Steine von OBEN!

Audi A6 C6/4F

Hallo liebe gemeinde.

Heute früh musste ich eine erschreckende Sache feststellen.

Es regnet Steine vom Nachbardachstuhl. Das Haus ist verlassen und leider Gottes trifft es genau mein Auto :´-(.
Nun wollte ich euch um Rat fragen, wie ich es am besten klären soll. Und vor allem was so ein Schaden Kostet. Polizei hatte ich bereits allarmiert und diese Waren vor Ort. Namen von Eigentümer habe ich von der Polizei nun auch erhalten. Es sind aber leider 2 Parteien im Haus die betroffen sind. Ich habe eine Handynummer von einer Partei, leider geht da aber noch keiner Ran. hoffentlich ändert sich das.

Im Anhang stell ich paar Bilder vom Schaden.

Was mich interessiert: was glaubt ihr wie hoch der schaden ist und vor allem wie ich es am besten abwickeln soll. Ich habe etwas angst selber auf den Schaden sitzen zu bleiben -.-

PS: Feuchtigkeit ist in der Rechten Rückleuchte nun auch weg 😉 immer Positiv bleiben 😁

Beste Antwort im Thema

hier ist eigentlich das falsche Forum, das gehört in das Versicherungsforum.

Warum solltest Du den Schaden selbst abwickeln ? überlasse das besser einem Anwalt.
Dieser hat auch Zugriff auf das Gundbuch und kann somit den/die Eigentümer feststellen.

Gruß Wolfgang

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Zitat:

Original geschrieben von sternle1004


Warum so kompliziert? Hatte letztes Jahr einen Unfall. War nicht schuld. Auto direkt zum Freundlichen und einen Mietwagen genommen. Die haben einen eigenen Anwalt, der auch gleich mich gegenüber dem Unfallgegner vertreten hat. Die haben das Gutachten machen lassen, haben alles repariert, haben den Mietwagen, Schaden, Anwalt mit dem Unfallgegner abgerechnet. Ich hab am Schluss mein Auto bei denen wieder abgeholt, 0 .- € bezahlt, von der generischen Versicherung noch den Wertverlust überwiesen bekommen. Das wars.

Ach ja. Der erste Gang bei einem Schaden, den man reparieren lassen will, muss doch ein Autohaus Deiner Wahl sein. Die haben die nötige Erfahrung bei einer Unfallabwicklung. Da hilft kein Gejammere im Forum.
Schaden festgestellt, Polizei war da, ab in die Werkstatt.

Jetzt stell dir einfach mal vor, Dein Unfallgegner wäre ein Rumäne ohne gültige Versicherung gewesen... Du wärst wohl auf allen Kosten incl. Leihwagen und Anwalt sitzengeblieben...

Der Anwalt ist nicht so teuer, du kannst beim ersten Gespräch abklären welche Kosten auf dich zunächst zukommen, für 100-200.- Euro kannst du schon einiges über den Anwalt regeln lassen, das wäre mir der Invest allemal wert, da ja das Nachbaranwesen als "Wert" da steht. Ich weiß ja nicht was hier einige Zeitgenossen glauben, ein Anwalt verlangt Millionen, die Gebühren für die Anwaltlichen Tätigkeiten sind in der BRAGO geregelt, da gibt es keine "Ja dich kann ich leiden oder eben nicht". Wir sind doch kein Wohlfahrtsverein. Auf geht's, wer ein schnelles Ergebnis möchte, braucht schnelle Entscheidungen, warten bringt hier gar nichts. UNO

https://www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/verkehrsunfall-abwicklung/gruene-karte.aspx

Damit Du in Zukunft weisst, was zu tun ist wenn Du einen Unfall mit einem Ausländer hast.

Zitat:

Original geschrieben von sternle1004


https://www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/verkehrsunfall-abwicklung/gruene-karte.aspx

Damit Du in Zukunft weisst, was zu tun ist wenn Du einen Unfall mit einem Ausländer hast.

Hast Du auch gelesen was Du da verlinkst?

Du brauchst nach der Website bei bestimmten Ländern die internationale Versicherungsbescheinigung des Gegners, ansonsten das Kennzeichen (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland).

Auf jeden Fall aber Name und Anschrift des Gegners, der vielleicht kein Wort Deutsch oder englisch spricht oder sprechen will.

Viel Spaß dabei.

Ich würde in so einem Fall auf jeden Fall zuerst die Deckungszusage abwarten bevor ich die Reparatur beauftrage.

lg
W.

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Ist das mit der grünen Karte nicht eine KFZ-Versicherungs-Gschichte? Hier gehts doch um Steine, die von einem Haus gefallen sind! Auch wenn die Besitzer Ausländer sind, werden die keine grüne Karte für das Haus haben.
Den Gang zum Anwalt würde ich auch empfehlen. Wie ich bereits erwähnt habe, würde ich aber mangels Kenntnis über etwaige gegnerische Versicherungen erstmal mit allzu großen Investitionen (Gutachten, Leihwagen, ...) vorsichtig sein. Woher soll denn der Ausgleich kommen, wenn es nichts zu holen gibt? Auch ein zwangsversteigertes Haus bringt nicht gleich Gewinn, wenn es keinen gibt, der es ersteigern will! Kläre über einen Anwalt möglichst noch bis gestern notwendige Schritte und mögliche Erfolge ab. Danach kann man überlegen, ob man sich den vollen Luxus gönnen will, den UNO anfangs noch vorgeschlagen hat.

Zitat:

Original geschrieben von wapaw



Zitat:

Original geschrieben von sternle1004


https://www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/verkehrsunfall-abwicklung/gruene-karte.aspx

Damit Du in Zukunft weisst, was zu tun ist wenn Du einen Unfall mit einem Ausländer hast.

Hast Du auch gelesen was Du da verlinkst?

Du brauchst nach der Website bei bestimmten Ländern die internationale Versicherungsbescheinigung des Gegners, ansonsten das Kennzeichen (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland).

Auf jeden Fall aber Name und Anschrift des Gegners, der vielleicht kein Wort Deutsch oder englisch spricht oder sprechen will.

Viel Spaß dabei.

Ich würde in so einem Fall auf jeden Fall zuerst die Deckungszusage abwarten bevor ich die Reparatur beauftrage.

lg
W.

Ich weiss ja nicht wie das bei Euch in Österreich so ist, aber hier in Deutschland regelt das mit der Anschrift die Polizei für mich.

Und wenn, wie von Quattro210379 beschrieben, der Gegner ein Rumäne ist, dann reicht das Kennzeichen und die Anschrift des Gegners. Vielleicht solltest Du alle Posts lesen.

@Toshy: Wir wissen ja gar nicht daß es vom Grundstücksbesitzer nichts zu holen gibt. Und wie um alles in der Welt kommt ihr darauf, daß der Verursacher sein Haus zwangsversteigern lassen müsste? Eine Zwangsversteigerung kommt in Frage, wenn er seinen Immobilienkredit - falls er einen hat - nicht mehr bedienen kann, die Bank pfändet und dann zwangsversteigert. Nur weil einer seine Rechnung, bzw. den entstandenen Schaden nicht bezahlt, muss er deshalb nicht sein Haus verkaufen.

Ich versteh auch den TE nicht so ganz. Treffen mit dem Eigentümer vereinbart, keiner gekommen. Ab jetzt zum Rechtsanwalt. Und wenn der Gegner keine Versicherung aht, ist das ja nicht schlimm. Dann muss er es halt aus der eigenen Tasche bezahlen. Da braucht er sich doch keine Gedanken drüber zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von sternle1004



Zitat:

Original geschrieben von wapaw


Hast Du auch gelesen was Du da verlinkst?

Du brauchst nach der Website bei bestimmten Ländern die internationale Versicherungsbescheinigung des Gegners, ansonsten das Kennzeichen (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland).

Auf jeden Fall aber Name und Anschrift des Gegners, der vielleicht kein Wort Deutsch oder englisch spricht oder sprechen will.

Viel Spaß dabei.

Ich würde in so einem Fall auf jeden Fall zuerst die Deckungszusage abwarten bevor ich die Reparatur beauftrage.

lg
W.

Ich weiss ja nicht wie das bei Euch in Österreich so ist, aber hier in Deutschland regelt das mit der Anschrift die Polizei für mich.
Und wenn, wie von Quattro210379 beschrieben, der Gegner ein Rumäne ist, dann reicht das Kennzeichen und die Anschrift des Gegners. Vielleicht solltest Du alle Posts lesen.

@Toshy: Wir wissen ja gar nicht daß es vom Grundstücksbesitzer nichts zu holen gibt. Und wie um alles in der Welt kommt ihr darauf, daß der Verursacher sein Haus zwangsversteigern lassen müsste? Eine Zwangsversteigerung kommt in Frage, wenn er seinen Immobilienkredit - falls er einen hat - nicht mehr bedienen kann, die Bank pfändet und dann zwangsversteigert. Nur weil einer seine Rechnung, bzw. den entstandenen Schaden nicht bezahlt, muss er deshalb nicht sein Haus verkaufen.

Ich versteh auch den TE nicht so ganz. Treffen mit dem Eigentümer vereinbart, keiner gekommen. Ab jetzt zum Rechtsanwalt. Und wenn der Gegner keine Versicherung aht, ist das ja nicht schlimm. Dann muss er es halt aus der eigenen Tasche bezahlen. Da braucht er sich doch keine Gedanken drüber zu machen.

Absolut korrekt. Die Hausversteigerung war ja nur übertrieben angedacht, und wegen dieser etwa 4000.- kann ich mir nicht vorstellen, das sich jemand krumm legt. Andererseits sollte der Besitzer in der Tat einen auf leere Tasche machen, dann kann er weitere Kredite für den Hausbau zunächst vergessen, denn dann steht ein Pfändungsbescheid in der Schufa.

Sofort zum Anwalt alles andere ist heiße Luft.

UNO

@sternle1004: Lies halt den Threadverlauf!

Zitat:

Original geschrieben von uno60


Es kann dir doch egal sein ob deine Nachbarn eine Versicherung haben oder nicht. Zahlen müssen Sie, schließlich ist der Schaden durch deren Eigentum entstanden, und wenn sie eben in die eigene Tasche greifen müssen, so auf wir haben kein Geld machen hilft da nicht, ggf. ist nun etwas übertrieben, könnte man auch deren Haus Zwangsverkaufen um an Barmittel zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von uno60



Absolut korrekt. Die Hausversteigerung war ja nur übertrieben angedacht, und wegen dieser etwa 4000.- kann ich mir nicht vorstellen, das sich jemand krumm legt. Andererseits sollte der Besitzer in der Tat einen auf leere Tasche machen, dann kann er weitere Kredite für den Hausbau zunächst vergessen, denn dann steht ein Pfändungsbescheid in der Schufa.
Sofort zum Anwalt alles andere ist heiße Luft.

UNO

Na, so schnell gehts dann auch wieder nicht mit der Schufa. Und so schnell gehts dann auch nicht mit dem Pfänden. Ich glaub wir brauchen hier nicht erläutern, daß erst mal die ganze Mahnbrühe kommen muss. Von gemahnt, über Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid und dann erst wird der Gerichtsvollzieher tätig.

Es gibt auch keinen Pfändungsbescheid in der Schufa, sondern nur ein abweichendes Zahlungsverhalten.

Zitat:

Original geschrieben von sternle1004


Ich weiss ja nicht wie das bei Euch in Österreich so ist, aber hier in Deutschland regelt das mit der Anschrift die Polizei für mich.
Und wenn, wie von Quattro210379 beschrieben, der Gegner ein Rumäne ist, dann reicht das Kennzeichen und die Anschrift des Gegners. Vielleicht solltest Du alle Posts lesen.

Keine Sorge, das habe ich.

Deswegen finde ich Deinen Zugang ja auch so bemerkenswert.

Aber natürlich möchte ich Dich in Deinem Zugang einfach voll nach eigener Beurteilung auf Vorleistung zu gehen nicht bremsen.

Ich würd's nur SICHER keinem anderen empfehlen und zeige die Risiken auf.
lg
W

So. Hatte heute treffen mit dem Schwiegersohn des Schuldigen. Dieser hat eine Schiffbau Firma und ist dort der Chef, also der Schuldiger nicht der Sohn. Aber er hat nur 3/9 Anteil an der miesere und diese würde er tragen. Im gehören nur 3 Wohnungen im Haus. Und der andere ist unerreichbar. Man kann ihn nur einmal anrufen bis er die Nummer kennt und dann blockt er ab. Und er erzählt jedem was anderes.
Es ist ein Wohnungsmarker. Der aber nicht in der nähe wohnt. Die 33% konnte ich natürlich nicht nehmen ohne die Zusicherung des anderen.

Mein Fahrzeug steht immer noch unrepariert da. Habe nun eine Kanzlei angerufen und einen Termin für den Mittwoch vereinbart. Meine versicherungstyp ist auch informiert. Er erkundigt sich wie die Versicherung nach der Regulierung verhält. Werde aber erst mal den Termin mit Anwalt abwarten.

Bin ab 1 Mai im Auslandseinsatz und muss dann wohl dem Anwalt vollmacht ausstellen, na gut warte dann erst mal bis zum Termin und halte Füße still.

Und danke für eure Beiträge viele sind hilfreich und ich lese gern Meinung von anderen unbeteiligten.
Ich werde bis zum ersten Mai auf jedenfalls die Entwicklung schildern.

Während des Tippens rufte mich grade versicherungstyp und meint, würde steigen und muss auch SB zahlen. Und den schaden auszahlen geht nicht. Muss wohl die AGBs lesen 🙂 Aber ist jetzt nicht schlimm muss dann halt wohl bei Audi reparieren.

na, dann bist Du ja so langsam auf dem richtigen Weg. Natürlich ist dem Anwalt eine Prozessvollmacht zu zeichnen, sonst darf er gar nichts machen.

Dann geht alles seinen Weg. 🙂

Gruß Wolfgang

Es gibt gute Nachrichten! Mein Wagen ist in der Werkstatt und Versicherung lässt es über Teilkasko laufen, weil angeblich gab es Sturm in der Region. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, da eigentlich ganz gutes Wetter an den tagen war. Ist aber auch egal da ich nicht hochgestuft werde und alles gut ist. Nur SB von 150 Euro bleibt und halt die kosten von KV von 50 Euro die ich leider nicht zurück bekomme, da ich Werkstattbindung habe und den wagen nicht dort reparieren kann von wo der KV stammt. Ist zwar auch Audi Werkstatt aber 20 km von mir weg.

Versicherung meint ich soll nichts unternehmen und Die versuchen den Verursacher in Regress zu nehmen und das Geld zu fordern, beim Erfolg krieg ich auch die SB wieder.

Glückwunsch von mir.... eine sehr gute Nachricht ! 🙂
Freut mich für Dich....

mfg Senti

Siehst, den Anwalt und das Gutachten was hier einige sofort gemacht hätten, dürftest jetzt alles selbst bezahlen... Beim KV waren bzw. sind die kosten vernachlässigbar...

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