Starker Unfall an meinem noch fast neuem Golf brauche Rat
Es scheint als sei mir mein Neuer Golf nicht gegönnt, das Auto ist jetzt 6Wochen alt und hat 2800Km.
Heute hatte ich einen unverschuldeten Unfall, ein junger Mann ist mir ungebremst ins Heck/Seite gefahren.
Meine Bedenken hierzu sind das die gegnerische Versicherung nur die Reparatur bezahlt, leider kann ich so nicht abschätzen ob es ein Totalschaden ist, dazu muss ich erst mal Montag morgen meine Werkstatt aufsuchen in der, der Abschlepper mein Auto gebracht hat.
Was meint ihr anhand der Bilder? Totalschaden?
Falls nicht und sagen wir mal die Reparatur ca. 8.000.- ausmachen würde, muss ich das akzeptiern? habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?
Ich habe keine Lust an meinem noch fast neuen Auto solch einen massiven Schaden beheben zu lassen. Wird der Wagen repariert, ist es einer mit einem massiven Unfallschaden.
Dazu habe ich wirklich keine Lust
Vielen dank für eure Meinungen, Tipps, Erfahrungen etc.
Beste Antwort im Thema
@TE Goleo:
ich kann deinen Frust über den Unfall und die Folgen voll und ganz verstehen.
Das ist einfach nur sch......
Aber auf die deutsche Rechtssprechung kannst du deswegen nicht schimpfen, finde ich.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir als Geschädigter doch zu, dass du so finanziell gestellt wirst, als wäre der Unfall nicht passiert.
Die Reparatur am Auto wird dir komplett ersetzt.
Falls du verletzt wurdest, erhälst du Schmerznensgeld.
Einen Leihwagen erhälst du auch.
Und für die ganze Mühe und Aufwand erhälst du auch nochmal (lächerliche) 25EUR pauschale Aufwandsentschädigung.
Dafür dass du dann auf Dauer einen "Unfallwagen" hast und das beim Verkauf angeben musst, erhälst du Wertminderung (auch lächerliche Beträge in meinen Augen).
Soweit so gut.
Was dir jedoch nicht zusteht ist der bereits gezogene Nutzen, nämlich, dass du 6 Wochen lang ein Neufahrzeug 2.800km gefahren bist.
Schließlich würdest du beim Händler für ein 6 Wochen altes Auto mit 2.800km auch nicht den Neuwagenpreis zahlen, oder?.
Deshalb erhälst du keinen Neuwagen sonderen nur den Zeitwert/Reparaturkosten etc.....
Das ist super super ärgerlich, und nein, ich wollte nicht mit dir tauschen oder dass mir sowas passiert, ehrlich nicht. Ich bin ganz auf deiner Seite, dass das alles "unfair" für dich ist. Am Ende muss man wohl sagen, hast du wohl einfach Pech gehabt. Aber dass du ohne Aufzahlung wieder einen Neuwagen erhälst, das glaube ich grade nicht.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt das Beste für dich rausholt.
Wenn es auf eine Reparatur rausläuft, dass du keine Folgeschäden hast!!
Alles Gute Goleo, halte uns auf dem Laufenden!
145 Antworten
Selber beauftragen selber bezahlen...
Das Gutachten der gegnerischen Versicherung kommt doch sowieso, dann kann man immer noch reagieren ggf. über die eigene Versicherung (wenn nicht gerade Beide den gleichen Versicherer haben)...
Verkehrsrechtschutz vorhanden?
Zitat:
Original geschrieben von Homer33
Selber beauftragen selber bezahlen...Das Gutachten der gegnerischen Versicherung kommt doch sowieso, dann kann man immer noch reagieren ggf. über die eigene Versicherung (wenn nicht gerade Beide den gleichen Versicherer haben)...
Verkehrsrechtschutz vorhanden?
Das ist nicht richtig, du kannst selber einen Gutachter deines Vertrauens beauftragen und der Gutachter holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung wieder!
Und damit bin ich bisher am besten gefahren. Es sollte natürlich nicht erst die gegnerische Versicherung gefragt werden, denn die wollen die Kosten so niedrig wie möglich halten!
Gruß Matze
Das hört sich doch schonmal gut an...
Bisher ist bei mir immer der Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht von der gegnerischen Versicherung angefochten worden. Kein Gutachter auf beiden Seiten notwendig gewesen.
Zitat:
habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?
Bei Haftpflichtschäden gilt u.a. wohl die Grundregel, max. 1 Monat, max. 1000km
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Habe ich auch gehört, aber welcher Besitzer akzeptiert den schon eine Reparatur die sich auf jeden fall im 10.000.- € Bereich bewegt an einem 6 Wochen alten Auto mit 2800Km, Würde das einer von euch machen?
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Bei Haftpflichtschäden gilt u.a. wohl die Grundregel, max. 1 Monat, max. 1000kmZitat:
habe ich anhand des fast noch neuen Fahrzeug nicht Anspruch auf ein ebensolches?
Bin etwas verwundert über die Ferndiagnosen, die natürlich immer schwierig sind, keine Frage.
Ich stimme gern zu, dass man gerade Blechschäden schwer beurteilen kann. Oftmals scheinbar harmlose Blechschäden haben sich bei Demontage von Verkleidungen (z.B. des Heckstoßfängers etc.) oft als massiver herausgestellt, als der erste Blick vermuten ließ.
Auch die Tatsache, dass das Spaltmaß an der Türhinterkante enger wird, verheißt nicht gerade gutes, d´accord.
Aber bitte mal GENAU hinschauen, wenn es um die Achse geht:
Sicher wird die was abbekommen haben, nur: Nicht der Achsstumpf steht schief, sondern offenbar ist die Alufelge ausgebrochen und hat sich um das Radlager und die Bremsschreibe gedreht.
Insofern ist die Diagnose einer total defekten Achse, abgleitet aus der Radstellung, zumindest etwas verfrüht.
Scheiß Situation, wo dir da zugestoßen ist...
Ich hatte mal etwas ähnliches. Auch da war äußerlich einiges am Arsch, jedoch optisch nur Blech...
Habe damals dann selbst einen Gutachter beauftragt, von welchem ich bereits viel Gutes gehört habe. Dieser kam zu mir nach Hause und hat sich den Wagen genau angeschaut.
Sein Fazit war dann damals: Radaufhängung und Achse total am Arsch, Rahmen verzogen. Vom kaputten Belch ganz zu schweigen.
Wirtschaftlicher Totalschaden beim damals 12 JAhre alten Auto.
Die Kosten für Gutachter, ebenso für den Anwalt übernahm die gegnerische Versicherung.
Anwalt war nötig, da der Unfallgegner trotz klarer Vorfahrtsregelung und polizeilicher Aufnahme trotzdem behauptete, ich sei schuld gewesen😮🙄
Habe mich damals an einen gewendet, welcher auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und einen sehr guten Ruf hat.
Der hat die Sache dann für mich geregelt und alles mögliche rausgeholt.
@ taubitz: schau Dir mal auf bild 2 die stellung der bremsscheibe an. die steht nicht mehr parallel zum auto und wenn eine alufelge abreißt, gehört schon eine wucht dazu und die profilierten blechlenker und der achsträger (dieser golf hat ja eine multilenkerachse) haben da garantiert nachgegeben...aber wie Du schon sagtest aus der ferne kann man den schaden nur grob schätzen...auf jeden fall rechtsanwalt, der holt alles raus, schmerzensgeld und den kompletten schaden. aber draufzahlen tut der te auf jeden fall...und bei den sparmaßnahmen jeder versicherung zahlen die nur den schaden, selbst, wenns 15000€ sind, denn der wiederbeschaffungswert wird 10000€ mehr sein...mich würde das ank*tzen sowas...
Man kann anhand der Bilder nicht alles sehen. Vermutlich ist aber sehr viel kaputt/verzogen, auch wenn es jetzt vom Blech her garnicht mal so schlimm aussieht. Aber das verbogene Rad lässt auf eine extreme Kraft schließen. Ich würde da wirklich einen Anwalt einschalten und klagen.
Die gegnerische Versicherung wird natürlich alles tun, damit sie nur die Reperatur zahlen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
Habe ich auch gehört, aber welcher Besitzer akzeptiert den schon eine Reparatur die sich auf jeden fall im 10.000.- € Bereich bewegt an einem 6 Wochen alten Auto mit 2800Km, Würde das einer von euch machen?
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Bei Haftpflichtschäden gilt u.a. wohl die Grundregel, max. 1 Monat, max. 1000km
Zwischen was man selber will und was man kriegt nach aktueller Rechtssprechung sind 2 Paar Schuhe. Im Zweifel über die VK abwickeln .. die zahlt dir vermutlich die Differenz zum Neuwagen, wenn die VK das so drin hat?!
Ich wundere mich wie eine Felge so zerbröseln kann....
Von meiner Seite kann ich dir nur raten: geh zu einem FACHanwalt für Verkehrsrecht und zu einem entsprechendem Gutachter. Das muß die Versicherung zahlen ohne dass du in Vorleistung gehen musst. Um das nochmal klarzustellen, was der Anwalt dir auch sagen wird: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung alles ersetzen, als wäre der Unfall nicht passiert.-Nur haben die Gegner leider eine etwas andere Auffassung darüber als OttoNormalverbraucher, habe ich selbst schon oft genug erlebt. Wertminderung durch den Unfall, Schmerzensgeld werden z. b. gerne auch durch die Anwälte+Versicherungsgesellschaften vergessen, genauso wie die bis dahin gezahlten Kosten für den Kredit, Auslieferkosten für das Auto usw. Das hängt aber auch von der Schadenshöhe und weiteren Faktoren ab.
Das alles hier zu schreiben würde ohnehin den Rahmen sprengen und ersetzt letzlich auch keine Rechtsberatung.
Auf jeden Fall nen Rechtsanwalt einschalten...weil das sieht mal echt übel aus...
Zitat:
Original geschrieben von Dr. Shiwago
Ich wundere mich wie eine Felge so zerbröseln kann....
Ich mich nicht, da hab ich schon viel schlimmeres gesehen.
@TE: Wende Dich an deine eigene Versicherung und frage um Rat und deine Rechte. Lies dir im Detail die Bedingungen deiner Kaskoversicherung durch, auch wenn du nicht der Verursacher bist.
* Du hast Anspruch auf einen Ersatzwagen bzw. Entschädigung für Nicht-Nutzbarkeit
* Du hast Anspruch auf Entschädigung für den Wertverlust durch den Unfall, da der Wagen nun nicht mehr unfallfrei ist. Diese Entschädigung muss ganz erheblich sein bei einem Neuwagen.
* Lasse den Wagen in einem Autohaus deines Vertrauens reparieren. Stelle sicher, dass verzinkte Ersatzteile verbaut werden und die Hohlraumkonservierung ordentlich gemacht wird. Ansonsten kommt die böse Überraschung in ein paar Jahren.