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Steinschlag Firma "AutoGlas"

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 21:32

Ich schon wieder ;)

Ich habe einen klitzekleinen Steinschlag vorne links in der Scheibe, wurde wohl auch schon "geflickt" damit nicht mehr draus wird.... Auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt hat die Firma Autoglas einen Stand gehabt. Die sind direkt zu mir und meinten ich könnte die Scheibe bei denen !!!kostenlos!!! tauschen lassen.... Die setzen sich mit meiner Vers. in verbindung und regeln alles. Die 150,- EUR Selbstbeteiligung schenken die mir, wenn ich danach 6 Monate einen !kleinen! Autoglas-Aufkleber in der Seitenscheibe lasse..... Die brabbelten irgendwas von Scheiben in Erstausrüsterqualität........

Was haltet ihr davon??? Kennt jemand die Firma??? Habe Sorge das ich nachher ne schlechte Scheibe drin habe oder womöglich gepfuscht wird und nachher irgendwo Wasser rein kommt und ich dann ein ewiges hin und her mit der Firma habe.......

Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2008 um 8:08

Hallo zusammen,

 

Steinschlagreparatur

Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Stef22

Die sind direkt zu mir und meinten ich könnte die Scheibe bei denen !!!kostenlos!!! tauschen lassen.... Die setzen sich mit meiner Vers. in verbindung und regeln alles. Die 150,- EUR Selbstbeteiligung schenken die mir, wenn ich danach 6 Monate einen !kleinen! Autoglas-Aufkleber in der Seitenscheibe lasse...

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Dort ist auch ein Gerichtsurteil zum Thema Aufkleber als Werbebonus enthalten.

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Ja der Rückspiegel wird ja abgemacht.

Hat wohl einer in Eile mal etwas "grob" angefaßt,

normal passiert mit der Haltefeder nichts.

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