdächtigen" sind.

Habe jetzt ein Angebot bekommen , Fehlerdiagnose/ Sichtprüfung 189 euro

Zitat:

@Paddy666 schrieb am 14. März 2019 um 16:03:19 Uhr:



Zitat:

@slawik-br schrieb am 14. März 2019 um 15:41:56 Uhr:


.... tja, dann muss du noch mal zum Händler, wegen Garantie, gesetzliche Gewährleistung und s.w. .....

Naja, das Ding ist dieses
Ich habe das Auto Scheckheft gepflegt mit 160000 km und neuem TÜV für 3000 Euro gekauft. Das da Fehler kommen dachte ich mir schon. Jedoch hätte ich mich erst informieren sollen was bei diesem Modell die "üblichen Verdächtigen" sind.

Habe jetzt ein Angebot bekommen , Fehlerdiagnose/ Sichtprüfung 189 euro

Wie schon geschrieben. Hol deinen Wagen sofort da weg und bring ihn in eine andere Werkstatt. Leider bin ich zu weit weg und kenne auch keinen in Schwäbisch Gmünd.

Du hast das Auto erst seit 2 Wochen, da würde ich erst mal mit Händler sprechen. Im Öl schwimmender motor gehört nicht zu ,, üblichen Fehler,, ich habe auch 270 cdi aus dem Jahre 2003 und knapp 250 000 km. Alles trocken.

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Ich habe den Wagen jetzt wieder bei mir.
Der Händler wo ich ihn gekauft habe sagt mir da er nichts macht da er ihn ausdrücklich ohne Garantie usw verkauft hat.
Heute Abend kommt ein Freund zu Besuch, der arbeitet seit 20 Jahren bei Mercedes. Er schaut ihn sich an und sagt dann was alles zu machen ist.
Ich hoffe so das ich nicht zu viel investieren muss. Denn ich mag das Auto eigentlich sehr. Ist nach 20 Jahren BMW und Audi mein erster eigener Stern .

Vielleicht verzeichnest du es einfach unter Lehrgeld und weißt für das nächste Mal Bescheid. Soweit ich richtig informiert bin, ist es nicht zulässig, dass ein Gewerbetreibender ein Fahrzeug ohne Garantie verkauft, selbst wenn es im Kaufvertrag niedergeschrieben steht. Damit wäre der Kaufvertrag hinfällig. Naja, Recht haben und Recht bekommen sind ja in D zwei verschiedene paar Schuhe.

Der Händler verkauft das Auto einfach mit dem Zusatz "Bastlerfahrzeug", "Motor startet nicht", "Getriebe schaltet nicht" oder ähnlichem im Kaufvertrag, schon ist es mit der Gewährleistung vorbei.
Grüße

Ist aber nicht so schlimm, wie Du es dargestellt hast ( laut Foto) ..... Erst mal reinigen, auch Stecker abziehen und mit kontaktsray reinigen, austrocknen lassen. Dann kannst sehen woher das Öl kommt/ täglich kontrolieren....
Ach ja, Abschlussbericht wäre nicht schlecht... 😉

Selbstverständlich muss der Händler (wie auch jeder Gewerbetreibende der ein Fahrzeug des Gewerbebetriebs verkauft) keine Garantie geben da Garantie immer eine freiwillige oder auf gesonderter Vereinbarung beruhende Leistung ist.

Was er aber geben muss ist die gesetzlich vorgeschrieben GEWÄHRLEISTUNG von 2 Jahren. Diese kann im Vertrag bei gebrauchten Gütern auf 1 Jahr begrenzt werden.

ABER: bereits nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Dies bedeutet: während der ersten 6 Monate nach Kauf geht der Gesetzgeber bei einem Defekt zunächst das von aus dass das Produkt bereits bei Kauf mangelhaft war und der Verkäufer ist in der Haftung. Ist der Verkäufer der Meinung dass dem nicht so war muss er dies beweisen. Nach Ablauf von 6 Monaten ist es umgekehrt.

6 Monate Gewährleistung muss er geben. Konfrontiere ihn mit diesen schwerwiegenden Mängeln und verlange entweder eine Wandlung des Kaufvertrages oder Erstattung der Reparaturkosten.
Falls du wirklich so doof warst und dir von einem Händler keinerlei Gewährleistung in den Kaufvertrag schreiben lässt, ist dir nicht zu helfen. Dann biste selber schuld.

Wenn für 500 Euro der Wagen wieder top ist hat er für 3500 Euro einen guten Wagen gekauft!
Sollte es 1500 oder mehr kosten dann nicht mehr.

Solltest du im ADAC drin, dort gibt es hilfe!

Dann der immer wiederkehrende Ratschlag zum Autokauf.
Wenn man keine Ahnung hat, dann sucht man sich jemanden, zur Not gegen Geld.
Ist dann immer billiger wie am Ende Schrott zukaufen.
Was hilft ist vor dem Kauf einen Gebrauchtwagentest bei ADAC, DEKRA zu machen, meistens nur mit Termin.
Sollte der Verkäufer das nicht wollen, Finger weg.
Denn der wird schon wissen warum nicht.

Zitat:

@mikesch1960 schrieb am 15. März 2019 um 17:08:52 Uhr:



Falls du wirklich so doof warst und dir von einem Händler keinerlei Gewährleistung in den Kaufvertrag schreiben lässt, ist dir nicht zu helfen. Dann biste selber schuld.

Der Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen (da kann er in den Kaufvertrag rein schreiben was er will)!
Außer er (der Händler) verkauft es im Kundenauftrag, da gilt das nicht, das wäre Pech.

Wenn der Händler im Kaufvertrag rein schreibt z.B. Unfallschaden und Getriebeschaden und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, dann gibt es auch keine Gewährleistung. Dann ist der Händler raus.

Stimmt, einfach nur reinschreiben ohne Gewährleistung reicht nicht.
Schreibt er aber rein Motor/Getriebe defekt, ohne Gewährleistung, dann geht das schon

Ich denke mal, dass der Verkäufer vor Verkauf gesagt hat, dass er keine Gewährleistung gibt und der Käufer hat dann zugestimmt weil er das Auto unbedingt haben wollte. Wenn es so ist dann braucht man sich auch nicht beschweren und lässt den Mangel auf eigene Kosten beseitigen

Ich weiß, jeder Händler ist verpflichtet Gewährleistung zu geben aber mal ehrlich, ein über 15 Jahre altes Auto für 3000€, welcher Händler gibt da freiwillig noch Gewährleistung?

Wenn dem Käufer das nicht gepasst hätte dann hätte der Händler das Auto bestimmt nicht an ihn verkauft.

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