Steinschlag im Sichtbereich der Windschutzscheibe

BMW 3er E46

Hallo,

Habe einen kleinen Steinschlag genau im Sichtbereich der Windschutzscheibe. Besteht die Möglichkeit auf Reparatur, oder muss man die ganze Scheibe tauschen?

25 Antworten

Ein nicht reparabler Steinschlag muß im Sichtbereich des Fahrers liegen.
Lt. Gesetzgeber ist der Sichtbereich des Fahrers wie folgt definiert:

Eine DIN A4 Seite quer hingelegt (mittig zum Lenkrad), minus der nichtbestrichenen Fläche des Scheibenwischers.

Wie zu erkennen ist, ist der Sichtbereich sehr klein definiert.
Alles was darüber hinausgeht, ist pure Abzocke.

Harry

Ist ein kleiner Steinschlag Größe 2mm im Sichtbereich schon TÜV relevant? Mich stört er nicht und repariert bekomme ich den sicher auch nicht.

Kommt drauf an ob es ein Abplatzer ist oder ein Steinschlag mit Rissbildung..

Steinschlag in der Scheibe heißt neue Scheibe, alles andere ist für die Tonne. Der Car Class Müll ist Betrug, war mal mit einem anderem Auto mit einen kleinen Steinschlag bei so einer Reparatur. Ergebnis nach ca. 2-3 Monaten ist die Scheibe an der Stelle weiter gerissen.
Mein Einlass bei Carglass das Sie doch so toll Werbung machen von wegen 30 Jahre Garantie usw. kam dann die Antwort das das nicht für meine Art vom Steinschlag gelte........ Ah so 😎😎😎
Das ganze Carglass Geschäftsmodell ist reinste Abzocke, die gauckeln Dir vor es wäre umsonst, kassieren natürlich Ihre 90 Euro bei der Teilkasko und leisten dafür so gut wie gar nix. Ich arbeite selber bei einer Versicherung und kenne deren Abrechnungs Modalitäten genau.
Wen ich einen Steinschlag in der Scheibe habe dann gehe ich zu meinem Bosch Dienst. Der macht mir trotz 150 Euro SB einen Scheibe zu Preis ohne SB rein. Ich zahle also gar nix, habe ich schon zwei Mal gemacht🙂

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Zitat:

@der-sucher schrieb am 26. April 2015 um 14:37:27 Uhr:


Kommt drauf an ob es ein Abplatzer ist oder ein Steinschlag mit Rissbildung..

Nur Steinschlag ca. 1mm tief ohne Rissbildung

@Frankman28 wenn das nur ein Abplatzer (ohne Riss) ist ,kannst du Glück haben und der Tüv sagt nichts.

@Sportler-69 das mit den 150 für 0 würde ich nicht so laut sagen, gerade du müsstest es doch wissen
das es verboten ist.

Zitat:

@der-sucher schrieb am 27. April 2015 um 08:18:05 Uhr:


@Frankman28 wenn das nur ein Abplatzer (ohne Riss) ist ,kannst du Glück haben und der Tüv sagt nichts.

@Sportler-69 das mit den 150 für 0 würde ich nicht so laut sagen, gerade du müsstest es doch wissen
das es verboten ist.

Es machen viele Werkstätten so ist kein Geheimnis🙂 Ist ja ne reine Kalkulationssache der Werkstatt.

Zitat:

@Frankman28 schrieb am 27. April 2015 um 06:48:23 Uhr:


Nur Steinschlag ca. 1mm tief ohne Rissbildung

Dann ist es nicht einmal ein Steinschlag, sondern nur ein Oberflächenkrater.

Hier stehen die Chancen gut, die Prüfung zu bestehen, da kein Glasbruch vorliegt.

Zitat:

@Sportler-69 schrieb am 27. April 2015 um 09:29:15 Uhr:


Es machen viele Werkstätten so ist kein Geheimnis🙂 Ist ja ne reine Kalkulationssache der Werkstatt.

Es ist egal, ob viele Betriebe dies tun.

Es ist ganz klar Versicherungsbetrug und keine "Kalkulationssache der Werkstatt".
So sehen es zumindest die deutschen Gerichte.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch im Autoglas-Infoportal oder unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Gut zu wissen🙂

Hallo, bin über die Suchfunktion auf diesen Thread gekommen.

Gestern hatte ich so ein 😠 Erlebnis. 100 km Autobahn in 30 min gefahren, dann runter und ab auf die Landstraße, Tempolimit 70 km/h und PAFF landet ein Stein auf der Scheibe. Ist definitiv da passiert, habe das Ding anfliegen kommen sehen.

Nun ist die Frage: Sichtbereich oder nicht? Der Papiertest ist nicht ganz eindeutig. Danach wäre es zwar kein Sichtbereich im rechtlichen Sinne, jedoch bin ich relativ groß und es springt während der Fahrt die ganze Zeit ins Auge.

Das ärgerliche: Die Scheibe ist keine 5 Monate alt. Damals gab es einen Riss unterhalb des Innenspiegel. Da die Versicherung sich damals extrem dämlich gehabt hat und die Abwicklung erst letzten Monat abgeschlossen wurde (4 Monate Bearbeitungszeit!), würde ich es diesmal gerne reparieren und auch selbst zahlen.

Nur zur Frage: Wie groß sind denn die Beeinträchtigungen durch Streulicht? Werden diese durch eine Reparatur größer oder kleiner? Momentan ist es - trotz der geringen Größe (max. 2 mm) - schon sehr auffällig.

Bild-1
Bild-2

Ziemlich eindeutig Sichtbereich. Lasse es lieber so. Weniger auffällig als es nach der Rep sein könnte. Versicherung wechseln und dann neue Scheibe rein.

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