Start Stop AKTIVIEREN

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo, ich habe damals über Carly die Start Stop Funktion deaktivieren lassen.

Nun habe ich bald einen TÜV Termin und nur VCDS zur Hand, wie kann ich die Start Stop Funktion nun wieder aktivieren?

Ich habe schon diverse Tutorials angeschaut aber nichts gefunden.

Spannung etc. Stimmen.

Jemand eine Idee ?

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40 Antworten

Zitat:

@Mabi2610 schrieb am 11. Dezember 2024 um 16:33:33 Uhr:


Also ich habe nochmal geschaut.

Spannung steht auf 7,6 V

Bei der Option : Maximum und Minimum Temperature steht beides auf 70,0 C. Kann dies aber nicht per VCDS ändern 🙁
Weiß einer, wie die Werte bei der Temperatur seien müssen?

Dann in den sauren Apfel beißen und carly abonnieren und damit deaktivieren.

Lass es doch einfach gut sein. Es wird nicht kontrolliert.

Und das Thema mit der Steuerhinterziehung ist ein alter langweiliger Hut. Dann dürfte es die Taste ebenfalls nicht im Fahrzeug geben 😉

Irrelevant für die AU und irrelevant für die HU.

Das siehst du so. Ich habe auch nicht gesagt das es immer relevant ist. Aber wenn du einen kurintenkacker erwischst, kann es im schlimmsten Fall so kommen. Da kannst du noch hundert mal schreiben,das es anders ist. Wenn eine Manipulation bewiesen ist( das wäre eine codierungs änderung) ist es rechtlich gesehen Steuerhinterziehung. Das hat mit der Taste nix zu tun.

Zitat:

@navec schrieb am 11. Dezember 2024 um 09:46:40 Uhr:


es erlischt im schlimmsten Fall sogar die Betriebserlaubnis.....

natürlich kümmert sich da normalerweise kein TÜV drum....steht offenbar nirgendwo, dass er das muß.

Den TÜV kümmert es normal auch nicht, wenn die 12V-Batterie bereits so ausgenudelt ist, dass aufgrund dessen, S&S nicht mehr oder nur noch sehr selten statt findet.

Start-Stopp auscodieren ist ein Erlöschen der BE und HU-relevant. Verschleiß/Alterung nicht, da gibt es keine Handhabe das zu bemängeln.

Das Problem bei der HU ist schlicht dass man kaum feststellen kann ob gerade die Batterie zu schwach oder ein anderer Grund vorliegt dass SS nicht geht oder ob im Steuergerät etwas verändert/manipuliert wurde. Das Thema ist aber nicht unbekannt und entsprechend sind die Zulassungsvorschriften soweit angepasst dass es immer schwieriger wird vorschriftswidrige Änderungen vorzunehmen. Die Hersteller müssen hier Sicherheitsvorkehrungen treffen. Veränderungen im Motorsteuergerät lassen sich bei immer mehr Autos feststellen, auscodieren der SS mit HU-Equipment leider noch nicht. Sofern kein Fehler im System hinterlegt ist ist es schwer eine Manipulation nachzuweisen.

Das heißt aber noch lange nicht dass es bei der HU irrelevant ist. Fällt es auf ist die BE erloschen und das klar als erheblicher Mangel zu werten.

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Das mit der Steuerhinterziehung ist Unfug. Die Kfz.-Steuer bemisst sich einzig und allein nach den Norm-Abgasdaten laut technischem Datenblatt. Verbrauchsrelevante Änderungen am Fahrzeug sind vielleicht zulässig, vielleicht unzulässig, vielleicht bringen sie sogar die Betriebserlaubnis zum erlöschen, aber sie sind garantiert keine Steuerhinterziehung. Dann wäre die Montage eines Dachgepäckträgers oder von Wintereifen ebenso Steuerhinterziehung, denn auch das sind Veränderungen, die den Verbrauch erhöhen.

Steuerhinterziehung ist, wenn jemand Steuern verkürzt, indem er vorsätzlich oder leichtfertig falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt macht. Niemand hat für die Kfz.-Steuer gegenüber dem Finanzamt überhaupt irgendwelche Angaben zu seinem Fahrzeug zu machen, besteuert wird nicht auf der Grundlage einer Steuererklärung oder anderer Angaben des Steuerpflichtigen, sondern alleine nach der "Papierform", nämlich den Daten, die Zulassungsstelle und KBA dem Finanzamt liefern. Ob die richtig oder falsch sind, ist vielleicht zulassungsrelevant, aber nicht steuerrelevant. Deshalb hat z. B. auch beim Dieselabgasskandal die Frage einer Steuerhinterziehung nie eine Rolle gespielt.

Ok,mag sein. Aber zumindest erlischt im rechtlichen die betriebserlaubnis

Ich habe einen chinesischen Zwischenstecker dazwischen, ist im Normalfall aus, ich kann es aber jederzeit mit einem Knopfdruck aktivieren. Passt für mich.

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Der HU Prüfer muss dementsprechend aber auch beweisen, dass vorsätzlich manipuliert wurde und die SSA nicht einfach aufgrund von zu niedriger Batterie nicht funktioniert.

Und das ist imho nicht möglich, solange kein Fehler im Steuergerät hinterlegt worden ist.

Wenn er die Steuergeräte auslesen kann und Ahnung hat,dann kann er die Codierung überprüfen.

Hmm klar.........

Die nehmen auch Proben aus dem Tank beim Diesel um zu schauen, ob du nicht Heizöl getankt hast und schauen ob noch Sommer Wischwasser im Winter drin ist. Klare Sicht ist Sicherheitsrelevant, ergo EM...

😉 😉 😉

Zitat:

@tanzenderteufeL schrieb am 11. Dezember 2024 um 18:27:18 Uhr:



Und das Thema mit der Steuerhinterziehung ist ein alter langweiliger Hut. Dann dürfte es die Taste ebenfalls nicht im Fahrzeug geben

Dass das mit der Taste, die du bei jedem Start drücken musst, nicht stimmt, ist ebenfalls ein alter langweiliger Hut.....
Durch die Taste ist sicher gestellt, dass im Standardfall mit der Einstellung gefahren wird, mit der das Fz amtlich zugelassen wurde und mit der die amtlichen Abgaswerte erreicht werden.
Wenn du dieses Verhalten durch irgendeine Manipulation auf Dauer verhinderst, ist das nicht zulässig.

Bei allen anderen zugelassenen, i.d.R. zeitlich beschränkten "Besonderheiten" darf das Fz seine amtlichen Werte ebenfalls nicht erreichen können, wie z.b. Fahren mit Dachgepäck oder mit Anhänger

Schon erstaunlich, wie eine banale Frage das Thema "Start/ Stop aktivieren" ausarten lässt, auf MT 🙂🙄

Zitat:

@Mabi2610 schrieb am 12. Dezember 2024 um 01:30:47 Uhr:


Der HU Prüfer muss dementsprechend aber auch beweisen, dass vorsätzlich manipuliert wurde und die SSA nicht einfach aufgrund von zu niedriger Batterie nicht funktioniert.

Und das ist imho nicht möglich, solange kein Fehler im Steuergerät hinterlegt worden ist.

Wenn irgendein Wert/eine Funktion beim Fz nicht eingehalten wird, stellt der Prüfer das fest und das Thema ist durch.....beweisen, woher das kommt, muss der grundsätzlich gar nichts....das wäre ja noch schöner...

Beispiel:
die Abgaswerte stimmen nicht und der HU-Prüfer müsste erst beweisen, dass das durch eine Manipulation geschehen ist, bevor er die Plakette nicht vergibt...

In der Praxis wird er aber auf SSA gar nicht achten können und er kann in der Praxis auch nicht feststellen, ob die Rekuperation noch ausreichend funktioniert.
Es gibt i.d. Richtung anscheinend kein Vorgaben, an die er sich halten muss oder kann und von daher findet diesbezüglich keinerlei Prüfung statt.
Ist eigentlich, da es, wenn auch nur im geringen Maße, die amtlichen Abgaswerte betrifft, ein Unding.

Zumindest die Prüfung der Batterie, deren Zustand sowohl für SSA, als auch für die Rekuperation, sehr wichtig ist, könnte er einfach, per OBD, überprüfen. Dafür gibt es aber anscheinend, obwohl sonst ja gerne immer mehr Dinge überprüft werden und die HU-Kosten dadurch in die Höhe getrieben werden, keine Richtlinien.

Ich denke, viele schreiben den Prüfern viel zu viel fachliche Kompetenz zu, sie werden es schlicht und ergreifend nicht feststellen und es wird ihnen auch egal sein. Es werden weiterhin viel zu wenige sein, die diesbezüglich an ihrem Auto manipulieren, als dass es überhaupt irgend jemanden interessiert. Von daher wird hier ein Problem diskutiert, was keins ist.

Richtig. Und jeder macht weiter in die Richtung ohne weiter zu helfen auf die ausgangsfrage. Ich bin der Meinung,da vcds vorhanden ist,sollte es auch damit gehen. Ansonsten sich einen suchen,der sich damit wirklich auskennt. Das Problem wird wohl sein,das es wahrscheinlich mit vorgefertigten codierungen gemacht wurde. Sofern es die bei carly gibt.

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