Start-Stop Automatik dauerhaft deaktivieren
Hallo Polo Fourumleser,
gibt es eine Möglichkeit die Start/Stop Automatik dauerhaft ausser Betrieb zu nehmen, ohne jedesmal den Deaktivirunstaster zu betätigen?
Ich dachte, dass es vielleicht beim VW Werkstätten mittels VW Werksstattdiagnosegeräten da was zu konfigurienen gibt.
Ich habe das Fahrzeug noch nicht lange, war deshalb auch noch nicht bei den VW-Jungs gewesen.
... oder hat hier im Forum mal sowas gemacht?
MfG Maar
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von polo59
Warum KAUFT Mann sich so ein Auto, wenn man diese Eigenschaft nicht haben möchte !!!
Schon komisch , oder ???
M.f.G.
polo ( der sich sein Wunsch Auto gekauft hat )
Schau dir mal die aktuellen Polos an... Glaub, ab 90 PS gibts die garnicht mehr ohne start/stop
116 Antworten
Zitat:
@85GSX schrieb am 17. Januar 2016 um 07:41:04 Uhr:
Na und, alles was Spaß macht ist verboten...Zitat:
na hoffentlich hast Du auch den letzten Satz in der Beschreibung des SSA-Killers gelesen...
Das hat ja erst mal nix mit Spaß zu tun, es sorgt halt nur dafür, daß eine für viele überflüssige Funktion eine leicht angepasste Eigenschaft bekommt. Habe ich im Touareg per Software anpassen können.
Damit wäre ich auch schon beim Thema: Weiß jemand, wo man konkret nachlesen kann, was es mit der Rechtmäßigkeit auf sich hat? Muss Start/Stopp dauerhaft, bzw. immer nach Motorneustart aktiv sein, oder reicht es, eine funktionierende S/S-Automatik an Bord zu haben? Warum sollte ich diese Automatik manuell abschalten können, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist? Und warum soll ich bei rechtmäßiger Abschaltmöglichkeit diese nicht auch umkehren können? Wurde S/S nur in einige Modelle eingebaut, um die Einhaltung der CO²-Grenzwerte (Stichwort: Flottenverbrauch) beim Zulassungsprozedere sicherzustellen?
Nicht, daß man mich jetzt falsch versteht, je nach Situation schalte ich S/S auch wieder ein, ich erkenne da durchaus einen Sinn, meiner Frau geht das ständige an-aus-an aber tierisch auf die Nerven.
Gruß,
Frank
Zitat:
Damit wäre ich auch schon beim Thema: Weiß jemand, wo man konkret nachlesen kann, was es mit der Rechtmäßigkeit auf sich hat? Muss Start/Stopp dauerhaft, bzw. immer nach Motorneustart aktiv sein, oder reicht es, eine funktionierende S/S-Automatik an Bord zu haben?
das wirst du, genau passend, vermutlich nirgendwo nachlesen können.
Der Golf 7 ist mit einer nach jedem Motorstart automatisch einschaltenden S&S typgeprüft. Die S&S hat Auswirkungen auf das Abgasverhalten.
Wenn man das typgeprüfte Auto ohne ABE oder Eintragung bei Komponenten verändert, die mit dem Abgasverhalten zu tun haben, ist das vermutlich nicht unkritisch zu sehen.
Nachlesen könntest du es, wenn du bei VW, beim TÜV oder beim KBA dies mal schriftlich nach fragst.
Die Antwort kannst du dir vermutlich aber schon denken.
Zitat:
@navec schrieb am 17. Januar 2016 um 13:14:36 Uhr:
das wirst du, genau passend, vermutlich nirgendwo nachlesen können.Zitat:
Damit wäre ich auch schon beim Thema: Weiß jemand, wo man konkret nachlesen kann, was es mit der Rechtmäßigkeit auf sich hat? Muss Start/Stopp dauerhaft, bzw. immer nach Motorneustart aktiv sein, oder reicht es, eine funktionierende S/S-Automatik an Bord zu haben?
Ich erwarte aber, daß ich das irgendwo nachlesen kann. Sämtliche Gesetze und Verordnungen, die für den Bürger irgendeine Relevanz haben, stehen öffentlich zugänglich im Netz, den Passus mit der S/S-Automatik habe ich aber noch nicht gefunden und meine Suche danach bis auf weiteres auch erst mal eingestellt.
Zitat:
@navec schrieb am 17. Januar 2016 um 13:14:36 Uhr:
Nachlesen könntest du es, wenn du bei VW, beim TÜV oder beim KBA dies mal schriftlich nach fragst.
Die Antwort kannst du dir vermutlich aber schon denken.
Vermutlich bekäme ich von jeder Stelle andere Aussagen, die lediglich im Kern darin übereinstimmen, daß es nicht legitim sei, entsprechende Änderungen vorzunehmen, nur damit ja nichts falsches postuliert wird. Obwohl, beim KBA direkt mal nachzufragen könnte wohl am ehesten Licht in die Sache bringen.
Mal schauen.....
@Levi 67:
Zitat:
Ich erwarte aber, daß ich das irgendwo nachlesen kann. Sämtliche Gesetze und Verordnungen, die für den Bürger irgendeine Relevanz haben, stehen öffentlich zugänglich im Netz, den Passus mit der S/S-Automatik habe ich aber noch nicht gefunden und meine Suche danach bis auf weiteres auch erst mal eingestellt.
...du manipulierst dein Auto/willst dein Auto manipulieren und dann erwartest du, dass du irgendwo (verbindlich wären ja ohnehin nur amtliche Quellen und eindeutige Herstelleraussagen) nachlesen kannst, ob exakt das, was du gemacht hast, in Ordnung ist?
Das ist schon etwas sehr abgehoben.
Man baut auch nicht irgendwelche Zubehörräder unter sein Auto und erwartet dann, dass irgendwo im Netz steht, dass das legal oder illegal ist, sondern man macht sich auch in dem Fall vor der Veränderung des Fahrzeugs kundig und wenn man nichts findet, dann kann man bei den genannten Stellen anfragen und wenn es laut dieser Anfragen nicht zulässig ist, lässt man es eben.
Warum haben die angebotenen Schalter für S&S anscheinend keine ABE, so wie ich das bisher mitbekommen habe?
Das Auto ist nun mal, genau so wie es ist, amtlich typgeprüft und daher sollte man beim Auto vorerst sicherheitshalber davon ausgehen, das Veränderungen grundsätzlich nicht zulässig sind, so dass man sich vor einer Veränderung selbst darum kümmern muss, den Sachverhalt genau ab zu klären.
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Ja, so wie ich die Rückleuchten zum Tagfahrlicht, die Waschzyklen der Scheinwerferreinigungsanlage, die Löseschwelle der Feststellbremse, die Anzahl der Takte beim Komfortblinken, Heckklappe öffnet auch mit angeschlossenem Anhänger, die Abschaltung des Heckklappenpiepsers und was weiß ich noch alles im BC angepasst habe, habe ich auch die Funktionsweise des S/S-Systems invertiert.
- Rückleuchten zum TFL legal.
- Waschzyklenänderung SWR? Keine Ahnung, wäre aber eventuell ein Sicherheitsaspekt.
- Feststellbremse? Löst jetzt etwas früher, legal? Gibt es vorgeschriebene Werte?
- Komfortblinker? 4 mal statt 3 mal, Sicherheit verbessert?
- Öffnen der Heckklappe trotz Anhänger? Beschädigungspotential, mein Problem.
- Heckklappenpiepser? Arbeitssicherheit im gewerblichen Bereich? Betrifft mich nicht.
- S/S-System invertiert? Abgasrelevant? Ist nach wie vor vorhanden und funktioniert.
Das einzige, was ich gefunden habe, war die Sache mit den Rückleuchten, wegen der Feststellbremse müsste ich noch in den ECE-Regelungen nachsehen, nicht daß es bei der nächsten HU da Probleme gibt.
dann frag doch wegen der S&S-Schalterinvertierung nach, denn ein offizielles Dokument (KBA oder Hersteller), wo drin steht, dass genau diese Manipulation zulässig oder unzulässig ist, wirst du mit einiger Sicherheit nicht finden.
Die normale Einstellung dieses Schalters ist eben so, dass bei jedem Motorstart sicher gestellt ist, dass S&S aktiv ist und diese spritsparende (und definitiv CO2-relevante) Maßnahme nicht vergessen wird, eingeschaltet zu werden.
Welche Folgen es hat, wenn einem das alles egal ist, ist eine andere Geschichte, denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Es ging aber hier um eine belastbare, offizielle Aussage zu dem Thema und dazu wird dir im Forum niemand eine verbindliche Information liefern können.
Alle Aussagen zu dem Thema in einem Forum, egal ob "zulässig" oder "unzulässig", sind reine Vermutungen.
Zitat:
@navec schrieb am 17. Januar 2016 um 19:48:22 Uhr:
dann frag doch wegen der S&S-Schalterinvertierung nach, denn ein offizielles Dokument (KBA oder Hersteller), wo drin steht, dass genau diese Manipulation zulässig oder unzulässig ist, wirst du mit einiger Sicherheit nicht finden.
Ich suche ein Dokument, in dem festgehalten ist, in welchem Rahmen eine S/S-Automatik zu arbeiten hat. Da es zu sämtlichen Parametern irgendwelche Regelungen gibt, habe ich diese auch im Bereich S/S-Automatik erwartet. Erst in Folge einer solchen Regelung kann dann auch erst ein Amt oder ein Fahrzeughersteller beschreiben, welche Folgen eine Manipulation hätte, bspw. das Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund unzulässiger Beeinflussung des Abgasverhaltens. Und wo eine unzulässige Beeinflussung anfängt hätte ich dann auch gerne mal definiert. Nicht wenige der zugelassenen Änderungen am Auto führen zu einem nicht unerheblichen Mehrverbrauch, der den einer abgeschalteten S/S-Automatik bei weitem übersteigt, seien es Breitreifen, Dachträger und -Boxen, Spoiler, Flügel, Schürzen oder diverse nicht gerade leichtgewichtige Anbauten an Geländefahrzeugen. Selbst ein ständig voller Tank entspricht nicht dem Zustand, in dem sich ein Fahrzeug während der genormten Verbrauchsermittlung (NEFZ-Zyklus) befand.
Zitat:
@navec schrieb am 17. Januar 2016 um 19:48:22 Uhr:
Es ging aber hier um eine belastbare, offizielle Aussage zu dem Thema und dazu wird dir im Forum niemand eine verbindliche Information liefern können.
Alle Aussagen zu dem Thema in einem Forum, egal ob "zulässig" oder "unzulässig", sind reine Vermutungen.
Richtig, genau da möchte ich hin und eventuell hätte ja jemand gewusst, wo sich im Paragrafendschungel der entsprechende Passus versteckt. Ich habe aber schon mal damit begonnen, mir eine Anfrage zu formulieren, anhand derer die für mich zuständige Zulassungsbehörde (wohin das KBA auf seiner HP verweist) eine hoffentlich verbindliche Aussage tätigen kann. Schaun mer mal.
Zitat:
Nicht wenige der zugelassenen Änderungen am Auto führen zu einem nicht unerheblichen Mehrverbrauch, der den einer abgeschalteten S/S-Automatik bei weitem übersteigt, seien es Breitreifen, Dachträger und -Boxen, Spoiler, Flügel, Schürzen oder diverse nicht gerade leichtgewichtige Anbauten an Geländefahrzeugen. Selbst ein ständig voller Tank entspricht nicht dem Zustand, in dem sich ein Fahrzeug während der genormten Verbrauchsermittlung (NEFZ-Zyklus) befand.
Breitreifen-Dimensionen/Felgen müssen typgeprüft sein (stehen dann in der CoC) oder müssen eine ABE haben.
Feste Anbauteile i.d.R. auch.
Ein voller Tank, ein voll beladenes Auto, ein Dachträger mit Ladung oder sogar ein voll beladenes Auto mit schwerem Anhänger entsprechen den Angaben in der Typprüfung und die dafür im Rahmen der Typprüfung zulässigen Werte stehen in den offiziellen Papieren bzw. in der CoC, obwohl sie z.Teil einen sehr großen Einfluss auf den realen CO2-Wert haben.
Die Art zu Fahren hat auch einen erheblichen Einfluss auf den realen CO2-Wert. Wenn du die Motorleistung (oder die Höchstgeschwindigkeit), die in deinen offiziellen Papieren steht öfters ausnutzt, kannst du den NEFZ-Wert auch nicht annähernd erreichen.
Eine Manipulation der Fz-Elektronik (um nichts anderes handelt es sich in diesem Fall) ist definitiv etwas anderes, denn dass man an der FZ-Elektronik nach eigenen Vorstellungen machen kann, was man will und für richtig hält, ist, im Gegensatz zu allen o.a. Dingen, in keinem offiziellen Papier (inkl. einer ABE) beschrieben bzw. wird dazu in keinem offiziellen Papier ein Handlungsspielraum eingeräumt oder konntest du so etwas schon mal unter "Bemerkungen" nachlesen?
Es geht auch gar nicht um den realen CO2 Ausstoß, sondern nur um die Frage, ob die S&S-Schaltung, so wie sie ist, eine Grundbedingung für den NEFZ bei einem bestimmten Fz ist.
Wenn diese Schaltung in der Typprüfung oder in anderen offiziellen Dokumenten beschrieben ist, darf man sie nicht ändern. Ob das so ist, wird dir hier, wie schon geschrieben, mit einiger Sicherheit niemand verbindlich sagen können.
Der NEFZ hat ohnehin nichts mit dem realen CO2-Ausstoß zu tun, wie allgemein bekannt sein dürfte.
Also ich habe mal im Netz sinngemäß folgende Aussage dazu gelesen: Da die Schaltung nicht den Grundzustand ändert, also SSA an, sondern erst einige Sekunden nach Fahrzeugstart den Knopf betätigt, der mir als Fahrer ja auch zugänglich ist, erlischt die ABE nicht. Ich könnte mir ja auch einen Buttler ins Auto setzen, der das macht ohne die ABE zu verieren 🙂 Und genau das macht das der SSA Killer von Ebay...
Bei einer Softwareänderung wäre das anders.
Abgesehen davon halte ich das wirklich für eine zu vernachlässigende Änderung... Es geht ja nicht um Bremsen, Licht, Felgen, Reifen oder sonstwas.
Zitat:
@bmwgrobi schrieb am 18. Januar 2016 um 11:26:17 Uhr:
Also ich habe mal im Netz sinngemäß folgende Aussage dazu gelesen: Da die Schaltung nicht den Grundzustand ändert, also SSA an, sondern erst einige Sekunden nach Fahrzeugstart den Knopf betätigt, der mir als Fahrer ja auch zugänglich ist, erlischt die ABE nicht. Ich könnte mir ja auch einen Buttler ins Auto setzen, der das macht ohne die ABE zu verieren 🙂 Und genau das macht das der SSA Killer ...
Bei einer Softwareänderung wäre das anders.
Abgesehen davon halte ich das wirklich für eine zu vernachlässigende Änderung... Es geht ja nicht um Bremsen, Licht, Felgen, Reifen oder sonstwas.
Der Butler bedient die Start&Stop-Einrichtung schlichtweg exakt in der Weise wie es vom Hersteller vorgesehen und zulässig ist und durch den Butler manipulierst/veränderst du das Fz nicht.
Ob eine elektronische Veränderung nun mit Zeitverzögerung arbeitet oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass das Fz manipuliert ist und es ändert nichts an der Tatsache, dass das Fz dann nicht mehr nach dem Motorstart in jedem Fall im S&S-Modus ist.
Wenn Leute (i.d.R. wahrscheinlich Hersteller) solche Behauptungen aufstellen, müsste es für die ja im Gegenzug ein Leichtes sein, dafür eine ABE oder eine offizielle e-Kennzeichnung zu bekommen. Ist meines Wissens aber bis jetzt nicht der Fall.
(Selbst bessere Marderabwehrgeräte haben mittlerweile ein e-Kennzeichnung und die verändern die bestehende Fz-Elektronic nicht, sondern werden lediglich angebaut)
Zitat:
Ob eine elektronische Veränderung nun mit Zeitverzögerung arbeitet oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass das Fz manipuliert ist und es ändert nichts an der Tatsache, dass das Fz dann nicht mehr nach dem Motorstart in jedem Fall im S&S-Modus ist.
Und genau da irrst du dich, GLAUBE ICH. Beim Fahrzeugstert ist beim SSA Killer der originale Modus SSA AN aktiviert! Ich denke mal, das haben die schon mit Absicht so gemacht 🙂
Zitat:
(Selbst bessere Marderabwehrgeräte haben mittlerweile ein e-Kennzeichnung und die verändern die bestehende Fz-Elektronic nicht, sondern werden lediglich angebaut)
Und da haben wir so einen Fall, ich habe gerade mal nachgeschaut. Ein solches Gerät hat zum Beispiel ein E1 EMV Prüfzeichen.
BeispielDiese EMV Prüfzeichen sind aber in Fahrzeugen nur bei sicherheitsrelevanten Applikationen notwendig und sollen dir nur den Anschein erwecken, dass es ein relevantes Prüfzeichen ist 😁 auf der Seite des
TÜV-Nordwird das dann folgendermaßen formuliert: "Bei nicht sicherheitsrelevanten Produkten, die ohne Typengenehmigung auf den Markt gebracht werden können, ist das E1-Zeichen allerdings auch ein Qualitätsmerkmal und erhöht die Akzeptanz des Produkts."
Die EMV Verträglichkeit muss aber generell nachgewiesen sein, wenn man ein Produkt in Deutschland verkaufen will, soweit ich weis.
Es gibt viele Anbieter, die dann zum Beispiel mit TÜV 9001 Zert werben, was aber nichts mit dem Produkt als solches zu tun hat ...
Zitat:
@bmwgrobi schrieb am 18. Januar 2016 um 11:26:17 Uhr:
Also ich habe mal im Netz sinngemäß folgende Aussage dazu gelesen: Da die Schaltung nicht den Grundzustand ändert, also SSA an, sondern erst einige Sekunden nach Fahrzeugstart den Knopf betätigt, der mir als Fahrer ja auch zugänglich ist, erlischt die ABE nicht. Ich könnte mir ja auch einen Buttler ins Auto setzen, der das macht ohne die ABE zu verieren 🙂 Und genau das macht das der SSA Killer von Ebay...
Bei einer Softwareänderung wäre das anders.
Abgesehen davon halte ich das wirklich für eine zu vernachlässigende Änderung... Es geht ja nicht um Bremsen, Licht, Felgen, Reifen oder sonstwas.
Hallo,
der SSA-Killer hat gar keine ABE, also erlischt auch keine! Steht auch beim eBay-Angebot drin, dass der SSA-Killer nur für Ausstellungs- und Showzwecke verwendet werden darf.
Grüße,
diezge
@bmwgrobi:
Zitat:
Und genau da irrst du dich, GLAUBE ICH. Beim Fahrzeugstert ist beim SSA Killer der originale Modus SSA AN aktiviert! Ich denke mal, das haben die schon mit Absicht so gemacht 🙂
ja, aber er geht
immerautomatisch aus und bei der Feststellung dass du mit so einem Gerät die Fz-Elektronik manipulierst, habe ich mich m.E. nicht geirrt, oder wird dieses Gerät auf den Schalter gelegt und drückt da immer kurz nach dem Motorstart drauf...
Zitat:
oder wird dieses Gerät auf den Schalter gelegt und drückt da immer kurz nach dem Motorstart drauf...
Genauso funktioniert der SSA Killer 😁
eben wie ein Buttlern😛 und ich kann jeder zeit sagen, ich möchte das nicht oder selbst draufdrücken..
also wenn der Butler keine elektrische Verbindung (außer vielleicht einer Spannungsversorgung über die 12V-Dose) zum Auto hat und nicht fest montiert ist, man den jederzeit einfach entfernen kann, sehe ich da auch kein Problem.