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Start/Stop ausschalten

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 26. August 2017 um 21:41

Gibt es eine Möglichkeit den Start/Stop Mechanismus auszuschalten, der auch vom TÜV abgenommen wird? VW wird die Codierung ja wohl kaum machen. Es würde ja schon reichen, wenn das Auto die letzte Einstellung erkennen würde.

Beste Antwort im Thema

Frage mal beim TÜV. Meine Anfrage beim TÜV Nord wurde wie folgt beantwortet: "Na klar darf man den Start/Stopp dauerhaft dekodieren. Man kann ihn ja auch bei jeder Fahrt abschalten. Wir überprüfen diese Funktion niemals bei unseren Untersuchungen. Aber es gibt dazu keine schriftliche Erlaubnis, weil es in unserem Rechtssystem nicht üblich ist, Dinge die erlaubt sind extra auszuweisen". Für mich eine klare und logische Ansage.

Schönen Restsonntag, Mike

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Knopf drücken

Themenstarteram 26. August 2017 um 21:44

Genau das will ich vermeiden.

Bezweifle ich. Das Auto hat seine Typgenehmigung mit Start-/Stop erhalten.

Zitat:

@alfixena schrieb am 26. August 2017 um 23:44:17 Uhr:

Genau das will ich vermeiden.

gewöhnt man sich dran, so ein akt ist es ja auch nicht. Starten muss man den Motor ja auch jedes mal wenn man einsteigt, da kann man danach auch noch den Knopf drücken ;)

Themenstarteram 26. August 2017 um 22:02

Klar kann man. Komfortabler wäre es aber schon ohne und noch besser legal.

Legal wird es nicht geben,gibt schon genug Themen diesbezüglich

Zitat:

@alfixena schrieb am 26. August 2017 um 23:41:42 Uhr:

Gibt es eine Möglichkeit den Start/Stop Mechanismus auszuschalten, der auch vom TÜV abgenommen wird? VW wird die Codierung ja wohl kaum machen. Es würde ja schon reichen, wenn das Auto die letzte Einstellung erkennen würde.

Schau mal auf der internetseite von audiamant.de die haben ein Start/Stop Deaktivierungs Memory Modul im programm wo die letzte einstellung speichert.

Frage mal beim TÜV. Meine Anfrage beim TÜV Nord wurde wie folgt beantwortet: "Na klar darf man den Start/Stopp dauerhaft dekodieren. Man kann ihn ja auch bei jeder Fahrt abschalten. Wir überprüfen diese Funktion niemals bei unseren Untersuchungen. Aber es gibt dazu keine schriftliche Erlaubnis, weil es in unserem Rechtssystem nicht üblich ist, Dinge die erlaubt sind extra auszuweisen". Für mich eine klare und logische Ansage.

Schönen Restsonntag, Mike

Ich habe schonmal versucht der Sache auf den Grund zu gehen...

https://www.motor-talk.de/.../...age-start-stop-funktion-t6100664.html

Ohne viel Erfolg.

Der Beitrag von daxmann hat mir den Morgen versüßt :D

Diese Aussage hätte ich gerne schriftlich vom TÜV gesehen...

Es gibt hier auch Spinner die glauben jede Veränderung würde die Betriebserlaubnis erlöschen. Ich selber habe beim TÜV nachgefragt und die Stopp/Startautomatik ist für die nicht relevant. Sie ist nur bei Euronorm 6 Vorgeschrieben das sie drin sein muß, benutzen muß man sie nicht.

Und der TÜV steht stellvertretend für die Betriebserlaubnis... Bitte darauf nicht reinfallen.

Zitat:

@HSME schrieb am 28. August 2017 um 08:38:18 Uhr:

Es gibt hier auch Spinner die glauben jede Veränderung würde die Betriebserlaubnis erlöschen. Ich selber habe beim TÜV nachgefragt und die Stopp/Startautomatik ist für die nicht relevant. Sie ist nur bei Euronorm 6 Vorgeschrieben das sie drin sein muß, benutzen muß man sie nicht.

Keiner hat je geschrieben, dass "jede Veränderung" die Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Das musst du geträumt haben. Spinner mögen jene sein die so etwas behaupten.

Du glaubst echt, dass das eine Aussagekraft hat, wenn du irgendeinen Hansl beim TÜV fragst, ob du manipulierend in die Steuerung eingreifen darfst?

ich kenne nur "alles was am auto dran bzw drin ist" , muss funktionieren...

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